Rechtsprechung
| BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten; Bedeutung der Verteilung des Körperfetts bei Adipositas; ärztliche Prognose der gesundheitlichen Entwicklung; Änderung der Bewertungsgrundlagen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 3 S 1 Nr 2 BeamtStG, § 86 Abs 1 VwGO
Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten; Bedeutung der Verteilung des Körperfetts bei Adipositas; ärztliche Prognose der gesundheitlichen Entwicklung; Änderung der Bewertungsgrundlagen - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Bewerbung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit - Verlängerung der Probezeit mangels gesundheitlicher Eignung - Adipositas
- Wolters Kluwer
Gesundheitliche Eignung von Bewerbern für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzgl. Adipositas mit einem bestimmten BMI-Wert als "Indikator"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesundheitliche Eignung von Bewerbern für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzgl. Adipositas mit einem bestimmten BMI-Wert als "Indikator"
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Individuelle Beurteilung gesundheitlicher Eignung einer Beamtenbewerberin entscheidend
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Individuelle Beurteilung gesundheitlicher Eignung einer Beamtenbewerberin entscheidend
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 07.03.2012 - 11 A 191/10
- OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2013 - 2 LB 27/12
- BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
- OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Im Übrigen sind diese Fragen in der neueren Rechtsprechung des Senats für Personen, die, wie die Klägerin, weder schwerbehindert noch Schwerbehinderten nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt sind, auch geklärt (Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - juris Rn. 41 ff. = IÖD 2014, 2).Rn. 20 Zudem beruht die Begründung des Oberverwaltungsgerichts auf rechtlichen Annahmen, die nach der neueren Rechtsprechung des Senats überholt sind (Urteile vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - juris und vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, jeweils zur Veröffentlichung in den Entscheidungssammlungen BVerwGE und Buchholz vorgesehen).
- BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12
Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Rn. 20 Zudem beruht die Begründung des Oberverwaltungsgerichts auf rechtlichen Annahmen, die nach der neueren Rechtsprechung des Senats überholt sind (Urteile vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 - juris und vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, jeweils zur Veröffentlichung in den Entscheidungssammlungen BVerwGE und Buchholz vorgesehen).War die Erkrankung einer Probebeamtin bereits vor der Begründung dieses Beamtenverhältnisses bekannt, so darf der Dienstherr die gesundheitliche Eignung der Beamtin bei der anstehenden Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit nur dann im Hinblick auf diese Erkrankung verneinen, wenn sich die Grundlagen ihrer Bewertung inzwischen geändert haben (Urteil vom 30. Oktober 2013 - BVerwG 2 C 16.12 -).
- EuGH, 11.04.2013 - C-335/11
Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Danach schließt der Begriff "Behinderung" einen Zustand ein, der durch eine ärztlich diagnostizierte heilbare oder unheilbare Krankheit verursacht wird, wenn diese Krankheit eine Einschränkung mit sich bringt, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können, und wenn diese Einschränkung von langer Dauer ist (EuGH…, Urteil vom 11. Juli 2006 - Rs. C-13/05, Navas - Slg. 2006, I-6467 Rn. 41, vgl. auch EuGH, Urteil vom 11. April 2013 - Rs. C-335/11 und C-337/11 - juris Rn. 41).
