Rechtsprechung
| BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen vermeintlicher Nebenpflichtverletzungen; Auflösungsantrag
- openjur.de
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen vermeintlicher Nebenpflichtverletzungen; Auflösungsantrag
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Außerordentliche bzw. hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen nicht ausschließbarer Mitverantwortlichkeit am sexuellen Missbrauch ihrer Tochter durch den Lebensgefährten; Grenzen der Aufklärungshilfe des Arbeitnehmers [Tendenzträgers]; Pflichtverletzung ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Fristlose Kündigungsgründe außerhalb des Arbeitsverhältnisses
- bag-urteil.com
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen vermeintlicher Nebenpflichtverletzungen - Auflösungsantrag
- Betriebs-Berater
Auflösung von Tendenzarbeitsverhältnissen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Außerordentliche bzw. hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen nicht ausschließbarer Mitverantwortlichkeit am sexuellen Missbrauch ihrer Tochter durch den Lebensgefährten; Grenzen der Aufklärungshilfe des Arbeitnehmers [Tendenzträgers]; Pflichtverletzung ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dbb.de
, S. 23 (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung im Tendenzbetrieb - Verweigerung der Einsicht des Arbeitgebers in Ermittlungsakten
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 24.01.2006 - 18 Ca 7413/05
- LAG Hessen, 19.12.2006 - 13 Sa 627/06
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1897
- NZA 2009, 1376 (Ls.)
- BB 2009, 1186
- DB 2009, 1544
- afp 2009, 286
- NZA-RR 2009, 362
Wird zitiert von ... (95) Zitiert selbst (35)
- BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04
Auflösungsantrag - Arbeitgeber
Auszug aus BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51 mwN) .An die Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen (st. Rspr., statt vieler Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51 mwN) .
Auch kann die bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit einem Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten, die Auflösung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG genauso wenig rechtfertigen, wie es dem Arbeitgeber gestattet sein kann, sich auf Auflösungsgründe zu berufen, die von ihm selbst oder von Personen, für die er einzustehen hat, provoziert worden sind (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - aaO; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100) .
Umstände, die nicht geeignet sind, die Kündigung sozial zu rechtfertigen, können aber zur Begründung des Auflösungsantrags herangezogen werden, jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sich noch auf zusätzliche Tatsachen beruft (vgl. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52;… KR/Spilger 8. Aufl. § 9 KSchG Rn. 58) .
Bei der Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG sind daher die wechselseitigen Grundrechtspositionen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, hier auch die Pressefreiheit, zu berücksichtigen und vor allem abzuwägen (vgl. BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 - Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52; 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51) .
aa) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit der Klägerin zusammenzuarbeiten, eine Auflösung allein nicht rechtfertigen kann (vgl. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100) .
Auch dieser Verdacht (vgl. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51) kann bei der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit mit einer Tendenzträgerin denkbar erscheint, Berücksichtigung finden.
Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei berücksichtigt hat (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51 mwN) .
An die Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen (st. Rspr., statt vieler Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51 mwN) .
Auch kann die bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit einem Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten, die Auflösung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG genauso wenig rechtfertigen, wie es dem Arbeitgeber gestattet sein kann, sich auf Auflösungsgründe zu berufen, die von ihm selbst oder von Personen, für die er einzustehen hat, provoziert worden sind (Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - aaO; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100) .
Umstände, die nicht geeignet sind, die Kündigung sozial zu rechtfertigen, können aber zur Begründung des Auflösungsantrags herangezogen werden, jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sich noch auf zusätzliche Tatsachen beruft (vgl. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52;… KR/Spilger 8. Aufl. § 9 KSchG Rn. 58) .
Bei der Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG sind daher die wechselseitigen Grundrechtspositionen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, hier auch die Pressefreiheit, zu berücksichtigen und vor allem abzuwägen (vgl. BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 - Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52; 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51) .
aa) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit der Klägerin zusammenzuarbeiten, eine Auflösung allein nicht rechtfertigen kann (vgl. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100) .
Auch dieser Verdacht (vgl. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51) kann bei der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit mit einer Tendenzträgerin denkbar erscheint, Berücksichtigung finden.
- BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02
Kündigung wegen Strafanzeige
Auszug aus BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
(1) Die Ausübung eines dem Arbeitnehmer grundsätzlich zustehenden Rechts kann unter bestimmten Voraussetzungen gleichwohl eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung beinhalten (vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 427 ff.) .Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht wird durch die Grundrechte näher ausgestaltet (Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111) .
