Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange Verfahrensdauer
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 1 BDG, § 17 Abs 1 S 1 BDG, Art 6 Abs 1 MRK
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange Verfahrensdauer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden Dienstvergehens; Fehlende Ursächlichkeit der verzögerten Einleitung des Disziplinarverfahrens für nachfolgendes Fehlverhalten des Beamten
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 29.01.2019 - 25 K 1139/16
- VGH Hessen, 07.06.2021 - 26 A 1139/19
- BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (39)
- BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16
Disziplinarrechtliche Ahndung der Teilnahme an einer "Gang-Bang-Party"; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende "erhebliche" Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 3 und vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 6 f.).Allerdings erfordert die prozessuale Mitwirkungspflicht jedes Beteiligten, dass ein Antrag auf Terminverlegung unverzüglich gestellt wird, nachdem die Verhinderung bekannt wird (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 4 m. w. N. und - 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 = juris Rn. 4 sowie vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 7).
Im Übrigen muss etwa die Erkrankung oder sonstige Verhinderung des Prozessbevollmächtigten schlüssig aus dem beim Gericht vorgelegten Attest hervorgehen; die Bescheinigung muss so substanziiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6 und vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 8 f.).
- BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 3.12
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Zweck der Disziplinarbefugnis; Verwirkung; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Bei dieser Auslegung ist das Gebot der konventionskonformen Auslegung im Rahmen des methodisch Vertretbaren zu berücksichtigen (Beschluss vom 16. Mai 2012 - BVerwG 2 B 3.12 - NVwZ-RR 2012, 609 Rn. 12).Diese Vorschriften finden nach § 173 Satz 2 VwGO, § 3 LDG MV auch für Disziplinarverfahren Anwendung (…Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - juris Rn. 85; Beschluss vom 16. Mai 2012 a.a.O. Rn. 14).
Unter dieser Voraussetzung kann eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ; Kammerbeschluss vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - DVBl. 2006, 1372 ;… BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 D 30.03 - juris Rn. 80;… vom 8. Juni 2005 - BVerwG 1 D 3.04 - juris Rn. 27 …und vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - juris Rn. 84 f.;… Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 8;… vom 26. August 2009 - BVerwG 2 B 66.09 - juris Rn. 11 und vom 16. Mai 2012 a.a.O. Rn. 9 f.).
- BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03
Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Deshalb sind eine Vertagung rechtfertigende "erhebliche" Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 3 …und vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 6 f.).Allerdings erfordert die prozessuale Mitwirkungspflicht jedes Beteiligten, dass ein Antrag auf Terminverlegung unverzüglich gestellt wird, nachdem die Verhinderung bekannt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 4 m. w. N. und - 1 B 203.03 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 32 = juris Rn. 4 …sowie vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 7).
- BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10
Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels; …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Diese Vorschriften finden nach § 173 Satz 2 VwGO, § 3 LDG MV auch für Disziplinarverfahren Anwendung (Urteil vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - juris Rn. 85;… Beschluss vom 16. Mai 2012 a.a.O. Rn. 14).Unter dieser Voraussetzung kann eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 4. Oktober 1977 - 2 BvR 80/77 - BVerfGE 46, 17 ; Kammerbeschluss vom 9. August 2006 - 2 BvR 1003/05 - DVBl. 2006, 1372 ;… BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 D 30.03 - juris Rn. 80;… vom 8. Juni 2005 - BVerwG 1 D 3.04 - juris Rn. 27 und vom 29. März 2012 - BVerwG 2 A 11.10 - juris Rn. 84 f.;… Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - BVerwG 2 B 19.05 - Buchholz 235.1 § 15 BDG Nr. 2 Rn. 8;… vom 26. August 2009 - BVerwG 2 B 66.09 - juris Rn. 11 …und vom 16. Mai 2012 a.a.O. Rn. 9 f.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Rn. 24 Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 8 f., vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475). - BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Rn. 24 Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 8 f., vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475). - BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Rn. 24 Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 8 f., vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475). - BVerwG, 22.05.2001 - 8 B 69.01
Erheblicher Grund für Terminsaufhebung; chronische Erkrankung des …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Im Übrigen muss etwa die Erkrankung oder sonstige Verhinderung des Prozessbevollmächtigten schlüssig aus dem beim Gericht vorgelegten Attest hervorgehen; die Bescheinigung muss so substanziiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 8 B 69.01 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 30 S. 6 …und vom 20. April 2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 8 f.). - BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98
Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Rn. 24 Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht erfordert gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substanziierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - 6 C 52.65 - BVerwGE 31, 212 ; Beschlüsse vom 6. März 1995 - 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265 S. 8 f., vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. und vom 18. Juni 1998 - 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475). - BVerwG, 10.01.2007 - 1 D 15.05
Alkoholkranker Postbeamter des einfachen Dienstes im Ruhestand; Zugriffsdelikt …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch Vorgesetzte kann unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände - etwa bei Hinweisen auf eine Alkoholabhängigkeit - vorlagen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben sind oder nur unzureichend durchgeführt wurden (BVerwG, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 D 15.05 - Buchholz 235.1 § 85 BDG Nr. 14 Rn. 22;… Beschlüsse vom 11. Juli 2014 - 2 B 70.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 25 Rn. 9 …und vom 20. Dezember 2016 - 2 B 110.15 - Buchholz 235.2 LandesdisziplinarG Nr. 48 Rn. 11). - BVerwG, 28.08.1992 - 5 B 159.91
Mandatsniederlegung - Anspruch auf Terminänderung - Prozeßvertretung
- BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86
Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter …
- BVerwG, 29.04.2004 - 1 B 203.03
Voraussetzungen der Gewährung von Prozesskostenhilfe - Darlegungserfordernisse …
- BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Rechtliches Gehör - Wiedereröffnungsantrag - Ablehnung - Mündliche Verhandlung - …
- BVerwG, 20.12.2016 - 2 B 110.15
Disziplinarrechtliche Würdigung der Alkoholabhängigkeit eines Beamten
- BVerwG, 27.03.1985 - 4 C 79.84
Terminsänderung - Anwaltswechsel - Vertagung - Wiedereröffnung - Mündliche …
- BVerwG, 11.07.2014 - 2 B 70.13
Vereidigung bzw. Gelöbnis ist konstitutives Element vor der ersten Dienstleistung …
- BVerwG, 21.12.2021 - 2 B 50.21
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Begehung eines …
- BVerwG, 19.09.1985 - 2 WD 63.84
Veruntreuung dienstlicher Gelder - Absehen von Höchstmaßnahme - …
- BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 39.85
Tatsachengericht - Überzeugungsgrundsatz - Verweigerung einer Untersuchung - …
- BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder …
- BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17
Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und …
- BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12
Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …
- BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08
Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter; …
- BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des …
- BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen Begehung einer vorsätzlichen …
- BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …
- BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
- BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16
Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit im behördlichen …
- BVerwG, 12.07.2018 - 2 B 1.18
Dauer eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte kein Grund für Absehen von …
- BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05
Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in …
- BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13
Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen …
- BVerwG, 16.08.2021 - 2 B 21.21
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; außerdienstlicher Besitz …
- BVerwG, 22.02.2005 - 1 D 30.03
Techn. Fernmeldehauptsekretär; Schlussbericht des Untersuchungsführers; keine …
- BVerwG, 08.06.2005 - 1 D 3.04
Lauf der Berufungsfrist; Urteilszustellung an Beamten und Verteidiger; …
- BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 66.09
Kriterien für die Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der gesetzlich …
- BVerwG, 14.01.2021 - 2 B 66.20
Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2024 - 3 A 10684/23
Lehrer; Coronapandemie; Redebeiträge während Demonstrationen und Äußerungen in …
Rn. 274 Zwar kann eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch Vorgesetzte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorliegen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich gemacht hätten, diese aber pflichtwidrig unterblieben sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 D 15.05 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 -, juris Rn. 17 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 09.09.2026 - A 13 S 1491/26
Gehörsverstoß; Terminsverlegung; Urlaub des Prozessbevollmächtigten; …
Das rechtliche Gehör kann verletzt sein, wenn das Verwaltungsgericht im Wissen darum, dass dem Kläger oder seinem Prozessbevollmächtigten die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nicht möglich ist, diese durchführt und entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.2022 - 2 B 38.21 - juris Rn. 29;… Beschluss des Senats vom 28.02.2025 - A 13 S 959/24 - juris Rn. 3 ;… GK-AsylG, § 78 Rn. 300 ff.).Darunter sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Fall der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.2022 a. a. O. Rn. 28;… Beschluss des Senats vom 28.02.2025 a. a. O. Rn. 4).
