Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.2018 - 2 B 21.18, 2 B 21.18 (2 C 37.18) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erstattung von Ausbildungskosten der Bundeswehr; Zulassung der Revision
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 49 Abs 4 SG 1995, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Erstattung von Ausbildungskosten der Bundeswehr; Zulassung der Revision - Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 27.07.2016 - M 21 K 14.1066
- VGH Bayern, 13.12.2017 - 6 B 17.299
- BVerwG, 22.11.2018 - 2 B 21.18, 2 B 21.18 (2 C 37.18)
- BVerwG, 12.03.2020 - 2 C 37.18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16
Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2018 - 2 B 21.18
Rn. 2 Das Revisionsverfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an die bereits vorliegende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.13 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 22 und Urteile vom 28. Oktober 2015 - 2 C 40.13 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 4 sowie vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - BVerwGE 158, 364) Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, in welchem Umfang anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach vorzeitiger Beendigung des Berufssoldatenverhältnisses zur Erstattung von Ausbildungskosten (hier: Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier) herangezogen werden dürfen. - BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 40.13
Soldat auf Zeit; Bundeswehr; Fachausbildung; Elektroniker für luftfahrttechnische …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2018 - 2 B 21.18
Rn. 2 Das Revisionsverfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an die bereits vorliegende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.13 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 22 und Urteile vom 28. Oktober 2015 - 2 C 40.13 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 4 sowie vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - BVerwGE 158, 364) Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, in welchem Umfang anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach vorzeitiger Beendigung des Berufssoldatenverhältnisses zur Erstattung von Ausbildungskosten (hier: Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier) herangezogen werden dürfen. - BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13
Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen …
Auszug aus BVerwG, 22.11.2018 - 2 B 21.18
Rn. 2 Das Revisionsverfahren kann dem Bundesverwaltungsgericht im Anschluss an die bereits vorliegende Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - 2 B 96.13 - Buchholz 449 § 46 SG Nr. 22 und Urteile vom 28. Oktober 2015 - 2 C 40.13 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 4 sowie vom 12. April 2017 - 2 C 16.16 - BVerwGE 158, 364) Gelegenheit zur weiteren Klärung der Frage geben, in welchem Umfang anerkannte Kriegsdienstverweigerer nach vorzeitiger Beendigung des Berufssoldatenverhältnisses zur Erstattung von Ausbildungskosten (hier: Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier) herangezogen werden dürfen.
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Rechtsprechung
| OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 3 AufenthG 2004, § 54 Abs 1 Nr 1a AufenthG 2004, § 55 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, Art 8 MRK
Ausweisung eines drogen- und spielsüchtigen Straftäters - Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 53 Abs. 2, AufenthG § 54, AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1a, GG Art. 6, EMRK Art. 8, AufenthG § 55 Abs. 1 Nr. 1
Straftat, Wiederholungsgefahr, Ausweisung, gegenwärtige Gefahr der öffentlichen Ordnung, Drogenabhängigkeit, Suizidgefahr, Abschiebung
- rechtsportal.de
Ausweisung bzw. Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund Begehung zahlreicher Straftaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausweisung bzw. Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund Begehung zahlreicher Straftaten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16
Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden
Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18
Eine - wie hier - nach altem Recht verfügte Ermessensausweisung wird nach Inkrafttreten der §§ 53 bis 55 AufenthG in ihrer Neufassung am 1.1.2016 nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, also gemäß der zentralen Ausweisungsnorm des § 53 Abs. 1 AufenthG der weitere Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.(BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16 - Bay. VGH, Beschluss vom 13.6.2017 - 10 ZB 16.913 -, juris) Da der Antragsteller eine Rechtsposition aus dem Assoziationsratsbeschluss 1/80(Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19.9.1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80);… Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 4 vom 08.1.1980, S. 14-16; vgl. auch EuGH, Urteil vom 8.12.2011 - C-371/08 -, juris) erworben hat, ist seine Ausweisung zudem an den (strengeren) Vorgaben des § 53 Abs. 3 AufenthG zu messen. - EuGH, 08.12.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18
Eine - wie hier - nach altem Recht verfügte Ermessensausweisung wird nach Inkrafttreten der §§ 53 bis 55 AufenthG in ihrer Neufassung am 1.1.2016 nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, also gemäß der zentralen Ausweisungsnorm des § 53 Abs. 1 AufenthG der weitere Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.(BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16 - Bay. VGH, Beschluss vom 13.6.2017 - 10 ZB 16.913 -, juris) Da der Antragsteller eine Rechtsposition aus dem Assoziationsratsbeschluss 1/80(Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19.9.1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80);… Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 4 vom 08.1.1980, S. 14-16; vgl. auch EuGH, Urteil vom 8.12.2011 - C-371/08 -, juris) erworben hat, ist seine Ausweisung zudem an den (strengeren) Vorgaben des § 53 Abs. 3 AufenthG zu messen. - BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98
Ausylunabhängige Gefahren für Leben und Gesundheit im Zusammenhang mit einer …
Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sogar eine bestehende Suizidgefahr einer Abschiebung nicht zwangsläufig entgegensteht.(Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.2.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241) Vielmehr darf eine Abschiebung auch in einem solchen Fall - aber nur dann - erfolgen, wenn durch entsprechende Sicherungsvorkehrungen gewährleistet ist, dass sich diese Gefahr während des Abschiebungsvorgangs nicht realisieren kann.
