Rechtsprechung
| BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist
- Judicialis
BAT § 53 Abs. 3; ; BAT § 55; ; BGB § 624; ; BGB § 626; ; GmbHG § 37 Abs. 3; ; TV-Rat § 2; ; TzBfG § 15 Abs. 4
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist; Zustimmungserfordernis des Aufsichtsrats als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung im Außenverhältnis; Beschränkung der Vertretungsmacht eines Geschäftsführers gegenüber Dritten; Darlegungslast des ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigung (außerordentliche) - wegen fehlender Umsetzungsmöglichkeit
- bag-urteil.com
Außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist - Zustimmungserfordernis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung - Außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist nach Schließung einer Abteilung eines Krankenhauses
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Drei Jahre Gehalt ohne Leistung - zumutbar?
Besprechungen u.ä.
- chefarztrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Kündigung eines nach Tarifvertrag unkündbaren Chefarztes
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 28.04.2003 - 10 Ca 302/02
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Papierfundstellen
- NZA 2006, 879 (Ls.)
- DB 2006, 1278
- NZA-RR 2006, 416
Wird zitiert von ... (57) Zitiert selbst (26)
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Ist das Arbeitsverhältnis als Austauschverhältnis auf Dauer sinnentleert, weil eine Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann und deshalb auf unzumutbar lange Zeit Vergütung ohne Gegenleistung gezahlt werden müsste, ist der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gerechtfertigt ("Heizer auf der E-Lok", vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 15; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 216/00 - EzA BGB § 626 Änderungskündigung Nr. 2; Bröhl FS Schaub S. 55, 65 ff.; ders. Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 158; Kiel NZA Beil.Dabei kann nicht jede Umorganisation oder Schließung einer Teileinrichtung mit einem Wegfall von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst entgegen § 55 BAT zu einer außerordentlichen Kündigung mit einer notwendigen Auslauffrist führen (vgl. zuletzt BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - AP BGB 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5).
Damit haben die Tarifvertragsparteien Wertungsmaßstäbe für vergleichbare Fälle aufgestellt, die auch bei der Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB nicht unbeachtet bleiben dürfen (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5).
Ihn trifft die Pflicht, mit allen zumutbaren Mitteln, ggf. auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung - ggf. auch bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes - zu versuchen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - NZA 1998, 833; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5).
Das Fehlen jeglicher, auch anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten zählt bei einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung mit notwendiger Auslauffrist schon zum wichtigen Grund iSv. § 626 BGB und ist deshalb vom Arbeitgeber darzulegen (Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; BAG 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - AP BGB § 613a Nr. 275 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 28; 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - aaO; Gusek Die Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer S. 66; Bröhl aaO S. 159).
Die Unsicherheit über den künftigen Arbeitsbedarf gehört zu dem von ihm zu tragenden Wirtschafts- und Betriebsrisiko (s. BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5; Preis/Hamacher in: FS 50 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz S. 245, 256).
§ 3 Abs. 4 TV-Rat hält den Arbeitgeber in diesem Zusammenhang für verpflichtet, sich um einen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber (des öffentlichen Dienstes) zu bemühen (Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - AP BGB 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5).
- BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97
Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei …
Auszug aus BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Die Frist ist gewahrt, weil es sich beim Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit eines "unkündbaren" Arbeitnehmers um einen Dauertatbestand handelt (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 828 ff.;… KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 329).Ist das Arbeitsverhältnis als Austauschverhältnis auf Dauer sinnentleert, weil eine Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann und deshalb auf unzumutbar lange Zeit Vergütung ohne Gegenleistung gezahlt werden müsste, ist der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gerechtfertigt ("Heizer auf der E-Lok", vgl. Senat 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10, 15; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 216/00 - EzA BGB § 626 Änderungskündigung Nr. 2; Bröhl FS Schaub S. 55, 65 ff.; ders. Die außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist S. 158; Kiel NZA Beil.
Dem Arbeitgeber soll nichts Unmögliches oder evident Unzumutbares abverlangt werden (BAG 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10).
