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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18090
OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21 (https://dejure.org/2021,18090)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.06.2021 - 2 B 120/21 (https://dejure.org/2021,18090)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 (https://dejure.org/2021,18090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 103 Abs 1 GG, § 152a Abs 1 S 1 VwGO, § 152a Abs 1 S 2 VwGO, § 152a Abs 2 S 5 VwGO, § 67 Abs 4 S 1 VwGO
    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Normenkontrolleilverfahren zurückgewiesen wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 783
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18

    PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    2019 - 2 S 2804/18 -, juris m.w.Nw.][VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.1.

    2019 - 2 S 2804/18 -, juris m.w.Nw.].

    Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Normenkontrolleilverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit Anwaltszwang ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit um eine "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als "Endentscheidung" kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg[Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris][Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts[Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris][Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs[Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris][Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06

    Erhebung einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    vom 1.7.2008 - 3 B 20.08 - und vom 10.2.2006 - 5 B 7.06 - jeweils zitiert nach juris][vgl. BVerwG, Beschlüsse.

    vom 1.7.2008 - 3 B 20.08 - und vom 10.2.2006 - 5 B 7.06 - jeweils zitiert nach juris], es sei denn, diese werden - wie vorliegend - in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung erhoben, wo gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO kein Vertretungszwang besteht.[vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Kommentar, 6. Auflage, § 67 Rdnr. 28][vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Kommentar, 6. Auflage, § 67 Rdnr. 28] Auch bei dem auf Fortführung des abgeschlossenen Prozesskostenhilfeverfahrens abzielenden Anhörungsrügeverfahren handelt es sich um ein Prozesskostenhilfeverfahren i.S.v. § 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO i.V.m. § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO[VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.1.

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Normenkontrolleilverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit Anwaltszwang ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit um eine "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als "Endentscheidung" kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.

    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg[Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris][Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts[Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris][Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs[Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris][Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • BVerwG, 01.07.2008 - 3 B 20.08

    Soll Vorschriften - Post - Internet - Rechtsanwalt - rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    vom 1.7.2008 - 3 B 20.08 - und vom 10.2.2006 - 5 B 7.06 - jeweils zitiert nach juris][vgl. BVerwG, Beschlüsse.

    vom 1.7.2008 - 3 B 20.08 - und vom 10.2.2006 - 5 B 7.06 - jeweils zitiert nach juris], es sei denn, diese werden - wie vorliegend - in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung erhoben, wo gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO kein Vertretungszwang besteht.[vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Kommentar, 6. Auflage, § 67 Rdnr. 28][vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Kommentar, 6. Auflage, § 67 Rdnr. 28] Auch bei dem auf Fortführung des abgeschlossenen Prozesskostenhilfeverfahrens abzielenden Anhörungsrügeverfahren handelt es sich um ein Prozesskostenhilfeverfahren i.S.v. § 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO i.V.m. § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO[VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.1.

  • OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 24 U 204/05

    Gehörsrüge: Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs bei Zurückweisung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Normenkontrolleilverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit Anwaltszwang ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit um eine "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als "Endentscheidung" kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
  • BVerwG, 25.08.2014 - 5 B 24.14

    Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    Rn. 8 2. Soweit der Antragsteller zugleich ausdrücklich Gegenvorstellung eingelegt hat, kann dahinstehen, ob dieses Begehren deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist[BVerwG, Beschluss vom 25.8.2014 - 5 B 24.14 - juris m.w.N.][BVerwG, Beschluss vom 25.8.2014 - 5 B 24.14 - juris m.w.N.] oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie vorliegend der Fall - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt[vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.1.2015 - 5 B 9.15 - juris m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.1.2015 - 5 B 9.15 - juris m.w.N.].
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18

    Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    Der Senat folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg[Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris][Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts[Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris][Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - ; juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs[Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris][Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    Rn. 8 2. Soweit der Antragsteller zugleich ausdrücklich Gegenvorstellung eingelegt hat, kann dahinstehen, ob dieses Begehren deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist[BVerwG, Beschluss vom 25.8.2014 - 5 B 24.14 - juris m.w.N.][BVerwG, Beschluss vom 25.8.2014 - 5 B 24.14 - juris m.w.N.] oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie vorliegend der Fall - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt[vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.1.2015 - 5 B 9.15 - juris m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.1.2015 - 5 B 9.15 - juris m.w.N.].
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13

    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für …

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Normenkontrolleilverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit Anwaltszwang ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit um eine "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als "Endentscheidung" kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2007 - L 11 R 5526/07

    Unzulässigkeit der Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21
    Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Normenkontrolleilverfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO mit Anwaltszwang ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit um eine "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.209 -2 S 2804/18 - ; VGH München Beschluss vom 04. April 2019 - 10 C 19.614 -, anders aber(unter Verweis auf die Möglichkeit erneut einen Prozesskostenhilfeantrag zu stellen) OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2005 - 24 U 204/05 -, zu § 321a ZPO; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.2007 - L 11 R 5526/07 R u. a. -, zu § 178a SGG, zitiert nach juris] Zwar ist unter einer "Endentscheidung" i.S.d. § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO im Regelfall das Endurteil zu verstehen; in Betracht kommen jedoch nach der Gesetzesbegründung auch Beschlüsse, die entweder die Instanz im Hauptsacheverfahren oder aber einen Beschwerderechtszug abschließen (…vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 22 und S. 16).[vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris][vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als "Endentscheidung" kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
  • BVerwG, 17.08.2015 - 5 B 55.15

    Gewährung rechtlichen Gehörs bzgl. Verletzung der Kenntnisnahme des Vorbringens …

  • BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 13.20

    Grenzen der Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts; …

  • OVG Saarland, 03.03.2022 - 2 B 43/22

    Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    Der Vertretungszwang gilt zwar auch für Anhörungsrügen in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, es sei denn, diese werden - wie vorliegend - in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung erhoben, wo gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO kein Vertretungszwang besteht.[vgl. Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris][vgl. Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris] Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit eine Endentscheidung im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.

