Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 06.08.2010 - 2 B 229/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit der integrativen Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Schülern nach Maßgabe der Schulintegrationsverordnung zur Rechtfertigung einer Einrichtung der Klassenstufe 5; Annahme eines Ausnahmefalls bei Möglichkeit zur Unterrichtung von ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Auflösung von Schulen - Integrativer Unterricht als besonderer pädagogischer Grund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der integrativen Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Schülern nach Maßgabe der Schulintegrationsverordnung zur Rechtfertigung einer Einrichtung der Klassenstufe 5; Annahme eines Ausnahmefalls bei Möglichkeit zur Unterrichtung von ...
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 19.07.2010 - 4 L 214/10
- OVG Sachsen, 06.08.2010 - 2 B 229/10
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 983
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus OVG Sachsen, 06.08.2010 - 2 B 229/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 8.10.1997, BVerfGE 96, 288) ist der Staat nach Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG grundsätzlich gehalten, für behinderte Kinder und Jugendliche schulische Einrichtungen bereitzuhalten, die ihnen eine sachgerechte Erziehung, Bildung und Ausbildung ermöglichen. - BVerwG, 18.01.2010 - 6 B 52.09
Übernahme eines völkerrechtlichen Vertrages; Revisibilität
Auszug aus OVG Sachsen, 06.08.2010 - 2 B 229/10
Es kann daher offen bleiben, ob das Übereinkommen vom 13.12.2006 (noch) der Umsetzung in das sächsische Landesrecht bedarf (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.1.2010 - 6 B 52.09 -, juris Rn. 4). - OVG Sachsen, 19.08.2004 - 2 BS 326/04
Einrichtung einer Klassenstufe 5 an einer Mittelschule; Anforderungen an die …
Auszug aus OVG Sachsen, 06.08.2010 - 2 B 229/10
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.8.2004 - 2 BS 284/04 - Beschl. v. 19.8.2004, LKV 2005, 455, 456) bedarf die Prüfung des Vorliegens eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung oder Fortführung einer Klassenstufe grundsätzlich einer Abwägung und Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.
- OVG Sachsen, 13.09.2012 - 2 B 321/12
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung des Vorliegens eines öffentlichen …
Die Möglichkeit der integrativen Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Schülern nach Maßgabe der Schulintegrationsverordnung bzw. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist nicht als besonderer pädagogischer Grund i. S. v. § 4a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SchulG anzusehen (vgl. Senatsbeschl. v. 6. August 2010, SächsVBl. 2011, 16 ff.).Ein in § 4a Abs. 4 Satz 2 SchulG nicht normierter Ausnahmefall liegt ebenfalls nicht vor, wenn die Unterrichtung von Integrationsschülern unter zumutbaren Bedingungen an einer anderen Mittelschule stattfinden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 6. August 2010 a. a. O.).
- OVG Sachsen, 24.02.2016 - 2 B 284/15
Entscheidung des Schulleiters; Auswahlkriterien; Ermessen; Grundsatz des fairen …
Das öffentliche Bedürfnis fehlt, wenn die Voraussetzungen des § 4a Abs. 1 bis 3 SchulG nicht erfüllt sind und ein begründeter Ausnahmefall i. S. v. § 4a Abs. 4 SchulG nicht vorliegt (vgl. Senatsbeschl. v. 19. August 2004, LKV 2005, 455, 456, und v. 6. August 2010 - 2 B 229/10 -, juris; st. Rspr.).Ein öffentliches Bedürfnis an der Einrichtung oder Fortführung von Klassen, die die Mindestschülerzahl nicht erreichen, oder von einzügigen Klassenstufen setzt daher das Vorliegen außergewöhnlicher und hinreichend gewichtiger Umstände voraus (vgl. Senatsbeschl. v. 6. August 2010 - 2 B 229/10 -, juris).
- OVG Sachsen, 14.09.2010 - 2 B 234/10
Feststellung eines öffentlichen Bedürfnisses für die Fortführung einer Schule …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 16.8.2004 - 2 BS 284/04 - Beschl. v. 19.8.2004, LKV 2005, 455, 456; Beschl. v. 6.8.2010 - 2 B 229/10 -) bedarf die Prüfung des Vorliegens eines öffentlichen Bedürfnisses für die Einrichtung oder Fortführung einer Klassenstufe grundsätzlich einer Abwägung und Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.
- OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 B 244/10
Mittelschule, öffentliches Bedürfnis, Schulweg, besondere pädagogische Gründe
Abgesehen davon, dass allein die Möglichkeit der integrativen Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Schülern nach der Schulintegrationsverordnung den genannten Ausnahmetatbestand nicht zu begründen vermag (vgl. Senatsbeschl. v. 6.8.2010 - 2 B 229/10 -, juris), ist entgegen der pauschalen Behauptung der Antragstellerin in derBeschwerdeerwiderung nicht ersichtlich, dass der Schüler an der Mittelschule K. - OVG Sachsen, 26.11.2012 - 2 B 323/12
Mittelschule, Aufnahmebescheid, Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs …
Die Möglichkeit der integrativen Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Schülern nach der Schulintegrationsverordnung bzw. dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (…BGBl. II 2008, S. 1419) ist nicht als besonderer pädagogischer Grund i. S. v. § 4a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SchulG anzusehen (vgl. Senatsbeschl. v. 6. August 2010, SächsVBl. 2011, 16 ff.). - OVG Sachsen, 04.08.2014 - 2 B 423/13
Auslegung und Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "öffentliches Bedürfnis" …
Eine weite Auslegung von § 4a Abs. 4 Satz 1 SchulG kommt deshalb, auch unter Berücksichtigung der gemäß Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 82 Abs. 2 SächsVerf gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2004 - 2 BS 284/04 - Beschl. v. 6. August 2010 - 2 B 229/10 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".