Ihn trifft die Pflicht, mit allen zumutbaren Mitteln, ggf. auch durch eine entsprechende Umorganisation und das Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze, eine Weiterbeschäftigung - ggf. auch bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes - zu versuchen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 253/97 - NZA 1998, 833; 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - AP BGB § 613a Nr. 278 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 5).
Auch hier verbleibt es dabei, dass die Organisationsentscheidung nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; Kiel NZA Beil.
- BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Führt dies zu Vergütungsansprüchen der Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs, ohne dass der Arbeitgeber eine Verwendungsmöglichkeit für die Arbeitskraft des Arbeitnehmers hat, verwirklicht sich darin lediglich das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers (BAG 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - AP BGB § 613a Nr. 275 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 28; Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2).Das Fehlen jeglicher, auch anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten zählt bei einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung mit notwendiger Auslauffrist schon zum wichtigen Grund iSv. § 626 BGB und ist deshalb vom Arbeitgeber darzulegen (Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; BAG 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - AP BGB § 613a Nr. 275 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 28;… 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - aaO; Gusek Die Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer S. 66;… Bröhl aaO S. 159).
Erst wenn alle Lösungsversuche gescheitert sind, kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist vorliegen (Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2).
Unabhängig davon war der Beklagten auch auf Grund der Entscheidung des Arbeitsgerichts sowie der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Senats vom 8. April 2003 (- 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2) bekannt, welcher Vortrag für die Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist zu verlangen ist.
- BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01
Tarifliche Unkündbarkeit
Auszug aus BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Darüber hinaus wäre es der Beklagten im Rahmen der Personalgestellung auch zuzumuten gewesen, etwaige Vergütungsdifferenzen zu übernehmen (Senat 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 -BAGE 102, 40 zur Personalgestellung; vgl. auch BAG 8. August 1963 - 5 AZR 395/62 -BAGE 14, 294, 301).Bereits § 55 Abs. 2 Satz 2 BAT lässt die Herabgruppierung um eine Vergütungsgruppe und damit schlechtere Arbeitsbedingungen zu, wenn eine Beschäftigung zu den bisherigen Bedingungen nicht mehr möglich ist (vgl. hierzu auch Senat 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - BAGE 102, 40).
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Die unternehmerische Organisationsentscheidung kann jedoch von den Gerichten für Arbeitssachen nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung und Zweckmäßigkeit überprüft werden, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79; 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31; zuletzt 16. Dezember 2004 - 2 AZR 66/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 133 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 136).Deshalb sind Erwägungen, ob der Arbeitgeber von Outsourcing-Maßnahmen absehen muss, die dem unkündbaren Arbeitsverhältnis die Grundlage entziehen, grundsätzlich - mit Ausnahme von Missbrauchsfällen (vgl. hierzu Senat 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209; 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31) - abzulehnen (aA Däubler FS Heinze S. 121, 127).
- BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem" …
Auszug aus BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Die Frist ist gewahrt, weil es sich beim Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit eines "unkündbaren" Arbeitnehmers um einen Dauertatbestand handelt (Senat 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 828 ff.;… KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 329).Einer Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht, um der Beklagten nach einem Hinweis gemäß § 139 ZPO Gelegenheit zu geben, unter Berücksichtigung der ihr obliegenden Darlegungslast weiter vorzutragen (vgl. hierzu Senat 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3), bedarf es aber schon deshalb nicht, weil - wie vorstehend ausgeführt - selbst bei Fehlen einer anderweitigen Einsatzmöglichkeit angesichts eines zu überbrückenden maximalen Zeitraums von 35 Monaten nicht von einem auf unzumutbare Dauer sinnentleerten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden kann.
- BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03
Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Führt dies zu Vergütungsansprüchen der Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs, ohne dass der Arbeitgeber eine Verwendungsmöglichkeit für die Arbeitskraft des Arbeitnehmers hat, verwirklicht sich darin lediglich das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers (BAG 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - AP BGB § 613a Nr. 275 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 28; Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2).Das Fehlen jeglicher, auch anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten zählt bei einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung mit notwendiger Auslauffrist schon zum wichtigen Grund iSv. § 626 BGB und ist deshalb vom Arbeitgeber darzulegen (Senat 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 2; BAG 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - AP BGB § 613a Nr. 275 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 28;… 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - aaO; Gusek Die Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer S. 66;… Bröhl aaO S. 159).
- BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
Auszug aus BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Deshalb sind Erwägungen, ob der Arbeitgeber von Outsourcing-Maßnahmen absehen muss, die dem unkündbaren Arbeitsverhältnis die Grundlage entziehen, grundsätzlich - mit Ausnahme von Missbrauchsfällen (vgl. hierzu Senat 26. September 1996 - 2 AZR 200/96 - BAGE 84, 209; 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31) - abzulehnen (aA Däubler FS Heinze S. 121, 127). - BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91
Kündigungsfrist
Auszug aus BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Die Norm soll eine überlange Bindung des Arbeitnehmers an das Arbeitsverhältnis verhindern und durch die Einräumung eines Kündigungsrechts der persönlichen Freiheit des Arbeitnehmers dienen (BAG 19. Dezember 1991 - 2 AZR 363/91 - BAGE 69, 171; 24. Oktober 1996 - 2 AZR 845/95 - BAGE 84, 255). - BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00
Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 362/04
Wenn aber die unternehmerische Organisationsentscheidung als "Fixpunkt" hingenommen und ihre Vorgaben nicht verändert werden sollen (Senat 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41), kann dem Arbeitgeber nicht vorgegeben werden, wann und wie viele Arbeitsplätze er nur fremd vergeben darf bzw. wie viele Arbeitsplätze er im Betrieb weiter vorzuhalten hat. - BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95
Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung
- BAG, 08.08.1963 - 5 AZR 395/62
Erschwerung des fristlosen Kündigungsrechts
- LAG Berlin, 03.04.2001 - 3 Sa 2778/00
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung im Fall ordentlicher Unkündbarkeit; …
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für …
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
- BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04
Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung
- BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
- BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 460/92
Außerordentliche Kündigung bei eingeschränkter Vollmach
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04
Kündigung - Betriebsratsanhörung
- BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83
Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht - …
- BAG, 28.04.1994 - 2 AZR 730/93
Gesellschafterbeschluß als Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigung
- BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97
Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen …
- BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 216/00
Außerordentliche Änderungskündigung zur Tarifanpassung - Arbeitnehmer einer …
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 14 Sa 92/03
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung gegenüber einem …
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
ddd) Der Kläger kann sich auch nicht auf interne Schranken berufen, die sich zu seinen Gunsten auswirken würden (vgl. BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 14). - BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14
Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch
Ein solcher kann vorliegen, wenn das Konzept des Arbeitgebers alleine darauf abzielt, den Arbeitnehmer "loszuwerden" und dies mit einer unternehmerischen Entscheidung zu begründen (vgl. BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - zu B V 3 a der Gründe). - BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 562/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang
Vielmehr kann es nur darum gehen, ob auch auf der Basis der von ihm - nicht missbräuchlich - getroffenen unternehmerischen Entscheidung noch eine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer sinnvoll weiterzubeschäftigen (…vgl. BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 379/12 - Rn. 19 ff., aaO; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - zu B V 3 a, b der Gründe mwN).Rn. 38 (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der (öffentliche) Arbeitgeber verpflichtet sein, eine Weiterbeschäftigung im Wege der Personalgestellung - ggf. mit einer Differenzzahlung - in seine Überlegungen einzubeziehen, wenn der Arbeitnehmer einen Sonderkündigungsschutz genießt, der - wie etwa § 55 BAT - das Arbeitsverhältnis in "garantieähnlicher" Weise einem Beamtenverhältnis annähert (…vgl. BAG 29. März 2007 - 8 AZR 538/06 - Rn. 36 ff.; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - zu B V 3 b cc der Gründe; 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - zu B II 3 der Gründe; 27. Juni 2002 - 2 AZR 367/01 - zu II 5 c der Gründe, BAGE 102, 40).
Dies gilt auch in Fällen, in denen von ihnen Arbeitnehmer in ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnissen betroffen sind (vgl. BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - zu B V 3 a der Gründe).
