Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 Abs 3 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 22 BauNVO
Sach- und Rechtslage bei Nachbarklagen; Auswirkungen eines wechselseitigen Abstandsflächen Verstoß - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 1 Abs 3 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 22 BauNVO, § 6 BauO BE 2005, § 52 Abs 1 S 2 BauO BE 2005, § 68 BauO BE 2005, § 72 BauO BE 2005, § 73 BauO BE 2017, § 2 Abs 2 DSchG BE, § 2 Abs 3 DSchG BE
Baugenehmigung; Nachbarklage; Grenzanbau; Rechtsschutzbedürfnis; Fortbestand der Baugenehmigung; Geltungsdauer der Baugenehmigung; maßgeblicher Zeitpunkt; Abstandsflächenrecht; wechselseitige Abstandsflächenunterschreitung; Treu und Glauben; Rücksichtnahmeverbot; gesunde ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Abwehrrecht des Nachbarn bei wechselseitigem Abstandsflächenverstoß!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Günes Licht für Hotelneubau am Fernsehturm
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
OVG Berlin-Brandenburg gibt grünes Licht für Hotelneubau am Fernsehturm
- datev.de (Kurzinformation)
Oberverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Hotelneubau am Fernsehturm
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Abwehrrecht des Nachbarn bei wechselseitigem Abstandsflächenverstoß! (IBR 2017, 524)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.06.2014 - 19 K 112.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
- BVerwG, 16.08.2018 - 4 B 41.17
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (21)
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2010 - 10 N 17.07
Nachbarklage; Baugenehmigung für grenzständigen Anbau; Zumauern von Fenstern; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
Der Abwehranspruch des Nachbarn ergibt sich daher erst aus der Störung des nachbarlichen Gleichgewichts und nicht schon daraus, dass das angegriffene Vorhaben von öffentlich-rechtlichen Normen abweicht (vgl. m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 -, Rn. 13 ff., …und vom 8. September 2015 - OVG 2 S 28.15 -, juris Rn. 4 ff.;… ebenso zuvor in ständiger Rspr. OVG Berlin, vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 S 43.04 -, juris Rn. 22;… vgl. ebenso u.a. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 26. Juni 2014 - 7 A 2057/12 -, juris Rn. 39; BayVGH…, Urteil vom 4. Februar 2011 - 1 BV 08.131 -, juris Rn. 37;… VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29. September 2010 - 3 S 1752/10 -, juris Rn. 5;… Broy-Bülow, a.a.O., § 6 Rn. 70).Rn. 28 Dabei ist unerheblich, ob die Bebauung auf dem Grundstück des Nachbarn, der ein Abwehrrecht geltend macht, in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Bestimmungen errichtet wurde, ob es aufgrund einer Baugenehmigung Bestandsschutz genießt, und ob die eigene Abstandsflächenunterschreitung ihm subjektiv vorwerfbar ist, denn die Grundsätze zur wechselseitigen Abstandsflächenunterschreitung beziehen sich nicht auf ein Verhalten in der Vergangenheit, sondern auf die gegenwärtige Geltendmachung eines Abwehrrechts und knüpfen allein an die Störung des durch die objektiven Grundstücksverhältnisse geprägten wechselseitigen Austauschverhältnisses an (…vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 26. Juni 2014, a.a.O., Rn. 39 und 51; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. August 2010, a.a.O., Rn. 15, …und vom 8. September 2015, a.a.O., Rn. 7;… a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 -, juris Rn. 13, …und vom 24. Januar 2012 - 2 M 157.11 -, juris Rn. 11).
Insoweit ist eine quantitativ und qualitativ wertende Betrachtung der mit der Verletzung der Abstandflächenvorschriften einhergehenden Beeinträchtigungen vorzunehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2010, a.a.O., Rn. 13;… Broy-Bülow, a.a.O., Rn. 70).
- BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01
Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
So ist bereits nicht erkennbar, dass die besonderen Voraussetzungen für eine Verdichtung des Planungsermessens der Gemeinde zu einer strikten Planungspflicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2003 - 4 C 14.01 -, juris Rn. 16).Rn. 46 Jenseits der tatbestandlichen Voraussetzungen enthält § 34 Abs. 1 BauGB keine Zulassungsschranke in Gestalt eines Planungserfordernisses (…vgl. Söfker in: Enst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 34 Rn. 72; vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2003, a.a.O. Rn. 25).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 2 S 60.13
Rechtsschutzbedürfnis bei Einwendungen gegen den Rohbau trotz Fertigstellung des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
Rn. 34 Zwar indiziert die mit der dargelegten Überdeckung der Abstandsflächen im Hofbereich (s.o. unter 1.a.bb) einhergehende Unterschreitung der abstandsflächenrechtlich geforderten Gebäudeabstände nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht gewahrt sind, wenn nicht ein Ausnahmefall vorliegt, der durch besondere örtliche Verhältnisse oder eine besondere planerische oder bauliche Situation gekennzeichnet ist (vgl. zu § 17 Abs. 2 BauNVO - Urteil des Senats vom 18. Dezember 2007 - OVG 2 A 3.07 -, juris Rn 94;… Urteil vom 22. September 2011 - OVG 2 A 8.11 -, juris Rn. 71; vgl. ferner Beschluss vom 18. September 2013 - OVG 2 S 60.13 -, juris Rn. 27).Rn. 42 b) Das auf die Abwehr städtebaulicher Missstände gerichtete Gebot der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse (§ 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB, vgl. Beschluss des Senats vom 18. September 2013, a.a.O. Rn. 22 ff.) ist ebenfalls nicht zu Lasten der Klägerin verletzt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - 2 S 13.12
Beschwerde; Beschwerdegründe; Baugenehmigung; Anbau; Wintergarten; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
Rn. 48 Zwar kann ein Denkmaleigentümer im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung und die Verhältnismäßigkeit der ihm auferlegten denkmalrechtlichen Erhaltungspflicht mit den Anforderungen des Denkmalschutzes unvereinbare Beeinträchtigungen aus eigenem Recht abwehren, wenn ein Vorhaben in der Umgebung des Denkmals dessen Denkmalwürdigkeit erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 - Beschlüsse des Senats vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, und vom 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, jeweils bei juris).Hierbei müssen die einheitsstiftenden Elemente einen "übersummativen" Aussagewert für die städtebauliche Entwicklung an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit aufweisen (vgl. m.w.N. Beschluss des Senats vom 10. Mai 2012, a.a.O. Rn. 15).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - 7 A 2057/12
Nachbarschutz einer baurechtlichen Genehmigung für den Dachgeschossausbau eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
Der Abwehranspruch des Nachbarn ergibt sich daher erst aus der Störung des nachbarlichen Gleichgewichts und nicht schon daraus, dass das angegriffene Vorhaben von öffentlich-rechtlichen Normen abweicht (…vgl. m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 -, Rn. 13 ff., …und vom 8. September 2015 - OVG 2 S 28.15 -, juris Rn. 4 ff.;… ebenso zuvor in ständiger Rspr. OVG Berlin, vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 S 43.04 -, juris Rn. 22; vgl. ebenso u.a. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 26. Juni 2014 - 7 A 2057/12 -, juris Rn. 39; BayVGH…, Urteil vom 4. Februar 2011 - 1 BV 08.131 -, juris Rn. 37;… VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29. September 2010 - 3 S 1752/10 -, juris Rn. 5;… Broy-Bülow, a.a.O., § 6 Rn. 70).Rn. 28 Dabei ist unerheblich, ob die Bebauung auf dem Grundstück des Nachbarn, der ein Abwehrrecht geltend macht, in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Bestimmungen errichtet wurde, ob es aufgrund einer Baugenehmigung Bestandsschutz genießt, und ob die eigene Abstandsflächenunterschreitung ihm subjektiv vorwerfbar ist, denn die Grundsätze