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Rechtsprechung
   BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1842
BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88 (https://dejure.org/1989,1842)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1989 - 2 AZR 405/88 (https://dejure.org/1989,1842)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 2 AZR 405/88 (https://dejure.org/1989,1842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsübergang eines Betriebsteils - Begriff "Betriebsübergang"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 4; ZPO § 286
    Betriebsstilllegung: Abgrenzung zum Betriebsübergang eines Betriebsteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85

    Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
    Danach machen die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel einen Betrieb aus, wenn mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 48, 345, 348, 349 = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe und BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b, aa der Gründe).

    Ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB liegt vor, wenn der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen kann (BAGE 48, 345, 348; 48, 365, 371; 53, 267, 273 = AP, aaO; Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB, zu B II 4 der Gründe).

    Die Trennung eines Teils vom Betrieb darf dessen Charakter aber nicht in der Weise verändern, daß es sich nur noch um Einzelgegenstände handelt (BAGE 53, 267, 273 = AP, aaO).

    Es ist vielmehr auf den arbeitstechnischen Zweck des jeweiligen Betriebes abzustellen (vgl. BAGE 53, 267, 275 = AP, aaO; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB; von Hoyningen/Huene, aa0).

  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
    Danach machen die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel einen Betrieb aus, wenn mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 48, 345, 348, 349 = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe und BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b, aa der Gründe).

    Ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB liegt vor, wenn der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen kann (BAGE 48, 345, 348; 48, 365, 371;… 53, 267, 273 = AP, aaO; Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB, zu B II 4 der Gründe).

    Unwesentliche Bestandteile des Betriebsvermögens bleiben außer Betracht (BAGE 48, 345, 349 = AP, aa0;… Senatsurteil vom 3. Juli 1986, aaO; Birk, Anm. EzA Nr. 43 zu § 613 a BGB, zu II; von Hoyningen/Huene, Anm. zu AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, unter II 2).

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
    Danach machen die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel einen Betrieb aus, wenn mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 48, 345, 348, 349 = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe und BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b, aa der Gründe).

    Ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB liegt vor, wenn der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen kann (BAGE 48, 345, 348; 48, 365, 371;… 53, 267, 273 = AP, aaO; Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Übernahme eines gepachteten Betriebes …

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
    Ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB liegt vor, wenn der neue Inhaber mit den übernommenen Betriebsmitteln den Betrieb oder Betriebsteil im wesentlichen unverändert fortführen kann (BAGE 48, 345, 348; 48, 365, 371;… 53, 267, 273 = AP, aaO; Senatsurteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53 zu § 613 a BGB, zu B II 4 der Gründe).

    Unwesentliche Bestandteile des Betriebsvermögens bleiben außer Betracht (BAGE 48, 345, 349 = AP, aa0; Senatsurteil vom 3. Juli 1986, aaO; Birk, Anm. EzA Nr. 43 zu § 613 a BGB, zu II; von Hoyningen/Huene, Anm. zu AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, unter II 2).

  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des …

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
    Die für die Tatsache des Betriebsübergangs beweispflichtige Klägerin (vgl. BAG Urteil vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 47 zu § 613 a BGB) hat zwar vorliegend bislang nicht ausdrücklich vorgetragen, zum Zeitpunkt ihrer Kündigung habe der Vertragsschluß der Firma SB mit der Beklagten bereits festgestanden.
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs - …

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
    Bei der Anwendung von § 613 a Abs. 4 BGB ist daher stets zu prüfen, ob es - neben dem Betriebsübergang - einen sachlichen Grund gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag, so daß der Betriebsübergang nur äußerer Anlaß, nicht aber der tragende Grund für die Kündigung gewesen ist (so BAGE 43, 13 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81] = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
    Der Senat hat am 27. September 1984 (- 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB) entschieden, die Stillegung des gesamten Betriebes stelle ein dringendes betriebliches Erfordernis nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG dar; werde eine Kündigung auf Betriebsstillegung gestützt, liege dieser Grund aber tatsächlich nicht vor, so sei die Kündigung bereits nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt.
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
    Maßgebend ist nicht die Bezeichnung des Kündigungsgrundes durch den Arbeitgeber, sondern es ist zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt als Betriebsübergang zu qualifizieren und ob dieser Anlaß auch der tragende Grund für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers gewesen ist (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des Senats vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 -).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
    Danach machen die sächlichen und immateriellen Betriebsmittel einen Betrieb aus, wenn mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 48, 345, 348, 349 = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe und BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b, aa der Gründe).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87

    Betriebsübergang im Großhandel

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
    Maßgebend ist nicht die Bezeichnung des Kündigungsgrundes durch den Arbeitgeber, sondern es ist zu prüfen, ob ein bestimmter Sachverhalt als Betriebsübergang zu qualifizieren und ob dieser Anlaß auch der tragende Grund für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers gewesen ist (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmten Urteile des Senats vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 -).
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86

    Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebes - Sozialwidrigkeit einer Kündigung …

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

  • BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 64/81

    Betriebsratsfähigkeit eines Auslieferungslager

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22

    Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG

    Diese Bestimmung enthält vielmehr ein eigenständiges, vom Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes gerade unabhängiges Kündigungsverbot iSv. § 13 Abs. 3 KSchG, § 134 BGB (vgl. BAG 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - zu B II 1 der Gründe mwN, BAGE 86, 20; 9. Februar 1989 - 2 AZR 405/88 - zu II 1 der Gründe mwN;… KR/Treber/Schlünder 13. Aufl. § 613a BGB Rn. 102;… ErfK/Preis 23. Aufl. BGB § 613a Rn. 153;… APS/Steffan 6. Aufl. BGB § 613a Rn. 172;… BeckOK ArbR/Gussen BGB § 613a Stand 1. März 2023 Rn. 115; aA Seiter Betriebsinhaberwechsel S. 110 ff.).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Danach machen die sachlichen und immateriellen Betriebsmittel einen Betrieb dann aus, wenn der neue Inhaber mit ihnen und mit Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgen kann (vgl. BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 48, 345, 348 f. = AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 48, 365, 371 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAGE 53, 267, 273 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1989 - 2 AZR 405/88 -, n.v.).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Im Urteil vom 9. Februar 1989 (2 AZR 405/88, n.v.) hat der Zweite Senat entschieden, daß ein derartiges Auslieferungslager ein nach § 613 a BGB übergangsfähiger Betriebsteil sein kann.
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

    Demgegenüber ist ein Betriebsteil eine zwar abgrenzbare, von ihrer Organisation her aber nicht unabhängig von anderen funktionsfähige Einheit, die eine begrenzte, von denjenigen anderer Einheiten unterscheidbare Aufgabe wahrnimmt, welche in aller Regel dem arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebes dient (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1989 - 2 AZR 405/88 - n.v., zu II 3 b der Gründe;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 4 Rz 5;… Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 11).
  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 55/94

    Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee …

    In dem vergleichbaren Fall des Auslieferungslagers eines Produktionsbetriebes hat der Senat im übrigen bereits festgestellt, daß die Übernahme eines solchen Lagers grundsätzlich die Übernahme eines Teilbetriebs darstellen kann, wenn ein solches Lager eine räumlich abgrenzbare Einrichtung ist, die mit den dazugehörenden Gegenständen ausgerüstet ist, die Ware so versandfertig zu machen, daß sie nur noch verladen werden muß (Senatsurteil vom 9. Februar 1989 - 2 AZR 405/88 -, n.v.).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2013 - 21 Sa 55/12

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsstilllegung; unschlüssige …

    Die Formulierung "wegen" in § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB erfordert das Vorliegen entsprechender Tatsachen und der Verbindung von objektivem Anlass mit dem tragenden Beweggrund, der trotz der "subjektiven Determinierung" des Kündigungsverbotes nicht durch einen Rechtsirrtum bestimmt werden kann (BAG 9. Februar 1989 - 2 AZR 405/88 - [...]).
  • LAG Düsseldorf, 22.10.1997 - 11 Sa 343/97

    Änderungskündigung: dringende betriebliche Erfordernisse - Betriebsbegriff des § …

    Demgegenüber ist ein Betriebsteil eine zwar abgrenzbare, von ihrer Organisation her aber nicht unabhängig von anderen funktionsfähigen Einheiten, die eine begrenzte, von denjenigen anderer Einheiten unterscheidbare Aufgabe wahrnimmt, welche in aller Regel dem arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebes dient (BAG v. 09.02.1989 - 2 AZR 405/88 - unveröffentlicht BAG vom 11.10.1989 - 2 AZR 61/89 - a.a.O.).
  • LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96

    Weiterbeschäftigung als Leiterin einer Kindertagesstätte im Wege einer …

    "Betriebsteil" im Sinne des § 613 a Abs. 1 BGB ist eine organisatorisch abtrennbare Untergliederung, die einen organisatorischen Teilzweck verfolgt, der keine nur untergeordnete Hilfsfunktion hat, und die wirtschaftlich Gegenstand einer Übertragung sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.1989 - 2 AZR 405/88 -).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer …

    Demgegenüber ist ein Betriebsteil eine zwar abgrenzbare, von ihrer Organisation her aber nicht unabhängig von anderen funktionsfähige Einheit, die eine begrenzte, von denjenigen anderer Einheiten unterscheidbare Aufgabe wahrnimmt, welche in aller Regel dem arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebes dient (vgl. Senatsurteil vom 9. Februar 1989 - 2 AZR 405/88 - n.v., zu II 3 b der Gründe;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, a.a.O., § 4 Rz 5;… Dietz/Richardi, a.a.O., § 4 Rz 11).
  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 86/94

    Fortbestehen der Arbeitsverträge bei einem Betriebsübergang

    In dem vergleichbaren Fall des Auslieferungslagers eines Produktionsbetriebes hat der Senat im übrigen bereits festgestellt, daß die Übernahme eines solchen Lagers grundsätzlich die Übernahme eines Teilbetriebs darstellen kann, wenn ein solches Lager eine räumlich abgrenzbare Einrichtung ist, die mit den dazugehörenden Gegenständen ausgerüstet ist, die Ware so versandfertig zu machen, daß sie nur noch verladen werden muß (Senatsurteil vom 9. Februar 1989 - 2 AZR 405/88 -, n.v.).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 374/92

    Voraussetzungen für das Fortbestehen eines Arbeitsverhältnises

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - 6 Sa 48/12

    Betriebsbedingter Kündigungsgrund - Betriebsstilllegung - Betriebsübergang - …

  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 102/94
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