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 379/12
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von …
Rn. 21 cc) Dies gilt gleichermaßen in Fällen, in denen von der fraglichen Maßnahme ein ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer betroffen ist, dessen Arbeitsverhältnis nur außerordentlich nach § 626 BGB gekündigt werden kann (…BAG 22. November 2012 - 2 AZR 673/11 - Rn. 17; 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - zu B V 3 a der Gründe). - BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren
Die Beklagte musste aber darlegen, dass auch eine Umorganisation und das "Freimachen" geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze nicht in Betracht kamen (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - zu B V 2 der Gründe) oder keine Möglichkeit bestanden hat, das Arbeitsverhältnis - ggf. zu geänderten Bedingungen - sinnvoll fortzusetzen (…BAG 18. Juni 2015 - 2 AZR 480/14 - Rn. 31, BAGE 152, 47). - BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 207/05
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
Das gilt auch dann, wenn es sich um auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigungen handelt (Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - 5. Februar 1998 - 2 AZR 227/97 - BAGE 88, 10; 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3). - BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von …
Rn. 17 bb) Dies gilt auch in den Fällen, in denen von der fraglichen Maßnahme ein ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer betroffen ist (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - zu B V 3 a der Gründe, AP BAT § 53 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 14; Kiel NZA Beil. 1/2005, 18, 22). - LAG Düsseldorf, 23.07.2012 - 9 Sa 593/12
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem betrieblichen …
Führt dies zu Vergütungsansprüchen der Arbeitnehmer aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs, ohne dass der Arbeitgeber eine Verwendungsmöglichkeit für die Arbeitskraft des Arbeitnehmers hat, verwirklicht sich darin lediglich das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers (BAG v. 6.10.2005 - 2 AZR 362/04, NZA-RR 2006, 416; BAG v. 30.9.2004 - 8 AZR 462/03, AP Nr. 275 zu § 613a BGB; BAG v. 8.4.2003 - 2 AZR 355/02, AP Nr. 181 zu § 626 BGB).Rn. 68 Ist das Arbeitsverhältnis als Austauschverhältnis auf Dauer sinnentleert, weil eine Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann und deshalb auf unzumutbar lange Zeit Vergütung ohne Gegenleistung gezahlt werden müsste, ist der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gerechtfertigt (BAG v. 6.10.2005 - 2 AZR 362/04, NZA-RR 2006, 416; BAG v. 24.6.2004 - 2 AZR 215/03, AP Nr. 278 zu § 613a BGB).
Allerdings ist der Arbeitgeber wegen des Ausschlusses der ordentlichen Kündbarkeit in einem besonderen Maß verpflichtet, die Kündigung durch geeignete andere Maßnahmen zu vermeiden (BAG v. 18.3.2010 - 2 AZR 337/08, NZA-RR 2011, 18; BAG v. 10.5.2007 - 2 AZR 626/05, BAGE 122, 264; BAG v. 6.10.2005 - 2 AZR 362/04, NZA-RR 2006, 416; BAG v. 8.4.2003 - 2 AZR 355/02, AP Nr. 181 zu § 626 BGB).
Erst wenn alle denkbaren Lösungsversuche ausscheiden, kann - ausnahmsweise - ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist vorliegen (BAG v. 18.3.2010 - 2 AZR 337/08, NZA-RR 2011, 18; BAG v. 10.5.2007 - 2 AZR 626/05, BAGE 122, 264; BAG v. 6.10.2005 - 2 AZR 362/04, NZA-RR 2006, 416; BAG v. 8.4.2003 - 2 AZR 355/02, AP Nr. 181 zu § 626 BGB).
Jedenfalls kann bei einer noch verbleibenden Vertragsbindung von deutlich unter fünf Jahren regelmäßig nicht von einer unzumutbar langen Bindung ausgegangen werden (BAG v. 6.10.2005 - 2 AZR 362/04, NZA-RR 2006, 416;… APS/Kiel, § 626 BGB Rz. 318 e).
Die Unsicherheit über den künftigen Arbeitsbedarf gehört zu dem von ihm zu tragenden Wirtschafts- und Betriebsrisiko (BAG v. 6.10.2005 - 2 AZR 362/04, NZA-RR 2006, 416).
