Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2913
BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83 (https://dejure.org/1985,2913)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1985 - 2 AZR 393/83 (https://dejure.org/1985,2913)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 393/83 (https://dejure.org/1985,2913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,2913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einseitige Herabsetzung der Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Musiklehrers - Wirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts im Arbeitsvertrag - Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers - Einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB - Erfordernis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
    Das Landesarbeitsgericht, das zutreffend von der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen und von der Zulässigkeit der Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO ausgeht (vgl. dazu BAG 36, 218; BAG Urteil vom 28. November 1984 - 5 AZR 123/83 - AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht, zu A I der Gründe; BAG Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - EzA § 315 BGB Nr. 29, zu I der Gründe), hat in der Sache ausgeführt, der von den Parteien abgeschlossene und von seiner Wortwahl und Vertragsgestaltung her als Arbeitsvertrag anzusehende Vertrag bestehe mit einem Leistungsumfang von 14 Wochenstunden fort, da sein § 3 gemäß § 134 BGB unwirksam sei.

    Diese vertragliche Bestimmung ist daher gemäß § 134 BGB nichtig, und zwar gleichgültig, ob darin die vertragliche Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts (BAG 40, 199) oder ein der beklagten Stadt eingeräumtes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB (BAG Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - EzA § 315 BGB Nr. 29) gesehen wird.

    Eine solche Vertragsgestaltung, die dem Arbeitgeber praktisch allein die Bestimmung über Umfang und Grenzen der beiderseitigen Hauptpflichten zuweist, übersteigt das dem Arbeitgeber zustehende allgemeine Weisungsrecht (ebenso BAG Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - EzA § 315 BGB Nr. 29).

    Durch diese Regelung wird - was das Landesarbeitsgericht allerdings nicht in Erwägung gezogen und geprüft hat - der Beklagten kein unmittelbares einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB hinsichtlich des Umfanges der Arbeitszeit eingeräumt, wie dies in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt der Siebte Senat mit Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - (EzA § 315 BGB Nr. 29) angenommen hat.

    Denn durch die den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses berührende einseitige Stundenreduzierung wird der Bestand des Arbeitsverhältnisses gleichsam als Ganzes geändert und praktisch ein neues Arbeitsverhältnis begründet (BAG Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - EzA § 315 BGB Nr. 29;… KR-Rost, 2. Aufl., § 2 KSchG Rz 48).

    Auch der durch Reduzierung von Schülerzahlen ausgelösten Einschränkung des Lehrangebots kann die beklagte Stadt unter Beachtung zwingender Kündigungsschutzvorschriften begegnen, indem sie zum Zwecke der Anpassung der Arbeitszeit an den Unterrichtsbedarf betriebsbedingte ordentliche Änderungskündigungen ausspricht (vgl. dazu auch BAG Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - EzA § 315 BGB Nr. 29, in dem der Siebte Senat in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hinweist, auch den Abgang von Schülern an bestimmte Fristen zu binden, um die Fluktuation bei den Musikschulen zu steuern).

  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
    Diese vertragliche Bestimmung ist daher gemäß § 134 BGB nichtig, und zwar gleichgültig, ob darin die vertragliche Vereinbarung eines Widerrufsvorbehalts (BAG 40, 199) oder ein der beklagten Stadt eingeräumtes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 Abs. 1 BGB (BAG Urteil vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - EzA § 315 BGB Nr. 29) gesehen wird.

    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollen, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (BAG 40, 199, 207; 8, 338; BAG Urteile vom 4. Februar 1958 - 3 AZR 110/55 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Teilkündigung; vom 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht;… Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 6;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 68;… KR-Rost, 2. Aufl., § 2 KSchG Rz 48).

    Die Ausübung des vereinbarten Widerrufs muß gemäß § 315 Abs. 1 BGB auch nach billigem Ermessen erfolgen (BAG 40, 199, 207; BAG Urteil vom 7. Januar 1971 - 5 AZR 92/70 - AP Nr. 12 zu § 315 BGB).

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
    Das auf dem Arbeitsvertrag beruhende Weisungsrecht gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses und berechtigt den Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im einzelnen festzulegen und insbesondere nach Art, Ort und Zeit näher zu bestimmen (BAG 33, 71, 75;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 31 VI, S. 114 f.).

    Es darf vom Arbeitgeber auch nur nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) ausgeübt werden (BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu 3 der Gründe; BAG 33, 71, 75;… Söllner, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966, S. 41 ff. und 118 ff.).

