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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.03.1999

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8163
OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99 (https://dejure.org/2003,8163)
OVG Berlin, Entscheidung vom 28.01.2003 - 2 B 18.99 (https://dejure.org/2003,8163)
OVG Berlin, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 2 B 18.99 (https://dejure.org/2003,8163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2; ; BauNVO § 15; ; BauNVO § 20; ; BauO Bln § 6; ; BauO Bln § 55 Abs. 3

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO §§ 15, 20; BauO Bln §§ 6, 55 Abs. 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht - Nachbarschutz; Abstandfläche; Schmalseitenprivileg; vortretende Bauteile; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme; Einsicht auf Nachbargrundstück; Bindung der Bauaufsichtsbehörde an Vergleichsabsprachen zwischen Bauherrn und Nachbarn [verneint]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachbarrechtsstreit betreffend eine Baugenehmigung sowie den Einbau von Dachflächenfenstern; Annahme eines rechtlichen Bindungswillens bei Äußerungen eines Vertreters der Bauaufsichtsbehörde; Verletzung des bauordnungsrechtlichen Abstandflächenrechts; Zulassung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 823
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …

    Auszug aus OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
    Ist - wie im vorliegenden Fall - eine Maßüberschreitung ohne Erteilung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauO Bln zugelassen worden, so kann der Nachbarschutz in entsprechender Anwendung des in § 15 Abs. 1 BauNVO (bzw. § 7 Nr. 5 BO 58 für das übergeleitete Berliner Planungsrecht) verankerten Rücksichtnahmegebots unter Einbeziehung der Interessenwertung des § 31 Abs. 2 BauGB - gewährt werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. Oktober 1989, BVerwGE 82, S. 343, 345 ff. und Urteil vom 26. September 1991, BVerwGE 89, S. 69, 79).

    Dazu reicht jedoch allein die Errichtung eines infolge der Maßüberschreitung im Verhältnis zur Nachbarbebauung wuchtigen Baukörpers nicht aus (vgl. BVerwGE 89, 69, 80 f.).

    Die Schaffung von Einsichtsmöglichkeiten aus Fenstern auf ein benachbartes Grundstück kann in aller Regel - soweit nicht eine speziell die Wohnintimität schützende planerische Festsetzung in Frage steht, so z.B. in dem dem BVerwG im Beschluss vom 20. September 1984, BRS 42 Nr. 123, zugrunde liegenden Fall - das Rücksichtnahmegebot nicht verletzen (BVerwGE 89, S. 69, 80 und BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102, ferner Urteil des Senats vom 23. September 1988 - OVG 2 B 144.86 -, und Beschluss vom 26. November 1996 - OVG 2 S 18.96 -).

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
    Denn diese bezwecken nach der ihnen zugedachten Funktion eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie die Wahrung einer sozialen Distanz zwischen den Grundstücken und deren Bewohnern, so dass darüber hinaus für ein drittschützendes Gebot der Rücksichtnahme in Bezug auf diese nachbarlichen Belange regelmäßig kein Raum ist (…st. Rspr. des BVerwG, z.B. Beschluss vom 22. November 1984 = NVwZ 1985, S. 653 und Urteil vom 11. Januar 1999 = BauR 1999, S. 615, 616, vgl. auch den Beschluss des Senats vom 25. März 1993 = BRS 55 Nr. 121).

    Eine im Zusammenhang mit der Überschreitung des zulässigen Nutzungsmaßes eintretende Verletzung des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebotes kommt darüber hinaus nur in solchen Ausnahmefällen in Betracht, in denen die Schutzfunktion der Abstandflächen die mit dem Bauvorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks nicht erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 = NVwZ 1987, S. 128 f., Urteil vom 16. September 1993 = DVBl. 1994, S. 285, 287 sowie das Urteil vom 11. Januar 1999, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 25.03.1993 - 2 S 4.93

    Nachbarschutz; Abstandsflächen; Außenwand; Schmalseitenprivileg; …

    Auszug aus OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
    Das gilt auch unter Berücksichtigung der im Beschluss des Senats vom 25. März 1993 (BRS 55 Nr. 121) aufgestellten Forderung, dass bei der Inanspruchnahme des Schmalseitenprivilegs der Unterordnung derartiger Bauteile eine besondere Bedeutung zuzumessen sei.

    Denn diese bezwecken nach der ihnen zugedachten Funktion eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie die Wahrung einer sozialen Distanz zwischen den Grundstücken und deren Bewohnern, so dass darüber hinaus für ein drittschützendes Gebot der Rücksichtnahme in Bezug auf diese nachbarlichen Belange regelmäßig kein Raum ist (…st. Rspr. des BVerwG, z.B. Beschluss vom 22. November 1984 = NVwZ 1985, S. 653 und Urteil vom 11. Januar 1999 = BauR 1999, S. 615, 616, vgl. auch den Beschluss des Senats vom 25. März 1993 = BRS 55 Nr. 121).

