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Rechtsprechung
   BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,16202
BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82 (https://dejure.org/1984,16202)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1984 - 2 AZR 543/82 (https://dejure.org/1984,16202)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1984 - 2 AZR 543/82 (https://dejure.org/1984,16202)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin - …

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
    Nach der Rechtsprechung des Senats (grundlegend BAG 7, 36 = AP Nr. 17 zu § 3 KSchG, zu II 3 der Gründe, und BAG 7, 51 = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG, zu A 3 b bis d der Gründe; zuletzt bestätigt in dem Urteil vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO, zu II 1 a der Gründe) ist Streitgegenstand einer solchen Klage die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine konkrete mit der Kündigungsschutz klage angegriffene Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Termin.

    Hierzu gehören unter anderem auch die Einwendungen, ein Arbeitsverhältnis habe überhaupt nicht oder nicht mit dem betreffenden Arbeitnehmer bestanden oder sei schon vor dem Kündigungstermin beendet worden (vgl. BAG 7, 36" zu III 3 der Gründe).

    a) Wie der Senat in dem Urteil BAG 7, 36 (zu III 4 und 5 der Gründe) entschieden hat, erfaßt die Präklusionswirkung des einer Kündigungsschutzklage statt gebenden Urteils nicht Einwendungen, über die zu entscheiden das Gericht, aus welchen Gründen auch immer, abgelehnt hat.

    Hierzu gehört grundsätzlich auch der Einwand, das Arbeitsverhältnis habe überhaupt nicht oder nicht mit ihm bestanden (BAG 7, 36, zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
    Es ist deshalb unerheblich, ob er den Betrieb z. B. ganz oder teilweise stillegen oder verlegen will (BAG 27, 291 AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, zu 3 b der Gründe).

    Unwesentliche Bestandteile des Betriebsvermögens bleiben außer Betracht (vgl. BAG 27, 291, 295 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe).

    Für die Anwendbarkeit des § 613 a BGB kommt es nicht darauf an, daß die Betriebsidentität im Hinblick auf Betriebszweck und Betriebsorganisation erhalten bleibt (BAG 27, 291, 295 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe).

    Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Erwerber oder zwischen Veräußerer und Arbeitnehmer über die Abdingung der Haftung des Übernehmers nach § 613 a Abs. 1 BGB sind unwirksam, da diese Vorschrift zwingenden Rechts ist (BAG 27, 291 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 c der Gründe).

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76

    Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse - …

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
    Es ist deshalb unerheblich, ob er den Betrieb z. B. ganz oder teilweise stillegen oder verlegen will (BAG 27, 291 AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, zu 3 b der Gründe).

    Das Arbeitsverhältnis geht nämlich so auf den Erwerber über, wie es im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestanden hat (BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB).

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
    Die Vorschrift ist deshalb aueh dann anzuwenden, wenn der Erwerber den Betrieb als bald an einen Dritten weiterveräußert (BAG 35, 104 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 der Gründe).

    Unwesentliche Bestandteile des Betriebsvermögens bleiben außer Betracht (vgl. BAG 27, 291, 295 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe).

  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs - …

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
    Dies gilt sowohl dann, wenn der Betriebsobergang nach dem vorgesehenen Beendigungstermin stattgefunden hat (BAG 30, 86 = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 1 der Gründe), als auch dann, wenn der Betrieb, wie Im vorliegenden Fall, noch vor dem vorgesehenen Beendigungstermin und vor Rechtshängigkeit der Klage auf den Er werber übergegangen ist (Senatsurteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAG 43, T3 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 154/76

    Kündigungsschutzklagen - Betriebsverpachtung - Ordnungsmäßigkeit einer …

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
    Dies gilt sowohl dann, wenn der Betriebsobergang nach dem vorgesehenen Beendigungstermin stattgefunden hat (BAG 30, 86 = AP Nr. 60 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu 1 der Gründe), als auch dann, wenn der Betrieb, wie Im vorliegenden Fall, noch vor dem vorgesehenen Beendigungstermin und vor Rechtshängigkeit der Klage auf den Er werber übergegangen ist (Senatsurteil vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 477/81 - BAG 43, T3 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das …