- LAG Hamm, 12.10.2006 - 17 Sa 541/06
Arbeitsverhältnis und Personalgestellung; betriebsbedingte außerordentliche …
Sinn und Zweck der tariflichen Unkündbarkeitsregelung ist es, das Arbeitsverhältnis einem Beamtenverhältnis anzunähern (…vgl. Schulze-Koffka, Das Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, § 34 TVöD Rdnr. 61; BAG, Urteil vom 06.10.2005 - 2 AZR 362/04 - ZTR 2006, 437; Urteil vom 24.06.2004 - 2 AZR 215/03 - AP Nr. 278 zu § 613 a BGB; Urteil vom 27.06.2002 - 2 AZR 367/01 - AP Nr. 4 zu § 55 BAT).Als Wertungsmaßstab sind die Grundsätze heranzuziehen, die in § 3 des Tarifvertrages über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 09.01.1987 in der Fassung vom 29.10.2001 bei Wegfall des Arbeitsplatzes infolge von Rationalisierungsmaßnahmen vereinbart worden sind (vgl. BAG, Urteil vom 06.10.2005 a.a.O.;… Urteil vom 24.06.2004 a.a.O.).
Die Darlegungslast für die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung und die mindestens den Anforderungen des Tarifvertrages über den Rationalisierungsschutz für Angestellte entsprechenden Bemühungen trägt der Arbeitgeber (bgl. BAG, Urteil vom 06.10.2005 a.a.O.;… Urteil vom 24.06.2004 a.a.O.).
Das Fehlen jeglicher, auch anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeit zählt bei einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung mit notwendiger Auslauffrist schon zum wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 06.10.2005 a.a.O.;… Urteil vom 24.06.2004 a.a.O.).
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 06.10.2005 (a.a.O.) einen Extremfall sinnentleerten Arbeitsverhältnisses verneint, weil zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist und einem Ausscheiden des Arbeitnehmers aufgrund der tarifvertraglichen Altersgrenze von 65. Jahren (§ 60 BAT/LWL) deutlich weniger als fünf Jahre lagen.
(2) Zu den zumutbaren Anstrengungen gehört auch die Freikündigung anderer geeigneter Arbeitsplätze, die der Arbeitnehmer gegebenenfalls nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen besetzen kann (vgl. BAG, Urteil vom 06.10.2005 a.a.O.;… Urteil vom 24.06.2004 a.a.O.; ArbG Hamm, Urteil vom 19.06.2001 - 4 Ca 1414/01 L -, NZA-RR 2001, 612;… Schulze-Koffka, a.a.O., § 34 TVöD Rdnr. 64, 65), denn der unkündbare Arbeitnehmer steht grundsätzlich außerhalb der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG (…vgl. KR-Etzel, a.a.O., § 1 KSchG Rdnr. 665;… Schulze-Koffka, a.a.O., § 34 TVöD Rdnr. 65).
Das Fehlen einer Weiterbeschäftigungsmöglichkeit trotz der besonderen Pflichten des Arbeitgebers zur Umorganisation und zum Freimachen geeigneter gleichwertiger Arbeitsplätze ist Teil des wichtigen Kündigungsgrundes (vgl. BAG, Urteil vom 06.10.2005 a.a.O.).
- BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 357/20
Außerordentliche Änderungskündigung mit Auslauffrist
Rn. 25 a) Das Landesarbeitsgericht hat für seine gegenteilige Auffassung die Senatsrechtsprechung zu § 55 BAT herangezogen, wonach den nach dieser Bestimmung ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmern eine beamtenähnliche Stellung eingeräumt werde und zur Bestimmung der sich daraus ergebenden besonderen Pflichten des Arbeitgebers auch der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 9. Januar 1987 (TV Ratio) zu berücksichtigen sei, der ggf. verlange, eine Unterbringung auch bei einem anderen Arbeitgeber zu versuchen (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - Rn. 29, 31;… 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - Rn. 51 f.).Rn. 27 aa) § 55 Abs. 2 Satz 1 BAT schließt selbst Kündigungen aus wichtigem Grund aus dringenden betrieblichen Erfordernissen gegenüber den ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmern grundsätzlich aus, woraus der Senat die Annäherung an ein Beamtenverhältnis abgeleitet hat (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - Rn. 29;… 24. Juni 2004 - 2 AZR 215/03 - Rn. 51 f.).