  • BAG, 16.10.1965 - 5 AZR 55/65

    Arbeitgeber - Allgemeines Weisungsrecht - Tarifvertrag - Einzelvertrag - …

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
    Das Direktionsrecht erstreckt sich niemals auf die Vergütungsseite des Arbeitsvertrages (…Schaub, aaO, § 31 VI 3, S. 115; BAG 2, 221; 17, 241; BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollen, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (BAG 40, 199, 207; 8, 338; BAG Urteile vom 4. Februar 1958 - 3 AZR 110/55 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Teilkündigung; vom 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht;… Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 6;… Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 68;… KR-Rost, 2. Aufl., § 2 KSchG Rz 48).

  • BGH, 26.11.1964 - VII ZR 111/63

    Wirksamkeit mündlicher Abreden trotz vereinbarter Schriftform, Schriftformklausel

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
    Denn auch beim Bestehen einzelvertraglich vereinbarter Schriftformklauseln sind mündliche Vertragsänderungen verbindlich, wenn die Parteien die Maßgeblichkeit des mündlich Vereinbarten gewollt haben, also darüber einig waren, für ihre vertraglichen Beziehungen solle neben dem Urkundeninhalt auch eine bestimmte mündliche Abrede gelten (BGH Urteil vom 26. November 1964 - VII ZR 111/63 - AP Nr. 2 zu § 127 BGB m. w. N.).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des …

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
    Führen Haushaltsmittelkürzungen zu Einschränkungen des Lehrangebots und zum gänzlichen oder teilweisen Fortfall einzelner Arbeitsplätze, so kann die beklagte Stadt dem durch Kündigungen Rechnung tragen, da derartige Umstände grundsätzlich dringende betriebliche Erfordernisse i. S. des § 1 Abs. 2 KSchG darstellen (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 30, 272;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 334 m. w. N.).
  • BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78

    Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
    Schließlich verkennt die Revision auch, soweit sie sich im Hinblick auf die Notwendigkeit einer flexiblen oder variablen Vertragsgestaltung auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Beschäftigungsverhältnissen von Lehrkräften an Volkshochschulen beruft, daß es sich hierbei in der Regel um freie Mitarbeiter handelt (vgl. BAG 37, 58).
  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
    Führen Haushaltsmittelkürzungen zu Einschränkungen des Lehrangebots und zum gänzlichen oder teilweisen Fortfall einzelner Arbeitsplätze, so kann die beklagte Stadt dem durch Kündigungen Rechnung tragen, da derartige Umstände grundsätzlich dringende betriebliche Erfordernisse i. S. des § 1 Abs. 2 KSchG darstellen (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 30, 272;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 334 m. w. N.).
  • BAG, 04.06.1963 - 5 AZR 16/63

    Vertragsparteien - Künftige Vertragsabreden - Beachtung der Schriftform - Abrede …

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
    Die Parteien können von dem Schriftformerfordernis im Wege gegenseitiger, formloser Vereinbarung wieder abgehen (BAG Urteil vom 4. Juni 1963 - 5 AZR 16/63 - AP Nr. 1 zu § 127 BGB).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit, …

    Auszug aus BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 393/83
    Das Direktionsrecht erstreckt sich niemals auf die Vergütungsseite des Arbeitsvertrages (…Schaub, aaO, § 31 VI 3, S. 115; BAG 2, 221; 17, 241; BAG Urteil vom 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAG Urteil vom 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr. 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …

  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

  • BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75

    Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des …

  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 569/79

    Anrechnung von Teilnahme an Ausbildungsseminaren bei Lehramtsanwärter

  • BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61

    Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …

  • BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55

    Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten

  • BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 92/70

    Kürzung der Leistungszulage bei Krankheit des Arbeitnehmers

  • BAG, 04.02.1958 - 3 AZR 110/55

    Teilkündigung

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung diesen Grundsatz aber auch auf andere - außerhalb kündigungsschutzrechtlicher Gesichtspunkte liegende - Vertragsgestaltungen angewandt (vgl. das Senatsurteil vom 11. Dezember 1985; BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG, zu I 2 a der Gründe, m. w. N. sowie unveröffentlichtes Urteil des BAG vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 393/83 -, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2019 - 3 Sa 196/18

    Rechtmäßigkeit Reduzierung Kilometerpauschale - Widerrufsvorbehalt

    Der Kernbestand des Arbeitsverhältnisses, zu dem insbesondere die Vergütungspflicht des Arbeitgebers und die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers gehören, darf dagegen nicht angetastet werden (BAG 31.01.1985 - 2 AZR 393/83, EzBAT BAT § 8 Direktionsrecht Nr. 3 = BeckRS 1985, 30712713).