zur wechselseitigen Abstandsflächenunterschreitung beziehen sich nicht auf ein Verhalten in der Vergangenheit, sondern auf die gegenwärtige Geltendmachung eines Abwehrrechts und knüpfen allein an die Störung des durch die objektiven Grundstücksverhältnisse geprägten wechselseitigen Austauschverhältnisses an (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 26. Juni 2014, a.a.O., Rn. 39 und 51;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. August 2010, a.a.O., Rn. 15, …und vom 8. September 2015, a.a.O., Rn. 7;… a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 -, juris Rn. 13, …und vom 24. Januar 2012 - 2 M 157.11 -, juris Rn. 11).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2015 - 2 S 28.15
Baugenehmigung; Nachbarrechtsschutz; Abstandsflächenrecht; wechselseitiger …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
Der Abwehranspruch des Nachbarn ergibt sich daher erst aus der Störung des nachbarlichen Gleichgewichts und nicht schon daraus, dass das angegriffene Vorhaben von öffentlich-rechtlichen Normen abweicht (…vgl. m.w.N. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 -, Rn. 13 ff., und vom 8. September 2015 - OVG 2 S 28.15 -, juris Rn. 4 ff.;… ebenso zuvor in ständiger Rspr. OVG Berlin, vgl. Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 2 S 43.04 -, juris Rn. 22;… vgl. ebenso u.a. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 26. Juni 2014 - 7 A 2057/12 -, juris Rn. 39; BayVGH…, Urteil vom 4. Februar 2011 - 1 BV 08.131 -, juris Rn. 37;… VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29. September 2010 - 3 S 1752/10 -, juris Rn. 5;… Broy-Bülow, a.a.O., § 6 Rn. 70).Rn. 28 Dabei ist unerheblich, ob die Bebauung auf dem Grundstück des Nachbarn, der ein Abwehrrecht geltend macht, in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Bestimmungen errichtet wurde, ob es aufgrund einer Baugenehmigung Bestandsschutz genießt, und ob die eigene Abstandsflächenunterschreitung ihm subjektiv vorwerfbar ist, denn die Grundsätze zur wechselseitigen Abstandsflächenunterschreitung beziehen sich nicht auf ein Verhalten in der Vergangenheit, sondern auf die gegenwärtige Geltendmachung eines Abwehrrechts und knüpfen allein an die Störung des durch die objektiven Grundstücksverhältnisse geprägten wechselseitigen Austauschverhältnisses an (…vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 26. Juni 2014, a.a.O., Rn. 39 und 51;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11. August 2010, a.a.O., Rn. 15, und vom 8. September 2015, a.a.O., Rn. 7;… a.A. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. November 2016 - 2 L 124/15 -, juris Rn. 13, …und vom 24. Januar 2012 - 2 M 157.11 -, juris Rn. 11).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 2 B 24.12
Gestalterische Vorgaben für eine unter Denkmalschutz stehende Gesamtanlage …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
Ein Denkmalbereich in der Form einer Gesamtanlage ist eine Mehrheit baulicher Anlagen, die durch einen inneren Funktionszusammenhang gekennzeichnet ist und in der Regel, wenn auch nicht notwendigerweise, konzeptionell in einem Zug geplant und errichtet worden ist (vgl. m.w.N. Urteil des Senats vom 21. April 2016 - OVG 2 B 24.12 -, juris Rn. 51). - BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10
Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass nicht jedes Vorhaben, das bodenrechtlich beachtliche Spannungen begründet oder erhöht und deshalb geeignet ist, ein Planungsbedürfnis zu begründen, gleichzeitig rücksichtslos sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 2010 - 4 C 7.10 -, juris Rn. 23). - BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08
Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
Rn. 48 Zwar kann ein Denkmaleigentümer im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgewährleistung und die Verhältnismäßigkeit der ihm auferlegten denkmalrechtlichen Erhaltungspflicht mit den Anforderungen des Denkmalschutzes unvereinbare Beeinträchtigungen aus eigenem Recht abwehren, wenn ein Vorhaben in der Umgebung des Denkmals dessen Denkmalwürdigkeit erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 4 C 3.08 - Beschlüsse des Senats vom 25. Januar 2011 - OVG 2 S 93.10 -, und vom 10. Mai 2012 - OVG 2 S 13.12 -, jeweils bei juris). - BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2017 - 2 B 4.16