  • BVerwG, 20.09.1984 - 4 B 202.84

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei Gartenhof und Atriumhäuser; …

    Auszug aus OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
    Die Schaffung von Einsichtsmöglichkeiten aus Fenstern auf ein benachbartes Grundstück kann in aller Regel - soweit nicht eine speziell die Wohnintimität schützende planerische Festsetzung in Frage steht, so z.B. in dem dem BVerwG im Beschluss vom 20. September 1984, BRS 42 Nr. 123, zugrunde liegenden Fall - das Rücksichtnahmegebot nicht verletzen (…BVerwGE 89, S. 69, 80 und BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102, ferner Urteil des Senats vom 23. September 1988 - OVG 2 B 144.86 -, und Beschluss vom 26. November 1996 - OVG 2 S 18.96 -).
  • OVG Berlin, 23.09.1988 - 2 B 144.86

    Bauplanungsrecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Überschreitung der …

    Auszug aus OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
    Die Schaffung von Einsichtsmöglichkeiten aus Fenstern auf ein benachbartes Grundstück kann in aller Regel - soweit nicht eine speziell die Wohnintimität schützende planerische Festsetzung in Frage steht, so z.B. in dem dem BVerwG im Beschluss vom 20. September 1984, BRS 42 Nr. 123, zugrunde liegenden Fall - das Rücksichtnahmegebot nicht verletzen (…BVerwGE 89, S. 69, 80 und BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102, ferner Urteil des Senats vom 23. September 1988 - OVG 2 B 144.86 -, und Beschluss vom 26. November 1996 - OVG 2 S 18.96 -).
  • OVG Berlin, 10.07.1987 - 2 S 45.87
    Auszug aus OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
    Soweit die Klägerin zur Unterstützung ihrer Auffassung einwendet, ihr eigenes Wohnhaus sei nur eingeschossig mit ausgebautem Dachraum errichtet worden, ist dem entgegenzuhalten, dass die eigene Zurückhaltung eines Bauherrn bei der Ausnutzung des zulässigen Nutzungsmaßes eine erhöhte Schutzwürdigkeit gegenüber Nachbarbebauung nicht zu vermitteln vermag (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 10. Juli 1987 - OVG 2 S 45.87 -, vom 26. März 1991 - OVG 2 S 30.90 - und vom 29. August 1994 - OVG 2 S 93.94 -).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …

    Auszug aus OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
    Ist - wie im vorliegenden Fall - eine Maßüberschreitung ohne Erteilung einer Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauO Bln zugelassen worden, so kann der Nachbarschutz in entsprechender Anwendung des in § 15 Abs. 1 BauNVO (bzw. § 7 Nr. 5 BO 58 für das übergeleitete Berliner Planungsrecht) verankerten Rücksichtnahmegebots unter Einbeziehung der Interessenwertung des § 31 Abs. 2 BauGB - gewährt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989, BVerwGE 82, S. 343, 345 ff. …und Urteil vom 26. September 1991, BVerwGE 89, S. 69, 79).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung haben grds. keine nachbarschützende …

    Auszug aus OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
    Denn nach herrschender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur sind die Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich nicht unmittelbar nachbarschützend, wenn nicht dem für das Grundstück geltenden Bebauungsplan eine spezifische Schutzwirkung einzelner Festsetzungen zu entnehmen ist (…vgl. die Nachweise bei Wilke u.a., BauO Bln, § 3 Rdnr. 34 und BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995, BauR 1995, S. 823).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines …

    Auszug aus OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
    Zugelassen wurde sie nach der Bestimmung des § 25 c BauNVO 1990, die eine weitgehende Erleichterung von Dachgeschossausbauten auch in zuvor festgesetzten Plangebieten zuließ, die aber nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1992 (ZfBR 1992, S. 177) wegen Fehlens der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage für nichtig angesehen wurde.
  • BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96

    Berücksichtigung von Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn bei Nachbarklage

    Auszug aus OVG Berlin, 28.01.2003 - 2 B 18.99
    Anwendbar als die dem Bauherrn günstigste Regelung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. April 1994, NVwZ-RR 1996, S. 628) ist § 6 Abs. 6 BauO Bln in der seit Oktober 1995 geltenden Fassung des Siebenten Änderungsgesetzes vom 19. Oktober 1995 (GVBl. S. 670).
  • OVG Berlin, 10.03.1989 - 2 B 4.87
  • OVG Berlin, 22.04.1993 - 2 B 6.91

    Beseitigung; Bolzplatz; Sportanlage; Lärmbelästigung

  • OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 8.01

    Nachbarschutz bei formellen Mängeln der Bauvorlagen?

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das Haus des Beigeladenen nach Höhe und Länge weder in den Gebäuden auf ihren Grundstücken noch in denjenigen auf den Grundstücken der näheren Umgebung eine Entsprechung habe, ist ihnen entgegenzuhalten, dass die eigene Zurückhaltung eines Grundstückseigentümers bei der Ausnutzung des zulässigen Nutzungsmaßes eine erhöhte Schutzwürdigkeit gegenüber Nachbarbebauungen nicht zu vermitteln vermag (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Januar 2003 - OVG 2 B 18.99 -, UPR 2003, S. 237 m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats).

