Rechtsprechung
| BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeit gegen Entgelt - Wirtschaftlicher Austausch - Tatsächlich geleistete Arbeit - Vergütung - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Volksfeste
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 07.08.1956 - 5 Sa 254/56
- BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56
Papierfundstellen
- BAGE 8, 143
- MDR 1959, 1044
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (1)
- BAG, 05.03.1959 - 2 AZR 268/56
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutze des Arbeitnehmereigentums
Auszug aus BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56
Volksfeste sind, einen ersatzlosen Ausfall der Arbeitszeit mit der Betriebsleitung zu vereinbaren" Die Ersatzlosigkeit des Wegfalls kommt dabei zwar dem Arbeitgeber zugute, aber das steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem nach dem Tat bestand der Vorschrift der Belegschaft zugute kommenden Arbeitsausfall selbst (siehe das zur Aufnahme in die Amtlo Sammlung des Gerichtsbestimmte Urteil des Senats in Sachen 2 AZR 268/56 vom 5« März 1959)" Die Ausschlussnorm des § 59 BetrVG greift jedenfalls schon deswegen nicht Platz, da hier der Tarifvertrag selbst eine solche Vereinbarung ausdrücklich vorsieht" Der Schrift form des § 52 Absc 2 BetrVG bedurfte diese Vereinbarung nicht, weil es sich nicht um eine Aufstellunggenereller Regelungen handelt, sondern um eine ganz .bestimmte Einzel massnahme hinsichtlich eines ganz bestimmten Einzelvorfalls Hier ist die der Klarheit der Abmachung und ihrer sicheren Festlegung dienende Schriftform nicht erforderlich, so dass man von einer Betriebsvereinbarung, die nun einmal jener Form bedarf, nicht reden kann.« (Ebenso Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 4. Aufl., § 5 2 Anm, 14; a.A. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, Bd0 II, So 781/782".Nicht ganz eindeutig Galperin- Siebert, BetrVG, § 52 Anm0 13j .
- BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter - …
Das Arbeitsverhältnis ist auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut (vgl. die zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehene Entscheidung in Sachen 2 AZR 503/56 vom 8. Oktober 1959;… WestdtArbRechtspr. 1959, S. 181; BGHZ 21, 112 [114]; wohl auch BAG 4, 326 [330]; siehe ferner BAG 6, 170 [172]). - BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 564/78
Wahrung der Schriftform bei Bezugnahme auf einen verweisenden Tarifvertrag
Dieses Ziel ist aber auch dann erreicht, wenn die in Bezug genommene Regelung anderweitig schriftlich abgefaßt ist und so genau bezeichnet wird, daß Irrtümer über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung ausgeschlossen sind (BAG 14, 140 = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG im Anschluß an BAG 8, 143 = AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG;… ebenso: Dietz, aaO, S. 156;… Wiedemann-Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl. 1977, § 1 Rz. 103 mit weiteren Nachweisen).Demgemäß hat das Bundesarbeitsgericht die Schriftform des § 1 Abs. 2 TVG als gewahrt angesehen, wenn in einem Tarifvertrag auf eine bestimmte andere bestehende tarifliche Regelung Bezug genommen wird (BAG 8, 143 = AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG).
Keine Bedenken gegen die Rechtssetzungsbefugnis der Tarifvertragsparteien bestehen zwar dann, wenn sie Regelungen eines bestehenden Tarifvertrages übernehmen oder auf solche Regelungen verweisen (so schon BAG 8, 143 = AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG;… Dietz, aaO, S. 156); denn die Übernahme einer anderen bestehenden tariflichen Regelung bedeutet, daß die Tarifvertragsparteien diese Vorschriften kennen und auch für ihren eigenen Geltungsbereich als eine sachgerechte Regelung ansehen.
- BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86
Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats
Die Rechtsprechung hat die Zulässigkeit der Erweiterung grundsätzlich bejaht (BAG Urteil vom 8. Oktober 1959 - 2 AZR 503/56 - AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG und Urteil vom 24. September 1959 - 2 AZR 28/57 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Akkordlohn sowie LAG Berlin Urteil vom 18. März 1964 - 1 Sa 4/64 - SAE 1965, 12 ff.).Gerade weil dasselbe Problem bereits für das BetrVG 1952 kontrovers diskutiert worden und dem Gesetzgeber des BetrVG 1972 darüber hinaus bekannt gewesen ist, daß das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen die Erweiterung und Verstärkung der Beteiligungsrechte durch Tarifvertrag für zulässig gehalten hatte (Entscheidungen vom 8. Oktober 1959 - 2 AZR 503/56 - AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG und vom 24. September 1959 - 2 AZR 28/57 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Akkordlohn), hätte es der Gesetzgeber klar zum Ausdruck bringen müssen, wenn er die Erweiterung der Mitwirkungsrechte durch Tarifvertrag untersagen wollte.
- BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 12/02
Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung
Die tarifvertragliche Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag ist rechtlich unbedenklich (BAG 8. Oktober 1959 - 2 AZR 503/56 - BAGE 8, 143, 152; Senat 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42). - BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 25/96
Versorgungsrechte aus Betriebsvereinbarung; Erlaßvertrag
Darin liegt weder ein Verzicht auf Mitbestimmungsrechte noch eine mittelbare Übertragung von Rechtsetzungsbefugnissen (vgl. u.a. BAG Urteil vom 8. Oktober 1959 - 2 AZR 503/56 - BAGE 8, 143, 152 = AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG , zu III 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42, 52 = AP Nr. 7 zu § 1 TVG Form m. Anm. Wiedemann). - BAG, 22.01.2003 - 4 ABR 18/02
Umgruppierung - korrigierende Rückgruppierung
Die tarifvertragliche Bezugnahme auf einen anderen Tarifvertrag mit - wie hier - engem sachlichen Zusammenhang ist rechtlich unbedenklich (BAG 8. Oktober 1959 - 2 AZR 503/56 - BAGE 8, 143, 152; Senat 9. Juli 1980 - 4 AZR 564/78 - BAGE 34, 42). - BGH, 07.12.1987 - II ZR 206/87
Einhaltung bestimmter Dienstzeiten durch den Geschäftsführer einer GmbH
Für das Arbeitsverhältnis ist mit Rücksicht auf die Verpflichtung des Arbeitnehmers, seine Arbeitskraft zu bestimmten Arbeitszeiten zur Verfügung zu stellen anerkannt, daß der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer bei Nichteinhaltung der Arbeitszeit für die Zeiten, in denen dieser schuldhaft der Arbeit ferngeblieben ist, eine Vergütung zu zahlen (BAGE 8, 144, 146 [BAG 08.10.1959 - 2 AZR 503/56];… Emmerich a.a.O. § 323 Rdnr. 14;… Soergel/Kraft a.a.O. § 611 Rdnr. 57;… Palandt/Putzo, BGB, 46. Aufl. § 611 Anm. 3 e;… auch Staudinger/Kaduk a.a.O. § 323 Rdnr. 44/45; Neumann/Duesberg, Der Lohn- und Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers bei der vom Arbeitgeber verschuldeten Arbeitsunfähigkeit, DB 1969, 231, 236). - BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 253/62
Beiderseitige Tarifbindung - Jugendliche Angestellte - Tarifliche Arbeitszeit - …
Der Kläger ist in beiden Vorinstanzen unterlegen" Mit der Revision verfolgt er sein Klagebegehren weiter, während die Beklagte um Zurückweisung der Revision bittet" Das Bundesarbeitsgericht, insbesondere auch sein Großer Gerat-, hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß das Arbeitsverhältnis trotz seiner personenrechtlichen Elemente auf dem wirtschaftlichen Austausch der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gegen die Vergütung des Arbeitgebers aufgebaut ist" Das führt zu dem allgemeinen aus § 323 und § 614 BGB abzuleitenden Grundsatz« daß "ohne Arbeit kein Lohn" zu zahlen ist" .säe gilt auch für die4Arbeitnehmer mit Monatsbezügen, vor allem für die Angestellten (vgl" BAG 4, 326 /3307; 6, 170 /'1727; AP Nr. 1 zu § 614 BGB; BAG 8, 143 Z H 6 / und Gr S e n / 285 /296 f j ) v Es gilt selbst dann, wenn in dem auf den Einzelfall anzuwendenden Tarifvertrag die in vielen Tarif vertragen übliche Klausel, daß nur die tatsächlich geleistete Arbeit vergütet wird, nicht enthalten ist (BAG 8, 143 ZT467) c.Die TarifBestimmung befaßt sich eindeutig nur mit dem Pall der Kurzarbeit zur Vermeidung von Entlassungen (s, § 6 N r 0 1 MTV), der bei einem Arbeitsausfall der vor liegenden Art nicht gegeben ist (ebenso zu einer inhaltsgleichen Tarifbestimmung BAG 8, 143 <= dd) Ebensowenig läßt sich aus § 4 Nr" 1 Abs« 2 Satz 2 MTV für den Kläger etwas gewinnen«.