Abzustellen ist darauf, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215.96 -, juris Rn. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - 2 A 8.11
Bebauungsplan für das sog. Wertheim-Areal unwirksam
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07
Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2011 - 2 S 93.10
Neubau einer Sporthalle neben denkmalgeschütztem Herrenhaus in Groß Kreutz …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 10 B 4.12
Nachbarklage vor dem Oberverwaltungsgericht gegen ein Bauvorhaben in der Nähe des …
- BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07
Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung; …
- BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10
Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender …
- VGH Bayern, 04.02.2011 - 1 BV 08.131
Wechselseitige Nachbarrechtsverstöße - Ausschluss des baurechtlichen Abwehrrechts …
- OVG Berlin, 27.10.2004 - 2 S 43.04
Tiefe der Abstandsfläche zu öffentlichen Verkehrsflächen
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 2 L 124/15
Reichweite der Rechtskraft einer Klageabweisung in einem …
- VGH Bayern, 24.04.2015 - 9 ZB 12.1318
Baurechtliche Nachbarklage; Gebot der Rücksichtnahme; Zumauern von …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 2 S 50.17
Beschwerde; Nachbar; Baugenehmigung; "Sky Rooms"; Rechtsschutzbedürfnis; …
Der Abwehranspruch des Nachbarn ergibt sich erst aus der Störung des nachbarlichen Gleichgewichts und nicht schon daraus, dass das angegriffene Vorhaben von öffentlich-rechtlichen Normen abweicht (vgl. zum Vorstehenden: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rdn. 27 m.w.N.).Grundsätzlich indiziert die mit einer Überdeckung der Abstandsflächen einhergehende Unterschreitung der abstandsflächenrechtlich geforderten Gebäudeabstände, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht gewahrt sind, wenn nicht ein Ausnahmefall vorliegt, der durch besondere örtliche Verhältnisse oder eine besondere planerische oder bauliche Situation gekennzeichnet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rdn. 34).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2017 - 10 N 29.17
Wahrung der Nachbarrechte bei wechselseitigem Abstandsflächenverstoß
Es ist in der Rechtsprechung (u.a. OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 11. August 2010 - OVG 10 N 17.07 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 8. September 2015 - OVG 2 S 28.15 -, juris Rn. 4; Urteil vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rn. 27;… vgl. auch Reimus/Semtner/Langer, BbgBO, 4. Aufl. 2017, § 6 Rn. 8 m.w.N.) allgemein anerkannt, dass sich ein Nachbar nach Treu und Glauben gegenüber einer Baugenehmigung in der Regel nicht mit Erfolg auf die Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift berufen kann, wenn auch die Bebauung auf seinem Grundstück den Anforderungen dieser Vorschrift nicht entspricht und die beidseitigen Abweichungen annähern gleichgewichtig sind.Dabei ist unerheblich, ob die Bebauung auf dem Grundstück des Nachbarn, der ein Abwehrrecht geltend macht, in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Bestimmungen errichtet wurde, ob es aufgrund einer Baugenehmigung Bestandsschutz genießt und ob die eigene Abstandsflächenunterschreitung ihm subjektiv vorwerfbar ist, denn die Grundsätze zur wechselseitigen Abstandsflächenunterschreitung beziehen sich nicht auf ein Verhalten in der Vergangenheit, sondern auf die gegenwärtige Geltendmachung eines Abwehrrechts und knüpfen allein an die Störung des durch die objektiven Grundstücksverhältnisse geprägten wechselseitigen Austauschverhältnisses an (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rn. 28).
Dass hier der Abstandsflächenverstoß gemessen am Schutzzweck der verletzten Vorschrift zu schlechthin untragbaren, als Missstand zu qualifizierenden Beeinträchtigungen führen würde (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rn. 27), hat die Klägerin nicht substantiiert dargelegt.
