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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,100
OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11 (https://dejure.org/2012,100)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.01.2012 - 2 B 398/11 (https://dejure.org/2012,100)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Januar 2012 - 2 B 398/11 (https://dejure.org/2012,100)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 35 BauGB, § 3 BauRglV, Art 14 GG, Art 3 GG, § 60 Abs 1 BauO SL 2004
    Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten im Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schwarzbau im Außenbereich: Kein Bestandsschutz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlass einer Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität für die Benutzung einer baulichen Anlage "Wochenendhaus" ohne Baugenehmigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 685
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (12)

  • VG Saarlouis, 28.09.2011 - 5 L 867/11

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Nutzungsuntersagung für Wohngebäude im …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28.9.2011 - 5 L 867/11 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 7 Das Verwaltungsgericht hat das Aussetzungsbegehren der Antragstellerin zurückgewiesen(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 28.9.2011 - 5 L 867/11 -) und zur Begründung ausgeführt, bereits die Aufnahme einer Nutzung ohne die dafür erforderliche Baugenehmigung rechtfertige deren Untersagung, sofern die Maßnahme nicht Bestandsschutz genieße oder offensichtlich nachträglich genehmigungsfähig sei.

    Rn. 9 Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 28.9.2011 - 5 L 867/11 -, mit der sie ihr Begehren auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die im Bescheid des Antragsgegners vom 29.6.2011 enthaltenen Nutzungsuntersagungen weiter verfolgt, muss erfolglos bleiben.

  • BVerfG, 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92

    Nutzung eines Bauwerks im Außenbereich und Änderungen der Baurechtsordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
    Auch das Verfassungsrecht gebietet keinen Bestands- und Funktionsänderungen baulicher Anlagen umfassenden "Bestandsschutz".(vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 -, BayVBl. 1996, 240, wonach insbesondere auch "vage Vorstellungen" des Eigentümers über eine Rückkehr zu einer privilegierten Nutzung den Eigentümer nicht davor bewahren, eine bauliche Anlage beseitigen zu müssen) Ob - wie die Antragstellerin nun einwendet - der verstorbene Ehemann auch "Inhaber eines Jagdscheins" gewesen ist und "die Jagdaufsicht gehabt" hat, spielt keine Rolle.
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
    Sind die dort genannten Tatbestandsvoraussetzungen - wie hier - nicht erfüllt, so scheidet der Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als Anspruchsgrundlage für einen Zulassungsanspruch von vorneherein aus.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 22.5.2007 - 4 B 14.07 -, BRS 71 Nr. 111, Urteil vom 12.3.1998 - 4 C 10.97 -, BRS 68 Nr. 16, ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.2001 - 2 Q 19/01 -, SKZ 2001, 203, Leitsatz Nr. 59).
  • BVerwG, 22.05.2007 - 4 B 14.07

    Voraussetzungen für die Annahme einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
    Sind die dort genannten Tatbestandsvoraussetzungen - wie hier - nicht erfüllt, so scheidet der Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG als Anspruchsgrundlage für einen Zulassungsanspruch von vorneherein aus.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 22.5.2007 - 4 B 14.07 -, BRS 71 Nr. 111, Urteil vom 12.3.1998 - 4 C 10.97 -, BRS 68 Nr. 16, ebenso etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.5.2001 - 2 Q 19/01 -, SKZ 2001, 203, Leitsatz Nr. 59).
  • OVG Saarland, 25.01.2005 - 1 Q 51/04

    Verwirkung der Einschreitungsbefugnisse der Baubehörde?

    Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
    Bauaufsichtsbehördliche Einschreitensbefugnisse unterliegen grundsätzlich keiner Verwirkung.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.1.2005 - 1 Q 51/04 -, SKZ 2006, 91, Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. IX RNr. 44, dort für Beseitigungsanordnungen mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen) Das bloße Nichteinschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen ihr bekannte illegale bauliche Anlagen oder deren Nutzung auch über einen längeren Zeitraum begründet für sich genommen kein im Rahmen der Ermessensausübung beim Erlass einer Nutzungsuntersagung beachtliches schutzwürdiges Vertrauen der Betroffenen.
  • OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 400/11

    Bauaufsichtsbehördliches Einschreiten im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
    Vielmehr zeigen sonstige beim Senat anhängige Verfahren, dass der Antragsgegner im Anschluss an die wohl letztlich verfahrensauslösende Anzeige des Wasser-/Abwasserzweckverbandes der Gemeinde A-Stadt im November 2008 auch gegen andere Anlagen in der Umgebung eingeschritten ist.(vgl. etwa das Verfahren 2 B 400/11, das die an das Grundstück der Antragstellerin westlich anschließende Parzelle Nr. 31 betrifft; die Bebauung auf der benachbarten Parzelle Nr. 32 ("Z...") wurde nach Aktenlage ebenfalls vom Antragsgegner aufgegriffen).
  • VGH Hessen, 04.11.1993 - 4 TH 2109/92

    Sofort vollziehbares Nutzungsverbot bei formeller Illegalität; Fristsetzung zur …

    Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
    Da sie in der Beschwerde nicht gesondert thematisiert werden, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den insoweit aufgeworfenen rechtlichen Fragen, insbesondere der Angemessenheit der in solchen Fällen eher großzügig zu bemessenden Befolgungsfrist.(vgl. insoweit beispielsweise VGH Kassel, Beschluss vom 4.11.1993 - 4 TH 2109/92 -, DÖV 1994, 879 (Leitsatz)).
  • OVG Saarland, 10.07.1998 - 2 Q 5/98

    Abstandsflächen bei Grenzgaragen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
    Auch eine Kombination von Nutzungsverbot und Beseitigungsanordnung in einer bauaufsichtsbehördlichen Anordnung unterliegt nach der Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte keinen Bedenken, wenn das Nutzungsverbot dazu dient, gewissermaßen als "Zwischenregelung" die Nutzung einer rechtswidrigen Anlage bis zu deren Beseitigung zu unterbinden.(…vgl. dazu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. IX RNr. 32, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.7.1998 - 2 Q 5/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 51) Mit Blick auf den fehlenden Anschluss des Anwesens an die Wasserversorgung und das öffentliche Abwasserentsorgungssystem bleibt zu ergänzen, dass auch für Außenbereichsgrundstücke dem Erschließungserfordernis nach dem Wortlaut des § 35 Abs. 2 BauGB eine eigenständige Bedeutung zukommt.
  • OVG Saarland, 09.03.1984 - 2 R 175/82
    Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
    Da der Landesgesetzgeber dabei wesentlich eine Sicherstellung des bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick hat, rechtfertigt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend herausgestellt hat - bereits die sich aus dem Nichtvorliegen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die Benutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25, und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, m.w.N.) Das hat der Antragsgegner in der angefochtenen Verfügung zutreffend herausgestellt.
  • OVG Saarland, 24.04.2009 - 2 B 265/09
    Auszug aus OVG Saarland, 06.01.2012 - 2 B 398/11
    Da der Landesgesetzgeber dabei wesentlich eine Sicherstellung des bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick hat, rechtfertigt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend herausgestellt hat - bereits die sich aus dem Nichtvorliegen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die Benutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25, und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, m.w.N.) Das hat der Antragsgegner in der angefochtenen Verfügung zutreffend herausgestellt.
  • OVG Saarland, 10.05.1999 - 2 W 3/99
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.1981 - 2 K 138/80
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für …

    (…BVerwG, U. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 ff. = juris Rn. 26 ff.;… U. v. 19.2.2004 - 4 C 4.03 - BVerwGE 120, 130 = juris Rn. 17;… B. v. 22.5.2007 - 4 B 14.07 - ZfBR 2007, 582 f. = juris Rn. 9;… BayVGH, U. v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BayVBl. 2002, 411 f. = juris Rn. 17; OVG Saarl., B. v. 6.1.2012 - 2 B 398/11 - juris Rn. 15).
  • VGH Hessen, 15.05.2018 - 3 A 395/15

