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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.10.2021 - 2 B 208/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40609
OVG Saarland, 04.10.2021 - 2 B 208/21 (https://dejure.org/2021,40609)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.10.2021 - 2 B 208/21 (https://dejure.org/2021,40609)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Oktober 2021 - 2 B 208/21 (https://dejure.org/2021,40609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungshindernis; Beschäftigungserlaubnis; Beschwerde; Duldung; Ermessen; Resozialisierungsgebot; Strafvollstreckung; Beschäftigungserlaubnis für geduldete Ausländer

  • rechtsportal.de

    Ausländerbehördliche Ausrichtung der Entscheidung über die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Erwerbstätigkeitserlaubnis für straffällige und ausgewiesene Personen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • VG Saarlouis, 24.08.2021 - 6 L 712/21

    Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag auf vorläufige Erteilung einer …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2021 - 2 B 208/21
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. August 2021 - 6 L 712/21 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 24.8.2021 - 6 L 712/21 - hat das Verwaltungsgericht den Antrag zurückgewiesen.

    Rn. 4 Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.8.2021 - 6 L 712/21 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3651/20

    Präventives Erwerbstätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt für geduldeten …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2021 - 2 B 208/21
    Nach § 4a Abs. 4 AufenthG besteht insoweit ein (präventives) Erwerbstätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt.[Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.2021 - 12 S 3651/20 -, juris][Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.2021 - 12 S 3651/20 -, juris] Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für einen geduldeten Ausländer liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Ausländerbehörde.

    Es ist ihr daher grundsätzlich nicht verwehrt, im Rahmen ihres Ermessens aus einwanderungspolitischen Gründen den Aufenthalt eines geduldeten Ausländers so auszugestalten, dass eine seine spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet hindernde Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse vermieden wird, um nach Wegfall des Abschiebungsverbots eine Ausreisepflicht durchsetzen zu können.[Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.2021 - 12 S 3651/20 -, juris; sowie Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand: Februar 2021, § 60a Rdnr. 86 f.][Vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 8.1.2021 - 12 S 3651/20 -, juris; sowie Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand: Februar 2021, § 60a Rdnr. 86 f.] Ausgehend hiervon ist es nicht ermessensfehlerhaft, dass der Antragsgegner die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis gegenüber dem Antragsteller mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Einleitung einer Abschiebung sobald als möglich beabsichtigt ist.

  • BVerfG, 31.10.2019 - 2 BvR 1339/19

    Lockerungen im Strafvollzug und ausländerrechtlicher Status …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2021 - 2 B 208/21
    Es ist Sache der mit der Strafvollstreckung betrauten Organe, den Anforderungen des "Resozialisierungsgrundrechts" zu entsprechen, nicht aber Aufgabe der Ausländerbehörde.[Vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.10.2019 - 2 BvR 1339/19 -, juris (zum Verhältnis Vollzugslockerung und Ausweisung)][Vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.10.2019 - 2 BvR 1339/19 -, juris (zum Verhältnis Vollzugslockerung und Ausweisung)] Maßgebend für deren Ermessensausübung sind vielmehr aufenthaltsrechtliche Zielsetzungen und Zwecke (vgl. § 1 Abs. 1 AufenthG).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2021 - 2 M 132/21

    Anspruch auf eine Beschäftigungserlaubnis; Identitätstäuschung; …

    Besteht aber nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung der Behörde zur Erteilung der Beschäftigungserlaubnis nur dann in Betracht, wenn das eröffnete Ermessen zu Gunsten des Antragstellers derart reduziert ist, dass der Erlass des begehrten Verwaltungsakts zumindest überwiegend wahrscheinlich erscheint (vgl. VGH BW…, Beschluss vom 8. Januar 2021, a.a.O., Rn. 16; SaarlOVG, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 2 B 208/21 - juris Rn. 7; BayVGH…, Beschluss vom 29. Oktober 2020, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2023 - 13 ME 102/23

    Geduldeter Ausländer; Beschäftigungserlaubnis; einstweilige Anordnung; Ermessen; …

    Ist kein tatbestandlicher Ausschlussgrund gegeben, etwa nach § 60a Abs. 6 oder § 60b Abs. 5 Satz 2 AufenthG, steht es gemäß §§ 4a Abs. 4 Alt. 3, 42 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG und §§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 32 BeschV danach im pflichtgemäßen Ermessen der Ausländerbehörde, ob einem Ausländer, der keinen Aufenthaltstitel besitzt, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt wird (…so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.2.2023 - 2 M 111/22 -, juris Rn. 11;… Beschl. v. 9.11.2021 - 2 M 79/21 -, juris Rn. 20 ff.;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 32;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 27.10.2021 - 10 CE 21.945 -, juris Rn. 24; OVG Saarland, Beschl. v. 4.10.2021 - 2 B 208/21 -, juris Rn. 7;… noch offen gelassen im Senatsbeschl. v. 9.6.2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 76;… vgl. auch Senatsbeschl. v. 14.12.2018 - 13 ME 480/18 -, juris Rn. 12 (zu §§ 4 Abs. 2 Satz 3, 42 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG a.F.);… Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, BT-Drs.

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts in der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung (Beschl. v. 7.6.2023, S. 5 f.) ist es der Ausländerbehörde auch grundsätzlich nicht verwehrt, im Rahmen ihres Ermessens aus einwanderungspolitischen Gründen den Aufenthalt eines geduldeten Ausländers so auszugestalten, dass eine seine spätere Entfernung aus dem Bundesgebiet hindernde Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse vermieden wird, um nach Wegfall des Abschiebungsverbots eine Ausreisepflicht durchsetzen zu können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.1.2021 - 12 S 3651/20 -, juris Rn. 21; OVG Saarland, Beschl. v. 4.10.2021 - 2 B 208/21 -, juris Rn. 7;… einschränkend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.2.2023 - 2 M 111/22 -, juris Rn. 11: "Die Verhinderung einer faktischen Integration des (geduldeten) Ausländers kann aber dann eine zulässige Ermessenserwägung darstellen, wenn nach ausreichend verlässlichen Tatsachenfeststellungen eine tatsächliche Abschiebung des Ausländers in absehbarer Zeit möglich erscheint.").

  • VG Karlsruhe, 08.07.2025 - 8 K 7907/24

    Erteilung einer Erlaubnis der Ausübung einer Erwerbstätigkeit

    Die Interessen der Bundesrepublik Deutschland werden im Aufenthaltsgesetz in ganz unterschiedlichen Kontexten genannt (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.1.2021 - 12 S 3651/20 - juris Rn. 21 m. w. N.; Nds. OVG…, Beschluss vom 21.8.2023 - 13 ME 102/23 - juris Rn. 8; OVG Saarland, Beschluss vom 4.10.2021 - 2 B 208/21 - juris Rn. 7; a. A. und enger: OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 9.11.2021 - 2 M 79/21 - juris Rn. 24, das einwanderungspolitische Erwägungen wegen des Entlastungsinteresses öffentlicher Kassen nur dann für tragfähig hält, wenn eine Abschiebung in absehbarer Zeit tatsächlich möglich erscheint).
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