Als deren Ausfluss hat der Arbeitgeber ein rechtlich geschütztes Interesse daran, nur mit solchen Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und dieses vor Schäden bewahren (Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36) .
(4) Deshalb kann ein Tendenzträger seine vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dadurch verletzen, dass er sich gegen eine Veröffentlichung in der Presse des eigenen Arbeitgebers mit einer Gegendarstellung wendet und sich diese als eine unverhältnismäßige Reaktion auf einen Pressebericht darstellt (vgl. für Strafanzeigen Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36) .
Indizien für eine unverhältnismäßige Reaktion aufgrund einer Gegendarstellung können sich aus einer fehlenden Berechtigung der Gegendarstellung oder wegen eines fehlenden zumutbaren innerbetrieblichen Abhilfeversuchs in Form eines Richtigstellungsverlangens ergeben (für Strafanzeigen vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - aaO) .
(1) Die Ausübung eines dem Arbeitnehmer grundsätzlich zustehenden Rechts kann unter bestimmten Voraussetzungen gleichwohl eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung beinhalten (vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 427 ff.) .
Die vertragliche Rücksichtnahmepflicht wird durch die Grundrechte näher ausgestaltet (Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111) .
Als deren Ausfluss hat der Arbeitgeber ein rechtlich geschütztes Interesse daran, nur mit solchen Arbeitnehmern zusammenzuarbeiten, die die Ziele des Unternehmens fördern und dieses vor Schäden bewahren (Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36) .
(4) Deshalb kann ein Tendenzträger seine vertraglichen Rücksichtnahmepflichten dadurch verletzen, dass er sich gegen eine Veröffentlichung in der Presse des eigenen Arbeitgebers mit einer Gegendarstellung wendet und sich diese als eine unverhältnismäßige Reaktion auf einen Pressebericht darstellt (vgl. für Strafanzeigen Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - BAGE 107, 36) .
Indizien für eine unverhältnismäßige Reaktion aufgrund einer Gegendarstellung können sich aus einer fehlenden Berechtigung der Gegendarstellung oder wegen eines fehlenden zumutbaren innerbetrieblichen Abhilfeversuchs in Form eines Richtigstellungsverlangens ergeben (für Strafanzeigen vgl. Senat 3. Juli 2003 - 2 AZR 235/02 - aaO) .
- BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02
Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG
Auszug aus BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
die grundsätzlichen Zielsetzungen des Unternehmens, zu verstoßen (vgl. Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - BAGE 107, 204; 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - BAGE 32, 214;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 75;… APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 852, 857 ff.;… HaKo/Fiebig KSchG 3. Aufl. § 1 Rn. 405) .(2) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Tendenz, insbesondere solchen, bei denen der Tendenzträger offensichtlich und erheblich gegen die der unternehmerischen Betätigung zugrunde liegenden Grundrechts- und Verfassungswerte verstößt und deshalb nicht mit einer entsprechenden Billigung seiner Handlungen und Äußerungen durch den Tendenzarbeitgeber rechnen kann, kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund - auch ohne Abmahnung - in Betracht kommen (Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - BAGE 107, 204;… vgl. auch KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 121 ff.) .
Ein Tendenzträger ist verpflichtet, sowohl bei der Arbeitsleistung als auch im außerdienstlichen Bereich nicht gegen die Tendenz des Unternehmens zu verstoßen (Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - BAGE 107, 204; vgl. auch 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - BAGE 32, 214 mwN;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 456) .
Ein Tendenzträger hat sich auch außerdienstlich solcher Äußerungen und Handlungen zu enthalten, die der Tendenz des Unternehmens nachhaltig zuwiderlaufen und damit betriebliche Interessen des Unternehmens erheblich berühren (vgl. Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - aaO;… 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - aaO mwN) .
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Tendenz, insbesondere solchen, bei denen der Tendenzträger offensichtlich und erheblich gegen die der unternehmerischen Betätigung zugrunde liegenden Grundrechts- und Verfassungswerte verstößt und deshalb nicht mit einer entsprechenden Billigung seiner Handlung durch den Tendenzarbeitgeber rechnen kann, kann ausnahmsweise eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Abmahnung in Betracht kommen (Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - aaO) .
die grundsätzlichen Zielsetzungen des Unternehmens, zu verstoßen (vgl. Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - BAGE 107, 204; 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - BAGE 32, 214;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 75;… APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 852, 857 ff.;… HaKo/Fiebig KSchG 3. Aufl. § 1 Rn. 405) .
