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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19247
OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22 (https://dejure.org/2022,19247)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.07.2022 - 2 B 139/22 (https://dejure.org/2022,19247)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 2 B 139/22 (https://dejure.org/2022,19247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenbereich; Bauausführung; Baueinstellung; Baugenehmigung; effektiver Rechtsschutz; Eilrechtsschutz; Grenzabstand; Nachbarschutz; Ortsbesichtigung; Rücksichtnahmegebot; Teilbaugenehmigung; Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

  • rechtsportal.de

    Außenbereich; Bauausführung; Baueinstellung; Baugenehmigung; effektiver Rechtsschutz; Eilrechtsschutz; Grenzabstand; Nachbarschutz; Ortsbesichtigung; Rücksichtnahmegebot; Teilbaugenehmigung; Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung?

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache durch Sachverhaltsermittlung im einstweiligen Rechtsschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 756
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Außenbereich - Aussichtslage - Schutzwürdige Abwehrposition - Nachbarschutz - …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
    Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68).

    Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68].

  • OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16

    Divergenz- und Grundsatzrüge im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz bei …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
    Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68).

    Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68].

  • OVG Saarland, 13.07.1993 - 2 R 28/91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erweiterung einer Bäckerei

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
    Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68).

    Eine solche Position erlangt er nicht allein dadurch, dass die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung baurechtlich zulässig, das auf dem anderen Grundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen einer Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, unzulässig ist.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28, grundlegend BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68].

  • OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18

    Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens; …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
    Ein aus dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG oder aus dem verwaltungsprozessualen Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 VwGO) ableitbares Erfordernis der verfahrensmäßigen "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, besteht insoweit regelmäßig nicht (vgl. dazu etwa auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, NVwZ-RR 2019, 678, und vom 27.9.2016 -, SKZ 2016, 246).

    Ein aus dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG oder aus dem verwaltungsprozessualen Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 VwGO) ableitbares Erfordernis der verfahrensmäßigen "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, besteht insoweit regelmäßig nicht.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, NVwZ-RR 2019, 678, und vom 27.9.2016 -, SKZ 2016, 246, ständige Rechtsprechung][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, NVwZ-RR 2019, 678, und vom 27.9.2016 -, SKZ 2016, 246, ständige Rechtsprechung] Ganz besondere Umstände des Einzelfalls, die gerade hier eine andere Handhabung rechtfertigen könnten, sind nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich.

  • OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 B 268/21

    Beschwerde, Teilbaugenehmigung für den Aushub einer Baugrube für ein größeres …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
    Sofern durch einschlägige technische Normen missachtende Bauarbeiten öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, hat dies ebenso wenig wie eine von der Baugenehmigung abweichende Bauausführung Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung als solcher (vgl. dazu zuletzt, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 -, Nr. 15 der Leitsatzübersicht I/2022).

    Sofern durch einschlägige technische Normen missachtende Bauarbeiten öffentlich-rechtliche Vorschriften verletzt werden, hat dies ohnehin ebenso wenig wie eine von der Baugenehmigung abweichende Bauausführung Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Genehmigung als solcher.[vgl. dazu zuletzt, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 -, Nr. 15 der Leitsatzübersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts und bei Juris, zu einer vom Nachbarn befürchteten Beschädigung von Anlagen auf seinem Grundstück durch den Aushub der Baugrube][vgl. dazu zuletzt, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 -, Nr. 15 der Leitsatzübersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts und bei Juris, zu einer vom Nachbarn befürchteten Beschädigung von Anlagen auf seinem Grundstück durch den Aushub der Baugrube].

  • VG Saarlouis, 21.06.2022 - 5 L 544/22

    Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21.6.2022 - 5 L 544/22 - wird zurückgewiesen..