Deshalb kommt im Anwendungsbereich des § 55 BAT nur in extremen Ausnahmefällen eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist aus betriebsbedingten Erfordernissen in Betracht (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - aaO).
Dabei trifft den Arbeitgeber die Darlegungslast für ua. seine mindestens den Anforderungen des TV Ratio entsprechenden Bemühungen, zu denen es gehört, ggf. auch bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes eine Weiterbeschäftigung zu versuchen (BAG 6. Oktober 2005 - 2 AZR 362/04 - Rn. 31).
- BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 580/05
Außerordentliche Änderungskündigung
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
- BAG, 29.03.2007 - 8 AZR 538/06
Betriebsteilübergang - Widerspruch des Arbeitnehmers - Wirksamkeit einer …
- BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 626/05
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- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - 5 Sa 53/20
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Unkündbarkeit nach AVR …
- BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14
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Tariflicher Zustimmungsvorbehalt für Outsourcing-Maßnahmen
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 563/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 757/07
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 310/06
Gemeinschaftsbetrieb: Teilbetriebsübergang zwischen mehreren am …
- BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 593/14
Außerordentliche Kündigung - Betriebsübergang
- ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 20 Sa 419/10
Darlegungs- und Beweislast - schuldrechtliches Rücktrittsrecht
- BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 13/17 R
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs bei Entlassungsentschädigung - Einhaltung der …
- ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15
Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 20 Sa 839/10
Darlegungs- und Beweislast - schuldrechtliches Rücktrittsrecht
- LAG München, 08.03.2007 - 3 Sa 987/06
Außerordentliche Kündigung, Auslauffrist
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 22/07
Änderungskündigung
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 1095/06
Änderungskündigung
- BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 380/12
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von …
- LSG Bayern, 21.09.2016 - L 10 AL 75/16
Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs
- ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal, …
- LSG Bayern, 08.03.2016 - L 10 AL 75/16
Kein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
- LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12
Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht, …
- LAG Köln, 11.06.2008 - 3 Sa 1505/07
Untersuchung durch Amtsarzt; Abmahnung; Kündigung
- BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 674/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 789/06
Änderungskündigung
- LAG München, 22.03.2022 - 7 Sa 170/21
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2007 - 5 Sa 61/07
Änderungskündigung, betriebsbedingt, Öffentlicher Dienst, Kündigungsschutz, …
- LAG Baden-Württemberg, 25.07.2007 - 12 Sa 1/07
Zu den Voraussetzungen einer außerordentliche Kündigung eines ordentlich …
- LAG Hamm, 24.04.2014 - 17 Sa 1387/13
Entgeltsenkung durch griechische Gesetze
- LAG Hessen, 28.05.2008 - 8 Sa 2179/06
Versetzung ins Ausland - betriebsbedingte Änderungskündigung - Arbeitgeber mit …
- LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13
Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland; …
- LAG Hessen, 17.04.2012 - 13 Sa 1603/11
Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung - Sonderkündigungsschutz - …
- LAG Köln, 16.09.2020 - 5 Sa 658/19
Versagung der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 TaBV 2/16
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - betrieblicher Grund - …
- ArbG Cottbus, 03.02.2010 - 7 Ca 529/09
Versagung der weiteren Durchführung der Ausbildung eines Strafgefangenen wegen …
- BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 17/07
Änderungskündigung
- ArbG Nienburg, 19.04.2012 - 2 Ca 460/11
Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - L 9 AL 60/06
Arbeitslosenversicherung
- LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2010 - 6 Sa 195/10
Änderungskündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang, Widerspruch, …
- LAG Niedersachsen, 09.06.2008 - 8 TaBV 10/08
Außerordentliche Kündigung; Ersetzung einer außerordentlichen Kündigung; Fehlen …
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2007 - L 8 AL 1385/06
- ArbG Stuttgart, 08.10.2014 - 11 Ca 2434/14
Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Fremdvergabe eines …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 Sa 200/10
Rückkehrrecht aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung - materiell-rechtliche …
- ArbG Köln, 20.03.2017 - 15 Ca 6870/16
Rechtswidrigkeit einer außerordentlichen Kündigung aufgrund der Möglichkeit einer …
- VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.00480
Nachträgliche Anhörung eines nach Erlass des Ausgangsbescheides konstituierten …
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