- OVG Saarland, 14.09.2010 - 2 B 210/10
Abschiebungsschutz wegen Selbstmordgefahr
Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18
Daher hat der Antragsgegner die nach der ständigen Senatsrechtsprechung(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.2.2015 - 2 B 400/14 -, vom 14.9.2010 - 2 B 210/10 -, NVwZ-RR 2011, 38 LS, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, NVwZ-RR 2010, 290 LS) bei einer Suizidgefährdung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, also die Überprüfung der Reisefähigkeit durch einen Arzt, eine ärztliche Begleitung während der Abschiebung, die Mitgabe eines Vorrats von erforderlichen Medikamenten und die Inempfangnahme des Kranken am Flughafen des Zielstaates durch einen Arzt sicherzustellen, der über die eventuell erforderliche weitere Behandlung entscheidet. - OVG Saarland, 17.06.2016 - 2 B 124/16
Vorläufiger Rechtsschutz der Familienangehörigen gegen Ausweisung
Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18
Für das Formerfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO kommt es nicht darauf an, ob die Begründung des öffentlichen Vollzugsinteresses zutrifft oder gar "vollständig" ist.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2016 - 2 B 124/16 -, juris) Einer Anhörung vor Erlass einer Sofortvollzugsanordnung bedarf es nicht.(…Vgl. Funke-Kaiser in: Bader u.a., VwGO-Kommentar, 6. Aufl., § 80 Rdnr. 53). - OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer.
Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18
Daher hat der Antragsgegner die nach der ständigen Senatsrechtsprechung(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.2.2015 - 2 B 400/14 -, vom 14.9.2010 - 2 B 210/10 -, NVwZ-RR 2011, 38 LS, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, NVwZ-RR 2010, 290 LS) bei einer Suizidgefährdung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, also die Überprüfung der Reisefähigkeit durch einen Arzt, eine ärztliche Begleitung während der Abschiebung, die Mitgabe eines Vorrats von erforderlichen Medikamenten und die Inempfangnahme des Kranken am Flughafen des Zielstaates durch einen Arzt sicherzustellen, der über die eventuell erforderliche weitere Behandlung entscheidet. - VGH Bayern, 13.06.2017 - 10 ZB 16.913
Keine Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit
Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18
Eine - wie hier - nach altem Recht verfügte Ermessensausweisung wird nach Inkrafttreten der §§ 53 bis 55 AufenthG in ihrer Neufassung am 1.1.2016 nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, also gemäß der zentralen Ausweisungsnorm des § 53 Abs. 1 AufenthG der weitere Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.(BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16 - Bay. VGH, Beschluss vom 13.6.2017 - 10 ZB 16.913 -, juris) Da der Antragsteller eine Rechtsposition aus dem Assoziationsratsbeschluss 1/80(Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19.9.1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80);… Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 4 vom 08.1.1980, S. 14-16; vgl. auch EuGH, Urteil vom 8.12.2011 - C-371/08 -, juris) erworben hat, ist seine Ausweisung zudem an den (strengeren) Vorgaben des § 53 Abs. 3 AufenthG zu messen. - OVG Saarland, 19.02.2015 - 2 B 400/14
Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - psychische Erkrankung mit …
Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18
Daher hat der Antragsgegner die nach der ständigen Senatsrechtsprechung(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.2.2015 - 2 B 400/14 -, vom 14.9.2010 - 2 B 210/10 -, NVwZ-RR 2011, 38 LS, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, NVwZ-RR 2010, 290 LS) bei einer Suizidgefährdung erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, also die Überprüfung der Reisefähigkeit durch einen Arzt, eine ärztliche Begleitung während der Abschiebung, die Mitgabe eines Vorrats von erforderlichen Medikamenten und die Inempfangnahme des Kranken am Flughafen des Zielstaates durch einen Arzt sicherzustellen, der über die eventuell erforderliche weitere Behandlung entscheidet. - VG Saarlouis, 26.09.2017 - 6 K 1376/15
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18
Rn. 5 Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26.9.2017 - 6 K 1376/15 - ergangenem Urteil hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.
