Rechtsprechung
| BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des Arbeitgebers - Anhörungsgebot - Kündigungsentschluß - Bezeichnung des Kündigungsgrundes - Mitteilung eines Werturteils
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 14.06.1976 - 9 Sa 416/76
- BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76
Papierfundstellen
- BAGE 30, 386
- NJW 1979, 1677
- MDR 1979, 434
- BB 1979, 322
- DB 1979, 314
- DB 19979, 314
Wird zitiert von ... (88) Zitiert selbst (3)
- BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76
Geltung des Betriebsverfassungsrecht bei Betrieben mit Auslandsberührung
Auszug aus BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76
Dieses soll neben dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers auch den Einfluß des Betriebsrats auf die Zusammensetzung der Belegschaft gewährleisten und dient deshalb in erheblichem Matte auch den Belangen der Belegschaft insgesamt (vgl. BAG AP Nr. 13 zu Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht [ zu 3 c der Gründe ]). - ArbG Köln, 25.03.1977 - 14 Ca 1198/77
Auszug aus BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76
Die teilweise in der Rechtsprechung und im Schrifttum vertretene und auch im angefochtenei Urteil anklingende Ansicht, an die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach S loü Abs. 1 BetrVG seien geringere Anforderungen zu stellen, wenn der Arbeitgeber in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ohne gesetzliche Gründe kündigen könne (vgl. LAG Hamm vom 28. Oktober 1976, ASSt. 1977, 38 [39]; ArbG Köln vom 25. März 1977, DB 1977, 1275, Stege-Weinspach, aaO S. 456 f.), ist abzulehnen. - LAG Hamm, 14.04.1977 - 8 Ta 47/77
Auszug aus BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76
Darauf bleibt es ohne Einfluß, wenn der Arbeitnehmer den gesetzlichen Kündigungsschütz nicht für sich in Anspruch nehmen kann (so vor allem Klebe und Schumann, DB 1977, 1276;… wohl auch Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, 8 1o2 Anm. 5 a; ferner LAG Frankfurt am Main vom 18.Juni 1976, ArbuR 1977, 156 = NJV 1978, 76; ArbG Oldenburg vom 13. Dezember 1976, ArbuR 1977, 123)-.
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
Rn. 19 b) Auch in der gesetzlichen Wartezeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit Urteil vom 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 - zu III 1 der Gründe, BAGE 30, 386) der Betriebsrat vor der beabsichtigten Kündigung zu hören.Er kann insoweit unter Umständen sein möglicherweise umfassenderes Tatsachenwissen über die Umstände der Leistungserbringung des Arbeitnehmers einbringen (vgl. dazu BAG 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 30, 386).
So haben sich die Betriebsräte im Vorfeld der den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 1978 (- 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386), 18. Mai 1994 (- 2 AZR 920/93 - BAGE 77, 13) sowie vom 21. Juli 2005 (- 6 AZR 498/04 -) zugrunde liegenden Kündigungen trotz der lediglich mitgeteilten pauschalen Werturteile nicht gehindert gesehen, umfangreiche und substantiierte Stellungnahmen unter Nennung der Gründe, die aus ihrer Sicht gegen die Kündigungsabsicht sprachen, zu verfassen.
- BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84
Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe
Hierfür genügt es in der Regel nicht, die Kündigungsgründe nur pauschal, schlagwort- oder stichwortartig zu bezeichnen oder bloße Werturteile ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen anzugeben (BAG 30, 386).Gleichwohl ist der für den Arbeitgeber maßgebende Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluß hergeleitet wird, aber näher so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG 30, 386, 394 f.).
Sinn und Zweck dieser primär dem kollektiven Interessenschutz dienenden Bestimmung (BAG 30, 386; BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 Internat. Privatrecht, Arbeitsrecht; Heinze, Personalplanung, Einstellung und Kündigung, 1982, Rz 458) ist es allein, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, sein Mitbestimmungsrecht (Anhörungsrecht) ordnungsgemäß auszuüben, d. h. die Stichhaltigkeit und Gewichtigkeit der Kündigungsgründe zu überprüfen und sich hierüber eine eigene Meinung bilden zu können.
- BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77
Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde - …
Der Senat bestätigt seine Rechtsprechung, daß auch bei einer Kündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnis ses an die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers aus § 102 Abs. 1 BetrVG keine geringeren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei einer Kündigung, gegen die der Arbeitnehmer gemäß §§ 1 ff. KSchG geschützt ist (BAG vom 15. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 und 2 AZR 798/77 - zum Abdruck in der Amtli chen Sammlung und im Nachschlagewerk des Gerichts bestimmt).Der Senat hat dies in seinen beiden Urteilen vom 13. Juli 1978 ausführlich begründet (BAG 2 AZR 717/76 und 798/77, /"demnächst 7 AP Nr. 17 und 18 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
Der Betriebsrat muß durch die Unterrichtung des Arbeitgebers in die Lage versetzt werden, ohne zusätzliche eigene Nachforschungen die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. BAG vom 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 - 7~zu III 3 b der Gründe 7, aaO).
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88
Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAGE 27, 209, 213 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 a der Gründe; BAGE 30, 386, 393 = AP Nr. 17, a.a.O., zu III 3 a der Gründe) ist eine Kündigung gemäß § 102 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne daß er überhaupt mit dem Betriebsrat in Verbindung getreten ist, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Mitteilungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug erfüllt hat; die Anhörung soll in geeigneten Fällen dazu beitragen, daß es erst gar nicht zum Ausspruch einer Kündigung kommt; aus dem Sinn und Zweck der Anhörung folgt für den Arbeitgeber die Verpflichtung, die Gründe für seine Kündigungsabsicht derart mitzuteilen, daß er dem Betriebsrat eine nähere Umschreibung des für die Kündigung maßgeblichen Sachverhaltes gibt; der Arbeitgeber hat insbesondere die Tatsachen anzugeben, aus denen er seinen Kündigungsentschluß herleitet; diese Kennzeichnung des Sachverhalts muß so genau und so umfassend sein, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden; insoweit kann es dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit entsprechen, dem Betriebsrat auch diejenigen Umstände mitzuteilen, die gegen den Ausspruch einer Kündigung sprechen (…so BAGE 44, 201 = AP Nr. 29, a.a.O.). - ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16
Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz
dazu schon BAG 28.2.1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 2 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 8 = MDR 1974, 786 [I. - "Juris"-Rn. 7]: "Dabei muss Ausgangspunkt der sein, dass die vom Gesetz verlangte Anhörung in der Rangordnung der Beteiligungsrechte mehr ist als die bloße Mitteilung über eine bevorstehende Kündigung wie sie in § 105 BetrVG 1972 vorgesehen ist, und dass die Einschaltung des Betriebsrats im Rahmen des Anhörungsverfahrens über die reine Unterrichtung hinaus den Sinn hat, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht aus der Sicht der Arbeitnehmerseite dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu bringen, damit dieser bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrats, insbesondere dessen Bedenken oder dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung (...), berücksichtigen kann"; im Anschluss etwa BAG 13.7.1978 - 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 17 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 35 = NJW 1979, 1677 [III.2 a. - "Juris"-Rn. 15].S. dazu schon BAG 28.2.1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 2 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 8 = MDR 1974, 786 [I. - "Juris"-Rn. 7]: "Dabei muss Ausgangspunkt der sein, dass die vom Gesetz verlangte Anhörung in der Rangordnung der Beteiligungsrechte mehr ist als die bloße Mitteilung über eine bevorstehende Kündigung wie sie in § 105 BetrVG 1972 vorgesehen ist, und dass die Einschaltung des Betriebsrats im Rahmen des Anhörungsverfahrens über die reine Unterrichtung hinaus den Sinn hat, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht aus der Sicht der Arbeitnehmerseite dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu bringen, damit dieser bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrats, insbesondere dessen Bedenken oder dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung (...), berücksichtigen kann"; im Anschluss etwa BAG 13.7.1978 - 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 17 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 35 = NJW 1979, 1677 [III.2 a. - "Juris"-Rn. 15].- "Juris"-Rn. 33]: "Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist vielmehr so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden"; ebenso schon BAG 13.7.1978 - 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 17 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 35 = MDR 1979, 434 [III.3 b.]: "Diese Kennzeichnung des Sachverhalts muss so genau und so umfassend sein, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden"; im Anschluss BAG 27.6.1985 (Fn. 105) [II.1 a.]; ständige Rechtsprechung.S. zu diesem Bezugspunkt der Einschaltung der Belegschaftsvertretung im Vorfeld von Kündigungen etwa schon BAG 15.11.1995 -2 AZR 974/94 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 89 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 73 = NZA 1996, 419 [II.1.
