Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 17.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Rücknahme der Ernennung zum Richter - Sinn und Zweck des § 19 Abs. 1 Nr. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) - Herleitung eines subjektiven Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1985 - 20 A 2297/84
- BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 17.85
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 17.85
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77
Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung
Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 17.85
§ 19 Abs. 1 Nr. 1 DRiG ist Teil der Gesamtkonzeption der Beamten- und Richtergesetze, im Interesse der Rechtssicherheit und der Ämterstabilität (Art. 33 Abs. 5 GG) die Nichtigkeits- und Rücknahmetatbestände durch eine abschließende und erschöpfende Regelung zu beschränken (vgl. hierzu u.a. auch BVerwGE 55, 212 [BVerwG 01.02.1978 - 6 C 9/77]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 17.85
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- VG Regensburg, 22.07.2015 - RO 1 K 14.199
Kein Anspruch auf Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
Die in § 11 BeamtStG aufgeführten Nichtigkeitsgründe sind mit Rücksicht auf den Grundsatz der Rechtssicherheit und der Ämterstabilität abschließend und nicht im Wege der Auslegung ausdehnbar (BVerwG, U. v. 1.2.1978 - VI C 9.77 - BVerwGE 55, 212; B. v. 22.3.1985 - 2 B 17.85 - juris; BT-Drs. - BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 71.08
Altersgrenze; Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; …
Die insoweit in § 14 LBG aufgeführten Nichtigkeitsgründe sind mit Rücksicht auf den Grundsatz der Rechtssicherheit und der Ämterstabilität abschließend (vgl. Urteil vom 1. Februar 1978 - BVerwG 6 C 9.77 - BVerwGE 55, 212 = Buchholz 232 § 6 BBG Nr. 5 und Beschluss vom 22. März 1985 - BVerwG 2 B 17.85 - Buchholz 238.5 § 19 DRiG Nr. 1).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 12.09.1986 - 2 B 17.85 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 12.09.1986 - 2 B 17.85
- BVerwG, 08.12.1986 - 4 B 254.86
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