Dem verhinderten Beteiligten obliegt es, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, unverzüglich nach Bekanntwerden schlüssig und substantiiert darzulegen, sodass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grunds zu beurteilen und ggf. eine Ergänzung des Vortrags und (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.06.2022 a. a. O. Rn. 30…, vom 20.04.2017 - 2 B 69.16 - juris Rn. 8…, vom 29.04.2004 - 1 B 203.03 - juris Rn. 4…, vom 22.05.2001 - 8 B 69.01 - juris Rn. 5…, vom 20.06.2000 - 5 B 27.00 - juris Rn. 10 …und vom 26.04.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 3, 6).
- BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 16.23
Aberkennung des Ruhegehalts; Anhörung der Schwerbehindertenvertretung; Dauer des …
Dies setzt allerdings voraus, dass die verzögerte Einleitung für das weitere Fehlverhalten des Beamten ursächlich war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 21;… Beschlüsse vom 18. November 2008 - 2 B 63.08 - Buchholz 235.1 § 17 BDG Nr. 1 Rn. 11 ff., vom 14. Januar 2021 - 2 B 66.20 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 83 Rn. 56 und vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 12;… s. a. Beschluss vom 10. Januar 2024 - 2 B 16.23 - juris Rn. 10).Das von den Beamten durch sein Dienstvergehen zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung wiederhergestellt werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. …und vom 17. November 2017 - 2 C 25.17 - BVerwGE 160, 370 Rn. 92 f.;… Beschlüsse vom 1. Juni 2012 - 2 B 123.11 - juris Rn. 6…, vom 12. Juli 2018 - 2 B 1.18 - Buchholz 235.1 § 38 BDG Nr. 1 Rn. 10…, vom 16. August 2021 - 2 B 21.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 53 Rn. 21, vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 7 ff. …und vom 7. August 2024 - 2 B 10.24 - juris Rn. 11).
Der Bundesgesetzgeber hat aber davon abgesehen, einen inhaltlichen Bezug zwischen der unangemessenen Dauer des Verfahrens und den geltend gemachten materiell-rechtlichen Positionen herzustellen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 51, Beschlüsse vom 16. Mai 2012 - 2 B 3.12 - juris Rn. 14…, vom 1. Juni 2012 - 2 B 123.11 - juris Rn. 12 und vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 7).
Rn. 55 Die auf die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis bezogenen Grundsätze und die Beurteilung der Vereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gelten in gleicher Weise, wenn - wie hier - die angemessene Disziplinarmaßnahme in der Aberkennung des Ruhegehalts besteht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - juris Rn. 59;… Beschlüsse vom 1. Juni 2012 - 2 B 123.11 - juris Rn. 8 und vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 7, 9; s. a. BVerwG…, Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 B 66.14 - juris Rn. 9;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - juris Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2026 - 13 S 1491/26
Glaubhaftmachung von Terminverlegungsgründen durch anwaltliche Versicherung?
Das rechtliche Gehör kann verletzt sein, wenn das Verwaltungsgericht im Wissen darum, dass dem Kläger oder seinem Prozessbevollmächtigten die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung nicht möglich ist, diese durchführt und entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.2022 - 2 B 38.21 Rn. 29;… Beschluss des Senats vom 28.02.2025 - A 13 S 959/24 Rn. 3;… GK-AsylG, § 78 Rn. 300 ff.).Darunter sind solche Umstände zu verstehen, die auch und gerade zur Gewährleistung rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Fall der Aufhebung bzw. Verlegung des bereits anberaumten Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.2022 a. a. O. Rn. 28;… Beschluss des Senats vom 28.02.2025 a. a. O. Rn. 4).