(2) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Tendenz, insbesondere solchen, bei denen der Tendenzträger offensichtlich und erheblich gegen die der unternehmerischen Betätigung zugrunde liegenden Grundrechts- und Verfassungswerte verstößt und deshalb nicht mit einer entsprechenden Billigung seiner Handlungen und Äußerungen durch den Tendenzarbeitgeber rechnen kann, kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund - auch ohne Abmahnung - in Betracht kommen (Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - BAGE 107, 204;… vgl. auch KR/Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 121 ff.) .
Ein Tendenzträger ist verpflichtet, sowohl bei der Arbeitsleistung als auch im außerdienstlichen Bereich nicht gegen die Tendenz des Unternehmens zu verstoßen (Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - BAGE 107, 204; vgl. auch 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - BAGE 32, 214 mwN;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 456) .
Ein Tendenzträger hat sich auch außerdienstlich solcher Äußerungen und Handlungen zu enthalten, die der Tendenz des Unternehmens nachhaltig zuwiderlaufen und damit betriebliche Interessen des Unternehmens erheblich berühren (vgl. Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - aaO;… 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - aaO mwN) .
Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Tendenz, insbesondere solchen, bei denen der Tendenzträger offensichtlich und erheblich gegen die der unternehmerischen Betätigung zugrunde liegenden Grundrechts- und Verfassungswerte verstößt und deshalb nicht mit einer entsprechenden Billigung seiner Handlung durch den Tendenzarbeitgeber rechnen kann, kann ausnahmsweise eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Abmahnung in Betracht kommen (Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - aaO) .
- BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 273/03
Auszug aus BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Zum Schutzbereich für Tendenzunternehmen gehört es, frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung der an der Verwirklichung der publizistischen Tendenz beteiligten Mitarbeiter entscheiden zu können und solche Arbeitsverhältnisse aus tendenzbezogenen Gründen beenden zu können (vgl. BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 -) .b) Die Beurteilung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG erfordert verfassungsrechtlich eine Abwägung, die der Grundkonzeption des Kündigungsschutzgesetzes als eines Bestandsschutzgesetzes und dem Ausnahmecharakter zureichend Rechnung trägt (BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 -) .
Schließt der Betriebszweck die Verfolgung einer grundrechtlich gewährleisteten Tendenz ein und ergeben sich hieraus besondere Anforderungen an das Verhalten oder die Person des Arbeitnehmers, kann daraus ein gestärktes Interesse des Arbeitgebers an der Vertragsauflösung folgen (BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 - 9. Februar 1990 - 1 BvR 717/87 - EzA KSchG § 9 nF Nr. 36) .
Bei der Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG sind daher die wechselseitigen Grundrechtspositionen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, hier auch die Pressefreiheit, zu berücksichtigen und vor allem abzuwägen (vgl. BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 - Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52; 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51) .
Zum Schutzbereich für Tendenzunternehmen gehört es, frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung der an der Verwirklichung der publizistischen Tendenz beteiligten Mitarbeiter entscheiden zu können und solche Arbeitsverhältnisse aus tendenzbezogenen Gründen beenden zu können (vgl. BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 -) .
b) Die Beurteilung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG erfordert verfassungsrechtlich eine Abwägung, die der Grundkonzeption des Kündigungsschutzgesetzes als eines Bestandsschutzgesetzes und dem Ausnahmecharakter zureichend Rechnung trägt (BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 -) .
Schließt der Betriebszweck die Verfolgung einer grundrechtlich gewährleisteten Tendenz ein und ergeben sich hieraus besondere Anforderungen an das Verhalten oder die Person des Arbeitnehmers, kann daraus ein gestärktes Interesse des Arbeitgebers an der Vertragsauflösung folgen (BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 - 9. Februar 1990 - 1 BvR 717/87 - EzA KSchG § 9 nF Nr. 36) .
Bei der Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG sind daher die wechselseitigen Grundrechtspositionen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, hier auch die Pressefreiheit, zu berücksichtigen und vor allem abzuwägen (vgl. BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 - Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52; 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51) .
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Auszug aus BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Umstände, die nicht geeignet sind, die Kündigung sozial zu rechtfertigen, können aber zur Begründung des Auflösungsantrags herangezogen werden, jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sich noch auf zusätzliche Tatsachen beruft (…vgl. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52;… KR/Spilger 8. Aufl. § 9 KSchG Rn. 58) .Bei der Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG sind daher die wechselseitigen Grundrechtspositionen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, hier auch die Pressefreiheit, zu berücksichtigen und vor allem abzuwägen (vgl. BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 - Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52; 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51) .
