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| BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 11.09.1985 - 2 Sa 35/85
- BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72
Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe - …
Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
Dies gilt auch für die Frage, ob eine Äußerung überhaupt als Willenserklärung, im vorliegenden Fall als erneute Kündigung, gemeint war (vgl. BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - = AP Nr. 36 zu 5 133 BGB; für die Auslegung einer Erklärung als erneute Kündigung: Senatsurteil vom 13. November 1958, BAG 7, 36, 48 = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG, zu IV 1 der Gründe).a) Für die Auslegung einer empfangsbedürftigen Erklärung sind alle Begleitumstände zu würdigen, die für die Frage, welcher Wille der Beteiligte bei seiner Erklärung gehabt hat, von Be deutung sind und dem Erklärungsempfänger bekannt waren (BAG Ur teil vom 2. März 1973, aaO).
- BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83
Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang …
Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
Eine verkörperte Erklärung wird wirksam, wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist (Senatsurteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 1 c der Gründe). - BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 30/80
Frage der ordnungsgemäßen Einleitung eines Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1 …
Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
Für das Wirksamwerden von Erklärungen unter Anwesenden ist nach dem Grundgedanken dieser Vorschrift folgen dermaßen zu unterscheiden: Eine mündlich dem Empfänger gegenüber abgegebene Willenserklärung wird grundsätzlich zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem er sie gehört und verstanden hat (BAG Urteil vom 27. August 1982, BAG 40, 95, 99 = AP Nr. 25 zu 5 102 BetrVG 1972, zu I 2 b bb der Gründe).
- BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57
Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin - …
Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
Dies gilt auch für die Frage, ob eine Äußerung überhaupt als Willenserklärung, im vorliegenden Fall als erneute Kündigung, gemeint war (vgl. BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - = AP Nr. 36 zu 5 133 BGB; für die Auslegung einer Erklärung als erneute Kündigung: Senatsurteil vom 13. November 1958, BAG 7, 36, 48 = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG, zu IV 1 der Gründe). - BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62
Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche …
Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
Das Revisionsgericht kann lediglich nachprüfen, ob der Tatsachenrichter gegen Denkgesetze oder all gemeine Erfahrungssätze verstoßen, alle wesentlichen Umstände, die für die Auslegung der Erklärung von- Bedeutung sein können, berücksichtigt und damit die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt hat (vgl. BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr.- 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß). - BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84
Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …
Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
Das Revisionsgericht kann auch die Auslegung einer nicht-typischen Willensererklärung selbst vornehmen, wenn ihm der Auslegungsstoff geschlossen vorliegt und keine andere Beurteilung gestattet (vgl. BAG Urteil vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB, zu I 2 der Gründe). - BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54
Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung …
Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
Das Revisionsgericht kann auch die Auslegung einer nicht-typischen Willensererklärung selbst vornehmen, wenn ihm der Auslegungsstoff geschlossen vorliegt und keine andere Beurteilung gestattet (vgl. BAG Urteil vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB, zu I 2 der Gründe). - BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69
Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel - …
Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
b) Wie bereits der Erste Senat in dem Urteil vom 17. April 1970 (- 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu § 133 BGB) ausgesprochen hat, kann auch die spätere Reaktion einer Partei auf eine von ihr abgegebene Willenserklärung für deren Auslegung von Bedeutung sein. - BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57
Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter - …
Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
Das Revisionsgericht kann auch die Auslegung einer nicht-typischen Willensererklärung selbst vornehmen, wenn ihm der Auslegungsstoff geschlossen vorliegt und keine andere Beurteilung gestattet (vgl. BAG Urteil vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB, zu I 2 der Gründe). - BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 554/59
Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Zustimmung der Kommanditistin - …
Auszug aus BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 33/86
Das Revisionsgericht kann auch die Auslegung einer nicht-typischen Willensererklärung selbst vornehmen, wenn ihm der Auslegungsstoff geschlossen vorliegt und keine andere Beurteilung gestattet (vgl. BAG Urteil vom 19. Januar 1956 - 2 AZR 80/54 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG 10, 122, 127 = AP Nr. 1 zu § 164 HGB, zu I 2 der Gründe).
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
Das gilt auch für die Frage, ob eine Äußerung überhaupt als Willenserklärung, hier als weitere Kündigung, zu verstehen ist (BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - BAGE 7, 36; 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36 = EzA BGB § 133 Nr. 7; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 - 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Dieses ursprüngliche Verhalten im Prozess spricht gegen die Erklärung einer solchen weiteren Kündigung, die zeitgleich mit der durch Klage angegriffenen Kündigung ausgesprochen worden sein soll (vgl. dazu BAG 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 -).
- BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04
Kündigung - Schriftform
a) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass eine verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden zugeht (und damit entsprechend § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB wirksam wird), wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (vgl. Senat 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 11, zu III 1 c der Gründe; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 -, zu II 3 der Gründe; Reichsgericht 27. Oktober 1905 - VII 7/05 - RGZ 61, 414, 415; BGH 21. Februar 1996 - IV ZR 297/94 - NJW-RR 1996, 641; 15. Juni 1998 - II ZR 40/97 - NJW 1998, 3344;… MünchKomm BGB/Einsele 4. Aufl. § 130 Rn. 27;… APS/Preis 2. Aufl. § 623 BGB Rn. 16 mwN;… Soergel/Hefermehl 13. Aufl. § 130 Rn. 20; Preis/Gotthardt NZA 2000, 348, 351; Müller-Glöge/von Senden AuA 2000, 199, 202). - BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12
Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung
Diese Maßstäbe gelten auch, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 - zu II 1 der Gründe).
- BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 541/13
Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist
Diese Maßstäbe gelten auch, wenn es um die Frage geht, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (…BAG 20. August 2014 - 7 AZR 924/12 - Rn. 50; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 - zu II 1 der Gründe). - LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07
"Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht
Der Zugang ist erfolgt, wenn der Erklärungsempfänger die tatsächliche Verfügungsgewalt über das die Erklärung enthaltene Schriftstück erlangt hat (BAG Beschl. v. 07.01.2004, 2 AZR 388/03, ZInsO 2005, 671, BGH, Urteil vom 21.02.1996, NJW-RR 1996, 641 [Niederlegen eines Schriftstücks auf den gemeinsamen Wohnzimmertisch]), wenn die Erklärung durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist (BAG, Urteil vom 04.12.1986, 2 AZR 33/86, n.v.). - LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 1287/06
Zwei Kündigungsschreiben vom gleichen Tag: Eine oder zwei Kündigungen? …
Der Inhalt eines Kündigungsschreibens als einer empfangsbedürftigen Willenserklärung und damit auch die Frage, ob eine auf zwei Gründe gestützte Kündigung oder zwei selbstständige Kündigungen ausgesprochen worden sind, ist objektiv aus dem Empfängerhorizont zu bestimmen, §§ 133, 157 BGB (BAG 4. Dezember 1986 2 AZR 33/86 juris; 17. Mai 2001 2 AZR 460/00 EzA § 620 BGB Kündigung Nr. 3). - ArbG Stuttgart, 29.07.2021 - 11 Ca 193/21
Betriebsvereinbarungsoffenheit eines Arbeitsvertrages - Altersgrenze in einer …
Rn. 47 a) Die Frage, ob eine Erklärung als Willenserklärung oder als Mitteilung anzusehen ist, ist nach den Auslegungsmaßstäben der §§ 133, 157 BGB zu beurteilen (vgl. nur etwa BAG vom 02.03.1973 - 3 AZR 325/72; BAG vom 04.12.1986 - 2 AZR 33/86).
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