    Baurechtliche Beseitigungsanordnung/Folgenutzungen auf dem Gelände eines …

    Da auch für die Auslegung der in § 3 Abs. 1 BauRegVO verwendeten Begriffe "geordnete Entwicklung des Gemeindegebiets" und "ordnungsgemäße Bebauung" ein behördliches Ermessen nicht besteht (BVerwG, Urteil v. 07.10.1954 - I C 16/53 -, VerwRspr 1955, 857 m. w. Nachw.), ist festzustellen, dass die in § 3 Abs. 1 BauRegVO niedergelegten rechtlichen Anforderungen an den Schutz des Außenbereichs vor dem Eindringen einer ihm wesensfremden Bebauung weitgehend denjenigen des heutigen § 35 BauGB entsprechen (vgl. OVG Saarland, Beschluss v. 06.01.2012 - 2 B 398/11 -, Rdnr. 20, juris).
  • OVG Saarland, 10.07.2013 - 2 B 320/13

    Vorläufiger Rechtsschutz: Nachbarschutz gegen Erweiterung eines Pferdestalls

    Ungeachtet des Umstands, dass diese Vorschrift die im Rahmen eines Anzeigeverfahrens nach § 61 Abs. 2 LBO 2004 nicht beteiligte Bauaufsichtsbehörde regelmäßig berechtigt, eine entsprechende Verfügung bereits im Falle einer formellen Rechtswidrigkeit zu treffen,(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.1.2012 - 2 B 398/11 und 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168, Leitsätze 15 und 16, dort entsprechend zur Nutzungsuntersagung nach dem § 82 Abs. 2 LBO 2004, wonach diese Vorschriften ganz wesentlich eine Sicherstellung des bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick haben) setzt ein sich aus einer Reduzierung des dem Antragsgegner insoweit vom Gesetzgeber eingeräumten Einschreitensermessens ergebender subjektiver Anspruch eines privaten Dritten, hier der Antragstellerin, eine Verletzung zumindest auch seinem Schutz dienender materieller baurechtlicher Vorschriften voraus.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2025 - 3 LB 154/20

    Werkswohnung; Erlöschen des baurechtlichen Bestandsschutzes durch …

    Insoweit wird formuliert, die rechtlichen Anforderungen des § 3 BauRegVO an die Zulässigkeit von Bauvorhaben in sog. Außengebieten hätten, was den Schutz des Außenbereichs vor dem Eindringen einer ihm wesensfremden Bebauung angeht, weitgehend denjenigen des heutigen § 35 BauGB entsprochen (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 2 B 398/11 - juris Rn. 20 m.w.N.; VGH Kassel…, Beschluss vom 15. Mai 2018 - 3 A 395/15 - juris Rn. 42).
  • VG Saarlouis, 18.01.2012 - 5 K 794/11

    Baueinstellung an geduldetem Schwarzbau im Außenbereich

    Rn. 45 vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.01.2012 -2 B 398/11- m.w.N.

    Rn. 49 vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 06.01.2012 -2 B 398/11- m.w.N.

  • VGH Hessen, 03.11.2022 - 3 A 2346/21

    Beseitigung einer ehemaligen Jagdhütte im Außenbereich

    Da auch für die Auslegung der in § 3 Abs. 1 BauRegVO verwendeten Begriffe "geordnete Entwicklung des Gemeindegebiets" und "ordnungsgemäße Bebauung" ein behördliches Ermessen nicht besteht (BVerwG, Urteil vom 07.10.1954 - I C 16/53 -, VerwRspr 1955, 857 m. w. Nachw.), ist festzustellen, dass die in § 3 Abs. 1 BauRegVO niedergelegten rechtlichen Anforderungen an den Schutz des Außenbereichs vor dem Eindringen einer ihm wesensfremden Bebauung weitgehend denjenigen des heutigen § 35 BauGB entsprechen (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2012 - 2 B 398/11 -, Rdnr. 20, juris).
  • OVG Saarland, 18.06.2014 - 2 B 209/14

