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Rechtsprechung
   BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,35816
BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23 (https://dejure.org/2023,35816)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2023 - 2 AZR 55/23 (https://dejure.org/2023,35816)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 2 AZR 55/23 (https://dejure.org/2023,35816)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Kündigung - Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kündigung - Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20a IfSG vom 10.12.2021, § 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 102 BetrVG
    Kündigung - Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit

  • IWW

    § ... 46g Satz 4 ArbGG, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 626 Abs. 2 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 20a IfSG, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 277 ff. StGB, § 20a Abs. 2 IfSG, § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen der Täuschung über eine vorläufige Impfunfähigkeit eines in einem Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmers; Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche fristlose Kündigung - einrichtungsbezogene Impfpflicht - versuchte Täuschung über ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit gegen das Coronavirus Sars-CoV-2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit; Außerordentliche fristlose Kündigung; einrichtungsbezogene Impfpflicht; versuchte Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit gegen das; Coronavirus Sars-CoV-2

  • rechtsportal.de

    Kündigung; Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit; Außerordentliche fristlose Kündigung; einrichtungsbezogene Impfpflicht; versuchte Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit gegen das; Coronavirus Sars-CoV-2

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Corona: Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung - Täuschung über Impffähigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung einer Pflegehelferin - wegen Täuschung über die vorläufige Corona-Impfunfähigkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit - Corona-Virus

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Täuschung über Impffähigkeit: Kündigung aus wichtigem Grund

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebliche arbeitsvertragliche Pflichtverletzung durch wahrheitswidrige Angabe eines in der Patientenversorgung eingesetzter Arbeitnehmer über die Unmöglichkeit einer Corona-Impfung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Täuschung über Impffähigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Täuschung einer Pflegehelferin über ärztlich bestätigte vorläufige Impfunfähigkeit begründet fristlose Kündigung - Erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflicht

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Täuschung über Impfunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 613
  • MDR 2024, 380
  • NZA 2024, 260
  • NZA-RR 2024, 165
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
    Rn. 16 1. In der unter Geltung von § 20a IfSG aF wahrheitswidrig erfolgten Behauptung durch einen in einem Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung (Anamnese) sei festgestellt worden, dass - gerade - er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, lag - zumal unter Berücksichtigung des besonders vulnerable Personen schützenden Gegenstands der Nachweispflicht (BT-Drs. 20/188 S. 2 und S. 40; BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 263 ff., BVerfGE 161, 299) - eine erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB (Kamanabrou RdA 2023, 188, 189), die "an sich" als wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist.

    Vielmehr kamen nach der erklärten Vorstellung des Gesetzgebers bei einem Verstoß gegen die Nachweispflicht neben öffentlich-rechtlichen Sanktionen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht (BT-Drs. 20/188 S. 42; BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 259, BVerfGE 161, 299).

    Das liegt auch deshalb nahe, weil sie bei Nichtvorlage eines Nachweises gemäß § 20a IfSG aF nicht "zwangsgeimpft" worden wäre (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 209, BVerfGE 161, 299).

    Dagegen hätten die ihr anvertrauten Patienten hinsichtlich ihres Gesundheitsschutzes keine Wahl gehabt (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 218, aaO;… BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 27), sondern hätten bei einer erfolgreichen Täuschung durch die Klägerin eine Gesundheitsgefährdung hinnehmen müssen, vor der der Gesetzgeber (BT-Drs. 20/188 S. 2) sie - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 128 ff., aaO) - bewahren wollte (…vgl. Kamanabrou aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2022 - 4 Sa 139/22

    Kündigung wegen heruntergeladener Impfunfähigkeitsbescheinigung? - Corona-Virus

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24. November 2022 - 4 Sa 139/22 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Rn. 16 1. In der unter Geltung von § 20a IfSG aF wahrheitswidrig erfolgten Behauptung durch einen in einem Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung (Anamnese) sei festgestellt worden, dass - gerade - er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, lag - zumal unter Berücksichtigung des besonders vulnerable Personen schützenden Gegenstands der Nachweispflicht (BT-Drs. 20/188 S. 2 und S. 40;… BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 263 ff., BVerfGE 161, 299) - eine erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB (Kamanabrou RdA 2023, 188, 189), die "an sich" als wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist.