Die Kündigungsgründe können geeignet sein, den Auflösungsgründen ein hinreichendes Gewicht zu verleihen (vgl. Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52) .
Umstände, die nicht geeignet sind, die Kündigung sozial zu rechtfertigen, können aber zur Begründung des Auflösungsantrags herangezogen werden, jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber sich noch auf zusätzliche Tatsachen beruft (…vgl. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - aaO; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52;… KR/Spilger 8. Aufl. § 9 KSchG Rn. 58) .
Bei der Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG sind daher die wechselseitigen Grundrechtspositionen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, hier auch die Pressefreiheit, zu berücksichtigen und vor allem abzuwägen (vgl. BVerfG 14. Januar 2008 - 1 BvR 273/03 - Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52; 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51) .
Die Kündigungsgründe können geeignet sein, den Auflösungsgründen ein hinreichendes Gewicht zu verleihen (vgl. Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52) .
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot
Auszug aus BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Auch kann die bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit einem Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten, die Auflösung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG genauso wenig rechtfertigen, wie es dem Arbeitgeber gestattet sein kann, sich auf Auflösungsgründe zu berufen, die von ihm selbst oder von Personen, für die er einzustehen hat, provoziert worden sind (…Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - aaO; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100) .aa) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit der Klägerin zusammenzuarbeiten, eine Auflösung allein nicht rechtfertigen kann (vgl. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100) .
So hat der Senat im Rahmen einer Auflösung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG es als klärungsbedürftig angesehen, ob Spannungen zu anderen Kollegen durch geeignete und zumutbare Schritte seitens des Arbeitgebers (Konfliktmanagement) vermieden werden können (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100) .
Auch kann die bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit einem Arbeitnehmer zusammenzuarbeiten, die Auflösung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG genauso wenig rechtfertigen, wie es dem Arbeitgeber gestattet sein kann, sich auf Auflösungsgründe zu berufen, die von ihm selbst oder von Personen, für die er einzustehen hat, provoziert worden sind (…Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - aaO; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100) .
aa) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass die bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit der Klägerin zusammenzuarbeiten, eine Auflösung allein nicht rechtfertigen kann (vgl. Senat 2. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 51; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100) .
So hat der Senat im Rahmen einer Auflösung nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG es als klärungsbedürftig angesehen, ob Spannungen zu anderen Kollegen durch geeignete und zumutbare Schritte seitens des Arbeitgebers (Konfliktmanagement) vermieden werden können (Senat 10. Oktober 2002 - 2 AZR 240/01 - BAGE 103, 100) .
- BAG, 06.12.1979 - 2 AZR 1055/77
Koalitionspolitische Bestimmungen - Tendenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes - …
Auszug aus BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
die grundsätzlichen Zielsetzungen des Unternehmens, zu verstoßen (vgl. Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - BAGE 107, 204; 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - BAGE 32, 214;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 75;… APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 852, 857 ff.;… HaKo/Fiebig KSchG 3. Aufl. § 1 Rn. 405) .Ein Tendenzträger ist verpflichtet, sowohl bei der Arbeitsleistung als auch im außerdienstlichen Bereich nicht gegen die Tendenz des Unternehmens zu verstoßen (Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - BAGE 107, 204; vgl. auch 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - BAGE 32, 214 mwN;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 456) .
Ein Tendenzträger hat sich auch außerdienstlich solcher Äußerungen und Handlungen zu enthalten, die der Tendenz des Unternehmens nachhaltig zuwiderlaufen und damit betriebliche Interessen des Unternehmens erheblich berühren (…vgl. Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - aaO; 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - aaO mwN) .
die grundsätzlichen Zielsetzungen des Unternehmens, zu verstoßen (vgl. Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - BAGE 107, 204; 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - BAGE 32, 214;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 75;… APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 852, 857 ff.;… HaKo/Fiebig KSchG 3. Aufl. § 1 Rn. 405) .
Ein Tendenzträger ist verpflichtet, sowohl bei der Arbeitsleistung als auch im außerdienstlichen Bereich nicht gegen die Tendenz des Unternehmens zu verstoßen (Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - BAGE 107, 204; vgl. auch 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - BAGE 32, 214 mwN;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 456) .