Dem verhinderten Beteiligten obliegt es, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, unverzüglich nach Bekanntwerden schlüssig und substantiiert darzulegen, sodass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grunds zu beurteilen und ggf. eine Ergänzung des Vortrags und (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (zum Ganzen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23.06.2022 a. a. O. Rn. 30…, vom 20.04.2017 - 2 B 69.16 Rn. 8…, vom 29.04.2004 - 1 B 203.03 Rn. 4…, vom 22.05.2001 - 8 B 69.01 Rn. 5…, vom 20.06.2000 - 5 B 27.00 Rn. 10 …und vom 26.04.1999 - 5 B 49.99 Rn. 3, 6).
- OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22
Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …
Ist die Verhängung der Höchstmaßnahme aufgrund eines endgültigen Vertrauensverlustes angezeigt, kann hiervon nicht allein aufgrund des seitdem stattgehabten Zeitablaufs abgesehen werden, weil das zerstörte Vertrauen nicht allein dadurch und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 23.06.2022 - 2 B 38/21, juris Rn. 7;… Urt. v. 15.12.2021 - 2 C 9/21 -, BVerwGE 174, 273-295, Rn. 65 jeweils m.w.N.). - VG Bremen, 13.11.2024 - 8 K 1457/23
Entfernung eines Beamten wegen ausländerfeindlichen, menschenverachtenden, …
Ist die Verhängung der Höchstmaßnahme aufgrund eines endgültigen Vertrauensverlustes angezeigt, kann hiervon nicht allein aufgrund des seitdem stattgehabten Zeitablaufs abgesehen werden, weil das zerstörte Vertrauen nicht allein dadurch und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 23.06.2022 - 2 B 38.21 -, juris Rn. 7;… Urt. v. 15.12.2021 - 2 C 9/21 -, juris Rn. 59 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 80 D 1.22
Disziplinarmaßnahme für ein innerdienstliches Dienstvergehen eines Polizeibeamten
Rn. 95 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die unangemessen lange Dauer des Disziplinarverfahrens i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - zwar keinen bemessungsrelevanten Umstand darstellt, der das Disziplinargericht berechtigt, von der gebotenen Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis abzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - juris Rn. 7 m.w.N.).Unter dieser Voraussetzung kann eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - juris Rn. 7 m.w.N., vgl. Beschluss vom 16. August 2021 - 2 B 21.21 - juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. September 2016 - OVG 80 D 1.14 - EA S. 25 f.).
- VGH Bayern, 06.03.2024 - 16a D 22.422
Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts bei einem Polizeibeamten wegen …
Für die Fälle der Aberkennung des Ruhegehalts gilt nichts anderes (…BVerwG, B.v. 11.5.2010 - 2 B 5.10 - juris Rn. 4; B.v. 23.2.2022 - 2 B 38/21 - juris Rn. 9; BVerfG, B.v. 28.1.2013 - 2 BvR 1912/12 - juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.2025 - 3 A 10958/25
Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst wegen Verstoßes gegen das …
Wie von ihm an dieser Stelle selbst zutreffend ausgeführt wird, kann eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch Vorgesetzte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorlagen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben sind oder nur unzureichend durchgeführt wurden (stRpr, vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 2 B 28.21 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 -, juris Rn. 17 f.). - VGH Baden-Württemberg, 16.04.2024 - DL 16 S 2046/22
Entfernung aus dem Dienst wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit
Rn. 98 Maßgeblich ist die Kenntnis des Dienstvorgesetzten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2018 - 2 C 60.17 -, BVerwGE 163, 356 ; Beschlüsse vom 18.11.2008 - 2 B 63.08 -, NVwZ 2009, 399 , und vom 23.06.2022 - 2 B 38.21 -, juris Rn. 12). - VGH Baden-Württemberg, 11.05.2026 - A 13 S 305/26
Türkei: abgelehnte Gefahr der Gruppenverfolgung von Kurden, Aleviten und …