    Das ändert aber nichts daran, dass eine Aussage zur Impfunfähigkeit der Klägerin für einen bestimmten Zeitraum getroffen wurde (zutreffend Kamanabrou RdA 2023, 188, 190), die es dieser ggf. ermöglichen sollte, trotz Fehlens eines Nachweises gemäß § 20a Abs. 2 IfSG aF für einen erheblichen Zeitraum über den 15. März 2022 hinaus, nämlich zumindest bis zum 4. Juli 2022, "sanktionslos" für die Beklagte tätig zu sein.

    Die Klägerin hätte ihre Sorgen offenlegen und sich anschließend - weiter - um eine allergologische Begutachtung bemühen können (vgl. Kamanabrou RdA 2023, 188, 191).

  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20

    Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
    Rn. 20 1. Das Berufungsgericht hält sich im Rahmen seines lediglich eingeschränkt revisiblen Beurteilungsspielraums, wenn es unter widerspruchsfreier Würdigung aller relevanten Umstände des Streitfalls annimmt, einer vorherigen Abmahnung habe es nicht bedurft, weil es sich um eine so schwere Pflichtverletzung gehandelt habe, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch die Beklagte nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für die Klägerin erkennbar - ausgeschlossen war (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 32, BAGE 175, 83;… 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, BAGE 175, 94).

    Rn. 21 2. Auch die vom Bundesarbeitsgericht ebenfalls nur eingeschränkt überprüfbare (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 33, BAGE 175, 83) weitere Würdigung des Landesarbeitsgerichts, der Beklagten sei es nach einer umfassenden Interessenabwägung angesichts der schweren und vorsätzlichen Pflichtverletzung der Klägerin nicht zuzumuten gewesen, sie auch nur bis zum Ablauf der (fiktiven) ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen, ist frei von revisiblen Rechtsfehlern.

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19

    Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
    Dessen Anwendung scheidet bei einer verhaltensbedingten Kündigung weitgehend aus (BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 678/19 - Rn. 32, BAGE 170, 191).
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
    Maßgebend ist vielmehr der mit der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 75, BAGE 165, 255).
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
    Rn. 20 1. Das Berufungsgericht hält sich im Rahmen seines lediglich eingeschränkt revisiblen Beurteilungsspielraums, wenn es unter widerspruchsfreier Würdigung aller relevanten Umstände des Streitfalls annimmt, einer vorherigen Abmahnung habe es nicht bedurft, weil es sich um eine so schwere Pflichtverletzung gehandelt habe, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch die Beklagte nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für die Klägerin erkennbar - ausgeschlossen war (…vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 32, BAGE 175, 83; 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, BAGE 175, 94).
  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
    Dagegen hätten die ihr anvertrauten Patienten hinsichtlich ihres Gesundheitsschutzes keine Wahl gehabt (…vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 218, aaO; BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 27), sondern hätten bei einer erfolgreichen Täuschung durch die Klägerin eine Gesundheitsgefährdung hinnehmen müssen, vor der der Gesetzgeber (BT-Drs. 20/188 S. 2) sie - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (…BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 128 ff., aaO) - bewahren wollte (…vgl. Kamanabrou aaO).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
    Dessen ungeachtet kann auch ein untauglicher Täuschungsversuch das vertragsnotwendige Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer irreparabel zerstören (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 26, BAGE 163, 36).
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12).
  • BGH, 07.11.2022 - VIa ZR 737/21

    Revisionsverfahren: Revisionsprüfung des Berufungsurteils unter Offenlassung der …

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23
    Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels kann dahinstehen, wenn zwischen seiner Verwerfung als unzulässig und seiner Zurückweisung als unbegründet weder hinsichtlich der Rechtskraftwirkung noch hinsichtlich der Anfechtbarkeit der Rechtsmittelentscheidung Unterschiede bestehen (BGH 7. November 2022 - VIa ZR 737/21 - Rn. 15).
  • LAG Hamm, 05.09.2025 - 14 SLa 145/25

    Verhaltensbedingte Kündigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Internet; …

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 14. Dezember 2023 - 2 AZR 55/23 - Rn. 14 mwN).