Ein Tendenzträger hat sich auch außerdienstlich solcher Äußerungen und Handlungen zu enthalten, die der Tendenz des Unternehmens nachhaltig zuwiderlaufen und damit betriebliche Interessen des Unternehmens erheblich berühren (…vgl. Senat 28. August 2003 - 2 ABR 48/02 - aaO; 6. Dezember 1979 - 2 AZR 1055/77 - aaO mwN) .
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06
Außerordentliche Kündigung - Personalrat
Auszug aus BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Die Abmahnung ist zudem notwendiger Bestandteil für die Anwendung des Prognoseprinzips (vgl. zuletzt etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20) .(b) Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30; 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - AP BBiG § 15 Nr. 11 = EzA BBiG § 15 Nr. 13) .
Die Abmahnung ist zudem notwendiger Bestandteil für die Anwendung des Prognoseprinzips (vgl. zuletzt etwa Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20) .
(b) Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (Senat 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - AP BGB § 174 Nr. 20; 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30; 1. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - AP BBiG § 15 Nr. 11 = EzA BBiG § 15 Nr. 13) .
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 447/03
Kündigung eines katholischen Kirchenmusikers während der Probezeit
Auszug aus BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Nur in den Fällen, in denen sich das private Verhalten auf den betrieblichen Bereich auswirkt und dort zu Störungen führt, kann eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung ausnahmsweise vorliegen (vgl. Senat 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 450 ff.;… APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 327a ff.) .Berührt hingegen das außerdienstliche Verhalten den arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis nicht, so ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die ihm bekannt gewordenen Umstände aus der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Ausspruch einer Kündigung zu missbilligen (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - aaO) .
Nur in den Fällen, in denen sich das private Verhalten auf den betrieblichen Bereich auswirkt und dort zu Störungen führt, kann eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung ausnahmsweise vorliegen (vgl. Senat 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 44 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 5;… KR/Griebeling 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 450 ff.;… APS/Dörner 3. Aufl. § 1 KSchG Rn. 327a ff.) .
Berührt hingegen das außerdienstliche Verhalten den arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis nicht, so ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die ihm bekannt gewordenen Umstände aus der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Ausspruch einer Kündigung zu missbilligen (Senat 16. September 2004 - 2 AZR 447/03 - aaO) .
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94
Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer …
Auszug aus BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Der Arbeitgeber kann dann weitere Aufklärungsbemühungen durch Befragen des Arbeitnehmers ggf. einstellen (vgl. Senat 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27) .Es fehlt insbesondere an einer ausdrücklichen Anhörung der Klägerin zu dem dringenden Verdacht einer konkreten außerdienstlichen Pflichtverletzung (zum Anhörungserfordernis als formelle Wirksamkeitsvoraussetzung: st. Rspr., vgl. etwa Senat 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27) .
Der Arbeitgeber kann dann weitere Aufklärungsbemühungen durch Befragen des Arbeitnehmers ggf. einstellen (vgl. Senat 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27) .
Es fehlt insbesondere an einer ausdrücklichen Anhörung der Klägerin zu dem dringenden Verdacht einer konkreten außerdienstlichen Pflichtverletzung (zum Anhörungserfordernis als formelle Wirksamkeitsvoraussetzung: st. Rspr., vgl. etwa Senat 13. September 1995 - 2 AZR 587/94 - BAGE 81, 27) .
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01
Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs
- BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98
Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen …
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
- BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03
Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …
- BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96
Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung
- BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07
Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
- BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 519/91
Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung
- BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01
Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte
- BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 249/81
Kirchenaustritt - Kündigung
- BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75
Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2002 - 8 Sa 40/02
außerordentliche Kündigung; Redakteur; Verstoß gegen Tendenzloyalität; fehlende …
- BVerfG, 09.02.1990 - 1 BvR 717/87
Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Auflösung von Arbeitsverhältnis: Evangelischer …
- LAG Hamburg, 27.01.2005 - 2 Sa 51/04
Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Chefredakteurs in Tendenzbetrieb
- BAG, 21.01.1981 - 7 AZR 1133/78
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
- BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98
Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung
- BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
Einstellungsanspruch - Strafverfahren
- BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94
Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
- BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79
Redaktionsvolontär - Tageszeitung - Redakteur - Tendenzträger - …
- LAG Hessen, 19.12.2006 - 13 Sa 627/06
- LAG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 17 Sa 52/18
Außerordentliche Kündigung - üble Nachrede per WhatsApp an Kollegin
Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07). - LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 10 Sa 899/17
Kündigung - Präsentieren eines Hakenkreuzes während der Arbeitszeit - Mitarbeiter …
Wie weitgehend sich der Beschäftigte bei seiner privaten Lebensführung und seinem dienstlichen Verhalten danach zu richten hat und er über die Vorschriften der §§ 241 Abs. 2 BGB, 3 TV-L als allgemeine Schrankenregelungen in seinem Persönlichkeitsrecht und in seinem Recht auf Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werden kann, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei auf die Stellung des öffentlich Bediensteten und seine ihm obliegenden Funktionen, dem arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis, abzustellen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07). - BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11
Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue
Rn. 19 a) Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen (…BAG 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, BAGE 132, 72; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 44, AP BGB § 626 Nr. 218).
- LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges …
Rn. 52 Ob eine betriebliche Auswirkung gegeben ist, bestimmt sich vor allem nach der Art des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit des Arbeitnehmers (BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 -, Rn. 59, juris).Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht grundsätzlich außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers (BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 -, Rn. 58, juris).
Deshalb kann - entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten - eine bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit dem Kläger zusammenzuarbeiten, bzw. eine Aufforderung, sich von ihm zu trennen, eine Auflösung allein nicht rechtfertigen (vgl. BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 -, Rn. 71 und 74, juris).
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17
Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung
Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG kommt demnach nur ausnahmsweise und unter strengen Voraussetzungen in Betracht (vgl. BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 71). - BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09
Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …
Diese Regelung dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (…Senat 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 60 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 77; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 44, AP BGB § 626 Nr. 218;… 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - Rn. 21, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16).Er ist auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (…Senat 10. September 2009 - 2 AZR 257/08 - Rn. 20, aaO; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 44, aaO).
Ein solcher Bezug kann auch dadurch entstehen, dass sich der Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer staatlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen oder in der Öffentlichkeit mit der Straftat in Verbindung gebracht werden (…Senat 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 90 = EzA KSchG § 1 Verdachtskündigung Nr. 4; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 58, aaO).
- BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08
Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
Dies dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (Senat 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 44, AP BGB § 626 Nr. 218;… 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - Rn. 21, AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16).Er ist auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (Senat 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 44, aaO).
Das ist der Fall, wenn es negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat (…Senat 27. November 2008 - 2 AZR 98/07 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 90 = EzA KSchG § 1 Verdachtskündigung Nr. 4; 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 58, aaO).
- BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Rn. 39 (a) Die Beurteilung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 KSchG erfordert eine Abwägung, die der Grundkonzeption des Kündigungsschutzgesetzes als eines Bestandsschutz gewährenden Gesetzes und dem Ausnahmecharakter der Regelung ausreichend Rechnung trägt (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07 - Rn. 72). - ArbG Berlin, 11.04.2014 - 28 Ca 19104/13
Probezeitkündigung nach Krankmeldung - Maßregelungsverbot
- "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.- "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.
- "Juris"-Rn. 37]; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - n.v. (Volltext: "Juris") [B.I.2 b, aa.
- LAG Düsseldorf, 12.04.2018 - 11 Sa 319/17
Außerdienstliche Straftat rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Zudem können sowohl eine verhaltensbedingte wie auch eine personenbedingte Kündigung vor dem Hintergrund einer außerdienstlichen Straftat gerechtfertigt sein (vgl. BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13, NZA 2014, 1197; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07, NZA-RR 2009, 362).Dies dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09, NZA 2011, 112;… 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, aaO.; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07, AP Nr. 218 zu § 626 BGB; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Krankheit).
Er ist auch außerhalb der Arbeitszeit verpflichtet, auf die berechtigten Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (…BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09, aaO.;… 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, aaO.; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07, aaO.).
Das ist der Fall, wenn es negative Auswirkungen auf den Betrieb oder einen Bezug zum Arbeitsverhältnis hat (…BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, aaO.; 27.11.2008 - 2 AZR 98/07, AP Nr. 90 zu § 1 KSchG 1969; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07, aaO.).
Der notwendige Bezug kann auch dadurch entstehen, dass sich der Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer staatlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen oder in der Öffentlichkeit mit der Straftat in Verbdingung gebracht werden (…BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09, aaO.;… 27.11.2008 - 2 AZR 98/07, aaO.; 23.10.2008 - 2 AZR 483/07, aaO.).