Es handelt sich um die in fast allen Mantoltarifverträgen wiederkehrenden Fälle der Erkrankung, des Heilverfahrens, der Eheschließung, der Niederkunft der Ehefrau, des Todes naher Angehöriger u.li« Diese Bestimmung bildet das Gegenstück zu § 4 Nr. 1 Abs. 2 Satz 2 MTV und gleicht diese für den Angestellter, ungünstige Regelung zu einem gewissen Teil wieder aus«.Einer erweiternden Auslegung für die Fälle des gelegentlichen und geringfügigen ArbJitsausfalls ist sie nicht zugänglich (ebenso zu einer inhaltsgleichen Tarif best immung BAG 8, 143 /f47 f o/) ° ee) Das neben dem Manteltarifvertrag geltende tarifliche Gehaltsabkommen vom 26v Juii I960 gibt ebenfalls keinen Ansatzpunkt' für die Rechtfertigung der Klageforderung.
- BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 479/90
Geltungsbereich des BRTV-Bau; Leitender Angestellter
Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht auch angenommen, die Verweisung der Verfahrenstarifverträge auf das Betriebsverfassungsgesetz hinsichtlich der von ihrem Geltungsbereich ausgenommenen Personengruppe sei rechtlich zulässig (vgl. hierzu BAG Urteil vom 8. Oktober 1959 - 2 AZR 503/56 - AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG 1952;… Wiedemann/Stumpf, aaO, § 1 Rz 103 und 115; BAGE 41, 47, 50 = AP Nr. 7 zu § 44 BAT, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 16. November 1989 - 6 AZR 168/89 - zur Veröffentlichung bestimmt;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 199 II 3). - BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 269/91
Bestätigung eines DDR-Tarifvertrages
Durch eine solche Bezugnahme wird auch die Schriftform des § 1 Abs. 2 TVG gewahrt, wenn der bezugnehmende und der in Bezug genommene Tarifvertrag selbst schriftlich abgeschlossen sind (so BAG Urteil vom 8. Oktober 1959 - 2 AZR 503/56 - AP Nr. 14 zu § 56 BetrVG;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 85). - BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62
Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag - …
- BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 310/60
Kurzarbeit - Rechtswirksame Einführung - Lohnzahlung für ausfallende Arbeitszeit …
- LAG Berlin, 09.01.1979 - 3 TaBV 6/78
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Freistellung zur Sammlung der Unterschriften für …
- BAG, 07.12.1962 - 1 ABR 4/61
Einigungsstelle - Zweckmäßigkeitsfragen - ArbG - Beschlußverfahren - Entscheidung …
- BAG, 30.07.1992 - 8 AZR 570/91
Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht - Mitglied des Verbandes der …
- BAG, 05.02.1965 - 3 AZR 497/63
Gesetzlicher Wochenfeiertag - Ausgleich durch Freizeit - Lohnzahlungsanspruch - …
- BAG, 15.12.1961 - 1 AZR 492/59
Einführung von Kurzarbeit - Änderung der Arbeitszeit - Mitbestimmungsrecht des …
- BAG, 27.02.1969 - 3 AZR 28/68
Mehrarbeit - Mehrarbeitszuschlag - Feiertagslohn
- BAG, 23.03.1962 - 1 ABR 7/60
Mitbestimmungspflichtige Angelegenheit - Regelung durch Tarifvertrag - …
- BAG, 24.01.1962 - 4 AZR 416/60
Durchführung des Mannheimer Abkommens - Regelmäßige Arbeitszeit - Tarifliche …
- LAG Berlin, 19.03.1985 - 3 Sa 119/84
Ausschluss von freigestellten Betriebsratsmitgliedern von innerbetrieblichen und …
- BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 272/91
- BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 270/91
- BAG, 13.02.1992 - 8 AZR 271/91
- BAG, 27.09.1962 - 5 AZR 501/61
Anspruch auf bezahlten Urlaub - Gültigkeit von Parteivereinbarungen - …
- LAG Hamm, 13.08.1980 - 12 TaBV 24/80
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