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| OVG Bremen, 27.06.2023 - 2 B 136/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Asylgesuch; Kostenentscheidung; Streitwert; unerlaubt eingereiste Ausländer; Verteilung; Zwangsmittelandrohung; Kostenquote
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Asylgesuch; Kostenentscheidung; Streitwert; unerlaubt eingereiste Ausländer; Verteilung; Zwangsmittelandrohung; Kostenquote
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verteilung eines unerlaubt eingereisten Ausländers auf die Länder nach einem Asylgesuch
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 B 243/20
Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2023 - 2 B 136/23
Mit den Wörtern "um Asyl nachsuchen" nimmt § 15a AufenthG auf das Asylgesuch im Sinne des § 13 AsylG Bezug und nicht auf den förmlichen Asylantrag im Sinne des § 14 AsylG (OVG Bremen, Beschl. v. 09.09.2020 - 2 B 243/20, juris Rn. 6).Dafür, dass der Ausländer wieder in den Anwendungsbereich des § 15a AufenthG zurückfällt, wenn er sein Asylverfahren nicht bis zu einem bestimmten Verfahrensstadium betreibt, enthält die Norm keine Anhaltspunkte (OVG Bremen, Beschl. v. 09.09.2020 - 2 B 243/20, juris Rn. 7).
Dass die Betroffenen der Weiterleitung nicht nachkommen und dass eine anschließende weitere Verteilung nach §§ 50, 51 AsylG nicht durchgeführt wurde, ändert daran nichts (OVG Bremen, Beschl. v. 09.09.2020 - 2 B 243/20, juris Rn. 8).
- OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22
Zuständige Behörde für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach …
Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2023 - 2 B 136/23
Er muss noch ein Rückverteilungsverfahren nach § 15a Abs. 5 AufenthG durchführen, damit ihm die Wohnsitznahme an seinem derzeitigen tatsächlichen Wohnort endgültig gestattet ist und die dortige Ausländerbehörde über die Erteilung einer Duldung oder Aufenthaltserlaubnis entscheiden kann (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22 juris Rn. 26). - OVG Bremen, 09.03.2023 - 2 B 253/22
Nachweis von "zwingenden Gründen" gegen eine Verteilung eines …
Auszug aus OVG Bremen, 27.06.2023 - 2 B 136/23
In solchen Fällen ist daher eine hälftige Kostenteilung angemessen (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschl. v. 09.03.2023 - 2 B 253/22, juris).
- OVG Bremen, 08.07.2025 - 2 B 80/25
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; maßgeblicher Zeitpunkt; Asylantrag; …
Dies gilt nach dem Gesetzeswortlaut unabhängig davon, in welchem Stadium sich sein Asylverfahren befindet bzw. ob und in welchem Stadium es beendet wurde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2023 - 2 B 136/23, juris Rn. 12 f.;… Beschl. v. 09.09.2020 - 2 B 243/20, juris Rn. 8).cc) § 15a AufenthG bleibt auf den Antragsteller aber trotz seines Asylgesuchs analog anwendbar, solange keine asylrechtliche Verteilungsentscheidung (§ 22 Abs. 1 Satz 2, § 46 AsylG) ergangen ist (noch offen gelassen in OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2023 - 2 B 136/23, juris Rn. 14;… Beschl. v. 09.09.2020 - 2 B 243/20, juris Rn. 8).
- OVG Bremen, 28.11.2023 - 2 B 239/23
Anordnung der aufschiebenden Wirkung trotz Prozessunfähigkeit des Antragstellers; …
Der Umstand, dass dem angefochtenen Verteilungsbescheid keine Zwangsmittelandrohung beigefügt ist, vermindert den Streitwert nicht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2023 - 2 B 136/23, juris Rn. 17, 19). - OVG Bremen, 28.11.2025 - 2 B 210/25
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländerinnen und Ausländer; Nachweis eines …
Der Streitwert verändert sich für das Beschwerdeverfahren nicht dadurch, dass nur noch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bezüglich der Verteilung Streitgegenstand ist, nicht aber mehr die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage bezüglich der Zwangsandrohung (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2023 - 2 B 136/23, juris Rn. 19). - OVG Bremen, 11.04.2024 - 2 LA 126/22
Klage eines im Libanon geborenen Ausländers gegen ein siebenjähriges Einreise- …
Wirtschaftliche Identität ist gegeben, wenn ein Anspruch aus dem anderen folgt oder auf dasselbe Interesse gerichtet, ist, so dass die klagende Partei mit den Anträgen letztendlich dasselbe Ziel verfolgt (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2023 - 2 B 136/23, juris Rn. 17;… Elzer, in: Toussaint, Kostenrecht, 53. Aufl. 2023, § 39 GKG Rn. 17; vgl. auch Ziff. 1.1.1. des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013). - OVG Bremen, 12.03.2024 - 2 B 346/23
Drohen eines ernsthaften Gesundheitsschadens eines unerlaubt eingereisten …
Der Streitwert für die Beschwerdeinstanz hat sich gegenüber dem erstinstanzlichen Streitwert nicht dadurch verändert, dass die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bzgl. einer Zwangsmittelandrohung nicht mehr weiterverfolgt wird (OVG Bremen, Beschl. v. 27.06.2023 - 2 B 136/23, juris Rn. 17-19).
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