    Rn. 10 Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21.6.2022 - 5 L 544/22 -, mit dem die Anträge des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die der Beigeladenen erteilte Teilbaugenehmigung vom 10.3.2022 zum Aushub der Baugrube für die von ihr geplante Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit acht Wohneinheiten auf dem Flurstück Nr. 39/1 in Flur 3 der Gemarkung Dudweiler sowie auf Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Einstellung dieser Arbeiten zurückgewiesen worden sind, ist zulässig, aber nicht begründet.

  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
    Vielmehr ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die durch die Teilbaugenehmigung vom 10.3.2022 nach § 75 LBO bewirkte "Baufreigabe" nach dem Ansatz des § 212a Abs. 1 BauGB und dem darin vom Bundesgesetzgeber seit dem 1.1.1998[vgl. das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) vom 18.8.1997, BGBl. Seiten 2081 ff.][vgl. das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG) vom 18.8.1997, BGBl. Seiten 2081 ff.] verankerten Prinzip des "Bauens auf eigenes Risiko" rechtlich eine vorläufige Schaffung baulicher "Tatsachen" nur in einem sehr eingeschränkten Umfang, nämlich in Form des Aushubs einer Baugrube für das später zu errichtende "Haus 4", zulässt.[vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, wonach der Gesetzgeber die sich aus dem § 212a Abs. 1 BauGB ergebenden Nachteile für den Nachbarn, aber auch die damit einhergehenden wirtschaftlichen Risiken für den Bauherrn angesichts der Möglichkeit eines späteren Erfolgs des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache bewusst in Kauf genommen hat][vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, vom 15.1.2009 - 2 B 376/08 -, wonach der Gesetzgeber die sich aus dem § 212a Abs. 1 BauGB ergebenden Nachteile für den Nachbarn, aber auch die damit einhergehenden wirtschaftlichen Risiken für den Bauherrn angesichts der Möglichkeit eines späteren Erfolgs des Nachbarrechtsbehelfs in der Hauptsache bewusst in Kauf genommen hat] Dass die letztlich gegebenenfalls zivilrechtlich zu klärenden Behauptungen des Antragstellers einer Beschädigung von Anlagen auf seinem Grundstück infolge der nicht von der Regelungswirkung dieser Genehmigung umfassten Bauausführung im Rahmen des baurechtlichen Eilverfahrens vor den Verwaltungsgerichten insoweit keiner weiteren Aufklärung bedürfen, braucht hier nicht vertieft zu werden.
  • OVG Saarland, 24.01.2022 - 2 B 264/21

    Beschwerde, Teilbaugenehmigung, Aushub einer Baugrube für die Errichtung einer …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
    Für das damit angesprochene "Einfügen" nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, hier insoweit nach §§ 34 Abs. 2 BauGB, 3 BauNVO, hinsichtlich speziell dieses städtebaulichen Kriteriums kommt es auch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats für die Nutzungsart "Wohnen" nicht darauf an, wie viele Wohnungen in einem neu zu errichtenden Gebäude geschaffen werden sollen.[vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2022 - 2 B 264/21 -, Nr. 13 der Leitsatzübersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts und bei Juris, zur geplanten Errichtung einer Wohnanlage aus sechs Wohnblöcken mit insgesamt 76 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 80 Stellplätzen in einem Altbaubereich][vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.1.2022 - 2 B 264/21 -, Nr. 13 der Leitsatzübersicht I/2022 auf der Homepage des Gerichts und bei Juris, zur geplanten Errichtung einer Wohnanlage aus sechs Wohnblöcken mit insgesamt 76 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 80 Stellplätzen in einem Altbaubereich] Begrenzungen der Anzahl der Wohnungen pro Gebäude ließen sich in dem Bereich vielmehr nur über eine entsprechende Bauleitplanung festsetzen, sofern das von Seiten der Antragsgegnerin städtebaulich gewünscht wäre (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).
  • OVG Brandenburg, 19.02.1997 - 3 B 137/96