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Nach allgemeiner Ansicht kann aber eine sachlich nicht gerechtfertigte Verwaltungspraxis keine Ansprüche auf Gleichheit im Unrecht begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 17. März 1959 - 1 BvR 53/56 - BVerfGE 9, 213 und vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 - BVerfGE 50, 142 ; Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239 ; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 47 S. 15). - EuGH, 11.07.2006 - C-13/05
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Danach schließt der Begriff "Behinderung" einen Zustand ein, der durch eine ärztlich diagnostizierte heilbare oder unheilbare Krankheit verursacht wird, wenn diese Krankheit eine Einschränkung mit sich bringt, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeinträchtigungen zurückzuführen ist, die in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren den Betreffenden an der vollen und wirksamen Teilhabe am Berufsleben, gleichberechtigt mit den anderen Arbeitnehmern, hindern können, und wenn diese Einschränkung von langer Dauer ist (EuGH, Urteil vom 11. Juli 2006 - Rs. C-13/05, Navas - Slg. 2006, I-6467 Rn. 41, vgl. auch EuGH…, Urteil vom 11. April 2013 - Rs. C-335/11 und C-337/11 - juris Rn. 41). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Nach allgemeiner Ansicht kann aber eine sachlich nicht gerechtfertigte Verwaltungspraxis keine Ansprüche auf Gleichheit im Unrecht begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 17. März 1959 - 1 BvR 53/56 - BVerfGE 9, 213 und vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 - BVerfGE 50, 142 ; Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239 ; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 47 S. 15). - BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92
Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz
Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Nach allgemeiner Ansicht kann aber eine sachlich nicht gerechtfertigte Verwaltungspraxis keine Ansprüche auf Gleichheit im Unrecht begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 17. März 1959 - 1 BvR 53/56 - BVerfGE 9, 213 und vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 25/77 - BVerfGE 50, 142 ; Urteil vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 - BVerfGE 84, 239 ; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 47 S. 15). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Rn. 6 Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr; u.a. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Aufgabe der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist es aber lediglich, im Interesse der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung eine Rechtsfrage zum revisiblen Recht zu klären (Urteil vom 31. Juli 1984 - BVerwG 9 C 46.84 - BVerwGE 70, 24 = Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 4 S. 7 f.). - VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10
Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze
Auszug aus BVerwG, 13.12.2013 - 2 B 37.13
Dagegen ist Gegenstand des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 31. Mai 2011 - 4 S 187/10 - die von der dortigen Klägerin beanspruchte Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. - OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LB 33/11
Anspruch einer in Niedersachsen angestellten Lehrkraft auf Berufung in das …
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
Heilmittelwerbeverordnung
- BVerwG, 04.04.2013 - 2 B 87.12
Bindung des Revisionsgerichts an die in der Berufungsinstanz getroffenen …
- EuGH, 11.04.2013 - C-337/11
Rechtswirksamkeit von Arbeitsverträgen mit verkürzter Kündigungsfrist bei …
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14
Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der …
Der Dienstherr kann die gesundheitliche Eignung eines aktuell dienstfähigen Bewerbers für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nur verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 -, BVerwGE 147, 244, vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 -, BVerwGE 148, 204, und Beschluss vom 13.12.2013 - 2 B 37.13 -, Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2).Solange der Gesetzgeber - wie hier - keinen kürzeren Prognosezeitraum bestimmt, kann der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber danach nur verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird (…vgl. BVerwG, Urteile vom 30.10.2013, a.a.O., vom 25.07.2013, a.a.O., und vom 13.12.2013 - 2 B 37.13 -, Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2).
Auf dieser Grundlage hat sie unter Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand des Bewerbers eine Aussage über die voraussichtliche Entwicklung des Leistungsvermögens zu treffen, die den Dienstherrn in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der gesundheitlichen Eignung im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG eigenverantwortlich zu beantworten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25.07.2013, a.a.O.; Beschluss vom 13.12.2013, a.a.O.).
Die nicht näher belegte Einschätzung eines Mediziners über den voraussichtlichen Verlauf einer beim Bewerber bestehenden Erkrankung reicht hierfür nicht aus (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.10.2013, a.a.O.; Beschluss vom 13.12.2013, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2014 - 2 LB 2/14
Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten zur Übernahme in das …
Rn. 31 Auf die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - das Senatsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.Rn. 37 Sie macht geltend, unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - sowie der dort zitierten einschlägigen "neueren Rechtsprechung" des Gerichts könne nicht von ihrer gesundheitlichen Nichteignung ausgegangen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Zurückverweisungsbeschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - ausgeführt, dass der Dienstherr bei unveränderter Sachlage an seine Bewertung der gesundheitlichen Eignung vor Begründung des Probebeamtenverhältnisses gebunden sei und er die gesundheitliche Eignung einer Beamtin bei der anstehenden Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit nur dann im Hinblick auf eine bereits vor der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe bekannte Erkrankung verneinen dürfe, wenn sich die Bewertungsgrundlagen inzwischen geändert hätten.
- OVG Niedersachsen, 24.10.2022 - 5 LA 139/21
Gesundheitliche Eignung; Polizeivollzugsdienst; Prognosemaßstab
Dieses Urteil ist gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (BVerwG…, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 24ff.; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 22; Nds. OVG…, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 5;… Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 5), d. h. dem Dienstherrn steht insoweit kein gerichtlicherseits nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.Aufgrund dieser grundrechtlichen Bedeutung des Ausschlusses und der überaus langen, sich über Jahrzehnte erstreckenden Prognosevoraussetzungen gilt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, dass der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber nur verneinen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden wird (BVerwG…, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 16, 21;… Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21; Nds. OVG…, Beschluss vom 2.8.2016 - 5 ME 103/16 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 9) oder wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird (BVerwG…, Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21; Nds. OVG…, Beschluss vom 22.3.2019 - 5 PA 122/18 -, juris Rn. 9).
