Rechtsprechung
| VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 13 BauNVO, § 3 Abs 1 BauNVO, § 34 Abs 2 BauGB, § 3 Abs 2 BauNVO, § 3 Abs 3 Nr 2 BauNVO
Genehmigung eines Augen-Laserzentrums in einem reinen Wohngebiet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
- VG Halle, 11.05.2018 - 2 B 23/18
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2013 - 10 A 2085/12
Wann ist Tierarztpraxis im reinen Wohngebiet unzulässig?
Auszug aus VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
Im Einzelfall kann bei Vorliegen von Besonderheiten die Prägung als Wohngebäude erhalten bleiben, obwohl mehr als die Hälfte seiner Fläche freiberuflich oder ähnlich genutzt wird (OVG Münster, Urteil vom 28. August 2013 - 10 A 2085/12 -, juris).Rn. 29 So hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit Urteil vom 28. August 2013 (10 A 2085/12, juris) einer Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Tierarztpraxis in einem allgemeinen Wohngebiet wegen Verstoßes gegen den Gebietserhaltungsanspruch stattgegeben.
Der Nachbar, dessen Grundstück in demselben Baugebiet wie das Baugrundstück liegt, kann einen Verstoß gegen § 13 BauNVO daher grundsätzlich unabhängig davon abwehren, ob er durch die fragliche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird; § 13 BauNVO ist insoweit drittschützend (OVG Münster, Urteil vom 28. August 2013 - 10 A 2085/12 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 14. Dezember 2012 - Au 4 K 12.1159 - juris;… König/Roeser/CN., BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 13, Rn. 35).
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13
Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.
Auszug aus VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
Dies gilt nach Überzeugung der Kammer auch für den Gebietserhaltungsanspruch nach § 34 Abs. 2 i.V.m. einem faktischen Baugebiet der BauNVO: Denn die Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt, dass ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (vgl. hierzu nur BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 4 B 39.13 - vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 -, juris).Der Nachbar hat deshalb einen Schutzanspruch auf die Bewahrung der Gebietsart, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht (OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2014, a.a.O.).
- BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00
Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; …
Auszug aus VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
Rn. 25 Die Regel, dass die nach § 13 BauNVO in Wohngebieten zulässigen Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger insgesamt nicht größer sein dürfen als eine Wohnung , ist aber nicht rechtssatzartig anzuwenden, sondern hat als "Faustregel" nur eine - im konkreten Fall widerlegbare - indizielle Aussagekraft (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - 4 C 8.00 -, juris).Das wird damit begründet, dass solche Büros, die die Größe einer Wohnung übersteigen, die Wohnnutzung übermäßig zurückdrängen und das Gebäude als ein gewerblich genutztes erscheinen ließen (BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - 4 C 8.00 -, juris).
- BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13
Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer …
Auszug aus VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
Dies gilt nach Überzeugung der Kammer auch für den Gebietserhaltungsanspruch nach § 34 Abs. 2 i.V.m. einem faktischen Baugebiet der BauNVO: Denn die Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt, dass ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (vgl. hierzu nur BVerwG, Beschluss vom 27. August 2013 - 4 B 39.13 - vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 5. März 2014 - 2 M 164/13 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2005 - 10 A 3511/03
Arztpraxis in reinem Wohngebiet?