- BGH, 24.03.2025 - AnwZ (Brfg) 48/24
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls
- BVerwG, 14.01.2026 - 2 B 30.25
- OVG Niedersachsen, 22.01.2024 - 4 LA 40/22
Berufungszulassungsgrund des Verfahrensmangels der Versagung rechtlichen Gehörs …
- BVerwG, 09.12.2024 - 2 B 9.24
Fortführung einer außerdienstlich begonnenen sexuellen Beziehung eines Lehrers …
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.06.2025 - 3 A 10419/25
Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels zur bloßen Verwaltung eigenen …
- BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 24.23
Ablehnung einer Terminverschiebung; Heilung Ausfertigungsmangel
- BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Bezeichnung und Darlegung der Revisionszulassungsgründe in der Beschwerde
- OVG Hamburg, 15.03.2024 - 3 Bf 282/23
Berufungszulassungsantrag; Nichtbescheidung eines erstinstanzlich gestellten …
- VG Gera, 06.05.2026 - 6 K 2564/25
Leistungen nach dem BAföG über das 4. Fachsemester hinaus; Anforderungen an einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2025 - 31 A 3241/21
Aberkennen des Ruhegehalts eines Beamten nach Eintritt in den Ruhestand; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.2025 - A 12 S 2084/24
Besetzungsrüge; Befangenheitsantrag
- VG Karlsruhe, 16.04.2024 - DB 16 K 1956/23
Disziplinarrechtliche Ahndung einer innerdienstlich begangenen sexuellen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2025 - 11 L 2/24
Körperverletzung im Amt durch einen Bundespolizisten
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2024 - 10 L 6/22
Teileinstellung des Disziplinarverfahrens wegen Mängeln der Klageschrift; …
- VG Münster, 25.10.2022 - 13 K 2879/20
Verfassungstreue Reichsbürger Disziplinarklageverbrauch
- VG Freiburg, 16.04.2026 - DB 11 K 288/26
Zuständigkeit der Kammer für Disziplinarsachen für Anträge auf Aussetzungen der …
- BVerwG, 07.08.2024 - 2 B 10.24
Rechtsstreit betreffend ein beamtenrechtliches Disziplinarklageverfahren; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2022 - 10 L 2/21
Anforderungen an die Schriftform einer Berufungsschrift einer Behörde oder …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2025 - 80 D 1.25
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betätigung als Reichsbürger
- BVerwG, 02.12.2024 - 2 B 9.24
Bewertung der Fortführung einer sexuellen Beziehung zu einem minderjährigen …
- VG Bremen, 04.11.2024 - 8 V 1894/24
Disziplinarrecht - Änderung der Sach- und Rechtslage; Aufhebung einer vorläufigen …
- OVG Sachsen, 30.07.2024 - 6 A 318/24
Verletzung rechtlichen Gehörs (abgelehnt); Verlegungsantrag des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2022 - 18 B 814/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2026 - 5 A 1631/25
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Vorliegens aufgeführter …
- OVG Sachsen, 14.11.2025 - 12 A 396/22
Hauptamtlicher Bürgermeister; Dienstvergehen; Eintritt in Ruhestand; Aberkennung …
- VG Karlsruhe, 14.11.2025 - A 18 K 4125/25
Georgien; Herkunftsstaat; Anwendungsvorrang; Unionsrecht; Verfolgungsfreiheit; …
- VG Bremen, 19.05.2025 - 8 V 3130/24
Aussetzungsantrag § 63 BDG a.F. - Amtsbezogenheit; Aussetzung; Bezügeeinbehalt; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2023 - 13 A 10956/22
Gehörsrüge wegen Ablehnung des Antrags auf Verlegung eines Termins zur mündlichen …
- VGH Bayern, 29.10.2025 - 16a D 23.166
Aberkennung des Ruhegehalts, Innerdienstliche Steuerhinterziehungen eines …
- VG Gelsenkirchen, 12.05.2025 - 20a K 1510/25
Terminsverlegungsantrag kurz vor der mündlichen Verhandlung, kein hinreichender …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2025 - 4 LA 83/24
Zu den Anforderungen an einen kurzfristig gestellten Antrag auf Terminsaufhebung …
- OVG Sachsen, 27.09.2023 - 2 A 141/21
Verlegungsantrag; Corona-Pandemie; Ermessen
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