Auf dieser Grundlage hat sie unter Ausschöpfung der vorhandenen Erkenntnisse zum Gesundheitszustand des Bewerbers eine Aussage über die voraussichtliche Entwicklung des Leistungsvermögens zu treffen, die den Dienstherrn in die Lage versetzt, die Rechtsfrage der gesundheitlichen Eignung im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG eigenverantwortlich zu beantworten (BVerwG…, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 23;… Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 22).
Rn. 25 Als Grundlage für die vom Dienstherrn oder vom Gericht zu treffende Entscheidung über die gesundheitliche Eignung des Bewerbers reicht die nicht näher belegte Einschätzung eines Mediziners über den voraussichtlichen Verlauf der beim Bewerber bestehenden Erkrankung nicht aus (BVerwG…, Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 32; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 23).
Zudem ist es bei der medizinischen Bewertung zu berücksichtigen, wenn der individuelle Krankheitsverlauf des Betroffenen Besonderheiten gegenüber den statistischen Erkenntnissen aufweist (BVerwG…, Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 32; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 23).
Rn. 33 zielt ersichtlich auf die zuvor (ZB, S. 4/unten [Bl. 209/GA]) dargestellte bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber nur verneinen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass der Betreffende mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden muss oder wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen wird (BVerwG…, Urteil vom 25.7.2013 - BVerwG 2 C 12.11 -, juris Rn. 16, 21;… Urteil vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 16.12 -, juris Rn. 26; Beschluss vom 13.12.2013 - BVerwG 2 B 37.13 -, juris Rn. 21).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18
Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen …
Bereits der Bewerber um die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe muss damit dem angestrebten (Status-)Amt auch in körperlicher und psychischer Hinsicht gewachsen sein, wobei der Dienstherr, wenn die Erkrankung eines Probebeamten bereits vor der Begründung dieses Beamtenverhältnisses bekannt war, die gesundheitliche Eignung bei der anstehenden Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit nur noch dann im Hinblick auf diese Erkrankung verneinen darf, wenn sich die Grundlage der Bewertung inzwischen geändert hat (BVerwG, Beschluss vom 13.12.2013 - 2 B 37.13 -, Juris m.w.N.). - OVG Thüringen, 30.11.2022 - 2 EO 402/21
Polizeibeamter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Umfang der …
Der in dem ausführlichen Bericht des Polizeiärztlichen Dienstes vom 1. Oktober 2019 erwähnte Body-Maß-Index von 30, 7 ist vielmehr nur dahin zu verstehen, dass die Polizeiärztin damit Anknüpfungs- und Befundtatsachen darstellte, um die Untersuchungsmethoden zu erläutern und die ärztliche Einschätzung sowie deren Grundlage offenzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37/13 - Juris, Rn. 22). - BVerwG, 11.12.2025 - 2 A 4.25
Fehlende gesundheitliche Eignung bei überwiegender Wahrscheinlichkeit erheblicher …
Rn. 20 dd) Dementsprechend kann der Dienstherr die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber nur dann verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen sind oder sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zu ihrer Pensionierung über Jahre hinweg wegen einer chronischen Erkrankung regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und damit eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 26 …und vom 13. Februar 2025 - 2 C 4.24 - BVerwGE 184, 369 Rn. 23; Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2 Rn. 8).Das Risiko, regelmäßig krankheitsbedingt auszufallen, muss deutlich erhöht sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2 Rn. 8).
- VG Regensburg, 18.05.2021 - RN 1 E 20.2894
Erfolgloser Eilantrag auf Ernennung zur Beamtin auf Probe bei fraglicher …
Rn. 55 Zur Beurteilung der Frage, ob bei einem Bewerber bzw. einer Bewerberin die gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG erforderliche gesundheitliche Eignung vorliegt, hat das Bundesverwaltungsgericht folgenden Maßstab entwickelt (B.v. 13.12.2013 - 2 B 37.13 - BeckRS Rn. 21):.Diese Beurteilungsvorgänge erfordern in aller Regel besondere medizinische Sachkunde, über die nur ein Arzt verfügt (BVerwG, B.v. 13.12.2013 - 2 B 37.13 - BeckRS Rn. 21).
