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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.2015 - 2 B 10.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9460
BVerwG, 15.04.2015 - 2 B 10.14 (https://dejure.org/2015,9460)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.2015 - 2 B 10.14 (https://dejure.org/2015,9460)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 2015 - 2 B 10.14 (https://dejure.org/2015,9460)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Nichtbeförderung eines Personalratsmitglieds

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs; …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 2 B 10.14
    Rn. 10 Der Senat hat im Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - (IÖD 2014, 220 ) ausdrücklich ausgeführt, dass die Beförderung eines vom militärischen Dienst freigestellten Personalratsmitglieds nach der rechtlich nicht zu beanstandenden Erlasslage und der dieser entsprechenden Verwaltungspraxis der Beklagten die vorangegangene fiktive Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten voraussetzt.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - (IÖD 2014, 220 ) ausgeführt, dass eine inzidente Prüfung einer solchen fiktiven Versetzung im Rahmen eines späteren Beförderungsbegehrens oder - wie hier - Schadensersatzbegehrens ausgeschlossen ist.

    Dem Oberverwaltungsgericht musste sich eine Beweisaufnahme auch nicht aufdrängen, zumal Anhaltspunkte für eine hiervon abweichende Verwaltungspraxis weder festgestellt noch sonst ersichtlich waren (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - IÖD 2014, 220 ).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 2 B 10.14
    Tritt der Soldat während eines Verfahrens auf fiktive Versetzung in den Ruhestand, kommt eine (rückwirkende) fiktive Versetzung zwar nicht mehr in Betracht, der Soldat kann aber stattdessen einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verweigerung der fiktiven Versetzung stellen und sein Klagebegehren entsprechend umstellen (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Rn. 19 ff.).

    Die - auch fiktive - Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten ist eine Entscheidung über die dienstliche Verwendung und damit nach ständiger Rechtsprechung der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts eine truppendienstliche Maßnahme (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 6.13 - Rn. 24).

  • BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 11.14

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Beförderung; …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 2 B 10.14
    Im Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - (PersV 2014, 456 Rn. 11 ff.) hat er darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Vergleichsgruppe ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung der voraussichtlichen Entwicklungen der dienstlichen Leistungen von für die Personalratsarbeit freigestellten Soldaten ist, und rechtliche Anforderungen für die Bildung einer solchen Vergleichsgruppe formuliert.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 2 B 10.14
    Rn. 8 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 9).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 2 B 10.14
    Rn. 8 Der Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - konkrete, in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage des revisiblen Rechts aufwirft, die bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Rechtsfortbildung der Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - NVwZ 2014, 1174 Rn. 9).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs; …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 2 B 10.14
    Ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung setzt im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB voraus, dass der Soldat die ihm zukommende Rechtsschutzmöglichkeit gegen eine etwaig rechtswidrig unterbliebene fiktive Versetzung in Anspruch genommen hat (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - DokBer 2014, 314 Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 13.10.2008 - 2 B 119.07

    Anforderungen an die Darlegung der Verhandlungsunfähigkeit eines Beklagten; …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 2 B 10.14
    Die Beschwerde legt nicht dar, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 2 B 119.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 5 Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.2010 - 1 WB 7.10

    Verweisung wegen fehlender Rechtswegzuständigkeit durch Beschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 15.04.2015 - 2 B 10.14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 1 WB 7.10 - für das Schadensersatzbegehren des Klägers den Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Aachen verwiesen.
  • BVerwG, 03.03.2025 - 2 VR 4.24

    Fiktive Fortschreibung der dienstlichen Beurteilung einer vom Dienst …

    Auf welche Weise der Dienstherr dies sicherstellt, ist in der bisherigen Rechtsprechung des für das Beamtenrecht zuständigen 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich dem Dienstherrn überlassen worden; die Heranziehung von Verwaltungsvorschriften ist dabei nicht beanstandet worden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 10. April 1997 - 2 C 38.95 - DVBl. 1998, 191 , vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333 Rn. 17 …und vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 - NVwZ-RR 2011, 371 Rn. 15;… Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 8…, vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - juris Rn. 14…, vom 27. Juni 2014 - 2 B 76.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 75 Rn. 7…, vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - PersV 2014, 456 Rn. 13, vom 15. April 2015 - 2 B 10.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 79 Rn. 10 …und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - PersV 2016, 338 Rn. 27; vgl. auch Urteil vom 23. Januar 2020 - 2 C 22.18 - BVerwGE 167, 273 zur leistungsbezogenen Besoldung).
  • BAG, 15.05.2019 - 7 AZR 255/17