    Widerspruch; Anfechtungsklage; Aufschiebende Wirkung; Begünstigender …

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
    Die Regelung setzt voraus, dass die Genehmigungsbehörde das gesamte Vorhaben in seinen wesentlichen Zügen einer vorläufigen summarischen Gesamtbeurteilung unterzieht[vgl. hierzu etwa Hornmann, HBO, 3. Auflage 2019, § 77 Rn 15, wonach dieses vorläufige positive Gesamturteil nicht erfordert, dass die Genehmigungsfähigkeit aller Teile und Einzelheiten des Vorhabens feststehen muss][vgl. hierzu etwa Hornmann, HBO, 3. Auflage 2019, § 77 Rn 15, wonach dieses vorläufige positive Gesamturteil nicht erfordert, dass die Genehmigungsfähigkeit aller Teile und Einzelheiten des Vorhabens feststehen muss] und dem Schutz der berechtigten Interessen der Bauherrinnen und Bauherren, denen im weiteren Verfahren nicht mehr entgegengehalten werden kann, dass das zur Genehmigung gestellte Projekt insgesamt nicht genehmigungsfähig ist.[vgl. etwa OVG Brandenburg, Beschluss vom 19.2.1997 - 3 B 137/96 -, BRS 59 Nr. 156][vgl. etwa OVG Brandenburg, Beschluss vom 19.2.1997 - 3 B 137/96 -, BRS 59 Nr. 156] Dass der Antragsteller durch die Teilbaugenehmigung vom 10.3.2022 unter dem Aspekt in eigenen subjektiven Nachbarrechten verletzt wird, kann nach dem Beschwerdevorbringen nicht festgestellt werden.
  • VGH Bayern, 16.08.2001 - 2 ZS 01.1874
    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22
    Rn. 11 Mit der erstinstanzlichen Entscheidung ist auf der Grundlage des vorliegend allein maßgeblichen Beschwerdevorbringens (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) davon auszugehen, dass der mit Blick auf die auch Teilbaugenehmigungen (§ 75 LBO) wegen der mit ihnen verbundenen partiellen Baufreigabe erfassende Regelung im § 212a Abs. 1 BauGB jedenfalls vor Erteilung der konsumierenden Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben[vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 16.8.2001 - 2 ZS 01.1874 -, BayVBl 2002, 765, wonach jedenfalls dann, wenn die spätere Baugenehmigung das gesamte Vorhaben zum Gegenstand hat, die Teilbaugenehmigung gegenstandslos wird und nicht mehr selbständig Gegenstand von Nachbarrechtsbehelfen sein kann][vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 16.8.2001 - 2 ZS 01.1874 -, BayVBl 2002, 765, wonach jedenfalls dann, wenn die spätere Baugenehmigung das gesamte Vorhaben zum Gegenstand hat, die Teilbaugenehmigung gegenstandslos wird und nicht mehr selbständig Gegenstand von Nachbarrechtsbehelfen sein kann] statthafte Aussetzungsantrag des Antragstellers als Eigentümer des rechtsseitig angrenzenden Grundstücks (Parzelle Nr. 265/37) unbegründet ist.
  • OVG Saarland, 05.09.2023 - 2 B 96/23

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung (Aussetzungsverfahren)

    Der Außenbereich (§ 35 BauGB) ist kein "Baugebiet mit einem bestimmten Gebietscharakter, dessen Erhaltung nach den Grundsätzen eines individuellen Austausch- und Gegenseitigkeitsverhältnisses Gegenstand subjektiver Rechte privater Nachbarn sein könnte (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.7.2022, 2 B 139/22 , NVwZ-RR 2022, 756).