Auszug aus VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
Rn. 30 Die für die Baugebiete nach den §§ 2 bis 4 BauNVO geltende Beschränkung freiberuflicher oder vergleichbarer Nutzungen auf "Räume" gewährleistet, dass diese Nutzungen dort nur in einem Umfang zugelassen werden können, bei dem typischerweise keine gebietsunverträglichen Störungen durch vorhabenbezogenen Kraftfahrzeugverkehr eintreten (OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2005 - 10 A 3511/03 -, juris). - VG Augsburg, 14.12.2012 - Au 4 K 12.1159
Widerspruch zur Eigenart der näheren Umgebung wegen Ausmaß und Wirkung des …
Auszug aus VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
Der Nachbar, dessen Grundstück in demselben Baugebiet wie das Baugrundstück liegt, kann einen Verstoß gegen § 13 BauNVO daher grundsätzlich unabhängig davon abwehren, ob er durch die fragliche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird; § 13 BauNVO ist insoweit drittschützend (OVG Münster, Urteil vom 28. August 2013 - 10 A 2085/12 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 14. Dezember 2012 - Au 4 K 12.1159 - juris;… König/Roeser/CN., BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 13, Rn. 35). - BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
Die nähere Umgebung umfasst dabei den Bereich um ein Vorhaben, auf den sich das geplante Vorhaben auswirken kann und der seinerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978, - 4 C 9.77 -). - OVG Bremen, 10.11.2015 - 1 LB 143/14
Maklerbüro in reinem Wohngebiet - reines Wohngebiet; freiberufliche …
Auszug aus VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
Das Überwiegen setzt regelmäßig ein flächenmäßiges Überwiegen der anderen Nutzung voraus; die (frei-) berufliche Nutzung darf für das einzelne Gebäude nicht prägend werden (OVG Bremen, Urteil vom 10. November 2015 - 1 LB 143/14 -, juris). - VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253
Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory …
Auszug aus VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
Erscheinen die Erfolgsaussichten in der Hauptsache hingegen als offen, ist eine von der Vorausbeurteilung der Hauptsache unabhängige Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. etwa auch BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2017 - 15 CS 16.2253 - juris Rn. 13). - BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz - …
Auszug aus VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
Rn. 17 Die Grenzen der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB lassen sich demnach nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1991 - 4 B 88/1991 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
Nachbarklage gegen Baugenehmigung; § 34 Abs. 1 BauGB; Einstufung einer baulichen …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Festsetzung von Erfahrungszeiten bei der Bundespolizei; Nichtberücksichtigung der Erfahrungszeiten als Soldat vor der Vollendung des 21. Lebensjahres
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBesG § 27 Abs. 4 S. 1; BBesG § 82 Abs. 1 S. 1
Festsetzung von Erfahrungszeiten bei der Bundespolizei; Nichtberücksichtigung der Erfahrungszeiten als Soldat vor der Vollendung des 21. Lebensjahres - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 28.05.2015 - 15 K 3786/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2018 - 1 A 1463/15
- BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 23.09.2015 - 2 B 73.14
Polizeivollzugsbeamter; Kommissaranwärter; Ausbildungs- und Prüfungsordnung; …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18
Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5…, vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5 und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9). - BVerwG, 17.05.2004 - 1 B 176.03
Revisionsrechtliche Behandlung von Fragen hinsichtlich der Auslegung auslaufenden …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18
Rn. 8 Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht sowie zu Übergangsrecht regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11, vom 7. Oktober 2004- 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 S. 6, jeweils m.w.N. …und vom 15. Mai 2008 - 2 B 78.07 - juris Rn. 2 f.). - BVerwG, 22.10.2012 - 8 B 40.12
Zur übergangsweisen Anwendung mitgliedstaatlicher Vorschriften, die …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18
Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5…, vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5 …und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9).
- BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 139.04
Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde; Erhebung …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18
Rn. 8 Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht sowie zu Übergangsrecht regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11, vom 7. Oktober 2004- 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 S. 6, jeweils m.w.N. …und vom 15. Mai 2008 - 2 B 78.07 - juris Rn. 2 f.). - BVerwG, 25.10.2010 - 2 B 35.10
Bundesbankzulage; Anhörungsrecht der Europäischen Zentralbank vor Erlass …
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18
Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 8 B 40.12 - juris Rn. 5, vom 25. Oktober 2010 - 2 B 35.10 - juris Rn. 5 …und vom 23. September 2015 - 2 B 73.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 423 Rn. 9). - BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 78.07
Auszug aus BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18
Rn. 8 Entsprechend dem Zweck der Grundsatzrevision, eine für die Zukunft richtungweisende Klärung herbeizuführen, rechtfertigen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechtsfragen zu ausgelaufenem oder auslaufendem Recht sowie zu Übergangsrecht regelmäßig nicht die Zulassung einer Grundsatzrevision (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 2004 - 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 S. 11, vom 7. Oktober 2004- 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 S. 6, jeweils m.w.N. und vom 15. Mai 2008 - 2 B 78.07 - juris Rn. 2 f.).
- VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
Anerkennung von Beschäftigungszeiten als förderliche hauptberufliche Tätigkeit
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 10 N 30.20
Berücksichtigung von Erfahrungszeiten im Zuge der Versetzung eines Soldaten in …
Die mit dem bisherigen System verbundene aufwändige und fehleranfällige fiktive Nachzeichnung bei der Einstellung eines früheren Soldaten in ein Beamtenverhältnis sollte durch eine vereinheitlichte und vereinfachte Regelung mit der Folge ersetzt werden, dass der damit verbundene beschleunigte Aufstieg in den Erfahrungsstufen zu einer verbesserten Bezahlung führt (…BT-Drs. 18/6156, S. 1, 22 f., 26 a.E. und 36 a.E.; so bereits BVerwG, Beschluss vom 12. September 2018 - BVerwG 2 B 23.18 -, juris Rn. 9; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 19. Januar 2018, a.a.O., Rn. 67 ff.). - VGH Bayern, 06.09.2022 - 3 ZB 21.1931
Erwerbstätigkeit neben dem Studium keine sonstige hauptberufliche …
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 23/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 80 Abs 5 VwGO
Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung - ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 23/18
Rn. 21 Mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14, 1 BvL12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12) hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr die Unvereinbarkeit diverser Vorschriften des Bewertungsgesetzes mit Art. 3 Abs. 1 GG festgestellt. - BFH, 22.10.2014 - II R 16/13
Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der …
Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 23/18
Mit Beschluss vom 22.10.2014 - II R 16/13 - hat der Bundesfinanzhof (BFH) Vorschriften über die Einheitsbewertung dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt. - BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 23/18
So hat das BVerwG im Urteil vom 29.01.2003 - 9 C 3/02 -, BVerwGE 117, 345 ausgeführt:. - OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz …
Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 23/18
Rn. 27 Mittlerweile hat zwar das OVG Lüneburg mit Urteil vom 20.06.2018 - 9 LB 124/17 - entschieden, dass eine kommunale Zweitwohnungssteuer auch in Ansehung des besagten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 nach der Jahresrohmiete iSd. - BVerwG, 22.10.2002 - 9 B 51.02
Gleichbehandlung der uneingeschränkten Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung …
Auszug aus VG Schleswig, 05.10.2018 - 2 B 23/18
Das Bundesverwaltungsgericht hat schon mit Beschluss vom 22.10.2002 - 9 B 51.02 - ausgeführt, dass § 79 BewG im Falle der Bezugnahme in einer Satzung über die Zweitwohnungssteuer nicht als Bundesrecht, sondern als Landesrecht zu überprüfen ist.
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12
Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …
Rn. 20 1. Das Rechtsschutzbedürfnis ist weder dadurch entfallen, dass aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer (BVerfGE 148, 147) mit einer Neuregelung der von der Zweitwohnungsteuersatzung in Bezug genommenen Normen der Einheitsbewertung, speziell der Jahresrohmiete, zu rechnen ist, noch dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht darin eine Fortgeltungsanordnung jener Normen ausgesprochen hat (vgl. auch VG Schleswig-Holstein, Beschlüsse vom 5. Oktober 2018 - 2 B 22/18 -, - 2 B 23/18 -, juris, jeweils Rn. 29;… vom 8. Oktober 2018 - 2 B 31/18 -, juris, Rn. 19; a.A. Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 20. Juni 2018 - 9 LB 124/17 -, ZKF 2018, S. 211 ff.).
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Rechtsprechung
| VG Halle, 11.05.2018 - 2 B 23/18 HAL |
Kurzfassungen/Presse
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Erweiterungsbau für ein Versorgungszentrum für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle (Saale) gestoppt
Verfahrensgang
- VG Halle, 08.05.2018 - 2 B 23/18
- VG Halle, 11.05.2018 - 2 B 23/18 HAL
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle …
Rn. 7 Mit Beschluss vom 11.05.2018 - 2 B 23/18 HAL - hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller vom 02.02.2018 gegen die Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 24.01.2018 angeordnet.Rn. 34 Die Nutzung des im Eigentum der Antragsteller im vorliegenden Verfahren 2 B 23/18 HAL ( 2 M 53/18 ) stehenden Objekts A-Straße durch das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung (ISW) war bereits im Jahr 2011 beendet und spielt im vorliegenden Verfahren keine Rolle.
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