Rechtsprechung
| BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats
- Judicialis
BetrVG § 102; ; InsO § 125; ; InsO § 128; ; BGB § 613a; ; KSchG § 1
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ordentliche Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung; Einschränkung der Mitbestimmung beim Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste; Substantiierungspflicht im Kündigungsschutzprozess; Grundsatz der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigungsrecht in der Insolvenz; Betriebsratsanhörung - Ordentliche betriebsbedingte Kündigung durch Insolvenzverwalter nach Abschluß einer umstrukturierenden Betriebsvereinbarung; Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG bei Kündigung durch Insolvenzverwalter gem. § ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Krefeld, 25.07.2001 - 2 Ca 493/01
- LAG Düsseldorf, 07.12.2001 - 18 (4) Sa 1255/01
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Papierfundstellen
- BAGE 107, 221
- ZIP 2004, 525
- BB 2004, 1056
- DB 2004, 937
Wird zitiert von ... (68) Zitiert selbst (12)
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 532/98
Interessenausgleich mit Namensliste; Betriebsratsanhörung
Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
a) Dies hat der Senat für den gleichliegenden Fall des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung mehrfach entschieden (st. Rspr. 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).Zwar kann das Verfahren nach § 102 BetrVG mit den Verhandlungen über den Interessenausgleich verbunden werden (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Annahme des Landesarbeitsgerichts, soweit der Kündigungssachverhalt dem Betriebsrat schon aus den Verhandlungen über den Interessenausgleich bekannt sei, brauche er ihm bei der Anhörung nach § 102 BetrVG nicht erneut mitgeteilt zu werden (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
Daß der Betriebsrat derartige Vorkenntnisse hatte, muß der Arbeitgeber im Prozeß hinreichend konkret darlegen und ggf. beweisen (BAG 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).
- BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedarf es keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber nach § 102 BetrVG, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (28. März 1974 - 2 AZR 472/73 - BAGE 26, 102; 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - BAGE 49, 136).Hat der Betriebsrat den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können, und weiß dies der Arbeitgeber oder kann er dies nach den gegebenen Umständen jedenfalls als sicher annehmen, so würde es dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG widersprechen und es wäre eine kaum verständliche Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - aaO mwN).Regelmäßig - und so war es auch hier - gehen dem Abschluß eines Interessenausgleichs, der mit einer Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer verbunden ist, längere Verhandlungen voran, auf Grund derer beim Betriebsrat erhebliche Vorkenntnisse über die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe und auch die vielleicht mit dem Betriebsrat zusammen vorgenommene Sozialauswahl vorhanden sein können.
- BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 581/00
Interessenausgleich mit Namensliste und betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
a) Dies hat der Senat für den gleichliegenden Fall des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung mehrfach entschieden (st. Rspr. 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341).b) Zu Unrecht meint die Revision unter Bezugnahme auf das Landesarbeitsgericht Hamm (28. Mai 1998 - 8 Sa 76/98 - LAGE InsO § 125 Nr. 1), da den Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG nicht dieselben Mitteilungspflichten träfen wie im Kündigungsschutzprozeß (st. Rspr. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295), brauche er in Fällen des § 125 Abs. 1 InsO dem Betriebsrat jedenfalls nicht mehr mitzuteilen, als er auch im Kündigungsschutzprozeß darlegen müsse.
- BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01
Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung
Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Dies gilt selbst bei der Auslegung formbedürftiger Willenserklärungen (notarielles Testament: BGH 9. April 1981 - IVa ZB 6/80 - BGHZ 80, 246; Auflassung: BGH 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - MDR 2002, 510). - BGH, 09.04.1981 - IVa ZB 6/80
Zum Begriff "gesetzliche Erbfolge" in einem Testament
Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Dies gilt selbst bei der Auslegung formbedürftiger Willenserklärungen (notarielles Testament: BGH 9. April 1981 - IVa ZB 6/80 - BGHZ 80, 246; Auflassung: BGH 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - MDR 2002, 510). - BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Liegt keine Betriebsänderung vor, sondern handelt es sich in Wahrheit um einen (Teil-)Betriebsübergang, so greift § 125 InsO jedenfalls für die vom (Teil-)Betriebsübergang betroffenen Arbeitsverhältnisse nicht ein (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210; ebenso: LAG Düsseldorf 23. Januar 2003 - 11 (12) Sa 1057/02 - EzA-SD 2003 Nr. 6 S. 14 - 15 - Revision anhängig unter - 2 AZR 102/03 -). - BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 181/95
Wirksamkeit einer Kündigung bei Verletzung der Unterrichtungspflicht des …
Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
b) Zu Unrecht meint die Revision unter Bezugnahme auf das Landesarbeitsgericht Hamm (28. Mai 1998 - 8 Sa 76/98 - LAGE InsO § 125 Nr. 1), da den Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG nicht dieselben Mitteilungspflichten träfen wie im Kündigungsschutzprozeß (st. Rspr. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295), brauche er in Fällen des § 125 Abs. 1 InsO dem Betriebsrat jedenfalls nicht mehr mitzuteilen, als er auch im Kündigungsschutzprozeß darlegen müsse. - BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88
Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung
Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
b) Zu Unrecht meint die Revision unter Bezugnahme auf das Landesarbeitsgericht Hamm (28. Mai 1998 - 8 Sa 76/98 - LAGE InsO § 125 Nr. 1), da den Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG nicht dieselben Mitteilungspflichten träfen wie im Kündigungsschutzprozeß (st. Rspr. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295), brauche er in Fällen des § 125 Abs. 1 InsO dem Betriebsrat jedenfalls nicht mehr mitzuteilen, als er auch im Kündigungsschutzprozeß darlegen müsse. - BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 148/99
Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste
Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
a) Dies hat der Senat für den gleichliegenden Fall des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung mehrfach entschieden (st. Rspr. 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 20. Mai 1999 - 2 AZR 148/99 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 101; 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341). - LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 (12) Sa 1057/02
Anwendung des § 125 InsO bei Stilllegung des Betriebs
Auszug aus BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Liegt keine Betriebsänderung vor, sondern handelt es sich in Wahrheit um einen (Teil-)Betriebsübergang, so greift § 125 InsO jedenfalls für die vom (Teil-)Betriebsübergang betroffenen Arbeitsverhältnisse nicht ein (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210; ebenso: LAG Düsseldorf 23. Januar 2003 - 11 (12) Sa 1057/02 - EzA-SD 2003 Nr. 6 S. 14 - 15 - Revision anhängig unter - 2 AZR 102/03 -). - BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73
Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht - …
- LAG Hamm, 28.05.1998 - 8 Sa 76/98
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung durch den Konkursverwalter; …
- BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 256/14
Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Sinn und Zweck der Vorschrift des § 102 BetrVG ist es unter diesem Aspekt, den Betriebsrat zu befähigen, sein Anhörungsrecht sachgerecht auszuüben und seinen Einfluss auf die Zusammensetzung der Belegschaft zu sichern (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - zu B I 4 a der Gründe, BAGE 107, 221; 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 49, 136).Handelt es sich objektiv um eine solche Situation, ist es - auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG (zu dessen Berücksichtigung im Rahmen von § 102 BetrVG vgl. BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - aaO;… 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - zu II 1 c bb der Gründe, aaO) - gerechtfertigt, für die Kenntnis des Arbeitgebers nicht auf den Wissensstand des "verstrickten", sondern auf den eines "undolosen" Vertreters oder Organmitglieds abzustellen.
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Zum anderen bedarf es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keiner weiteren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber nach § 102 BetrVG, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (bspw. 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - mwN, BAGE 107, 221, 226). - BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10
Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl
Rn. 77 aa) Die Rüge der Revision, die Anhörung nach § 102 BetrVG sei unzureichend, weil der Beklagte nicht dargelegt habe, wie die Umverteilung der Arbeit im Einzelnen habe erfolgen sollen und wie die verbliebenen Arbeiten ohne überobligationsmäßige Leistungen hätten erledigt werden können, übersieht zum einen, dass die Substantiierungspflicht, die den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess trifft, nicht das Maß für die nach § 102 BetrVG erforderliche Anhörung bildet, sondern diese nur eine erörternde Einflussnahme des Betriebsrats auf die Willensbildung des Arbeitgebers im Vorfeld der Kündigung ermöglichen soll (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - zu B I 1 b aa der Gründe, BAGE 107, 221).Hat der Betriebsrat aber den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen und eine Stellungnahme hierzu abgeben zu können, und weiß dies der Insolvenzverwalter oder kann er dies wie hier aufgrund der Interessenausgleichsverhandlungen jedenfalls als sicher annehmen, so würde es dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG widersprechen und wäre eine kaum verständliche Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - zu B I 4 a der Gründe, aaO)..
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
Daher kann § 125 InsO nicht auf Vorgänge erstreckt werden, die sich entweder nicht als Betriebsänderung darstellen und damit außerhalb des Anwendungsbereichs des § 111 BetrVG liegen oder die sich als eine andere als die im Interessenausgleich geregelte Betriebsänderung darstellen, aber nicht die Grundlage für die Vereinbarung der Betriebsparteien zur Einschränkung des individuellen Kündigungsschutzes waren (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 62; 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 4; 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210).Dabei ist der Arbeitgeber auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste nicht von der Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats entbunden, die Anhörung unterliegt auch keinen erleichterten Anforderungen (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 -BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 4).
