Rechtsprechung
| BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gültigkeit von Kettenverträgen - Öffentlicher Dienst - Verständiger Behördenleiter - Arbeitsvertrag - Mehrfache Befristung - Geltung der Arbeitsverträge - Unwirksamkeit der Befristung - Befristete Dienstverträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 620 Abs. 1; KSchG (1951) § 1
Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 31.08.1954 - 1 Sa 280/54
- BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Wird zitiert von ... (70) Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53
Arbeitsverhältnis: Befristung
Auszug aus BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Die Ausführungen des angefochtenen Urteils entsprechen der herrschenden Auffassung über die Grenzen der Zulässigkeit von ICettenvertx'ägen (vgl, dazu die Übersicht bei Uikisch, Arbeitsrecht, 2.Auflc. S,552 ff) und halten sich auch im Rahmen des nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteils des erkennenden Senats vom 21 Oktober 1954 (BAG 1, 128)c Hach diesem Urteil ist die Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst davon abhängig, ob ein verständiger Behördenleiter, der sich in gleicher Weise der Verantwortung für die öffentlichen Belange Deiner Behörde wie für seine Angestellten bewußt ist, bei Prüfung aller Umstände den Arbeitsvertrag mehrmals befristet hättec Wenn das angefochtene Urteil sagt , Kettenver träge seien unwirksam, sofern sie nicht aus besonderen wirtschaftlichen oder sozialen Gründen als sozial gerechtfertigt erscheinen, so legt es damit offenbar keinen dem beklagten Land ungünstigeren Maßstab an die Gültigkeit der im vorliegenden Pall mit dem Kläger abgeschlossenen Kettenverträge an, als ihn das Bundeoarbeitsgericht angelegt wissen will" Biese Auffassung wird durch die Revisionsangriffe nicht erschüttert" Die Angriffe sind in ihren wesentlichen Punkten schon in der genannten Entscheidung des Senats behandelt und widerlegt" Unzutreffend ist es bereits, wenn die Revision da von ausgeht, daß nach den gesetzlichen Vorschriften in § 620 BGB befristete BienstVerträge die Regel und unbefristete die Ausnahme seien" Bies kann nicht daraus hergeleitet werden, daß in § 620 Abs"1 von befristeten Verträgen und erst danach in § 620 Abs"2 von unbefristeten Verträgen die Rede ist" Viel mehr sieht das BG3 diese beiden Palle des Bienstvertrages im Zeichen der Vertragsfreiheit lediglich als alternativ an und gibt keinem den Vorzug" Für den Bereich des Arbeitsvertrags rechts als eines aus sich heraus selbständig entwickelten und vielfach gesetzlich besonders geregelten Teilgebiets des Bienstvertragsrechts kann es allerdings keinem Zweifel unter liegen, daß die unbefristeten Verträge in gewissem Sinne den Vorzug verdienen" Denn sie sind nicht nur der weitaus häufigere Pall, sondern auch, im Gegensatz zu der Ansicht der Revision, die sozialrechtlich privilegierte und daher sozialstaatlich gesehen erwünschtere Regelung" Ein Arbeitnehmer hat ein berechtigtes Interesse daran, daß sein Arbeitsvertrag als Grundlage seiner Existenz dauerhaft ist und Bestandsschutz genießt" Es trifft daher nicht zu, daß die Parteien völlig frei in ihrer Wahl sind, ob sie an Stelle eines unbefristeten Vertrages eine Kette von befristeten Verträgen schließen wollen, und daß es zum Abschluß solcher Kettenverträge keines besonderen Grundes bedarf" Wenn nun das angefochtene Urteil im vorliegenden Fall einen derartigen Grund vermißt, indem es weder ein voraussehbar zeitlich begrenztes Aufgabengebiet für den Kläger noch einen entscheidenden Rückgang der Aufträge für Besatzungsbauten feststellen kann, .dann bewegt es sich damit im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet, das der Revisionsprüfung nicht zugänglich ist" Mit seiner weiteren Ausführung, daß auch die Begrenztheit der dem Bauamt für Besatzungsbauten zur Verfügung stehenden Mittel kein Grund für den Abschluß von Kettenverträgen mit dem Kläger gewesen sei, befindet es sich in Übereinstimmung mit dem erwähnten Urteil des Senats (BAG 1, 128 P i 3 5 j ).Sie hat ein Gegenstück in der in ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannten Umdeutung von Warenkauf-, Miet- und Pachtverträgen, die unter Überschreitung von Höchst- und Stoppreisen geschlossen worden sind (vgl« u.Ho RGZ 88, 250; 89> 196f 98" 293; anders bei Grund- Stücksveräußerungen: RGZ 166, 89)C Würde man eine solche Umdeutung nicht zulassen, so würde dies zu dem unbefriedigenden Ergebnis führen, daß die dem Arbeitgeber vorzuwerfende Verletzung seiner Fürsorgepflicht nicht nur ohne Folgen für den Arbeitgeber bleibt, sondern unter Umständen sogar die Rechtslage des Arbeitnehmers verschlechtert (BAG 1, 128 - 153)> Bach alledem ist die Revision des Beklagten als unbegründet zurückzuv;eisen0.