Dem Dienstherrn verbleibt insoweit kein Beurteilungsspielraum (vgl. BVerwG, B.v. 13.12.2013 - 2 B 37.13 - BeckRS Rn. 21).
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 4 S 1175/14
Zweifel an der gesundheitlichen Eignung eines Angehörigen des Freiwilligen …
Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe stellt daher eine Einschränkung einer durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützten Position dar, die einer subjektiven Berufswahlschranke im Anwendungsbereich des Art. 12 Abs. 1 GG entspricht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25.07.2013 - 2 C 12.11 -, vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - und Beschluss vom 13.12.2013 - 2 B 37.13 -, jeweils Juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2026 - 4 N 56.23
Beamter auf Probe; fehlende gesundheitliche Eignung; Adipositas; …
Der Kläger nimmt insoweit Bezug auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - und führt im Wesentlichen aus, bereits zum Zeitpunkt seiner Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe hätten umfangreiche Untersuchungen, Laborergebnisse und Stellungnahmen vorgelegen, was auch aus der gutachterlichen Einschätzung vom 13. Januar 2021 hervorgehe, welche das Vorliegen einer Adipositas II. Grades sowie einer arteriellen Hypertonie belegen würden.Bei unveränderter Sachlage ist der Dienstherr an seine Bewertung der gesundheitlichen Eignung vor Begründung des Probebeamtenverhältnisses gebunden (BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - juris Rn. 15 sowie Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - juris Rn. 22 ff.).
- BVerwG, 30.12.2016 - 2 B 31.16
Erfolglose Beschwerde gegen die Verlängerung der Probezeit eines Lehrers
Sie enthält auch keinerlei Aussagen zu der Frage, wie zu verfahren ist, wenn - wie im Streitfall - zum Zeitpunkt des Ablaufs der regulären beamtenrechtlichen Probezeit keine "fundierte medizinische Tatsachenbasis" vorliegt, auf deren Grundlage der Dienstherr seine Entscheidung über die Bewährung des Beamten auf Probe unter dem Gesichtspunkt der gesundheitlichen Eignung treffen könnte (…vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 22 ff. …sowie vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 26 ff. ; Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 2 B 37.13 - Buchholz 232.01 § 9 BeamtStG Nr. 2 Rn. 21). - BVerwG, 21.09.2017 - 2 C 61.16
Amt mit leitender Funktion; Beamtenverhältnis auf Probe; Beauftragung; Leiter …
- VG Berlin, 10.02.2023 - 26 K 166.22
- OVG Niedersachsen, 22.03.2019 - 5 PA 122/18
Einstellung als Finanzanwärterin- PKH-Beschwerde
- OVG Niedersachsen, 02.08.2016 - 5 ME 103/16
Fachpsychiatrische Zusatzbegutachtung; gesundheitliche Eignung; psychiatrisches …
- VG Augsburg, 31.08.2026 - Au 7 K 25.3695
Öffentliche Zuwendungen für Geschäftskosten von Mitgliedern von …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 2 LB 22/15
Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Schulleiters
- VG Karlsruhe, 22.06.2023 - 2 K 506/23
Nutzungsaufnahmeuntersagung eines Tanz- und Nachtclubs; Vergnügungsstätte
- VGH Bayern, 19.07.2021 - 3 CE 21.1616
Erfolgloser Eilantrag auf Freihaltung einer Probebeamtenstelle nach …
- VG Trier, 22.06.2026 - 9 K 1279/26
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2022 - 4 S 10.22
Entlassung eines sich nicht bewährt habenden Probebeamten
- VGH Bayern, 11.09.2019 - 8 ZB 19.1270
Beseitigung eines Schotterwegs und der darunter liegender Rohrleitungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2024 - 10 A 1940/22
Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids für die Errichtung eines …
- VGH Bayern, 30.10.2025 - 24 B 25.1734
Einstellung als Beamtenanwärter, Zusage der Umzugskostenvergütung im Ermessen, …
- VG München, 06.12.2022 - M 3 K 20.4135
Schulwegkostenerstattung in Bayern: Keine Verzichtsmöglichkeit bezüglich der …
- VG Schleswig, 11.03.2015 - 11 A 131/12
Recht der Landesbeamten - Zulage
- VG München, 02.05.2023 - M 5 E 22.6504
Fehlerhaftes Auswahlverfahren, hier wegen Verneinung der gesundheitlichen Eignung
- VG Berlin, 03.05.2022 - 21 K 30.21
- VG Magdeburg, 07.03.2022 - 5 A 65/21
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
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