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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 26.07.2022 - 2 B 149/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,19471
OVG Bremen, 26.07.2022 - 2 B 149/22 (https://dejure.org/2022,19471)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26.07.2022 - 2 B 149/22 (https://dejure.org/2022,19471)
OVG Bremen, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 2 B 149/22 (https://dejure.org/2022,19471)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 14 Abs 1 Nr 2; AufenthG § 15a; AufenthG § 81; BGB § 242; SDÜ § 20 Abs 1; VwGO § 123
    Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach § 15a AufenthG - Duldung; Fiktionsbescheinigung; unerlaubte Einreise; Verteilung; Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung; Fiktionsbescheinigung; unerlaubte Einreise; Verteilung; Verwirkung; Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach § 15a AufenthG ; Vor der Verteilung nach § 15a AufenthG kann einem Ausländer, der der Verteilung unterliegt, keine ...

  • rechtsportal.de

    Duldung; Fiktionsbescheinigung; unerlaubte Einreise; Verteilung; Verwirkung; Keine Duldung für einen unerlaubt eingereisten Ausländer vor der Verteilung nach § 15a AufenthG ; Vor der Verteilung nach § 15a AufenthG kann einem Ausländer, der der Verteilung unterliegt, keine ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 409/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - Anscheinsbeweis; Arbeitsvertrag; …

    Auszug aus OVG Bremen, 26.07.2022 - 2 B 149/22
    Der Senat weist allerdings darauf hin, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung weder ein Arbeitsplatz noch ein Freundes- oder Bekanntenkreis einen "zwingenden Grund" für ein Verbleiben in Bremen darstellen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 17 ff.).

    Die Fristen des Art. 21 Abs. 1 und Art. 29 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung sind im Rahmen von § 15a AufenthG nicht analog anwendbar (vgl.OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16).

    Sein Interesse an einer schnellen Verteilungsentscheidung, damit anschließend über die Erteilung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung entschieden werden kann, hat der Antragsteller mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, zu verfolgen (OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16).

    Dafür, ab wann für einen solchen Antrag ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, können die Fristen des Art. 21 Abs. 1 Dublin-III- Verordnung oder auch des § 75 Satz 2 VwGO oder des Art. 29 Abs. 2 Dublin-III- Verordnung einen groben Anhaltspunkt bieten (OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2018 - 18 B 1537/17

    Duldung; Verteilungsverfahren; zwingende Gründe

    Auszug aus OVG Bremen, 26.07.2022 - 2 B 149/22
    Ein solcher zwingender Grund hätte nicht zur Folge, dass vor der Entscheidung über eine Duldung keine Verteilungsentscheidung zu treffen ist, sondern nur, dass der Antragsteller bei der Verteilung dem Land Bremen zugewiesen wird (vgl. ausführlich OVG NW, Beschl. v. 25.01.2018 - 18 B 1537/17, juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Bremen, 23.06.2021 - 2 B 203/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Verhältnis von …

    Auszug aus OVG Bremen, 26.07.2022 - 2 B 149/22
    Über das Vorliegen oder Nichtvorliegen zwingender Gründe entscheidet nicht die (kommunale) Ausländerbehörde der Antragsgegnerin, sondern die die Verteilung veranlassende (Landes-)Behörde (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 23.06.2021 - 2 B 203/21, juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 18.03.2021 - 2 B 32/21
    Auszug aus OVG Bremen, 26.07.2022 - 2 B 149/22
    Die zum Zeitpunkt der Einreise bestehende Absicht des Drittausländers, den zeitlich zulässigen Aufenthalt von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen zu überschreiten und stattdessen unter Umgehung des nationalen Visumverfahren einen Daueraufenthalt im Inland zu begründen, lässt die Privilegierung des Art. 20 Abs. 1 SDÜ jedoch entfallen (OVG Bremen, Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22

    Duldungsfiktion; rechtmäßiger Aufenthalt; unerlaubte Einreise; …

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob die Antragstellerin infolge einer unerlaubten Einreise zunächst das Verteilungsverfahren des § 15a AufenthG durchlaufen muss, bevor sie eine Entscheidung über ihren weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet erwirken kann (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 4).

