Baunutzungsverordnung
| 5. Abschnitt - Überleitungs- und Schlußvorschriften (§§ 25 - 27) |
1Ist der Entwurf eines Bauleitplans vor dem 27. Januar 1990 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs öffentlich ausgelegt worden, ist auf ihn diese Verordnung in der bis zum 26. Januar 1990 geltenden Fassung anzuwenden. 2Das Recht der Gemeinde, das Verfahren zur Aufstellung des Bauleitplans erneut einzuleiten, bleibt unberührt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) vom 22.04.1993
Vorherige Gesetzesfassung
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.05.1993 | Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) | 22.04.1993 |
vorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung § 25bÜberleitungs-
vorschrift aus Anlaß der dritten Änderungsverordnung § 25cÜberleitungs-
vorschrift aus Anlaß der vierten Änderungsverordnung § 25dÜberleitungs-
vorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts § 25eÜberleitungs-
vorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland § 25fÜberleitungs-
vorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht § 25gÜberleitungs-
vorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften § 26(gegenstandslos) § 26aÜberleitungs-
regelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands § 27(Inkrafttreten)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 25c BauNVO
82 Entscheidungen zu § 25c BauNVO in unserer Datenbank:
- BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87
Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines ...
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 8 S 2254/17
Baurechtliche Genehmigung einer Nutzungsänderung; hier: Umwandlung einer Werks- ...
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 2471/92
BauNVO § 25c Abs 3 S 1 ist nichtig; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier ...
- BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89
- BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95
Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 8 S 1542/18
Formelle und materielle Unwirksamkeit eines "Vergnügungsstättenbebauungsplans"
- BVerwG, 14.12.1995 - 4 N 2.95
Einrichtung von Spielhallen im Gewerbegebiet
Zum selben Verfahren:
- OVG Hamburg, 06.04.1995 - Bf II 33/93
Nichtigerklärung; Änderungsverordnung; Normenkontrollantrag; Gewerbegebiete; ...
- OVG Hamburg, 27.07.1998 - Bf II 33/93
Bebauungsplan; Ausschluß von Spielhallen; Gewerbegebiet; Zulässige Nutzung
- OVG Hamburg, 06.04.1995 - Bf II 33/93
- OLG München, 03.08.2000 - 1 U 1903/00
Amtspflichtverletzung durch rechtswidrige schuldhafte Versagung einer ...