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
    Der Fünfte Senat hat in dem Urteil vom 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - (AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969, zu 2 der Gründe) ausgeführt, nach dieser bisher vom erkennenden Senat vertretenen i Ansicht stehe mit der Rechtskraft eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils fest, daß zum Kündigungstermin zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis bestanden habe.
  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke …

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
    Sie kommt in Betracht, wenn zu einem bestimmten Punkt eine Vereinbarung der Parteien nicht vor liegt oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Vertragsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB).
  • BAG, 22.11.1956 - 2 AZR 192/54

    Arbeitsverhältnis: Form der Kündigung, Verspätete Klage wegen Sozialwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
    Dagegen ist nach der Ansicht von Grunsky (Anm. zu AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969, unter 1 c), Herschel/Löwisch (…KSchG, 6. Aufl., § 4 Rz 55), Manfred Wolf (Anm. zu AP Nr. 8 zu § 4 KSchG 1969, unter I 1 c) und Zöllner (Arbeitsrecht, 3 Aufl., S. 247, Fußn. 30) Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage lediglich, wie sich die konkret angegriffene Kündigung auf das Arbeitsverhältnis auswirkt.
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 543/82
    Der bisherige Arbeitgeber haftet nur gemäß § 613 a Abs. 2 BGB in begrenztem Umfang für Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis vor Betriebsübergang; im übrigen ist er von solchen Verpflichtungen befreit (BAG 26, 301 = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 832/76 - AP Nr. 12 zu § 613 a BGB, zu 2 der Gründe;… Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 32, m. w. N.).
  • BAG, 15.02.1984 - 5 AZR 123/82

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung wegen Übergang des Betriebes auf Erwerber - …

  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - …

  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 832/76

    Veräußerung eines Betriebes - Versorgungsanwartschaften - Fortbestehen des …

  • BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58

    Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Soweit das Arbeitsgericht im Urteil vom 8. Juni 2006 das Vorliegen eines wichtigen Grundes "an sich" bejaht hatte, nimmt ein solches einzelnes Begründungselement an der Rechtskraftwirkung des Urteils nicht teil und entfaltet für nachfolgende Kündigungsschutzprozesse keine Bindungswirkung (vgl. Senat 6. Dezember 1984 - 2 AZR 543/82 - zu B III 1 der Gründe).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    b) Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAG 18. April 1984 - 2 AZR 543/82 - BAGE 47, 80, 88; 12. November 1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182; 11. Juli 1999 - 2 AZR 826/98 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 53 = EzA KSchG § 2 Nr. 35).
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 101/85

    Betriebsübergang - Gesetzliche Rechtsfolge - Widerspruchsrechtder Arbeitnehmer

    Wie der Senat bereits in dem Urteil BAGE 7, 36 entschieden hat, erfaßt die Präklusionswirkung des einer Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils nicht Einwendungen, über die zu entscheiden das Gericht, aus welchen Gründen auch immer, abgelehnt hat (vgl. auch BAG Urteil vom 6. Dezember 1984 - 2 AZR 543/82 - nicht veröffentlicht).
  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in …

    56) So wörtlich BAG 2, 3.2006 - 2 AZR 64/05 - n.v. (Volltext in "Juris") (B.I.2 b); ebenso schon BAG 23.6.2005 - 2 AZR 642/04 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 81 = EzA § 2 KSchG Nr. 54 (B.; B.I.); 18.5.2006 - 2 AZR 230/05 - NZA 2006, 1092 = DB 2006, 1790 (B.I.); im gleichen Sinne bereits BAG 27.9.2001 - 2 AZR 246/00 - EzA § 2 KSchG Nr. 41 = RzK I 7 b Nr. 51 (I.1 b) mit Hinweisen auf BAG 18.10.1984 - 2 AZR 543/83 (Druckfehler a.a.O.: 18.4.1984 - 2 AZR 543/82) - BAGE 47, 80 = EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 34 (B.I.); 12.11.1998 - 2 AZR 91/98 - BAGE 90, 182 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 51 = NZA 1999, 536 (B.I.); 11.7.1999 - 2 AZR 826/98 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 53 = EzA § 2 KSchG Nr. 35 (II.1).
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