Rechtsprechung
| BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Krankheitsbedingte Verhinderung am Erscheinen zu einem Prozesstermin - Ausbleiben einer Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung - Glaubhaftmachung einer Prozessbehauptung - Verhinderung eines Rechtsanwaltes in einem Prozesstermin - Versagung des rechtlichen Gehörs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bamberg, 22.07.1982 - 3 Ca 356/82
- LAG Nürnberg, 06.04.1984 - 6 Sa 90/82
- BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84
Papierfundstellen
- BB 1986, 1232
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.04.1958 - III ZR 43/56
Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84
Wird ein aus diesem Grund gestellter Antrag auf Verlegung des Termins abgelehnt, so liegt darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG (BVerwG NJW 1984, 882; BSG NJW 1984, 888; vgl. auch BGHZ 27, 163, 167 f.).Dies gilt auch für die Verletzung der Vorschriften über die Aktenlageentscheidung nach § 251 a Abs. 2 ZPO und die Versagung des rechtlichen Gehörs (RG HRR 1933 Nr. 537;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 251 a Anm. 3 Fa; für die Verletzung des rechtlichen Gehörs: BGHZ 27, 163, 169).
- BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.83
Sachbearbeitender Anwalt - Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwaltssozietät - …
Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84
Wird ein aus diesem Grund gestellter Antrag auf Verlegung des Termins abgelehnt, so liegt darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG (BVerwG NJW 1984, 882; BSG NJW 1984, 888; vgl. auch BGHZ 27, 163, 167 f.). - BSG, 06.12.1983 - 11 RA 30/83
Rechtskundiger Prozeßbevollmächtigter - Plötzliche Erkrankung - Vertagungsantrag …
Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84
Wird ein aus diesem Grund gestellter Antrag auf Verlegung des Termins abgelehnt, so liegt darin eine Versagung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG (BVerwG NJW 1984, 882; BSG NJW 1984, 888; vgl. auch BGHZ 27, 163, 167 f.). - BAG, 12.12.1962 - 4 AZR 530/61
Berufungsgericht - Zeugenvernehmung - Feststellung der Zeugenaussage - Protokoll …
Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84
Es ist dann nicht erforderlich, ausdrücklich die Tatsachen anzuführen, aus denen sich ein möglicher Zusammenhang zwischen Verfahrensverstoß und Entscheidung ergibt (BAG 14, 1, 5 = AP Nr. 3 zu § 161 ZPO). - OLG Köln, 20.12.1963 - 1 Ws 76/63
Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84
Dies entspricht der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. RG JW 1926, 1561; RAG DR 1940, 214; OLG Köln, NJW 1964, 1038 [OLG Köln 20.12.1963 - 1 Ws 76/63]; LAG Baden-Württemberg, MdR 1978, 788;… Stein/Jonas/ Leipold, ZPO, 20. Aufl., § 294 Rz 17;… Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 294 Rz A II a;… Zöller/Stephan, ZPO, 14. Aufl., § 294 Rz 5).
- BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19
Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik
Es ist dann nicht erforderlich, ausdrücklich die Tatsachen anzuführen, aus denen sich ein möglicher Zusammenhang zwischen Verfahrensverstoß und Entscheidung ergibt (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 652/84 - zu II 5 a und b der Gründe). - LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19
Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Containersignatur - …
Eine ausdrückliche "anwaltliche Versicherung" oder eine Versicherung an Eides Statt ist dann nicht erforderlich (BAG, Urteil vom 14.11.1985 - 2 AZR 652/84). - BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97
Nichtigkeitsklage
Der Revision ist zwar zuzugeben, daß zur Glaubhaftmachung eine einfache anwaltliche Erklärung ausreicht, sofern ihr Inhalt sich auf die eigene Berufstätigkeit des Anwalts und eigene Wahrnehmungen bezieht (BAG Urteil vom 14. November 1985 - 2 AZR 652/84 - AP Nr. 1 zu § 251 a ZPO, zu II 2 der Gründe, m.w.N.).
- VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15 Der Schilderung eines Sachverhalts in einem rechtsanwaltlichen Schriftsatz lässt sich grundsätzlich die pflichtgemäße Versicherung entnehmen, dass die betreffende Tatsache so geschehen oder wahrgenommen worden sei (vgl. etwa BAG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 AZR 652/84 -, juris Rn. 33 sowie BAG, Urt. v. 07. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 -, juris Rn. 39;… LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07. November 2019 - 5 Sa 134/19 -, juris Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20. Dezember 1963 - 1 Ws 76/63 -, NJW 1964, 1038 unter Bezugnahme auf die Rspr. d. RG und des RArbG;… Stephan in: Zöller, ZPO, 14. Aufl., § 294 Rn 5;… weitere Beispiele bei: Assmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 294 Rn. 16).
- LAG Baden-Württemberg, 26.08.1992 - 8 Ta 80/92
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Antragstellung nach Behebung …
Dieser Irrtum wurde nach dem Vorbringen des Klägers erst durch den gerichtlichen Hinweis im Gütetermin vom 13.03.1992 beseitigt; dies kann durch das Vorbringen des Klägervertreters im Schriftsatz vom 25.03.1992, das insoweit dessen eigene Wahrnehmungen betrifft, als hinreichend glaubhaft gemacht erachtet werden (vgl. BAG Urteil vom 14.11.1985 - 2 AZR 652/84 - in AP Nr. 1 zu § 251 a ZPO unter II 2. der Gründe mit weiteren Nachweisen).Da auch nicht zweifelsfrei erkennbar ist, daß die Erteilung einer solchen Anweisung Gegenstand der Wahrnehmung des Klägervertreters gewesen wäre, genügt auch das schriftsätzliche Vorbringen allein zur erforderlichen Glaubhaftmachung nicht (vgl. BAG vom 14.11.1985, a.a.O.).
- VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16 Der Schilderung eines Sachverhalts in einem rechtsanwaltlichen Schriftsatz lässt sich grundsätzlich die pflichtgemäße Versicherung entnehmen, dass die betreffende Tatsache so geschehen oder wahrgenommen worden sei (vgl. etwa BAG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 AZR 652/84 -, juris Rn. 33;… BAG, Urt. v. 07. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 -, juris Rn. 39;… LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07. November 2019 - 5 Sa 134/19 -, juris Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20. Dezember 1963 - 1 Ws 76/63 -, NJW 1964, 1038 unter Bezugnahme auf die Rspr. d. RG und des RArbG;… Zöller/Stephan, ZPO, 14. Aufl., § 294 ZPO Rn. 5;… weitere Beispiele bei: Assmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 294 "Glaubhaftmachung").
- LAG Köln, 06.11.2025 - 8 SLa 547/24 Die persönliche Verhinderung des Prozessbevollmächtigten wegen anderweitiger Verpflichtungen oder wegen Verhandlungsunfähigkeit ist regelmäßig für die Partei selbst ein erheblicher Grund im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO, weil die vertretene Partei erwarten darf, im Termin von demjenigen Anwalt vertreten zu werden, der die Sachbearbeitung des Mandats übernommen hat und ihr Vertrauen genießt (BGH v. 23.06.2022 - VII ZB 58/21; BAG, Urteil vom 14. November 1985 - 2 AZR 652/84 -, Rn. 40, juris).
- LAG Berlin, 14.10.1994 - 6 Sa 89/94
Arbeitsgerichtsverfahren: Antrag auf Terminsverlegung - Erlass eines Zweiten …
Zudem bestand aufgrund des zeitlichen Abstands von mehr als zwei Monaten bis zum Einspruchs-Kammertermin ausreichend Zeit, zumindest für eine dem Kläger zur Seite stehende anwaltliche Untervertretung am Gerichtsort zu sorgen, die sich unschwer in den bislang nur aus der Klageschrift bestehenden Prozeßstoff hätte einarbeiten können (vgl. BAG, Urteil vom 14.11.1985 - 2 AZR 652/84 - AP § 251 a ZPO Nr. 1 zu II 4 b der Gründe).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".