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 249/05
Massenentlassung in der Insolvenz - Betriebsübergang
Liegt keine Betriebsänderung vor, sondern handelt es sich in Wahrheit um einen (Teil-)Betriebsübergang, so greift § 125 InsO jedenfalls für die vom (Teil-)Betriebsübergang betroffenen Arbeitsverhältnisse nicht ein (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221). - BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Der Zweck der Anhörungspflicht liegt nicht in der Schaffung von Verfahrenskomplikationen, sondern darin, eine gleichberechtigte, vertrauensvolle Erörterung der Kündigungsabsicht zu gewährleisten (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221). - BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07
Betriebsbedingte Kündigung
a) Einer näheren Darlegung der Kündigungsgründe durch den Arbeitgeber bedarf es nicht, wenn der Betriebsrat bei Einleitung des Anhörungsverfahrens bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt, um zu der konkret beabsichtigten Kündigung eine sachgerechte Stellungnahme abgeben zu können (vgl. Senat 20. Mai 1999 - 2 AZR 532/98 - BAGE 91, 341, 346; 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221, 226). - BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06
Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige
Dies folgt einerseits aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 5 Satz 4 KSchG, andererseits aus dem unterschiedlichen Zweck der Beteiligungsverfahren (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 4 mwN). - BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 612/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
Daher kann § 125 InsO nicht auf Vorgänge erstreckt werden, die sich entweder nicht als Betriebsänderung darstellen und damit außerhalb des Anwendungsbereichs des § 111 BetrVG liegen oder die sich als eine andere als die im Interessenausgleich geregelte Betriebsänderung darstellen, aber nicht die Grundlage für die Vereinbarung der Betriebsparteien zur Einschränkung des individuellen Kündigungsschutzes waren (BAG 20. September 2006 - 6 AZR 249/05 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 62; 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 - BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 4; 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210).Dabei ist der Arbeitgeber auch bei Vorliegen eines Interessenausgleichs mit Namensliste nicht von der Pflicht zur Anhörung des Betriebsrats entbunden, die Anhörung unterliegt auch keinen erleichterten Anforderungen (BAG 28. August 2003 - 2 AZR 377/02 -BAGE 107, 221 = AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 134 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 4).
- LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 3 Sa 210/04
Kündigung, krankheitsbedingt, Betriebsratsanhörung, objektiv unvollständig, …
Hat der Betriebsrat den erforderlichen Kenntnisstand, um sich über die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe ein Bild zu machen, wäre es eine kaum verständliche Förmelei, vom Arbeitgeber dann gleichwohl noch eine detaillierte Begründung zu verlangen (BAG v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 - zitiert nach Juris).Dass der Betriebsrat derartige Vorkenntnisse hatte, muss der Arbeitgeber im Prozess hinreichen konkret darlegen und beweisen (BAG v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02 m.w.N).
Dass der Betriebsrat derartige Vorkenntnisse hatte, ist seitens des Arbeitgebers im Prozess hinreichend konkret darzulegen und ggf. zu beweisen (BAG v. 28.08.2003 - 2 AZR 377/02).