    Bloße Untätigkeit während eines längeren Zeitraums reicht jedoch grundsätzlich nicht für Verwirkung aus (OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12).

    Es entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass unerlaubt eingereiste Ausländer ihr Interesse an einer schnellen Verteilungsentscheidung mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, zu verfolgen haben (…OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12).

  • OVG Bremen, 08.07.2025 - 2 B 80/25

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; maßgeblicher Zeitpunkt; Asylantrag; …

    Der Antragsteller hatte jedoch keinen berechtigten Anlass darauf zu vertrauen, dass er nicht mehr verteilt wird (vgl. zu den Maßstäben für einen Verlust der Verteilungsbefugnis durch Zeitablauf OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12;… Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 14 ff.).

    verpflichtet, noch hat er den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Ausländerbehörde beantragt, die diese zur Erteilung einer Duldung verpflichtet, wobei dann inzident zu prüfen gewesen wäre, ob der Antragsteller zu dem in § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Personenkreis zählt (vgl. zu beiden Rechtsschutzmöglichkeiten OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12 f.).

  • OVG Bremen, 29.09.2026 - 2 B 168/26

    Deutsches Kind; Einstweilige Anordnung; Länderverteilung; Landesinterne …

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, dass unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer ihr Interesse an der (zeitnahen) Durchführung des Verteilungsverfahrens mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, verfolgen können (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12;… Beschl. v. 25.11.2022 - 2 B 164/22, juris Rn. 24).
  • OVG Bremen, 22.09.2023 - 2 B 236/23

    Verteilung (§ 15a AufenthG); Anspruch auf Verfahrensbescheinigung - …

    Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des Senats (…vgl. Beschl. v. 22.03.2023 - 2 LA 10/23, juris Rn. 9;… Beschl. v. 17.03.2023 - 2 PA 313/22, juris Rn. 10; Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 4 ff.).

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Eilantrag dürfte regelmäßig nicht vor Ablauf von drei Monaten bestehen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12 mit Hinweis auf § 75 Satz 2 VwGO sowie Art. 21 Abs. 1 Dublin-III-Verordnung).

  • OVG Bremen, 22.03.2023 - 2 LA 10/23

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer vor der Entscheidung über einen …

    Bevor eine Verteilungsentscheidung ergangen ist, darf gegenüber den in § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Personen nicht über eine Aussetzung der Abschiebung oder die Erteilung eines Aufenthaltstitels entschieden werden (OVG Bremen, Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, 4.
  • OVG Bremen, 17.03.2023 - 2 PA 313/22

    Keine Duldung von in § 15a Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Personen vor einer …

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, dass unerlaubt eingereiste Ausländer ihr Interesse an einer schnellen Verteilungsentscheidung mit einem Antrag nach § 123 VwGO gegen den Rechtsträger der die Verteilung veranlassenden Behörde mit dem Ziel, diese Behörde mittels einstweiliger Anordnung zu einer Entscheidung im Verteilungsverfahren zu verpflichten, verfolgen können (…OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 409/21, juris Rn. 16; Beschl. v. 26.07.2022 - 2 B 149/22, juris Rn. 12).
  • VG Braunschweig, 10.02.2025 - 2 B 394/24

    Alkoholmissbrauch; Tauglichkeit; flugmedizinische; Flugmedizinische …

    Der Pilot erbringt den erforderlichen Nachweis der Tauglichkeit vielmehr schon dann nicht, wenn ernsthafte, fachlich begründete Zweifel an seiner Tauglichkeit bestehen, die er nicht entkräftet hat (VG Braunschweig, Beschluss vom 31.08.2022 - 2 B 149/22 -, n.v.).
  • VG Bremen, 11.05.2023 - 2 V 816/23

    Kein Anspruch auf "aufenthaltsrechtliche Bescheinigung" im Verteilungsverfahren …

    zügige Entscheidung im Verteilungsverfahren herbeizuführen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 2 B 149/22 -, juris Rn. 12, juris; Beschluss vom 7. Juli 2022 - 2 B 104/22 -, juris).
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