    Der Außenbereich (§ 35 BauGB) ist insbesondere kein "Baugebiet" mit einem bestimmten "Gebietscharakter", dessen Erhaltung nach den Grundsätzen eines individuellen Austausch- und Gegenseitigkeitsverhältnisses Ziel oder Gegenstand subjektiver Rechte privater Nachbarn sein könnte.[vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.7.2022 - 2 B 139/22 -, NVwZ-RR 2022, 756, wonach sich insbesondere die Rechtsprechung zu den Gebietserhaltungsansprüchen im Bereich eines Bebauungsplans oder auf der Grundlage von § 34 Abs. 2 BauGB für faktische Baugebiete nicht zur Verhinderung nicht privilegierter Vorhaben im Außenbereich - unabhängig von faktischen Betroffenheiten eines Nachbarn - in ihrem Sinne "nutzbar" machen lässt, und vom 10.7.2013 - 2 B 320/13 -, SKZ 2014, Seiten 13 ff., dazu auch Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 202 unter Verweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, BRS 57 Nr. 224, und vom 28.7.1999 - 4 B 38.99 -, BRS 62 Nr. 189][vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.7.2022 - 2 B 139/22 -, NVwZ-RR 2022, 756, wonach sich insbesondere die Rechtsprechung zu den Gebietserhaltungsansprüchen im Bereich eines Bebauungsplans oder auf der Grundlage von § 34 Abs. 2 BauGB für faktische Baugebiete nicht zur Verhinderung nicht privilegierter Vorhaben im Außenbereich - unabhängig von faktischen Betroffenheiten eines Nachbarn - in ihrem Sinne "nutzbar" machen lässt, und vom 10.7.2013 - 2 B 320/13 -, SKZ 2014, Seiten 13 ff., dazu auch Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 202 unter Verweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 3.4.1995 - 4 B 47.95 -, BRS 57 Nr. 224, und vom 28.7.1999 - 4 B 38.99 -, BRS 62 Nr. 189] Darüber hinaus kann der Eigentümer eines Grundstücks im Innenbereich gegenüber einer auf dem Nachbargrundstück - hier einmal unterstellt - im Außenbereich genehmigten Bebauung Rücksichtnahme auf seine Interessen im Rahmen einer Abwägung mit den Interessen des Bauherrn nur verlangen, wenn er über eine schutzwürdige Abwehrposition verfügt.

    Wie bereits ausgeführt kann der Eigentümer eines Grundstücks im Innenbereich gegenüber einer auf dem Nachbargrundstück - hier einmal unterstellt - im Außenbereich genehmigten Bebauung Rücksichtnahme auf seine Interessen im Rahmen einer Abwägung mit den Interessen des Bauherrn nur verlangen, wenn er über eine besonders schutzwürdige Abwehrposition verfügt.[vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.7.2022 - 2 B 139/22 -, NVwZ-RR 2022, 756][vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.7.2022 - 2 B 139/22 -, NVwZ-RR 2022, 756] Dafür spricht hier auch nach dem Beschwerdevortrag der Antragsteller nichts.

  • OLG Brandenburg, 29.01.2026 - 5 U 33/25

    Unterlassung der Nutzung eines Notweges im Zusammenhang mit der Wohnnutzung des …

    Vielmehr erfolgt die Freihaltung des Außenbereichs vor außenbereichsfremden Vorhaben ausschließlich im öffentlichen Interesse (OVG Saarlouis, Beschluss vom 28. Juli 2022, Az. 2 B 139/22; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24. Mai 2018, Az. OVG 10 A 4/14, juris Rn. 57; vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Juli 1999, Az. 4 B 38.99, juris Rn. 5; Wolf, Drittschutz im Bauplanungsrecht, NVwZ 2013, 247).
  • VG Cottbus, 30.10.2025 - 3 L 577/25

    Ausreichende Erschließung eines Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, …

    Denn die Durchführung einer Beweisaufnahme im Eilverfahren entspricht weder dem Sinn und Zweck des auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abzielenden Verfahrens noch verleiht Art. 19 Abs. 4 GG einem Beteiligten einen Anspruch auf die Vorwegnahme der Hauptsache im Hinblick auf die Tatsachenermittlung (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28. Juli 2022 2 B 139/22 , juris Rn. 14).
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