    Ob der Kläger tatsächlich arbeitsunfähig war oder davon ausging, tatsächlich arbeitsunfähig zu sein, ist insoweit unerheblich (vgl. zur Einreichung einer Impfunfähigkeitsbescheinigung, die entgegen des durch sie vermittelten Eindrucks ohne ärztliche Untersuchung zustande gekommen ist BAG 14. Dezember 2023 - 2 AZR 55/23 - Rn. 16).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2026 - 4 SLa 256/25

    Außerordentliche Kündigung wegen Privateinsatzes der Arbeitskolonne mit …

    Rn. 57 a) Nach § 626 Abs. 1 BGB können Arbeitsverhältnisse aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann; hierfür zunächst zu prüfen ist, ob ein Sachverhalt ohne seine besonderen Umstände "an sich" und damit typischerweise als Grund geeignet ist, und alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob Kündigenden noch die Arbeitsverhältnisfortsetzung unter Berücksichtigung der konkreten Fallumstände bei Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf einer (hier: fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 14.12.2023 - 2 AZR 55/23 - Rn. 14).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2025 - 3 SLa 254/24

    Kündigung - Äußerung in den sozialen Medien

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. insgesamt BAG, 14. Dezember 2023 - 2 AZR 55/23 - Rn. 14 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2024 - 7 Sa 1125/23

    Nichtigkeit Arbeitsverhältnis - Sittenwidrigkeit -Wirksamkeit außerordentliche …

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 55/23, NJW 2024, 613 Rn. 14;… BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19, juris Rn. 12).
  • BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 13/25

    Kündigung - Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen …

    Rn. 16 1. Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerhaft angenommen, das der Klägerin angelastete Verhalten sei schon "an sich" nicht geeignet, einen wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB zu bilden (vgl. zur Prüfungsreihenfolge BAG 14. Dezember 2023 - 2 AZR 55/23 - Rn. 14 mwN, BAGE 182, 277), weshalb sich auch die hilfsweise ordentliche Kündigung als unwirksam erweise.

    Das gilt ungeachtet der Frage, ob der Arbeitnehmer laienhaft davon ausging, er sei tatsächlich (vorläufig) impfunfähig (BAG 14. Dezember 2023 - 2 AZR 55/23 - Rn. 16, BAGE 182, 277;… Staudinger/Temming [2025] BGB § 626 Rn. 177).

    Vorliegend dürfte allerdings - wie verschiedene ähnlich gelagerte Verfahren zeigen (vgl. BAG 14. Dezember 2023 - 2 AZR 55/23 - BAGE 182, 277; 14. Dezember 2023 - 2 AZR 66/23 - LAG Nürnberg 18. April 2023 - 7 Sa 323/22 - OLG Celle 14. März 2023 - 13 U 54/22 -) - die Klägerin eine "Muster-Impfunfähigkeitsbescheinigung" verwendet haben, was dafür spräche, eine revisionsrechtlich voll überprüfbare typische Erklärung anzunehmen (…vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 77, BAGE 179, 9;… 27. Mai 2020 - 5 AZR 101/19 - Rn. 12).

  • ArbG Heilbronn, 18.06.2026 - 8 Ca 57/26

    Ordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung

    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (ständige Rspr. des BAG, vgl. BAG 14.12.2023 - 2 AZR 55/23 - Rn. 14;… BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 14).
  • LAG Hessen, 21.03.2025 - 14 Sa 692/23
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2023 - 2 AZR 55/23 - juris; BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - juris; BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, juris; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - § 626 BGB 2002 Nr. 32; BAG 26.03.2009 -2 AZR 539/07 - AP BGB § 626 Nr. 220)..

