Rechtsprechung
| BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- openjur.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- Bundesarbeitsgericht
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- rechtsinformationen.bund.de
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 KSchG, § 11 Abs 2 S 1 ArbGG
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts
- bag-urteil.com
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- Betriebs-Berater
Auflösung - Verhalten des Prozessbevollmächtigten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 9
Rechtfertigung eines Auflösungsantrags des Arbeitgebers wegen des Prozessverhaltens des Arbeitnehmeranwalts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auflösung - Verhalten des Prozessbevollmächtigten
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Bezeichnung Rassist durch Arbeitnehmeranwalt: Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3796
- BB 2010, 3148
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (6)
- BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06
Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Dass allerdings auch die während des Kündigungsschutzprozesses auftretenden Spannungen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen können, ist dem Gesetz nicht fremd (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 42 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163)..Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 9 Rn. 73;… Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 9 Rn. 59;… HWK/Thies 3. Aufl. § 9 KSchG Rn. 21;… HaKo/Fiebig Kündigungsschutzrecht 3. Aufl. § 9 Rn. 68;… TLL/Arnold KSchG § 9 Rn. 37;… ErfK/Kiel 10. Aufl. § 9 KSchG Rn. 14). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass gerade Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (…Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, aaO)..
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Rn. 11 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 23 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Der Auflösungsantrag ist trotz seiner nach § 9 Abs. 2 KSchG gesetzlich angeordneten Rückwirkung auf den Kündigungszeitpunkt in die Zukunft gerichtet.Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (…Senat 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 9 Rn. 73;… Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 9 Rn. 59;… HWK/Thies 3. Aufl. § 9 KSchG Rn. 21;… HaKo/Fiebig Kündigungsschutzrecht 3. Aufl. § 9 Rn. 68;… TLL/Arnold KSchG § 9 Rn. 37;… ErfK/Kiel 10. Aufl. § 9 KSchG Rn. 14). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass gerade Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58;… 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - Rn. 45 mwN, aaO)..
- BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Rn. 11 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (…Senat 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 23 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Der Auflösungsantrag ist trotz seiner nach § 9 Abs. 2 KSchG gesetzlich angeordneten Rückwirkung auf den Kündigungszeitpunkt in die Zukunft gerichtet.Es kommt darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (…Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 15 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 57; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen.
- BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08
Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Es kommt darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (Senat 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - Rn. 15 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 57; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen. - BAG, 14.05.1987 - 2 AZR 294/86
Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses - Meinungsfreihiet am Arbeitsplatz - …
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Das ist im Allgemeinen nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten entscheidend veranlasst hat (Senat 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20). - LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2009 - 3 Sa 643/08
Kündigung wegen sexueller Belästigung einer Kundin - Interessenabwägung - …
Auszug aus BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Februar 2009 - 3 Sa 643/08 - aufgehoben, soweit es den Auflösungsantrag der Beklagten zurückgewiesen hat.
- BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
Rn. 21 c) Hier hat der Kläger seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme durch die Erklärungen im Schreiben vom 14. Mai 2012 selbst dann nicht verletzt, wenn er sich die Äußerungen seines Prozessbevollmächtigten aufgrund der erteilten Prozessvollmacht (§ 81 ZPO) uneingeschränkt nach § 85 Abs. 1 ZPO zurechnen lassen muss (zur Problematik vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13 ff.; 28. März 1963 - 2 AZR 379/62 - BAGE 14, 147;… Zöller/Vollkommer ZPO 30. Aufl. § 85 Rn. 7). - BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Rn. 40 (b) Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegenstehen, nicht notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (…vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 11; 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13, jeweils mwN). - BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts
Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45). Als Auflösungsgrund geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen.Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn er sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - mwN; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - mwN, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 163)..
So hat der Senat etwa die schriftsätzliche Äußerung eines Klägers, ihm sei "ganz erhebliches Unrecht geschehen durch eine als betriebsbedingt vorgeschobene Kündigung", als regelmäßig durch berechtigte Interessen des Arbeitnehmers gedeckt angesehen (vgl. Senat 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 31 mwN, EzA KSchG § 9 nF Nr. 58)..
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im …
Rn. 70 Zu berücksichtigen ist aber auch, dass gerade Erklärungen in laufenden Gerichtsverfahren - etwa dem Kündigungsschutzprozess - durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (…BAG 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - Rn. 12; 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13, jeweils mwN.).Rn. 82 Der Vortrag seines Prozessbevollmächtigten ist dem Arbeitnehmer zuzurechnen, wenn er diesen entweder veranlasst hat oder aber wenn er diesen zwar nicht veranlasst hat, der Arbeitnehmer sich diese aber zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13 mwN.).
Prozessvortrag des Bevollmächtigten gilt von vornherein als Vortrag der Partei (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 16).
- LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11
Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung
Rn. 123 b. Vorliegend erscheint nach der objektiven Lage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BAG v. 7.3. 2002 - 2 AZR 158/01, NZA 2003, 261; BAG v. 8.10.2009 - 2 AZR 682/08, ZTR 2010, 163; BAG v. 10.6.2010 - 2 AZR 297/09, NJW 2010, 3796) eine gedeihliche weitere Zusammenarbeit aus den von der Beklagten angeführten Umständen nicht ausgeschlossen.Für Erklärungen des Prozessbevollmächtigten, welche der Arbeitnehmer nicht veranlasst hatte, gilt dies jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG v. 10.7.2008 - 2 AZR 1111/06, NZA 2009, 312; BAG v. 10.6.2010, a.a.O.; BAG v. 9.9.2010 - 2 AZR 482/09, NJW 2010, 3798;… APS/Biebl, a.a.O., § 9 KSchG Rz. 66;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG, 14. Aufl., § 9 Rz. 73;… ErfK/Kiel, a.a.O., § 9 KSchG Rz. 14;… Henssler/Willemsen/Kalb/Thies, a.a.O., § 9 KSchG Rz. 21). Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren bzw. in einem laufenden Rechtsstreit, welche nach Inhalt und Form die Grenze zu einer persönlichen Schmähung, einer Gehässigkeit oder einer Lüge nicht überschreiten, können durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein (…BAG v. 10.7. 2008, 23.2. 2010, 10.6. 2010, 9.9.2010, jeweils a.a.O.; LAG München v. 9.7. 2009 - 4 Sa 57/09, juris;… HaKo/Fiebig/Gieseler, Kündigungsschutzrecht, 4. Aufl., § 9 Rz. 69;… KDZ/Zwanziger, Kündigungsschutzrecht, 8. Aufl., § 9 KSchG Rz. 21).
Rn. 143 Das Verhalten Dritter, in concreto des Prozessbevollmächtigten, ist allerdings nur dann geeignet, die Vertrauensgrundlage für weitere Zusammenarbeit der Vertragsparteien entfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer dieses Verhalten entscheidend veranlasst hat (BAG v. 14.5. 1987 - 2 AZR 294/86, NZA 1988, 16; BAG v. 10.6. 2010, a.a.O.).
Maßgeblich ist daher, ob sich der Arbeitnehmer die betreffenden Äußerungen zu Eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG v. 10.6. 2010, a.a.O.).
- LAG Hamm, 06.12.2022 - 17 Sa 139/22
Kündigung eines städtischen Mitarbeiters wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft bei …
Es kommt darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 12).Dies gilt für vom Arbeitnehmer nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich diese zu eigen macht und sich auch nachträglich nicht von ihnen distanziert (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 - Rn. 13;… ErfK/Kiel 22. Aufl. § 9 KSchG Rn. 15;… APS/Biebl 6. Aufl. § 9 KSchG Rn. 66).
- LAG Köln, 06.07.2023 - 6 Sa 94/23
Kündigung; Unterschlagung; geringwertig; Europaletten
Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz bei der Arbeitgeberin die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin gefährdet ist (BAG 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 -).Auch das Verhalten eines oder einer Prozessbevollmächtigten im Kündigungsschutzprozess kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bedingen (BAG v. 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 -).
- LAG Köln, 16.08.2018 - 7 Sa 793/17
Verpflichtung des Arbeitnehmers zum Nachweis seiner Arbeitsunfähigkeit auch nach …
Für eine Auflösung auf Antrag des Arbeitgebers müssen die Gründe, die einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien entgegen stehen, dabei nicht einmal notwendig im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen (BAG vom 11.07.2013, 2 AZR 241/12; BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 297/09; BAG vom 09.09.2010, 2 AZR 482/09). - ArbG Berlin, 23.09.2016 - 28 Ca 4975/16
Auflösungsantrag - Sonderkündigungsschutz des § 9 MuSchG
- "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.- "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.
- "Juris"-Rn. 17]: "Die Erwägung, dass es insbesondere während des Kündigungsschutzprozesses zu zusätzlichen Spannungen zwischen den Parteien kommen könne, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen, ist für die gesetzliche Regelung mitbestimmend, wenn auch nicht allein maßgebend gewesen"; im Anschluss BAG 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 52 = NZA 2006, 363 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 20]; in neuerer Zeit auch BAG 10.6.2010 - 2 AZR 297/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 63 = EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 59 = NJW 2010, 3796 [Rn. 10]; 9.9.2010 - 2 AZR 482/09 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 64 = EzA § 9 KSchG Nr. 60 = NJW 2010, 3798 [Rn. 10]; ebenso schon BAG 3, 11.1983 - 2 AZR 204/82 - n.V. (Volltext: "Juris") [III.1.
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2011 - 3 Sa 618/10
Auflösungsantrag des Arbeitgebers wegen Verhalten des Prozessbevollmächtigten des …
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits (Verfahren - 2 Ca 438/08 -, - 3 Sa 643/08 -, - 2 AZR 297/09 - und - 3 Sa 618/10 -) zu tragen.Auf die - im LAG-Urteil vom 03.02.2009 - 3 Sa 643/08 - zugelassene - Revision der Beklagten entschied das Bundesarbeitsgericht am 10.06.2010 - 2 AZR 297/09 - wie folgt:.
Der Kläger habe - was unstreitig ist - sich auch im Revisionsverfahren (- 2 AZR 297/09 -) von RA A. als Prozessbevollmächtigtem vertreten lassen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.09.2025 - 5 SLa 287/24
Deckungsgleichheit von Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss
- LAG Hamm, 23.02.2022 - 10 Sa 492/21
Kündigung wegen sexueller Handlungen; Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung …
- ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12
Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des …
- ArbG Hagen, 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20
- LAG Bremen, 12.04.2011 - 1 Sa 36/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast - Auflösungsantrag
- LAG Köln, 13.11.2025 - 8 SLa 198/25
- LAG Hamm, 22.02.2017 - 5 Sa 331/16
Kriterien für die Sozialauswahl bei einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2015 - 6 Sa 169/15
Arbeitgebermodell - außerordentliche Kündigung - widerrechtliche Drohung - …
- LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
- LAG Düsseldorf, 21.08.2012 - 8 Sa 574/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG München, 17.04.2014 - 4 Sa 846/13
Verhaltensbedingte Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- ArbG Düsseldorf, 26.05.2021 - 15 (18) Ca 7522/20
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