- VG Gelsenkirchen, 13.02.2026 - 3a K 2237/21
Terrorpropaganda, Präsidentenbeleidung, Anklageschrift, social media, soziale …
Rn. 122 Vgl. Lagebericht AA vom 20. Mai 2024 (Stand: Januar 2024), S. 21; OVG Saarland, Beschluss vom 14. Februar 2028 - 2 B 21/18 -, juris; VG Augsburg, Urteile vom 12. Februar 2019 - Au 6 K 18.31913 -, und vom 28. Januar 2020 - Au 6 K 17.35104 -, jeweils juris; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. Juli 2020 - 14a K 7613/16.A -, n. v.; VG Hannover, Urteil vom 10. Januar 2017 - 13 A 6523/16 - VG Aachen , Beschluss vom 29. September 2017 - - 6 L 1274/17.A -, n. v. - VG Schleswig, 30.07.2021 - 11 B 66/21
Ausländerrecht
Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 27.04.2018 - 4 MB 41/18 -, n.v.), liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayr. VGH…, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, juris Rn. 14). - VG Gelsenkirchen, 13.05.2019 - 14a K 6842/16
PTBS; posttraumatische Belastungsreaktion; Retraumatisierung; fachärztliches …
Rn. 75 Vgl. Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 3. August 2018, S. 30, 36 (Anlage I); so auch OVG Saarland, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 - VG Augsburg, Urteil vom 12. Februar 2019 - Au 6 K 18.31913 - VG Aachen, Beschluss vom 29. September 2017 - 6 L 1274/17.A - jeweils juris.
- OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
Ausweisung eines drogen- und spielsüchtigen Straftäters
Seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat der Senat mit Beschluss vom 14.2.2018 - 2 B 21/18 - zurückgewiesen. - VG Schleswig, 16.02.2022 - 11 B 8/22 Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris, Rn. 5) liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayrischer VGH…, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris, Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, juris, Rn. 14).
- VG Schleswig, 16.12.2025 - 11 B 202/25 Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (… OVG Schleswig, Beschl. v. 26.03.2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5 ; Beschl. v. 27.04.2018 - 4 MB 41/18 -, n.v.), liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (…VGH München, Beschl. v. 05.07.2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschl. v. 14.02.2018 - 2 B 21/18 -, juris Rn. 14).
- VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18
Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 5 , juris), liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayr. VGH…, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, Rn. 29, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, Rn. 14, juris). - VG Schleswig, 16.02.2022 - 11 B 32/22 Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig…, Beschluss vom 26.03.2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 27.04.2018 - 4 MB 41/18), liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (VGH Bayern…, Beschluss vom 05.07.2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 B 21/18 -, juris Rn. 14).
- VG Schleswig, 18.03.2021 - 11 B 20/21
Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5) liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayrischer VGH…, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, juris Rn. 14). - VG Schleswig, 16.12.2019 - 11 B 168/19
Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 - juris, Rn. 5) liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayrischer VGH…, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 - juris, Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 - juris, Rn. 14). - VG Schleswig, 25.10.2019 - 11 B 151/19
Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
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