    Insofern kann ein wichtiger Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB nur vorliegen, wenn bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand überwiegt (BAG 14. Dezember 2023 - 2 AZR 55/23 - juris; BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - juris; BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, juris; BAG 7. Juli 2011 - 2 AZR 355/10 - NZA 2011, 1412; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - mwN § 626 BGB 2002 Nr. 32).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2025 - 2 SLa 81/25

    Personalratsmitglied - außerordentliche Kündigung - vorzeitiges Verlassen einer …

    Sodann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 14.12.2023 - 2 AZR 55/23 - Rn. 14, juris).

    Als dann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 14.12.2023 - 2 AZR 55/23 - Rn. 14, juris).

  • LAG Hamm, 12.09.2025 - 8 SLa 1003/24

    Außerordentliche Kündigung; Tätlichkeit; Entbehrlichkeit einer Abmahnung

    Dazu ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher die Berufungskammer vorliegend und in ständiger Spruchpraxis folgt, zunächst zu klären, ob der zur Kündigungsbegründung vorgebrachte Sachverhalt ohne seine besonderen Umstände "an sich", also typischerweise als wichtiger Grund geeignet ist (BAG, Urteil vom 14.12.2023 - 2 AZR 55/23 - juris).
  • LAG Sachsen, 04.12.2024 - 3 Sa 182/23
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (so BAG, Urteil vom 14.12.2023 - 2 AZR 55/23 - Rn. 14, m.w.N., NZA 2024, 260, 261).

    Rn. 73 (1) Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 14.12.2023 (- 2 AZR 55/23 - Rn. 16/17 und 20, m.w.N., NZA 2024, 260, 261) in einem Fall, in dem eine Klägerin ihrer Arbeitgeberin eine - soweit aus dem Tatbestand des genannten Urteils ersichtlich - inhaltlich identische, ebenfalls aus dem Internet heruntergeladene "Impfunfähigkeitsbescheinigung" vorgelegt hatte, zur Begründung seiner abweichenden Entscheidung u.a. Folgendes ausgeführt:.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.08.2025 - 5 SLa 128/24

    Außerordentliche Kündigung - langjährig freigestellter Jurist - Nebentätigkeit - …

  • LAG Baden-Württemberg, 05.02.2025 - 10 Sa 34/24

    Wirksame förmliche Zustellung bei verschlossenem Werkstor an einem Samstag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2024 - 3 SLa 183/24

    Kündigung - private Nutzung eines Computers und Inaussichtstellen eines nicht …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2024 - 5 Sa 89/23

    Außerordentliche Kündigung - vertragliches Wettbewerbsverbot - Kundendaten - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2025 - 2 SLa 100/25

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnungserfordernis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2024 - 5 Sa 173/23

    Verhaltensbedingte Kündigung - Missachtung von Sicherheitsvorschriften

  • LAG Köln, 13.01.2026 - 7 SLa 401/25

    Außerordentliche Kündigung; Tat- und Verdachtskündigung; Darlegungs- und …

  • LAG Köln, 17.10.2024 - 6 SLa 172/24

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes; non-liquet; …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2025 - 3 SLa 21/25

    Kündigung - privater Verkauf von Walnüssen in den Räumen der Arbeitgeberin

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2026 - 5 SLa 119/25

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens - heimliches Abhören unter …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2024 - 3 SLa 95/24

    Außerordentliche Kündigung - unrichtige Eintragung im Wachbuch - Drohung mit …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2024 - 5 Sa 108/23

    Außerordentliche Kündigung - angezweifelte Arbeitsunfähigkeit - sabotierte …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2025 - 3 SLa 269/24

    Kündigung - Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • ArbG Düsseldorf, 21.05.2026 - 12 Ca 906/26
  • ArbG Duisburg, 31.07.2024 - 4 Ca 110/24
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.08.2024 - 6 Sa 249/23

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines Hauptabteilungsleiters "Global …

  • LAG Köln, 20.03.2024 - 11 Sa 176/23

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach …

  • ArbG Düsseldorf, 02.04.2025 - 13 Ca 7253/24
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