    Die Schaffung von Einsichtsmöglichkeiten aus Fenstern und von Balkonen auf benachbarte Grundstücke kann prinzipiell das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot nicht verletzen (…vgl. BVerwGE 89, S. 69, 80 und BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1999, BRS 62 Nr. 102, vgl. auch das zitierte Urteil des Senats vom 28. Januar 2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung

    Es ist umstritten, ob die Verweisung in § 18 BauNVO 1968 auf die landesrechtlichen Vorschriften als statische oder dynamische Verweisung zu verstehen ist (für eine statische Verweisung vgl. VGH BW, B.v. 27.1.1999 - 8 S 19/99 - NVwZ-RR 1999, 558; OVG Berlin, U.v. 28.1.2003 - 2 B 18.99 - BauR 2004, 823; für eine dynamische Verweisung HessVGH, B.v. 26.7.1984 - 4 TG 1669/84 - BauR 1985, 293;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1. Oktober 2017, § 20 BauNVO Rn. 17 ff.).
  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 1 CS 19.1499

    Prüfung von Abstand - Nachbarschutz

    Zwar ist umstritten, ob die Verweisung in § 18 BauNVO 1962 auf die landesrechtlichen Vorschriften als statische oder dynamische Verweisung zu verstehen ist (für eine statische Verweisung vgl. VGH BW, B.v. 27.1.1999 - 8 S 19/99 - NVwZ-RR 1999, 558; OVG Berlin, U.v. 28.1.2003 - 2 B 18.99 - BauR 2004, 823; für eine dynamische Verweisung HessVGH, B.v. 26.7.1984 - 4 TG 1669/84 - BauR 1985, 293;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Mai 2019, § 20 BauNVO Rn. 17 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2005 - 10 S 2.05

    Erweiterungsbau der Rudolf Steiner Schule zulässig

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass die eigene Zurückhaltung eines Grundstückseigentümers bei der Ausnutzung des zulässigen Nutzungsmaßes eine erhöhte Schutzwürdigkeit gegenüber Nachbarbebauungen nicht zu vermitteln vermag (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2003 - 2 B 18.99 -, UPR 2003, 237).

    Die Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung sind grundsätzlich nicht unmittelbar nachbarschützend, wenn nicht dem für das Grundstück geltenden Bebauungsplan eine spezifische Schutzwirkung einzelner Festsetzungen zu entnehmen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 -, BauR 1995, 823; OVG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2003 - 2 B 18.99 -, BauR 2004, 823).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); …

    Weitergehende baunachbarrechtliche Abwehrrechte sind nur in Extremfällen zu erwägen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.12.1996, 4 B 215.96, BRS 58 Nr. 164 [Ls. 2]; OVG Berlin, Urt. v. 29.01.2003, 2 B 18.99, BauR 2004, 823/825 m.w.N.;… Domning/Möller/Suttkus, LBO Schl.-H., Lbl., § 6 LBO Rn. 2, 8, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 1 CS 19.1500

    Erfolgloser Nachbareilantrag gegen eine Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus - …

    Zwar ist umstritten, ob die Verweisung in § 18 BauNVO 1962 auf die landesrechtlichen Vorschriften als statische oder dynamische Verweisung zu verstehen ist (für eine statische Verweisung vgl. VGH BW, B.v. 27.1.1999 - 8 S 19/99 - NVwZ-RR 1999, 558; OVG Berlin, U.v. 28.1.2003 - 2 B 18.99 - BauR 2004, 823; für eine dynamische Verweisung HessVGH, B.v. 26.7.1984 - 4 TG 1669/84 - BauR 1985, 293;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Mai 2019, § 20 BauNVO Rn. 17 ff.).
  • VG Schleswig, 26.09.2025 - 8 A 165/22

    Baugenehmigung und denkmalrechtliche Genehmigung für einen Bungalow auf dem …

    Weitergehende baunachbarrechtliche Abwehrrechte sind nur in Extremfällen zu erwägen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215.96 - juris, Ls. 2; OVG Schleswig…, Urteil vom 20. Januar 2005 - 1 LB 23/04 - juris Rn. 44 m. w. N.; OVG Berlin, Urteil vom 29. Januar 2003 - 2 B 18.99 - juris Rn. 51).
  • VGH Bayern, 08.07.2020 - 9 CE 20.1160

    Erfolgloser Antrag des Nachbarn auf Baueinstellung

    Darüber hinaus erscheint auch fraglich, ob der Beklagte und jetzige Antragsgegner im Rahmen seiner bauaufsichtlichen Kompetenzen überhaupt ohne weiteres rechtlich befugt gewesen wäre, eine derartige die baulichen Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten des Bauherrn beschneidende Verpflichtung gegenüber den damaligen Klägern und jetzigen Antragstellern einzugehen (vgl. OVG BB, U.v. 28.1.2003 - 2 B 18.99 - juris Rn. 42).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1999 - 2 B 18.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21616
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Beschwerdeverfahrens wegen Rücknahme des Nichtzulassungsbeschwerdeantrages

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