Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1173
BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81 (https://dejure.org/1983,1173)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1983 - 2 AZR 298/81 (https://dejure.org/1983,1173)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 (https://dejure.org/1983,1173)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschlußfrist - Außerordentliche Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2720 (Ls.)
  • BB 1983, 1922
  • DB 1983, 1605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 359/71

    Kündigung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81
    Ob deshalb bei dem Arbeitgeber ein zur fristlosen Kündigung berechtigender Vertrauensverlust eingetreten ist, ist eine Schlußfolgerung, die im Rahmen der Interessenabwägung vorzunehmen, deren Ergebnis jedoch keine für den Fristbeginn maßgebende Tatsache ist (BAG AP Nr. 4 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 133/18

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Rn. 31 (bb) So kann es zwar - was hier einzig in Betracht kommt - auch liegen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, der Arbeitgeber wolle sich mögliche Kündigungsgründe oder zum Schadensersatz verpflichtende Sachverhalte "aufsparen", um dadurch den Arbeitnehmer unter Druck zu setzen (zu § 626 Abs. 2 BGB BAG 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

    § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB findet auch im Arbeitsrecht Anwendung (so setzen die Anwendbarkeit des § 132 BGB im Arbeitsrecht voraus ua.: BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B II 3 a der Gründe, BAGE 103, 277; 12. Juli 1984 - 2 AZR 290/83 - 30. Juni 1983 - 2 AZR 10/82 - zu B I 1 b bb der Gründe, BAGE 43, 148; 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - zu I 2 b bb der Gründe;… vgl. auch KR-Friedrich 10. Aufl. § 4 KSchG Rn. 115 f.).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    In derartigen Fällen ist die Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten, wenn bis in die letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung der Dauertatbestand angehalten hat und damit die Störung des Arbeitsverhältnisses noch nicht abgeschlossen war (vgl. BAG 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 83; 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 8 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 10; 22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 38 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht