Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 12 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, Art 7 GG
Zuweisung an eine andere Grundschule; Berufstätigkeit der Eltern - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Grundschule; Grundsätzlicher Besuch der Grundschule des Wohnbezirks; Vorliegen einer unzumutbaren Härte
- rechtsportal.de
Anspruch auf Zuweisung an eine bestimmte Grundschule; Grundsätzlicher Besuch der Grundschule des Wohnbezirks; Vorliegen einer unzumutbaren Härte
Verfahrensgang
- VG Mainz, 15.08.2023 - 3 L 399/23
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23.OVG
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2023 - 2 B 10435/23
Zuweisung einer anderen Grundschule aus wichtigem Grund; Streitwert
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
§ 62 Abs. 1 und 2 Satz 1 SchulG verfolgen damit in erster Linie einen organisatorischen Regelungszweck (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 7 m.w.N.).Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein, und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8; OVG NRW…, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH…, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG…, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38).
Der Begriff des "wichtigen Grundes" umfasst danach grundsätzlich sowohl soziale wie pädagogische Gründe von einigem Gewicht (vgl. OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 10 f. m.w.N.).
Die Ablehnung des Zuweisungsantrags für die "Wunschschule" ist vor dem Hintergrund dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zu messen (OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 9; vgl. auch entsprechend OVG RP, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 B 11135/17.OVG -, NVwZ-RR 2017, 786 [787] ;… Beschluss vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 17. November 2016 - 19 B 1066/16 -, NVwZ-RR 2017, 417 [418] jeweils m.w.N.).
Rein subjektiv geprägte Einschätzungen für die Gestaltung der - privat zu organisierenden - außerschulischen Betreuung oder privater Freizeitaktivitäten können insoweit im Rahmen der Entscheidung nach § 62 Abs. 2 Satz 3 SchulG keine Berücksichtigung finden (vgl. dazu auch OVG RP, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 11 m.w.N.).
Obschon das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, erfolgt eine Anhebung des Streitwerts nicht, da die angestrebte Eilrechtsschutzentscheidung im Verfahren der Schulaufnahme nur eine ungesicherte Rechtsposition einräumt, die in ihrer materiellen Reichweite unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens steht (…vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, juris Rn. 17; und vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 20 m.w.N.).
- BVerfG, 19.06.2013 - 1 BvR 2253/09
Nichtannahmebeschluss: Ausnahmen von der Schulsprengelpflicht bei Vorliegen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Denn bei der Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs des "wichtigen Grundes" und der Bestimmung dessen, wann und ob ein solcher nach den Umständen des konkreten Einzelfalls vorliegt, ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Festlegung von Schulbezirken in Ausgestaltung des staatlichen Erziehungsauftrags aus Art. 7 GG zwar im Grundsatz aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juni 2013 - 1 BvR 2253/09 -, NJW 2013, 2813 [2814]; BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1965 - VII C 47.64 -, BVerwGE 21, 289 [292 f.];… Rux, Schulrecht, 6. Aufl. 2018, Rn. 778).Angesichts des damit im Einzelfall allerdings möglicherweise einhergehenden Eingriffs in das Recht auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte aus Art. 12 GG und das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG ist die danach ihrerseits verfassungsrechtlich gebotene Ausnahmevorschrift des § 62 Abs. 2 Satz 3 SchulG auch und nicht zuletzt im Lichte dieser verfassungsrechtlichen Garantien auszulegen und sind die konfligierenden Verfassungsgüter bei der Anwendung der Ausnahmevorschrift im Einzelfall zum Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juni 2013 - 1 BvR 2253/09 -, NJW 2013, 2813 [2814]; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40 [42]; vgl. auch explizit Hufen, JuS 2014, 187 [188]).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 B 11007/18
Einstweiliger Rechtsschutz auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Die Ablehnung des Zuweisungsantrags für die "Wunschschule" ist vor dem Hintergrund dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zu messen (OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 9; vgl. auch entsprechend OVG RP, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 B 11135/17.OVG -, NVwZ-RR 2017, 786 [787] ; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 17. November 2016 - 19 B 1066/16 -, NVwZ-RR 2017, 417 [418] jeweils m.w.N.).Obschon das Rechtsschutzbegehren auf eine Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist, erfolgt eine Anhebung des Streitwerts nicht, da die angestrebte Eilrechtsschutzentscheidung im Verfahren der Schulaufnahme nur eine ungesicherte Rechtsposition einräumt, die in ihrer materiellen Reichweite unter dem Vorbehalt des Ausgangs des Hauptsacheverfahrens steht (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, juris Rn. 17; …und vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 20 m.w.N.).
- OVG Thüringen, 15.08.2019 - 4 EO 576/19
Antrag auf gastweisen Besuch einer anderen staatlichen Grundschule
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein, und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8; OVG NRW…, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH…, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38).Rn. 9 Es ist danach allerdings auch nicht erforderlich, dass die individuellen Gründe des Antragstellers den Grad einer "unzumutbaren Härte" erreichen (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 37).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2006 - 19 B 438/06
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein, und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH…, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG…, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38).Erforderlich ist deshalb im Einzelfall eine Abwägung des öffentlichen Interesses an der Durchsetzung der Schulbezirksfestsetzung mit dem schutzwürdigen Individualinteresse an einer Ausnahme hiervon (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 24.08.2012 - 2 ME 336/12
Voraussetzungen für eine unzumutbare Härte im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Allein der Umstand, dass ein schulpflichtiges Kind neben dem Schulbesuch zusätzlicher Betreuung bedarf, vermag daher regelmäßig angesichts des Ausnahmecharakters des § 62 Abs. 2 Satz 3 SchulG nicht Auswahl und Zuständigkeit der in Betracht kommenden Schule zu bestimmen (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 24. August 2012 - 2 ME 336/12 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 31. Juli 2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 26). - BVerwG, 31.01.1964 - VII C 65.62
Rechtmäßigkeit der Schließung einer Schule - Auslegung des Begriffs der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Angesichts des damit im Einzelfall allerdings möglicherweise einhergehenden Eingriffs in das Recht auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte aus Art. 12 GG und das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG ist die danach ihrerseits verfassungsrechtlich gebotene Ausnahmevorschrift des § 62 Abs. 2 Satz 3 SchulG auch und nicht zuletzt im Lichte dieser verfassungsrechtlichen Garantien auszulegen und sind die konfligierenden Verfassungsgüter bei der Anwendung der Ausnahmevorschrift im Einzelfall zum Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Juni 2013 - 1 BvR 2253/09 -, NJW 2013, 2813 [2814]; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1964 - VII C 65.62 -, BVerwGE 18, 40 [42]; vgl. auch explizit Hufen, JuS 2014, 187 [188]). - OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18
Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Allein der Umstand, dass ein schulpflichtiges Kind neben dem Schulbesuch zusätzlicher Betreuung bedarf, vermag daher regelmäßig angesichts des Ausnahmecharakters des § 62 Abs. 2 Satz 3 SchulG nicht Auswahl und Zuständigkeit der in Betracht kommenden Schule zu bestimmen (…vgl. OVG Nds., Beschluss vom 24. August 2012 - 2 ME 336/12 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 31. Juli 2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 26). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.08.2016 - 2 M 43/16
Anordnung der sofortigen Vollziehung der Zulassung vorzeitigen Beginns der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Wie im Rahmen einer Anordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO ist auch bei einer Entscheidung nach § 80a Abs. 3 Satz 1 VwGO im Falle eines, wie vorliegend, drittbelastenden Verwaltungsakts eine Interessenabwägung der kollidierenden Belange des (begünstigten) Adressaten und des (belasteten) Dritten vorzunehmen, wobei maßgeblich auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache abzustellen ist (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 31. März 2009 - 13 B 278/09 -, juris Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. August 2016 - 2 M 43/16 -, juris Rn. 11;… Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 29. Aufl. 2023, § 80 Rn. 146). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2009 - 13 B 278/09
Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs des anfechtenden Dritten …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2023 - 2 B 10759/23
Wie im Rahmen einer Anordnung nach § 80 Abs. 5 VwGO ist auch bei einer Entscheidung nach § 80a Abs. 3 Satz 1 VwGO im Falle eines, wie vorliegend, drittbelastenden Verwaltungsakts eine Interessenabwägung der kollidierenden Belange des (begünstigten) Adressaten und des (belasteten) Dritten vorzunehmen, wobei maßgeblich auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache abzustellen ist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. März 2009 - 13 B 278/09 -, juris Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 24. August 2016 - 2 M 43/16 -, juris Rn. 11;… Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 29. Aufl. 2023, § 80 Rn. 146). - VGH Hessen, 01.08.2019 - 7 B 1427/19
Gestattung zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2017 - 2 B 11135/17
Antrags- und Vergabeverfahren für die Aufnahme in öffentliche Schulen; …
- BVerwG, 02.07.1965 - VII C 47.64
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2025 - 2 B 11472/25
Schulrecht; einstweilige Anordnung auf vorläufige Gestattung des weiteren Besuchs …
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8; Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 8 ; OVG NRW…, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH…, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn.38; VGH BW…, Beschluss vom 6.September 2024 - 9 S 1154/24 -, juris Rn. 8).Der Begriff des "wichtigen Grundes" umfasst danach grundsätzlich sowohl soziale wie pädagogische Gründe von einigem Gewicht (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26.Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 8 ; Beschluss vom 14. August 2025 - 2 B.