- ArbG Berlin, 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
Ordentliche Kündigung eines Hauswarts nach dessen Wunsch auf Zahlung von …
- ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
Volksverhetzende Äußerungen im Internet - außerordentliche Kündigung
- LAG Düsseldorf, 08.10.2024 - 3 SLa 313/24
Außerordentliche Kündigung wegen Facebook-Äußerungen anlässlich des …
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
Vorherige Anhörung bei Verdachtskündigung - außerordentliche Kündigung - Straftat …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Kündigung eines Redakteurs bei der Deutschen Welle wegen antisemitischer …
- BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 11/18
Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats
- ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22
Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …
- ArbG Mainz, 12.07.2024 - 10 Ca 1411/23
Wirksamkeit fristlose Kündigung - Profifußballspieler - Folgeansprüche
- LAG Düsseldorf, 22.12.2015 - 13 Sa 957/15
Fristlose Kündigung wegen Auseinandersetzung auf Karnevalsfeier?
- LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13
Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages - Nachschieben von Gründen
- ArbG München, 29.02.2024 - 13 Ca 4781/23
Chefredakteurin klagt erfolgreich gegen Kündigung wegen erfundenen …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2009 - 5 Sa 458/08
Kündigung, ordentliche, verhaltensbedingt, Amtsärztliche Untersuchung, Weigerung, …
- LAG Sachsen, 28.04.2011 - 1 Sa 749/10
Fristlose Kündigung - Täuschung über verschuldeten Unfall mit dem Dienstfahrzeug
- LAG Hamm, 24.02.2011 - 17 Sa 1669/10
Verhaltensbedingte Kündigung bei Anzeigedrohung des Arbeitnehmers zur …
- LAG Köln, 06.09.2018 - 6 Sa 64/18
Abmahnung; Pflichtverletzung; Addition; Zusammenfassung; Entbehrlichkeit
- LAG Baden-Württemberg, 22.03.2011 - 15 Sa 64/10
Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Fragerecht des …
- ArbG Berlin, 05.09.2022 - 22 Ca 1647/22
Außerordentliche Kündigung - Vorwurf antisemitischer und israelfeindlicher …
- LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 14 Sa 190/21
Elektronisches Dokument; Einbettung von Schriftarten
- LAG Hessen, 21.02.2014 - 14 Sa 609/13
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Hallenmeisters einer …
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 676/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Pressinformation; …
- LAG Hamm, 30.10.2009 - 10 Sa 803/09
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Betreten des Betriebsgelände …
- LAG Hamburg, 01.09.2009 - 2 Sa 126/09
Unwirksame verhaltenbedingte Kündigung eines Altenpflegers wegen mangelnder …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 172/22
Kündigung wegen Strafanzeige gegen Arbeitgeber - Auflösungsantrag des …
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 675/09
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Pressinformation; …
- LAG Düsseldorf, 23.01.2019 - 7 Sa 370/18
Kündigung einer Professorin
- LAG Hessen, 17.10.2017 - 8 Sa 1444/16
Bei einer mehrfachen Begründung der Kündigung bedarf es zunächst einer …
- LAG Düsseldorf, 09.10.2012 - 16 Sa 1153/12
Zulässigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzverfahren …
- ArbG Düsseldorf, 12.07.2016 - 15 Ca 1769/16
Fristlose Kündigung eines Autohausverkäufers
- LAG Düsseldorf, 15.02.2011 - 16 Sa 1016/10
Kündigung einer Bereichsleiterin von Wohngruppen für Kinder und Jugendliche wegen …
- LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16
Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis
- ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10
Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitschneidens des ihn selbst …
- LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
Behinderung; Beisitzer; Betriebsrat; Einigungsstelle; Kündigung; …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2021 - 2 Sa 153/20
Außerordentliche Kündigung - Beleidigung - Bedrohung - Abmahnungserfordernis
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2022 - 5 Sa 358/21
Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Abmahnung als …
- LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im …
- ArbG Halle, 10.12.2024 - 1 Ca 378/24
Wirksamkeit außerordentliche, vorsorglich ordentliche fristgemäße …
- LAG Hamm, 27.08.2015 - 15 Sa 262/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2015 - 5 Sa 89/14
Unwirksamkeit eines mündlichen Aufhebungsvertrages - Kündigung nach geäußertem …
- LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08
Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt - …
- ArbG Hagen, 08.06.2021 - 4 Ca 2177/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09
Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der …
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1551/13
Verdachtskündigung ohne vorherige Abmahnung
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 7 Sa 569/09
Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz - Wartezeit - Auflösungsantrag
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08
Unterlassungspflichten eines Angestellten einer Polizeibehörde im …
- LAG Köln, 13.05.2020 - 6 Sa 663/19
Fristlose Kündigung; Arbeitsunfähigkeit; Beweiswert; Dauer der …
- ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10
Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2016 - 7 Sa 1318/16
Auflösungsantrag
- ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
Außerordentliche Kündigung - eigenmächtige Selbstgewährung von Urlaub - Kenntnis …
- LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 10 Sa 628/16
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2022 - 2 Sa 54/22
Außerordentliche Kündigung - Schmähkritik
- LAG München, 07.02.2012 - 6 Sa 631/11
Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2012 - 1 TaBV 31/11
Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Kündigung, fristlos, Pflichtverletzung, …
- LAG Baden-Württemberg, 30.06.2009 - 22 Sa 5/09
Außerordentliche Verdachtskündigung eines Sportmediziners wegen Dopingvorwürfen - …
- LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 16 Sa 647/12
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Vereinbarung zu Lasten Dritter - kollusives …
- ArbG Düsseldorf, 09.03.2021 - 5 Ca 5833/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.08.2015 - 26 Sa 849/15
Kündigung eines im Bereich der Munitionsbergung und Kampfmittelberäumung tätigen …
- LAG Hessen, 01.02.2010 - 17 Sa 1340/09
- LAG Hamm, 17.11.2016 - 18 Sa 555/16
Wirksamkeit der verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses zwischen …
- LAG München, 09.07.2009 - 4 Sa 57/09
Auflösungsantrag
- LAG Köln, 23.08.2023 - 11 Sa 27/23
Rücksichtnahmepflicht; Abwägung
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1554/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung
- ArbG Lörrach, 25.10.2011 - 4 Ca 88/11
Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Inhalts und Verbreitungsform …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
Skandal in Bremer Kinderklinik: Kündigung von Chefarzt ist unwirksam
- LAG Köln, 08.05.2009 - 4 Sa 1396/08
Ehrenrührige Äußerungen im Prozess als Kündigungsgrund
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung …
- LG Frankfurt/Main, 01.07.2010 - 4 O 54/09
Anstellungsvertrag: Fristlose Kündigung eines an einem strafrechtlichen …
- LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 Sa 708/14
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters eines …
- LAG München, 17.04.2014 - 4 Sa 846/13
Verhaltensbedingte Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- LAG Hamm, 05.05.2010 - 10 Sa 964/09
Kündigung einer Niederlassungsleiterin bei Aufforderung an Mitarbeiterin zur …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2010 - 10 Sa 2763/09
Konkurrenztätigkeit; angestellte Rechtsanwälte; Eigenkündigung; Abmahnung
- LAG Köln, 22.02.2010 - 5 Sa 843/09
Abmahnungserfordernis bei fahrlässiger Schadensverursachung
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1553/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung …
- ArbG Oberhausen, 27.03.2024 - 3 Ca 1382/23
- LAG Köln, 07.12.2022 - 11 Sa 289/22
Verdachtskündigung; sexuelle Belästigung; Auflösungsantrag
- ArbG Bremen, 23.05.2012 - 2 Ca 2565/11
- LAG Niedersachsen, 10.12.2010 - 16 Sa 108/10
Außerordentliche Kündigung eines Vertriebsleiters bei Beratungstätigkeit für …
- LAG Niedersachsen, 15.10.2010 - 16 Sa 120/10
Außerordentliche Kündigung - Verletzung der Rücksichtnahmepflicht durch …
- ArbG Duisburg, 31.07.2024 - 4 Ca 110/24
- ArbG Rheine, 22.01.2024 - 2 Ca 1256/23
Fristlose Kündigung, sexuelle Belästigung, Nachschieben von Kündigungsgründen, …
- ArbG Düsseldorf, 09.09.2020 - 3 BV 45/20
Arbeitnehmer berechtigt gekündigt nach eigenmächtiger Urlaubnahme unter Berufung …
- LAG Köln, 01.12.2010 - 9 Sa 945/10
Außerordentliche Kündigung; Eigenmächtiger Urlaubsantritt bei Stellung eines …
- ArbG Bonn, 02.09.2009 - 4 Ca 1410/09
Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB bei Verschweigen einer …
- ArbG Cottbus, 04.11.2009 - 5 Ca 811/09
Soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung aufgrund wiederholter …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".