- LAG Hamm, 05.01.2018 - 16 Sa 1410/16
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten …
- LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 205/05
betriebsbedingte Kündigung; Interessenausgleich mit Namensliste, …
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 609/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
- LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10
Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung
- LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03
Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 611/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
- LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
- LAG Düsseldorf, 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei unzureichender Massenentlassungsanzeige
- LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 13 Sa 337/10
Sozialauswahl; Altersgruppen; Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten
- LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 16 Sa 513/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Verbindung …
- BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 610/06
Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines …
- LAG Berlin, 20.12.2005 - 12 Sa 1463/05
Interessenausgleich mit Namensliste, Massenentlassung
- LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03
"Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der …
- LAG Hamm, 06.11.2025 - 15 SLa 634/25
Betriebsbedingte Kündigung; Insolvenzverwalter; Interessenausgleich; …
- LAG Hamm, 16.08.2019 - 18 Sa 232/19
Massenentlassungen an den Dura-Standorten Plettenberg und Kirchhundem-Selbecke - …
- ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 26 Sa 263/10
Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Hinweispflicht nach § 6 …
- LAG Sachsen-Anhalt, 15.02.2018 - 2 Sa 20/16
Kündigung einer Arbeitnehmerin mit Sonderkündigungsschutz nach § 85 SGB 9 und § …
- LAG Baden-Württemberg, 09.01.2006 - 4 Sa 55/05
Betriebsratsanhörung - Massenentlassung - Vertrauensschutz
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 6 Sa 568/12
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung aufgrund krankheitsbedingter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2006 - 11 Sa 305/06
Betriebsratsanhörung - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Köln, 10.05.2005 - 1 Sa 1510/04
Gerichtliche Überprüfung der Herausnahme von Leistungsträgern aus der …
- LAG Hamm, 25.11.2005 - 10 Sa 922/05
Wirksame ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei …
- ArbG Hagen, 10.07.2019 - 3 Ca 218/19
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2011 - 6 Sa 1629/11
Urlaubsgewährung
- BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 770/06
Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige
- LAG Hamm, 11.05.2007 - 10 Sa 1684/06
ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines ehemaligen Betriebsrats, Schließung …
- LAG Hamm, 20.05.2020 - 18 Sa 1615/19
Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung in einem anderen Unternehmen
- LAG Hamm, 18.02.2004 - 2 Sa 1372/03
Wirksamkeit einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen wegen …
- BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 771/06
Betriebsübergang - Gemeinschaftsbetrieb - Massenentlassungsanzeige
- LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 (17) Sa 695/05
Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …
- LAG Hessen, 18.03.2011 - 10 Sa 1580/10
Zuständigkeit des Betriebsrats für Erstellung der Namensliste
- LAG Düsseldorf, 15.09.2010 - 12 Sa 627/10
Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
- LAG Hessen, 10.01.2011 - 17 Sa 1338/10
Betriebsbedingte Kündigung - Rechtsmissbrauch - Austauschkündigung
- LAG Baden-Württemberg, 20.05.2005 - 4 Sa 51/04
Kündigung Betriebsratsmitglied - § 125 Abs 1 Nr 1 InsO
- ArbG Stuttgart, 17.02.2011 - 21 Ca 7249/10
Interessenausgleich mit Namensliste - Sozialauswahl
- LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 73/06
Betriebsratsanhörung bei Kündigung nach Abschluss eines Interessenausgleichs mit …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2012 - 6 TaBV 19/12
Änderungskündigung zur vollumfänglichen Flexibilisierung zunächst …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2009 - 6 Sa 1215/09
Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
- LAG Hamm, 13.03.2009 - 13 Sa 1452/08
Anhörung; Betriebsrat; Ausschlussfrist; außerordentliche Kündigung
- LAG Hamm, 16.09.2020 - 3 Sa 28/20
- LAG Hamm, 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06
Sozialwidrigkeit betriebsbedingter Kündigung bei Fehlen insolvenzrechtlicher …
- LAG Hamm, 06.12.2006 - 2 Sa 390/06
Darlegungs- und Beweislast des gekündigten Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 …
- LAG Hamm, 16.11.2006 - 8 Sa 982/06
Kündigung, betriebsbedingte Gründe, Interessenausgleich mit Namensliste, …
- LAG Hamm, 03.04.2006 - 13 Sa 1027/05
Kündigung; betriebsbedingt; Interessenausgleich; Namensliste; Anhörung; …
- LAG Hamm, 12.03.2007 - 2 Sa 1932/05
Zur Frage der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats gemäß § 102 Abs. 1 …
- LAG Baden-Württemberg, 11.09.2006 - 15 TaBV 6/06
Zum Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei zeitlich versetzter Beteiligung …
- LAG Hamm, 03.04.2006 - 13 Sa 1776/05
Kündigung; betriebsbedingt; Interessenausgleich; Namensliste; Anhörung; …
- LAG Hamm, 05.05.2004 - 2 Sa 1863/03
Rechtswirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Berücksichtigung der …
- LAG Hamm, 21.07.2005 - 4 Sa 695/05
Voraussetzungen für die ordentliche Kündigung eines alterskündigungsgeschützten …
- LAG Hamm, 08.01.2009 - 10 Sa 1095/09
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei fehlerhafter Betriebsratsanhörung; …
- LAG Berlin, 06.12.2005 - 3 Sa 1640/05
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stilllegung eines Betriebsteils; …
- LAG Hamm, 11.02.2020 - 7 Sa 1149/19
Einzelfallentscheidung zur Einleitung des Anhörungsverfahrens gegenüber dem …
- ArbG Hagen, 25.06.2019 - 4 Ca 219/19
Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der ordentlichen …
- LAG München, 29.09.2011 - 2 Sa 332/11
Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste
- ArbG Hagen, 18.07.2019 - 1 Ca 333/19
Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich sind nicht zugleich …
- ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
- ArbG Detmold, 24.08.2011 - 2 Ca 524/11
Stellungnahme des Betriebsrats zur Massenentlassungsanzeige
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