- RG, 19.05.1916 - II 100/16
Überschreitung der Höchstpreise
Auszug aus BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Sie hat ein Gegenstück in der in ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannten Umdeutung von Warenkauf-, Miet- und Pachtverträgen, die unter Überschreitung von Höchst- und Stoppreisen geschlossen worden sind (vgl« u.Ho RGZ 88, 250; 89> 196f 98" 293; anders bei Grund- Stücksveräußerungen: RGZ 166, 89)C Würde man eine solche Umdeutung nicht zulassen, so würde dies zu dem unbefriedigenden Ergebnis führen, daß die dem Arbeitgeber vorzuwerfende Verletzung seiner Fürsorgepflicht nicht nur ohne Folgen für den Arbeitgeber bleibt, sondern unter Umständen sogar die Rechtslage des Arbeitnehmers verschlechtert (BAG 1, 128 - 153)> Bach alledem ist die Revision des Beklagten als unbegründet zurückzuv;eisen0. - RG, 30.01.1941 - V 99/40
Ist ein Grundstücksveräußerungsvertrag in vollem Umfange nichtig oder bleibt er …
Auszug aus BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Sie hat ein Gegenstück in der in ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannten Umdeutung von Warenkauf-, Miet- und Pachtverträgen, die unter Überschreitung von Höchst- und Stoppreisen geschlossen worden sind (vgl« u.Ho RGZ 88, 250; 89> 196f 98" 293; anders bei Grund- Stücksveräußerungen: RGZ 166, 89)C Würde man eine solche Umdeutung nicht zulassen, so würde dies zu dem unbefriedigenden Ergebnis führen, daß die dem Arbeitgeber vorzuwerfende Verletzung seiner Fürsorgepflicht nicht nur ohne Folgen für den Arbeitgeber bleibt, sondern unter Umständen sogar die Rechtslage des Arbeitnehmers verschlechtert (BAG 1, 128 - 153)> Bach alledem ist die Revision des Beklagten als unbegründet zurückzuv;eisen0.
- BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Ist dies der Fall, so ist in der dritten Stufe bei der Interessenabwägung (vgl. unten zu B I 3 b der Gründe) zu prüfen, oh weitergehende Überbrückungsmaßnahmen zur Behebung der Störung dem Arbeitgeber zumutbar sind (vgl. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 2 der Gründe;… Senatsurteil vom 7. November 1985, a.a.O., zu B II 3 a der Gründe). - BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Zu ihren Gunsten hat das Berufungsgericht weiter zutreffend das noch verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers von knapp 25 Jahren im Zeitpunkt der Kündigung berücksichtigt, weil die Beklagte deshalb aufgrund der negativen Prognose auf nicht absehbare Zeit mit erheblichen Lohnfortzahlungskosten rechnen muß (vgl. dazu insbes. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe sowie das ebenfalls am 6. September 1989 in der Revisionssache - 2 AZR 224/89 - verkündete und zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Urteil des Senats). - BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85
Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen
Zwar ist die Würdigung des Landesarbeitsgerichts einer Nachprüfung im Revisionsverfahren nur in beschränktem Maße zugänglich; denn bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ob es sie widerspruchsfrei gewürdigt hat (st. Rspr. des BAG, vgl. BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II der Gründe; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; jeweils m.w.N.).
- LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16
Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand
Rn. 11 Das BAG gewährt dem wirksam gekündigten Arbeitnehmer einen aus § 242 BGB abgeleiteten Wiedereinstellungsanspruch gegenüber seinem Arbeitgeber wegen nach Kündigungszugang eingetretener neuer Umstände ausnahmsweise nur dann, wenn der Kündigungsgrund - wie bei der betriebsbedingten Kündigung - aus der Sphäre des Arbeitgebers stammt (vgl. BAG, Urt. v. 16. Mai 2007 - 7 AZR 621/06, AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung Tz. 11) oder vom Arbeitnehmer - wie bei bestimmten Szenarien der personenbedingten Kündigung - zumindest nicht zu vertreten ist (…vgl. BAG, Urt. v. 20. April 1997 - 2 AZR 620/96, NJW 1998, 1171 Tz. 30;… Urt. v. 7. November 2002 - 2 AZR 599/01, AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit Tz. 59). - BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. z. B. Urteil vom 18. November 1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu I der Gründe; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe, m. w. N.). - LAG Köln, 18.04.1997 - 11 (8) Sa 1268/96
Personenbedingte Kündigung; Arbeitserlaubnis; Aufenthaltsgenehmigung; Auflösende …
Beschäftigungsverbote aber sind im Arbeitsrecht in vielen Erscheinungsformen bekannt (z. B. §§ 3 ff. MSchG,§§ 2 und 10 Bundesärzteordnung), ohne daß sie bereits als solche und ohne weiteres als Kündigungsgründe anerkannt würden - v.a. wenn sie erst im Laufe eines bereits praktizierten Arbeitsverhältnisses auftreten (BAG, Urteil vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 in AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteil vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 - Personenbedingte Kündigung).Die Grenze ist erst da zu ziehen, wo ein Warten auf die Erteilung (Verlängerung) der Arbeitserlaubnis für den Arbeitgeber aus anderen Gründen unzumutbar wird - z. B. weil er den Arbeitsplatz nicht ohne erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen offenhalten kann und mit der Erteilung der Erlaubnis in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 in AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteil vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 - Personenbedingte Kündigung).
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95
Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz
Indes wird allein der Verlust oder der Entzug der Fluglizenz die ordentliche Kündigung aus personenbedingten Gründen noch nicht rechtfertigen können; vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts u. a. auch zu berücksichtigen, inwieweit für den Arbeitgeber im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung mit Erteilung einer Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen ist (BAG Urteil vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung) und/oder ob nicht bei Fehlen einer Erlaubnis eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich ist (BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 2 AZR 525/90 - RzK I 6 a Nr. 70).Ob dies einfach-rechtlich neben § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG auch aus dem Rechtsgedanken des § 162 BGB (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B I 6 der Gründe) oder aus § 242 BGB (vgl. dazu BAG Urteile vom 6. März 1974 - 5 AZR 313/73 - AP Nr. 29 zu § 615 BGB und vom 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C VI der Gründe) herzuleiten ist, braucht nicht vertieft zu werden.
- BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84
Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 und 3 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m.w.N.). - BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
Einem Arbeitnehmer, der 20 Jahre zur Zufriedenheit gearbeitet hat und dann häufig erkrankt, schuldet der Arbeitgeber erheblich mehr Rücksichtnahme als einem Arbeitnehmer, der seit dem ersten Jahre der Betriebszugehörigkeit erhebliche und steigende krankheitsbedingte Ausfälle gehabt hat (vgl. insbes. BAGE 45, 146, 153 f. [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b und 5 der Gründe). - BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85
Betriebsbedingte
Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAG AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung u. BAG AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung sowie BAG, Urteil vom 7.12.1978 AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) . - BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
- LAG Düsseldorf, 30.01.2007 - 3 Sa 1225/06
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Fahrerkarte
- BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91
Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern
- LAG Hamm, 09.02.1999 - 6 Sa 1700/98
Kündigung bei Versagung der Arbeitserlaubnis Berechtigung zur Weiterbeschäftigung …
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …
- BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 719/93
Kündigung wegen Inhaftierung
- BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89
Krankheitsbedingte Kündigung - unzumutbare Lohnfortzahlungskosten
- BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80
Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG
- BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 122/88
Ordentliche Kündigung wegen Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76
Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer …
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- LAG Niedersachsen, 24.01.2014 - 12 Sa 443/13
Kündigung eines Lehrers wegen mangelnder Befähigung bei nicht bestandkräftiger …
- LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95
Wettbewerbsverbot: Vorbereitungen zum künftigen Wettbewerb bei fehlendem …
- LAG Hessen, 08.12.1987 - 5 Sa 1363/87
Lohnfortzahlung; Kündigung
- BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 451/92
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz bei Massenentlassung
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- LAG Hamm, 08.07.2003 - 19 Sa 501/03
Anrechnung eines im Betrieb absolvierten Praktikums auf die Wartezeit nach § 1 …
- LAG Hamm, 26.09.2001 - 3 Sa 916/01
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Auswahlrichtlinien
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 23/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- BAG, 22.11.1973 - 2 AZR 543/72
Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungspflicht - Anderweitige Unterbringung
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 10 Sa 486/08
Kündigung während der Wartezeit - Keine Anrechnung einer Beschäftigung als …
- BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90
Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche …
- LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99
Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers - …
- BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68
Kündigung - Betriebsbedingte Gründe - Zurückziehen der Kündigung - Betriebliche …
- BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 623/89
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung - Vergleich der …
- LAG Düsseldorf, 23.11.2007 - 9 Sa 1339/07
Zivildienst, Sonderzahlung, Anspruch auf Nebentätigkeit
- LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Kraftfahrer; …
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87
Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit …
- LAG Nürnberg, 21.09.1994 - 3 Sa 1176/93
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ; Wegfall einer Arbeitserlaubnis …
- LAG Düsseldorf, 28.03.2013 - 5 Sa 1877/12
Tarifliche Erweiterung der Befristungsmöglichkeiten - Bezugnahme auf Tarifvertrag …
- LAG Düsseldorf, 08.04.2008 - 6 Ta 167/08
Streitwertfestsetzung für einen Wiedereinstellungsanspruch
- LAG München, 20.06.2007 - 10 Sa 902/06
Statusklage - Feststellungsinteresse - Darlegungs- und Beweislast, …
- BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 402/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Schließung einer Niederlassung - …
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 515/87
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Krankheit - …
- BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 23/86
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Prüfung des tatsächlichen …
- BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 476/93
Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86
Änderungskündigung zwecks Lohnkürzung
- BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 454/93
Betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage
- BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 574/84
Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Wissenschaftlicher …
- LAG Düsseldorf, 28.08.2007 - 3 Sa 912/07
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus personenbedingten Gründen; …
- LAG Hamm, 03.03.1995 - 5 Sa 1545/94
Arbeitsverhältnis: Befristung - Erprobung kein sachlicher Grund
- BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer …
- BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 181/85
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung wegen …
- LAG Berlin, 02.03.1993 - 5 Sa 138/92
Personalvertretung: Umfang des Unterrichtungsanspruchs
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 735/85
Kündigung wegen Betriebsstillegung eines Krankenhauses - Einbeziehung des …
- BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 268/83
- LAG Schleswig-Holstein, 07.11.1983 - 5 (2) Sa 627/82
Kurzarbeit zur Vermeidung von Entlassungen; Wirksamkeit einer Kündigung und …
- BAG, 31.10.1984 - 7 AZR 351/83
- BAG, 11.11.1980 - 6 AZR 862/78
- BAG, 23.09.1980 - 6 AZR 632/78
- BAG, 09.09.1980 - 6 AZR 569/78
- BAG, 29.11.1985 - 7 AZR 294/84
- BAG, 14.06.1984 - 2 AZR 267/83
- LAG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 6 Sa 1/98
- LAG Berlin, 21.09.1976 - 3 Sa 58/76
- LAG Baden-Württemberg, 26.11.1959 - VI Sa 56/59
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 11.12.2013 - 7 Ca 7266/13
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