    Der Senat[vgl.schon Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris][vgl.schon Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg[Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris][Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts[Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris][Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs[Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris][Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Der Vertretungszwang gilt zwar auch für Anhörungsrügen in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, es sei denn, diese werden - wie vorliegend - in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung erhoben, wo gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO kein Vertretungszwang besteht.[vgl. den Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris][vgl. den Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris] Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit eine Endentscheidung im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.

    Der Senat[vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris][vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg[Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris][Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts[Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris][Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs[Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris][Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 O 92/22

    Berichtigungsantrag, Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    Rn. 6 Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (BayVGH…, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).

    Letztlich bedarf all dies keiner abschließenden Beantwortung, weil die Gegenvorstellung jedenfalls schon deshalb keinen Erfolg haben kann, weil der Vortrag der Klägerin - wie bereits unter (2) ausgeführt - dem Senat keinen Anlass zur Korrektur des angefochtenen Beschlusses vom 2. September 2022 und der ihm zugrundeliegenden rechtlichen Bewertung gäbe (OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021, a.a.O. Rn. 8).

  • OVG Saarland, 28.09.2022 - 1 E 204/22

    Kein Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Anhörungsrüge

    Der Vertretungszwang gilt zwar auch für Anhörungsrügen in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, es sei denn, diese werden - wie vorliegend - in Bezug auf ein Prozesskostenhilfeverfahren erhoben, hinsichtlich dessen gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO kein Vertretungszwang besteht.[vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 - und vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, jeweils juris][vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 - und vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, jeweils juris].
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2026 - 3 O 56/26

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über eine Beschwerde gegen eine

    Rn. 5 Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).
  • OVG Saarland, 08.04.2022 - 2 B 49/22

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes (Eilverfahren)

    Ebenso wenig ist das Gericht gehalten, ein jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris (m.w.N.)][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris (m.w.N.)] Es ist auch keineswegs so, dass sich die angegriffene Entscheidung wegen der konträren Aussagen "verboten hätte".
  • OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 B 162/21

    Zum Anspruch eines Stadtratsmitglieds auf Kostenübernahme für einen …

    Ebenso wenig ist es gehalten, ein jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] Diesen Anforderungen hat das Verwaltungsgericht Genüge getan.
  • VGH Bayern, 12.05.2026 - 11 CS 26.753

    Anhörungsrüge im Prozesskostenhilfeverfahren für eine beabsichtigte Beschwerde …

    Rn. 1 Die fristgerecht (§ 152a Abs. 2 Satz 1 VwGO) und zulässigerweise persönlich erhobene (vgl. SaarlOVG, B.v. 14.6.2021 - 2 B 120/21 - juris Rn. 2;… NdsOVG, B.v. 17.12.2020 - 8 LA 92/20 - juris Rn. 2;… VGH BW, B.v. 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 16.5.2011 - 8 C 11.1094 - juris Rn. 2) sowie statthafte (…vgl. BayVGH, B.v. 23.2.2021 - 7 CE 21.221 - juris Rn. 2;… VGH BW, B.v. 8.1.2019 a.a.O. Rn. 4;… Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 152a Rn. 9;… Kuhlmann /Wysk in Wysk, VwGO, 4. Aufl. 2025, § 152a Rn. 4) Anhörungsrüge hat keinen Erfolg.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2022 - 3 M 106/22

    Anhörungsrüge

    Rn. 3 Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. März 2016 - 9 A 7.16 - juris Rn. 4; BayVGH…, Beschluss vom 25. April 2022 - 10 B 22.784 - juris Rn. 12; OVG Saarl, Beschluss vom 14. Juni 2021 - 2 B 120/21 - Rn. 6, juris).
  • OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 B 36/22

    Coronakrise: erfolgloses Begehren auf Untersagung einer Stadtratssitzung mittels …

    Ebenso wenig ist es gehalten, ein jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen seiner Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.[vgl. Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris][vgl. Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris].
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2023 - 3 L 4/23

    Anhörungsrüge gegen Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

  • OVG Saarland, 20.04.2022 - 2 A 130/21

    Widerruf von Familienflüchtlingsschutz

  • VGH Bayern, 27.02.2025 - 11 ZB 25.262

    Missbräuchliche Ablehnungsgesuche gegen gesamten Spruchkörper

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2024 - 3 M 15/24

    Anhörungsrüge; Betrieb einer Spielhalle; Mindestabstand; Berücksichtigung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2025 - 4 RA 1.25

    Anhörungsrüge; Frist und Recht zur Gegenäußerung; Aufnahme in den juristischen …

  • VG Gera, 12.05.2025 - 6 K 679/25

    Anhörungsrüge gegen Beschluss wegen Ablehnung von Prozesskostenhilfe; Frist nach …

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