    Nutzungsuntersagung für ein formell illegales Bordell - Aussetzungsantrag

    Insoweit rechtfertigt, wie die Antragsgegnerin und das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt haben, in aller Regel bereits die sich aus dem Fehlen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die konkrete Nutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung, weil der Landesgesetzgeber bei Erlass dieser Ermächtigungsgrundlage insbesondere auch die Einhaltung des baurechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick hatte.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. zu § 82 Abs. 2 LBO 2004 etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25, vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, und vom 6.1.2012 - 2 B 398/11 und 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168 Leitsatz Nr. 15 und 169 Leitsatz Nr. 16, jeweils m.w.N.) Letzteres ergibt sich im konkreten Fall aus § 60 Abs. 1 LBO 2004.
  • VG Saarlouis, 19.12.2018 - 5 L 1318/18

    Nutzungsuntersagung für ein Internetcafé; faktische Nutzung als Spielhalle

    Eine gegenüber dem Beseitigungsverlangen der Behörde schutzwürdige Vertrauensposition wird für den Bauherrn erst dadurch erlangt, dass ihm in dem hierfür vorgesehenen bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsverfahren eine (im Ablehnungsfalle ggf. auch gerichtlich zu erstreitende) positive Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit seines Vorhabens in der gesetzlich vorgeschriebenen (Schrift-)Form erteilt wird.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.07.2000 - 2 R 6/00 -, vom 28.05.2001 - 2 Q 18-20/01 -, vom 25.01.2005 - 1 Q 51/04 -, SKZ 2006, 91, und vom 06.01.2012 - 2 B 398/11 -, BauR 2012, 685 (Ls.)) Eine solche Baugenehmigung ist für die aufgegriffene Nutzung als Internet-Café indes nicht erteilt worden.
  • OVG Saarland, 14.04.2014 - 2 B 207/14

    Nutzungsuntersagung bei formeller Baurechtswidrigkeit eines über Jahre geduldeten …

    Insoweit rechtfertigt, wie die Antragsgegnerin und das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt haben, regelmäßig bereits die sich aus dem Nichtvorliegen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die konkrete Nutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung, weil der Landesgesetzgeber bei Erlass dieser Ermächtigungsgrundlage insbesondere auch die Einhaltung des baurechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick hatte.(ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluss an OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.3.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, damals noch zu § 104 LBO 1974/80, vgl. zu § 82 Abs. 2 LBO 2004 etwa die Beschlüsse vom 3.7.2007 - 2 B 219/07 -, SKZ 2008, 77, Leitsatz Nr. 25, vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, SKZ 2009, 244, Leitsatz Nr. 40, und vom 6.1.2012 - 2 B 398/11 und 2 B 400/11 -, SKZ 2012, 168 Leitsatz Nr. 15 und 169 Leitsatz Nr. 16, jeweils m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 12.04.2017 - 5 L 473/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die mit Sofortvollzug angeordnete Untersagung …

    Eine gegenüber dem Beseitigungsverlangen der Behörde schutzwürdige Vertrauensposition wird für den Bauherrn erst dadurch erlangt, dass ihm in dem hierfür vorgesehenen bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsverfahren eine (im Ablehnungsfalle ggf. auch gerichtlich zu erstreitende) positive Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über die Zulässigkeit seines Vorhabens in der gesetzlich vorgeschriebenen (Schrift-)Form erteilt wird.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 14.07.2000 - 2 R 6/00 -, vom 28.05.2001 - 2 Q 18-20/01 -, vom 25.01.2005 - 1 Q 51/04 -, SKZ 2006, 91, und 06.01.2012 - 2 B 398/11 -, BauR 2012, 685 (Leitsatz)) Eine solche Baugenehmigung ist für die aufgegriffene Nutzung indes nicht erteilt, sondern förmlich abgelehnt worden.
  • VG Saarlouis, 28.09.2011 - 5 L 867/11

    Erfolgloser Eilantrag gegen eine Nutzungsuntersagung für Wohngebäude im …

  • VG Saarlouis, 04.11.2015 - 5 K 1945/14

    Anordnung der Beseitigung von Bauschuttaufschüttungen und Nutzungsuntersagung

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