    Personalratsmitglied - Dienstordnungsangestellte

    In diesem Sinne kann sie ein "Beurteilungssurrogat" und auch ein "Erprobungssurrogat" darstellen (vgl. BVerwG 15. April 2015 - 2 B 10.14 - Rn. 10;… 21. September 2006 - 2 C 13.05 - Rn. 19, BVerwGE 126, 333).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2022 - 2 A 10477/22

    Zweckrichtungen von Anlass- und Regelbeurteilungen sowie Probezeitbeurteilungen; …

    Der Streitwert der Schadenersatzklage des Klägers als Beamter auf Lebenszeit wegen verspäteter Beförderung beträgt die Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des von ihm angestrebten Amtes (vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 B 39.19 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 15. April 2015 - 2 B 10.14 -, juris Rn. 17; BayVGH…, Beschluss vom 20. März 2019 - 3 ZB 16.2597 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 26. Juni 2018 - 6 ZB 17.2287 -, juris Rn. 9; OVG NRW…, Beschluss vom 30. September 2020 - 1 E 727/20 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive …

    Ebenso muss er seine fiktive Versetzung eigenständig geltend machen und ggf. einklagen; eine inzidente Nachprüfung im Rahmen eines Beförderungs- oder Schadensersatzbegehrens findet nicht statt (…BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 74 LS 3 und Rn. 10 und vom 15. April 2015 - 2 B 10.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 79 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 6 ZB 21.1345

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    Rn. 21 Der Streitwert der Schadenersatzklage des Klägers als Beamter auf Lebenszeit wegen verspäteter Beförderung beträgt die Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des von ihm angestrebten Amtes (…vgl. BVerwG, B.v. 15.1.2020 - 2 B 39.19 - juris Rn. 17; B.v. 15.4.2015 - 2 B 10.14 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 26.6.2018 - 6 ZB 17.2287 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 30.9.2020 - 1 E 727/20 - juris).
  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 3 ZB 20.615

    Anspruch auf Beförderung und Schadenersatz wegen Nichtbeförderung

    Der Streitwert der (im Hauptantrag zu 1 nicht bezifferten) Schadensersatzklage des Klägers als Beamter auf Lebenszeit wegen verspäteter Beförderung beträgt dabei ebenfalls die Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des von ihm angestrebten Amtes (…vgl. BVerwG, B.v. 15.1.2020 - 2 B 39.19 - juris Rn. 17; B.v. 15.4.2015 - 2 B 10.14 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 3 ZB 16.2597 - juris Rn. 12;… B.v. 26.6.2018 - 6 ZB 17.2287 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 30.9.2020 - 1 E 727/20 - juris), wobei auch die jährliche Sonderzahlung (Art. 82 ff. BayBesG) Berücksichtigung findet (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 1 WB 27.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des …

    Rn. 27 Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in zwei jüngeren Beschlüssen betont, dass ein Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 839 Abs. 3 BGB voraussetze, dass der Soldat die ihm zukommende Rechtsschutzmöglichkeit gegen eine etwaig rechtswidrig unterbliebene fiktive Versetzung in Anspruch genommen hat; der Soldat müsse deshalb seine fiktive Versetzung im Streitfalle unmittelbar und eigenständig mit einem Verpflichtungs- und ggf. Fortsetzungsfeststellungsantrag vor den Wehrdienstgerichten geltend machen; eine inzidente Prüfung einer fiktiven Versetzung im Rahmen eines späteren Beförderungs- oder Schadensersatzbegehrens sei ausgeschlossen (…BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 2 B 1.13 - Rn. 10 und vom 15. April 2015 - 2 B 10.14 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 30.10.2020 - 3 ZB 20.673