- "Juris"-Rn. 33]: "Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist vielmehr so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden"; ebenso schon BAG 13.7.1978 - 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 17 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 35 = MDR 1979, 434 [III.3 b.]: "Diese Kennzeichnung des Sachverhalts muss so genau und so umfassend sein, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden"; im Anschluss BAG 27.6.1985 (Fn. 105) [II.1 a.]; ständige Rechtsprechung.
96) S. dazu schon BAG 28.2.1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 2 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 8 = MDR 1974, 786 [I. - "Juris"-Rn. 7]: "Dabei muss Ausgangspunkt der sein, dass die vom Gesetz verlangte Anhörung in der Rangordnung der Beteiligungsrechte mehr ist als die bloße Mitteilung über eine bevorstehende Kündigung wie sie in § 105 BetrVG 1972 vorgesehen ist, und dass die Einschaltung des Betriebsrats im Rahmen des Anhörungsverfahrens über die reine Unterrichtung hinaus den Sinn hat, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht aus der Sicht der Arbeitnehmerseite dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu bringen, damit dieser bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrats, insbesondere dessen Bedenken oder dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung (...), berücksichtigen kann"; im Anschluss etwa BAG 13.7.1978 - 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 17 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 35 = NJW 1979, 1677 [III.2 a. - "Juris"-Rn. 15].
- "Juris"-Rn. 33]: "Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist vielmehr so zu beschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden"; ebenso schon BAG 13.7.1978 - 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 17 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 35 = MDR 1979, 434 [III.3 b.]: "Diese Kennzeichnung des Sachverhalts muss so genau und so umfassend sein, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in der Lage ist, selbst die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über seine Stellungnahme schlüssig zu werden"; im Anschluss BAG 27.6.1985 (Fn. 105) [II.1 a.]; ständige Rechtsprechung.
- BAG, 04.12.2025 - 2 AZR 51/25
Wartezeitkündigung - Hinweisgeber - Weiterbeschäftigung
Rn. 39 a) Ob der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch auch dann zur Anwendung kommt, wenn der Arbeitnehmer keinen allgemeinen Kündigungsschutz gemäß § 1 Abs. 1, § 23 Abs. 1 KSchG genießt, ist seit der Änderung des § 4 KSchG durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3002) mit Wirkung zum 1. Januar 2004 (vgl. zur alten Rechtslage: BAG 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 30, 386; 13. Juli 1978 - 2 AZR 798/77 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 31, 1;… KR/Rinck 14. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 273), wonach nicht mehr nur die Sozialwidrigkeit einer ordentlichen Kündigung, sondern mit wenigen Ausnahmen (…dazu zB ErfK/Kiel 25. Aufl. KSchG § 4 Rn. 4 ff.;… insbesondere fehlende Schriftform, vgl. zuletzt BAG 26. April 2022 - 9 AZR 139/21 - Rn. 14 mwN) auch alle anderen Unwirksamkeitsgründe einer solchen Kündigung mit einer Klage nach § 4 KSchG geltend zu machen sind, umstritten. - BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04
Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung
Durch die Beteiligung des Betriebsrats vor dem Ausspruch der Kündigung soll dieser Gelegenheit erhalten, dem Arbeitgeber die Sicht und Überlegungen der Arbeitnehmerseite zum Kündigungsentschluss zur Kenntnis zu bringen, um ihm Gelegenheit zu geben, mögliche Bedenken zugunsten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG 13. Juli 1978 - 2 AZR 717/76 - BAGE 30, 386, 390 f., zu III 2 a der Gründe; 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Internat. Privatrecht Arbeitsrecht Nr. 13, zu 3 c der Gründe). - BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
Weiterbeschäftigung - Kündigungsrechtsstreit - Kündigungsschutzprozeß - Anspruch …
Der Arbeitgeber soll dadurch in die Lage versetzt werden, bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrats, insbesondere dessen Bedenken, ggf. auch dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung zu berücksichtigen (BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972).Dieses soll neben dem Schutz des einzelnen Arbeitnehmers auch den Einfluß des Betriebsrats auf die Zusammensetzung der Belegschaft gewährleisten und deshalb in erheblichem Maße auch den Belangen der Belegschaft insgesamt dienen (BAG 30, 386 und BAG Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, zu 3 c der Gründe).
- BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89
Änderungskündigung: Änderung der Arbeitsbedingungen - Mitteilungs- und …
Hierfür genügt es in der Regel nicht, die Kündigungsgründe nur pauschal schlagwort- oder stichwortartig zu bezeichnen oder bloße Werturteile ohne Angabe der für die Bewertung maßgebenden Tatsachen anzugeben (BAGE 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972).Der für den Arbeitgeber maßgebende Sachverhalt ist unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluß hergeleitet wird, näher so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAGE 30, 386, 394 = AP, aa0, zu II 3 b der Gründe).
Kommt der Arbeitgeber diesen Anforderungen an seine Mitteilungspflicht nicht oder nicht richtig nach, unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, dann ist die Kündigung unwirksam (BAGE 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 30, 386 = AP, aa0), und zwar unabhängig davon, ob und wie der Betriebsrat zu der mangelhaften Anhörung Stellung genommen hat (BAGE 31, 83, 89 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW).
- BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82
Anhörungsverfahren - Kündigung
a) Das Landesarbeitsgericht ist zwar im Ausgangspunkt zutreffend von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht (BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 31, 1 = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972; BAG 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972) zum Inhalt und Umfang der dem Arbeitgeber gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegenden Mitteilungspflicht in den Fällen der hier vorliegenden Art aufgestellt hat.b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG 27, 209 = AP Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 a der Gründe; BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe) ist eine Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne daß er überhaupt mit dem Betriebsrat in Verbindung getreten ist, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Mitteilungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug erfüllt hat.
- BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84
Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe - …
- BAG, 05.02.1981 - 2 AZR 1135/78
Mitbestimmung - Kündigungsschutzprozeß
- BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats - …
- LAG Hamm, 08.09.2023 - 13 Sa 20/23
Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG in der gesetzlichen Wartezeit des § …
- BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
Änderungskündigung zur Entgeltkürzung
- BAG, 15.05.1997 - 2 AZR 519/96
Kündigung bzw. Versetzung auf Verlangen des Betriebsrats
- BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83
Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen …
- ArbG Berlin, 20.12.2013 - 28 Ca 12974/13
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- ArbG Berlin, 13.06.2012 - 28 Ca 1396/12
Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Anhörung des Betriebsrats - …
- BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88
Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG
- BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1026/94
Personalratsanhörung: Benennung der Sozialdaten auch der nicht gekündigten …
- LAG Hamm, 05.08.2014 - 7 Sa 206/14
Rechtsfolgen der Angabe unrichtiger Tatsachen bei der Anhörung des Betriebsrats …
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 535/89
Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast bei Rechtfertigungsgrund
- BAG, 27.05.1993 - 2 AZR 634/92
Anhörung des Betriebsrats i.R. einer Kündigung wegen unentschuldigten …
- LAG Hamm, 04.10.1990 - 17 Sa 316/90
Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Beförderung
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89
Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung
- LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89
Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich; …
- ArbG Berlin, 01.02.2013 - 28 Ca 18456/12
Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Interessenkollision - …
- LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99
Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers - …
- BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 229/89
Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen …
- LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00
Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug …
- BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 230/89
Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen …
- LAG Düsseldorf, 26.08.2010 - 13 Sa 337/10
Sozialauswahl; Altersgruppen; Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten
- LAG Köln, 04.03.2005 - 4 Sa 1186/04
Personalratsanhörung, verhaltensbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93
Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den …
- LAG Düsseldorf, 19.07.2002 - 18 Sa 451/02
Wahrung der Stellungnahmefrist des Betriebsrates
- BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92
Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen
- BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90
Anforderungen an eine wirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - …
- LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98
Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97
Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger …
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 1554/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
- LAG Hamm, 24.11.1997 - 17 Sa 404/96
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige ordentliche …
- BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung …
- LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01
Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im …
- BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88
Streitigkeit über die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - Voraussetzungen der …
- LAG Baden-Württemberg, 11.07.1989 - 14 Sa 46/89
Begründungszwang bezüglich der Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aus …
- BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2022 - 7 Sa 251/21
Kündigung in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG
- LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04
Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der …
- BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 186/88
Fehlerhafte Betriebsratsanhörung vor Kündigung - Anforderungen an …
- BAG, 05.04.1990 - 2 AZR 337/89
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Irrtumsanfechtung eines …
- BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87
Folgen einer ncht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats für die Wirksamkeit …
- LAG Hamm, 23.03.2000 - 4 Sa 910/99
Wirksames Zustandekommen eines Interessenausgleichs - Keine Einbeziehung von …
- LAG Hamm, 15.12.1987 - 7 Sa 1421/87
Kündigung; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Soziale Rechtfertigung; Sozialauswahl; …
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 4 Sa 1623/99
- BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Unpünktlichkeit - …
- ArbG Wetzlar, 12.11.1986 - 2 Ca 376/86
Umfang der Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat …
- LAG Hamm, 16.03.2000 - 4 Sa 905/99
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses und Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung …
- BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 673/93
- BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80
Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - …
- LAG Sachsen, 12.07.1995 - 10 Sa 213/94
Ordentliche Kündigung wegen mangelnden Bedarfs in der öffentlichen Verwaltung; …
- BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85
Auf fehlerhaftem Anhörungsverfahren beruhende Kündigung - Heilung eines …
- LAG Berlin, 29.01.1996 - 17 Sa 108/95
Außerordentliche und ordentliche Kündigung wegen der früheren Tätigkeit des …
- LAG Köln, 28.04.1995 - 13 (2) Sa 1380/94
Personalrat: Anhörung - Mitteilung von Sicherheitsbedenken
- LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 60/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld
- LAG Hamm, 30.01.2003 - 4 Sa 1277/02
Fehlerhafte Betriebsanhörung bei betriebsbedingter Kündigung
- ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ca 11687/07
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung bei der Sozialauswahl
- LAG Sachsen, 27.09.1996 - 3 Sa 481/96
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung
- BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 1027/94
- BAG, 29.11.1984 - 2 AZR 581/83
- Kirchengericht der EKD, 30.08.2024 - 2708/9-2024
- LAG Hessen, 07.11.1995 - 9 Sa 578/95
Betriebsrat: Anhörung - Umfang der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers
- LAG Sachsen, 07.12.1994 - 10 (1) Sa 1396/93
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Bedeutung der Bezeichnung der Partei …
- ArbG Münster, 15.12.2022 - 3 Ca 1033/22
- LAG Sachsen, 16.02.1995 - 4 Sa 1059/94
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnden Bedarfs; Fehlende …
- LAG Sachsen, 09.02.1995 - 4 Sa 173/94
Nichteinhaltung der 3-Wochen-Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Klage …
- BAG, 14.08.1989 - 2 AZN 309/89
Revision: Nichtzulassungs-Beschwerde - Divergenz; Information des Personalrats: …
- BAG, 11.05.1983 - 7 AZR 358/81
- BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1091/78
- LAG Hamm, 18.09.2000 - 17 Sa 551/00
- LAG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 12 Sa 52/94
Wirksamkeit einer ordentlichen ohne Anhörung des Betriebsrates erfolgten …
- LAG Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 14 Sa 34/88
Anhörung des Betriebsrats bei der sozialer Auswahl von Arbeitnehmern zum Zwecke …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.01.1986 - 3 (4) Sa 417/85
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des …
- LAG Hamm, 09.08.1979 - 8 Sa 627/79
Unwirksamkeit der Kündigung wegen fehlender Anhörung des Betriebsrates; …
- BAG, 05.04.1979 - 2 AZR 371/77
- ArbG Wetzlar, 04.02.1987 - 2 Ca 530/86
Pflicht zur Anhörung des Personalrates bei außerordentlichen Kündigungen; …
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