Die Ablehnung des Zuweisungsantrags für die "Wunschschule" ist vor dem Hintergrund dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zu messen (OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 9; Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 9 ; vgl. auch entsprechend OVG RP, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 B 11135/17.OVG -, NVwZ-RR 2017, 786 [787] ; Beschluss vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, juris Rn.7;… Beschluss vom 14. August 2025 - 2 B 10990/25.OVG -, juris Rn. 9 ; OVG NRW, Beschluss vom 17. November 2016 - 19 B 1066/16 -, NVwZ-RR 2017, 417 [418]; VGH BW…, Beschluss vom 6. September 2024 - 9 S 1154/24 -, juris Rn. 8;… jeweils m.w.N.).
Rn. 22 III. Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und Abs. 2 Gerichtskostengesetz - GKG - in Verbindung mit Nrn. 1.5 und 38.4 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2025 (NVwZ-Beilage 2025, 1457
; vgl. auch OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23 -, juris Rn. 20 ; Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 15 ; Beschluss vom 14. August 2025 - 2 B 10990/25.OVG -, juris Rn.13 ). - VGH Baden-Württemberg, 06.09.2024 - 9 S 1154/24
Abweichung von der sog. Schulsprengelpflicht bei Aufnahme in eine Grundschule
Rn. 8 Da § 76 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SchG besonderen Ausnahmecharakter hat (…Senatsbeschluss vom 02.12.2015 - 9 S 1957/15 -, juris Rn. 7 ), müssen diese Nachteile zugleich von einigem Gewicht sein und über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, da andernfalls entgegen der Intention des Gesetzgebers kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 28.09.2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 8; Thür. OVG…, Beschluss vom 15.08.2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38; Nds. OVG…, Beschluss vom 20.08.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6; OVG LSA…, Beschluss vom 20.11.2007 - 3 M 241/07 -, juris Rn. 4).Andererseits dürfen die Anforderungen an das Vorliegen eines individuellen Grundes nicht überspannt werden (gegen die Erforderlichkeit einer "unzumutbaren Härte" vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.09.2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 9; Thüringer OVG…, Beschluss vom 15.08.2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 37).
Allein der Umstand, dass ein schulpflichtiges Kind neben dem Schulbesuch zusätzlicher Betreuung bedarf, vermag daher angesichts des Ausnahmecharakters des § 76 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SchG regelmäßig nicht Auswahl und Zuständigkeit der in Betracht kommenden Schule zu bestimmen (vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 28.09.2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 11;… OVG Nds., Beschluss vom 24.08.2012 - 2 ME 336/12 -, juris Rn. 12, …und vom 31.07.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 26).
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2025 - 2 B 10990/25
Zuweisung zu einer anderen Grundschule wegen weniger komplexem Schulweg
Diese nachteiligen Folgen müssen zugleich von einigem Gewicht sein und eine unbillige Belastung darstellen, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen, um das öffentliche Interesse an einer Verteilung der Schüler durch Einhaltung der Schulbezirke zu überwiegen, und die auch nicht regelmäßig von einer Vielzahl von Schülern geltend gemacht werden können, da andernfalls, entgegen der Intention des Gesetzgebers, kein Ausnahmefall mehr vorläge (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 8; Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 8 ; OVG NRW…, Beschluss vom 12. April 2006 - 19 B 438/06 -, juris Rn. 7; HessVGH…, Beschluss vom 1. August 2019 - 7 B 1427/19 -, juris Rn. 19; ThürOVG…, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 EO 576/19 -, juris Rn. 38; VGH BW…, Beschluss vom 6. September 2024 - 9 S 1154/24 -, juris Rn. 8).Der Begriff des "wichtigen Grundes" umfasst danach grundsätzlich sowohl soziale wie pädagogische Gründe von einigem Gewicht (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 8 ).
Die Ablehnung des Zuweisungsantrags für die "Wunschschule" ist vor dem Hintergrund dieses verfassungsrechtlichen Spannungsfeldes zu messen (OVG RP…, Beschluss vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 9; Beschluss vom 28. September 2023 - 2 B 10759/23.OVG -, juris Rn. 9 ; vgl. auch entsprechend OVG RP, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 2 B 11135/17.OVG -, NVwZ-RR 2017, 786 [787] ;… Beschluss vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 17. November 2016 - 19 B 1066/16 -, NVwZ-RR 2017, 417 [418]; VGH BW…, Beschluss vom 6. September 2024 - 9 S 1154/24 -, juris Rn. 8; jeweils m.w.N.).
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