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    Rn. 14 Der Streitwert der Schadenersatzklage des Klägers als Beamter auf Lebenszeit wegen verspäteter Beförderung beträgt die Hälfte der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des von ihm angestrebten Amtes (…vgl. BVerwG, B.v. 15.1.2020 - 2 B 39.19 - juris Rn. 17; B.v. 15.4.2015 - 2 B 10.14 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 3 ZB 16.2597 - juris Rn. 12;… B.v. 26.6.2018 - 6 ZB 17.2287 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 30.9.2020 - 1 E 727/20 - juris), wobei auch die jährliche Sonderzahlung (Art. 82 ff. BayBesG) Berücksichtigung findet (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - 1 E 727/20
    Rn. 5 Vgl. die Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2019- 1 A 2354/16 -, juris, Rn. 3 f., und vom 15. August 2013 - 1 A 2811/11 -, juris, Rn. 24 ff., Letzterer auch unter Hinweis auf Nr. 10.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (ebenso nunmehr Nr. 10.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013); ferner OVG NRW, nicht veröffentlichte Streitwertbeschlüsse zu den (in juris nachgewiesenen) Urteilen vom 22. Juli 2014- 6 A 815/11 -, UA S. 26, und vom 17. Juni 2019- 6 A 1134/17 -, UA S. 38, sowie BVerwG, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 2 B 39.19 -, juris, Rn. 17, und vom 15. April 2015 - 2 B 10.14 -, juris, Rn. 17.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 2 B 10.14   

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https://dejure.org/2015,38444
OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 2 B 10.14 (https://dejure.org/2015,38444)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.12.2015 - 2 B 10.14 (https://dejure.org/2015,38444)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 2 B 10.14 (https://dejure.org/2015,38444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 88 VwGO, § 121 Nr 1 VwGO, § 288 Abs 1 S 2 BGB, § 289 BGB, § 291 BGB
    Umfang der Rechtskraft bei verdeckter Teilklage; Nachforderung von Prozesszinsen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 88 VwGO, § 121 Nr 1 VwGO, § 288 Abs 1 S 2 BGB, § 289 BGB, § 291 BGB, § 397 BGB
    Insolvenzverwalter; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Leistungsklage; rechtkräftiges Urteil; Zinsanspruch; Prozesszinsen (4 %); (verdeckte) Teilklage; Zahlung weiterer Prozesszinsen; ergänzende Zinszahlung; Differenzbetrag; Basiszinssatz 5%; Irrtum; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verdeckte Teilklage - Nachforderung von Prozesszinsen

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 142/95

    Umfang der Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 2 B 10.14
    Nach der klarstellenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vielmehr anerkannt, dass auch die Rechtskraft eines Urteils, mit dem - wie hier - einer verdeckten Teilklage in vollem Umfang stattgegeben wurde, Mehr- oder Nachforderungen aus demselben Sachverhalt grundsätzlich nicht ausschließt (…vgl. zu § 322 Abs. 1 ZPO BGH, Urt. v. 9. April 1997 - IV ZR 113.96 - juris Rn. 12; Urt. v. 15. Juli 1997 - VI ZR 142/95 - juris Rn. 12 ff. jeweils m.w.N.).

    Es fehlt bereits an einem entsprechenden Verzichtswillen, an dessen Vorliegen als Voraussetzung für den Abschluss eines materiell-rechtlichen Erlassvertrages im Sinne des § 397 BGB ebenso strenge Anforderungen zu stellen sind wie an einen etwaigen Annahmewillen (BGH, Urt. v. 15. Juli 1997, a.a.O., Rn. 19).

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 2 B 10.14
    Ein solcher Schaden muss jedoch wegen des Zinseszinsverbots konkret dargelegt und nachgewiesen werden, auch wenn der Gläubiger einen Schaden nur in Höhe der gesetzlichen Verzugszinsen geltend macht (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2009 - II ZR 15/08 - juris Rn. 30 m.w.N;… Grüneberg in Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, § 289 Rn. 2).
  • BGH, 25.09.1978 - VII ZR 281/77

    Rechtskraftwirkung eines Urteils - Voraussetzungen für die Annahme eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 2 B 10.14
    Der Kläger hat im Unterschied zu dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. September 1978 - VII ZR 281.77 - (NJW 1979, 720) gerade nicht durch einschränkende Formulierungen zum Ausdruck gebracht, sich mit einem Zinssatz von 4 % "begnügen" zu wollen.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84

    Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - 2 B 10.14
    Ebenso wenig muss er - wovon das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 24. September 1987 - 2 C 27.84 - juris Rn. 10) zu Recht ausgegangen ist - zusammen mit der Hauptforderung erhoben werden.
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