    Eine Vertragsgestaltung, die dem Arbeitgeber praktisch allein die Bestimmung über Umfang und Grenzen der beiderseitigen Hauptpflichten zuweist, übersteigt das dem Arbeitgeber zustehende allgemeine Weisungsrecht (BAG 31.01.1985 - 2 AZR 393/83, EzBAT BAT § 8 Direktionsrecht Nr. 3).

  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 612/88

    Vertraglicher Tarifvorbehalt - tarifliche Besitzstands-Klausel

    Dagegen kann zweifelhaft sein, ob das vom Kläger bevorzugte Verständnis einer einseitigen Änderungsbefugnis durch arbeitgeberseitige Leistungsbestimmung oder Ausübung eines Widerrufsvorbehalts davon überhaupt erfaßt wird (vgl. die gänzlich anders formulierten Vereinbarungen, die den vom Kläger angeführten Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 393/83 - n.v. und vom 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969 zugrunde lagen).
  • BAG, 11.12.1991 - 5 AZR 63/91

    Erhöhung des Anteils der Unterrichtszeit an der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber …

    Dieses erstreckt sich zwar nicht auf den Umfang der Hauptleistungspflichten (Vergütung und Dauer der Arbeitszeit, vgl. dazu unveröffentlichtes BAG Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 393/83 -, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 319/93

    Arbeitszeitverkürzung kraft Direktionsrechts - Zeitlicher Umfang des von einem …

    In der Rechtsprechung ist bisher nur anerkannt, daß der Umfang der Arbeitspflicht dann nicht im Wege des Direktionsrechts geregelt werden kann, wenn hiervon die Vergütung abhängt (BAGE 47, 314, 322 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 393/83 -, nicht veröffentlicht, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 13.01.1988 - 5 AZR 293/86

    Nichtüberschreitung des jährlichen Mittels von 40 Wochenarbeitsstunden als …

    Dieses erstreckt sich zwar nicht auf den Umfang der Hauptleistungspflichten (Vergütung und Dauer der Arbeitszeit, vgl. dazu unveröffentlichtes BAG Urteil vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 393/83 -, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 366/86

    Streitigkeit über die Wirksamkeit des teilweisen Widerrufs einer Lohnzulage - …

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung diesen Grundsatz aber auch auf andere - außerhalb kündigungsschutzrechtlicher Gesichtspunkte liegende - Vertragsgestaltungen angewandt (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehene Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 135/85 - AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG, zu I 2 a der Gründe, m.w.N. sowie unveröffentlichtes Urteil des BAG vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 393/83 -, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 396/86

    Streitigkeit über die Wirksamkeit des teilweisen Widerrufs einer Lohnzulage - …

    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung diesen Grundsatz aber auch auf andere - außerhalb kündigungsschutzrechtlicher Gesichtspunkte liegende - Vertragsgestaltungen angewandt (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehene Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 135/85 - AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG, zu I 2 a der Gründe, m.w.N. sowie unveröffentlichtes Urteil des BAG vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 393/83 -, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 691/85
    Dieses erstreckt sich zwar nicht auf den Umfang der Hauptleistungspflichten (Vergütung und Dauer der Arbeitszeit, vgl. dazu unveröffentlichtes BAG Ur teil vom 31 Januar 1985 - 2 AZR 393/83 -, zu II 1 a der Grün de ), eine solche ist hier aber auch nicht betroffen.
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 197/86
    Es ist anerkannt, daß die Vereinbarung von Wi derrufsvorbehalten nicht unbegrenzt zulässig ist und insbesondere nicht zur Umgehung kündigungsrechtlicher Vorschriften führen darf (BAG Urteil vom 9. Juni 1965 - 1 AZR 388/64 - AP Nr. 10 zu § 315 BGB; Urteil vom 16. Oktober 1965 - 5 AZR 55/65 - AP Nr" 20 zu § 611 BGB Direktionsrecht; BAGE 40, 199 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung; BAGE 47, 31 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969)o Darüber hinaus hat die Rechtsprechung diesen Grundsatz aber auch auf andere - außerhalb kündigungsschutzrechtlicher Gesichtspunkte liegende - Vertragsgestaltungen angewandt (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehene Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 135/85 - AP Nr. 65 zu § 1 Lohr.FG, zu I 2 a der Gründe, m.w.N. sowie unveröffentlichtes Urteil des BAG vom 31" Januar 1985 - 2 AZR 393/83 zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 757/85
  • BAG, 25.03.1987 - 5 AZR 758/85
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht