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Rechtsprechung
   BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,478
BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 (https://dejure.org/2002,478)
BAG, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2 AZR 475/01 (https://dejure.org/2002,478)
BAG, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2 AZR 475/01 (https://dejure.org/2002,478)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zugang eines Kündigungsschreibens

  • Judicialis

    BGB § 130 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BAT § 7 Abs. 2

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung - Zugang eines Kündigungsschreibens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung auf verspäteten Zugang des Kündigungsschreibens ; Grundsatz von Treu und Glauben ; Kenntnis von künftigem Zugang einer fristlosen Kündigung; Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle (Integrationsamt); Abholung bei der Postdienststelle ; Benachrichtigungsschreiben ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zugang eines Kündigungsschreibens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zugang eines Kündigungsschreibens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Tarifauslegung; Tarifrecht öffentlicher Dienst; Schwerbehindertenrecht; Ausschlußfristen - Unverzüglicher Kündigungsausspruch nach Zustimmung der Hauptfürsorgestelle; Kündigungszugang per Postzustellung während einer Kur; Pflicht einer Arbeitnehmerin, bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    § 242 BGB
    Zugang einer Kündigung während Abwesenheit

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Verspäteter Zugang des Kündigungsschreibens

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kündigungsschutz; Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 103, 277
  • NZA 2003, 719
  • BB 2003, 1178
  • DB 2003, 833
 
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Wird zitiert von ... (54)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    a) Ein Verstoß gegen die aus § 7 Abs. 2, § 59 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT resultierende Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers ist je nach den Umständen geeignet, eine Kündigung, auch eine außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers zu rechtfertigen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171, zu II 3 der Gründe; Lepke, NZA 1995, 1084, 1090; Bezani Die krankheitsbedingte Kündigung S 72 f.).

    Die Mitwirkungspflicht bei der ärztlichen Untersuchung umfaßt auch die Verpflichtung, dem untersuchenden Arzt die fachärztlichen Vorbefunde entweder selbst zur Verfügung zu stellen oder es ihm durch eine entsprechende Entbindung von der Schweigepflicht zu ermöglichen, die Unterlagen beizuziehen oder in sie Einsicht zu nehmen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171, zu II 2 der Gründe).

    Hatte der Arbeitnehmer vertretbare Gründe für seine Weigerung, auf deren Richtigkeit er vertraut und die er dem Arbeitgeber vor oder bei der Weigerung mitgeteilt hat, so wird regelmäßig kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vorliegen (BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142 = EzA BGB § 626 nF Nr. 171, zu II 3 b der Gründe; 23. Februar 1967 - 2 AZR 124/66 - AP BAT § 7 Nr. 1;… Arndt/Baumgärtel ua. in: Fürst Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht GKÖD IV Recht der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst BAT § 7 Rn. 10).

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    § 132 BGB gilt nur für die Erklärung durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers und ist auf eine derartige Postzustellung nicht entsprechend anwendbar (BGH 3. November 1976 - VIII ZR 140/75 - BGHZ 67, 271, 276 f.).

    Wenn auch eine allgemeine Pflicht, Empfangsvorkehrungen zu treffen, nicht besteht und der Empfänger einer Benachrichtigung über die Niederlegung einer Zustellung auch nicht ohne weiteres gehalten ist, das für ihn niedergelegte Schriftstück zeitnah abzuholen, so kann sich aus dem Bestehen von Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Erklärungsempfänger und der besonderen Art solcher Beziehungen doch ergeben, daß der Erklärungsempfänger, wenn er das niedergelegte Schriftstück nicht abholt, sich so behandeln lassen muß, als sei es in seinen Machtbereich gelangt (BGH 3. November 1976 - VII ZR 140/75 - BGHZ 67, 271 277, ff.; 26. November 1997 - VII ZR 22/97 - BHGZ 137, 205).

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85

    Fristlose Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Ein solcher Fall kann insbesondere in einem Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn etwa ein schwerbehinderter Arbeitnehmer aus dem Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle weiß, daß der Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch seinen Arbeitgeber unmittelbar bevorsteht, und er den Benachrichtigungsschein über die Postzustellung des Kündigungsschreibens tatsächlich erhält oder die Unkenntnis von dessen Zugang zu vertreten hat und er dann das Kündigungsschreiben verspätet bei der Poststelle abholt (BAG 3. April 1986 - 2 AZR 258/85 - AP SchwbG § 18 Nr. 9 = EzA SchwbG § 18 Nr. 7).
  • BGH, 26.11.1997 - VII ZR 22/97

    Wann ist ein Kündigungsschreiben zugegangen?

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Wenn auch eine allgemeine Pflicht, Empfangsvorkehrungen zu treffen, nicht besteht und der Empfänger einer Benachrichtigung über die Niederlegung einer Zustellung auch nicht ohne weiteres gehalten ist, das für ihn niedergelegte Schriftstück zeitnah abzuholen, so kann sich aus dem Bestehen von Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Erklärungsempfänger und der besonderen Art solcher Beziehungen doch ergeben, daß der Erklärungsempfänger, wenn er das niedergelegte Schriftstück nicht abholt, sich so behandeln lassen muß, als sei es in seinen Machtbereich gelangt (BGH 3. November 1976 - VII ZR 140/75 - BGHZ 67, 271 277, ff.; 26. November 1997 - VII ZR 22/97 - BHGZ 137, 205).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Im Bereich verhaltensbedingter Kündigungen ist der Senat von einem Dauertatbestand zB bei unentschuldigtem Fehlen des Arbeitnehmers ausgegangen und hat deshalb angenommen, die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB beginne frühestens mit dem Ende der unentschuldigten Fehlzeit (22. Januar 1998 - 2 ABR 19/97 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 38 = EzA BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 11).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß der Begriff des wichtigen Grundes in § 54 Abs. 1 BAT keine andere Bedeutung hat als der in § 626 Abs. 1 BGB verwandte Begriff (BAG 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78).
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 380/00

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten und Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Sie führt nicht zur Verkürzung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB (BAG 15. November 2001 - 2 AZR 380/00 - AP BGB § 626 Ausschlußfrist Nr. 45).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB bzw. des § 54 Abs. 1 BAT Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Senatsrechtsprechung vgl. 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 = EzA BGB § 626 nF Nr. 183).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00

    Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Diese kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB bzw. des § 54 Abs. 1 BAT Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (st. Senatsrechtsprechung vgl. 12. August 1999 - 2 AZR 748/98 - AP SchwbG 1986 § 21 Nr. 7 = EzA SchwbG 1986 § 21 Nr. 10; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 131/00 - AP BGB § 626 Nr. 169 = EzA BGB § 626 nF Nr. 183).
  • BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 512/92

    Feststellung der Dienstfähigkeit durch das Gesundheitsamt - Verwendung des …

    Auszug aus BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01
    Gleiches gilt, wenn etwa bei der Beauftragung eines Vertrauensarztes der Arbeitnehmer mit gewichtigen Argumenten die Fachkunde des bestellten Allgemeinmediziners als Vertrauensarzt in Frage stellt und die Begutachtung durch einen Vertrauensarzt einer bestimmten Fachrichtung fordert (vgl. BAG 15. Juli 1993 - 6 AZR 512/92 - AP MTB II § 10 Nr. 1).
  • BAG, 23.02.1967 - 2 AZR 124/66

    Anordnung einer Untersuchung - Sachlicher Grund - Fürsorgepflicht - Sonstiger …

  • LAG Berlin, 17.01.1983 - 9 Sa 95/82
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Dies steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 7. November 2002 (- 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277).
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen …

    Sie kann je nach den Umständen geeignet sein, eine auch außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (…vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 17; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277).

    Solche tatsächlichen Anhaltspunkte können sich zB aus einer ärztlichen Bescheinigung (vgl. BAG 25. Juni 1992 - 6 AZR 279/91 - zu II 2 b bb der Gründe, BAGE 70, 364), einer mit anderer Zielrichtung durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchung (vgl. BAG 15. Juli 1993 - 6 AZR 512/92 - zu II 2 der Gründe) oder aus hohen Krankheitszeiten des Arbeitnehmers ggf. verbunden mit Tauglichkeitseinschränkungen während der Zeiten seiner Arbeitsfähigkeit (vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 103, 277; 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - zu II 1 c der Gründe) ergeben.

    Anders als bei einem frei vom Arbeitgeber zu bestimmenden Arzt (…zu § 3 Abs. 4 TV-N vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 811/11 - Rn. 22; zu § 7 Abs. 2 BAT vgl. BAG 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - zu B I 3 b dd der Gründe, BAGE 103, 277) werden gegenüber dem Amtsarzt in der Regel auch keine Bedenken gegen seine Fachkunde oder Unvoreingenommenheit begründet sein.

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt (Senat 25. April 1996 - 2 AZR 13/95 -BAGE 83, 73, zu II 4 b der Gründe mwN; 27. Juni 2002 - 2 AZR 382/01 - BAGE 102, 49, zu B I 3 a der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 - BAGE 103, 277, zu B II 3 b der Gründe).
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