Es ist nämlich bereits geklärt, das es dabei unerheblich ist, ob die eigene Abstandsflächenunterschreitung der Klägerin subjektiv vorwerfbar ist (OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rn. 28).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 A 28.17
Antragsbefugnis gegen Bebauungsplan; Beeinträchtigung abstandsflächenrechtlich …
Bereits die mit der Überdeckung der Abstandsflächen einhergehende Unterschreitung der abstandsflächenrechtlich erforderlichen Gebäudeabstände der Bauordnung Berlin indiziert nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht gewahrt sind, wenn nicht ein Ausnahmefall vorliegt, der durch besondere örtliche Verhältnisse oder eine besondere planerische oder bauliche Situation gekennzeichnet ist (st. Rspr. des Senats, vgl. u.a. Urteil vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rn. 34;… Beschluss vom 11. Juli 2018 - OVG 2 S 50.17 -, juris Rn. 31).Ebenso wenig liegt auf der Hand, dass dem Grundstückseigentümer des Baufeldes MK H2 wegen einer eigenen Abstandsflächenverletzung eine Berufung auf das Rücksichtnahmegebot unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben versagt wäre (vgl. Urteil des Senats vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rn. 27 ff., zur wechselseitigen Abstandsflächenunterschreitung).
- VG Köln, 27.02.2018 - 2 K 6783/17
Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohngebäudes hinsichtlich …
Rn. 21 ständige Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. nur Urteil vom 24.04.2001 - 10 A 1402/98 -, BRS 64 Nr. 188; Beschluss vom 07.05.2010 - 7 B 330/10 -, jeweils m. w. N; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.04.2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.07.1997 - 3 M 82/97 -, juris; ferner Urteil der Kammer vom 07.12.2010 - 2 K 6661/09.Rn. 23 ständige Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. nur Urteil vom 24.04.2001 - 10 A 1402/98 -, BRS 64 Nr. 188; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.04.2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.07.1997 - 3 M 82/97 -, juris.
Rn. 27 vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.04.2017 - OVG 2 B 4.16 -, 4. Leitsatz, juris.
- VGH Hessen, 11.06.2019 - 3 B 731/18
Einzelfall der rechtmäßigen Umnutzung einer Grenzgarage zu Wohnzwecken
Der Abwehranspruch des Nachbarn ergibt sich daher erst aus der Störung des nachbarlichen Gleichgewichts und nicht schon daraus, dass das angegriffene Vorhaben von öffentlich-rechtlichen Normen abweicht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.04.2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rdnr. 27, 28). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2025 - 7 A 42.24
Wechselseitige Abstandsflächenunterschreitung benachbarter Windenergieanlagen
Dass die beiderseitige Abstandsflächenunterschreitung zu einer gemessen am Schutzzweck des Abstandsflächenrechts schlechthin untragbaren Beeinträchtigung des klägerischen Grundstücks führen würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 - juris Rn. 33), ist weder vorgetragen noch ersichtlich. - OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2018 - 2 S 48.17
Nachbarklage gegen den Anbau einer Doppelhaushälfte; Verletzung des Gebots des …
Nicht jedes Vorhaben, das bodenrechtlich beachtliche Spannungen begründet oder erhöht und deshalb geeignet ist, ein Planungsbedürfnis zu begründen, ist aber gleichzeitig rücksichtslos (vgl. Urteil des Senats vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rn. 45; BVerwG…, Urteil vom 16. September 2010 - 4 C 7.10 -, juris Rn. 23). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2025 - 2 B 6.23
Ablehnung des Anspruchs des Nachbarn auf ordnungsbehördliches Einschreiten in …
Dabei ist unerheblich, ob die Bebauung auf dem Grundstück des Nachbarn, der ein Abwehrrecht geltend macht, in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Bestimmungen errichtet wurde, ob es aufgrund einer Baugenehmigung Bestandsschutz genießt, und ob die eigene Abstandsflächenunterschreitung ihm subjektiv vorwerfbar ist, denn die Grundsätze zur wechselseitigen Abstandsflächenunterschreitung beziehen sich nicht auf ein Verhalten in der Vergangenheit, sondern auf die gegenwärtige Geltendmachung eines Abwehrrechts und knüpfen allein an die Störung des durch die objektiven Grundstücksverhältnisse geprägten wechselseitigen Austauschverhältnisses an (vgl. zu allem Senatsurteil vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 - juris Rn. 27 f.).Denn zum einen wird eine Verletzung der Abstandsflächen auf seinem Grundstück im Wesentlichen durch das Wohnhaus begründet, wobei dieser Verstoß dem abstandsrechtlichen Schutzzweck einer Wahrung des Sozialabstandes bzw. des Wohnfriedens (vgl. Senatsurteil vom 4. April 2017, a.a.O., Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2023 - OVG 10 N 56/20 - juris Rn. 7;… Beschluss vom 14. März 2006 - OVG 10 S 7.05 - juris Rn. 26) in einem erheblich größeren Umfang zuwiderläuft als die baulichen Anlagen der Beigeladenen, selbst wenn es sich bei dem auf dem Grundstück der Beigeladenen errichteten Unterstand um einen Aufenthaltsraum handeln sollte, was zwischen den Beteiligten umstritten ist und offenbleiben kann.
- OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten …
Davon ist unter Berücksichtigung der Besonderheiten des bremischen Landesrechts aber jedenfalls dann nicht auszugehen, wenn die Grenzbebauung des sich auf die Einhaltung der Abstandsflächen berufenden Nachbarn nach dem geltenden Bauordnungsrecht rechtmäßig ist und damit keine Unterschreitung der von diesem geforderten Abstandsflächen vorliegt (vgl. Kuchler, BauR 2015, 1580 ;… vgl. zu Fällen, in denen früher gültige Abstandsflächen vom Nachbarn eingehalten wurden OVG LSA, Beschl. v. 28.11.2016 - 2 L 124/15, juris Rn. 12 u. v. 24.01.2012 - 2 M 157/11, juris Rn. 11;… OVG NRW, Beschl. v. 16.01.1997 - 10 B 3126/96, juris Rn. 4; a.A. zum dortigen Landesrecht wohl OVG SH, Beschl. v. 30.11.1999 - 1 M 122/99, juris Rn. 3 und OVG Bln-Bbg, Urt. v. 04.04.2017 - OVG 2 B 4/16, juris Rn. 26). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2019 - 2 B 5.16
Pflicht zur Einhaltung von Abstandflächen für das Gesamtgebäude bei dessen …
Dabei ist unerheblich, ob die Bebauung auf dem Grundstück des Nachbarn, der ein Abwehrrecht geltend macht, in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Bestimmungen errichtet wurde, ob es Bestandsschutz genießt und ob die eigene Abstandsflächenunterschreitung subjektiv vorwerfbar ist, denn die Grundsätze zur wechselseitigen Abstandsflächenunterschreitung beziehen sich nicht auf ein Verhalten in der Vergangenheit, sondern auf die gegenwärtige Geltendmachung eines Abwehrrechts und knüpfen allein an die Störung des durch die objektiven Grundstücksverhältnisse geprägten wechselseitigen Austauschverhältnisses an (vgl. Urteil des Senats vom 4. April 2017 - OVG 2 B 4.16 -, juris Rn. 27 f.). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2024 - 3a S 9.23
Vorläufiger Rechtsschutz - Drittanfechtung - Landschaftsrahmenplan - …
- VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17
Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner …
- VGH Hessen, 03.01.2023 - 3 B 518/22
Nachbarwiderspruch gegen Bauvorhaben; treuwidrige Berufung auf die Überdeckung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2023 - 10 N 56.20
Sicherung eines ausreichenden Sozialabstands durch Abstandsflächen; Balkonanbau
- VG Hamburg, 24.09.2018 - 6 K 4519/13
Ermittlung eines seitlichen Grenzabstands
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2022 - 2 B 4.18
- VG Berlin, 06.07.2017 - 13 K 97.16
Erforderlichkeit eines Widerspruchverfahrens gegen eine nicht bekanntgegebene …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2024 - 7 A 29.24
Windenergieanlage; Drittanfechtungsklage; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Antrag auf Gewährung eines vorübergehenden Kindererziehungszuschlags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78 BBG, § 45 BeamtStG, § 50e BeamtStG
Antrag auf Gewährung eines vorübergehenden Kindererziehungszuschlags - Wolters Kluwer
Gewährung eines Kindererziehungszuschlags; Erfassung von sämtlichen in Betracht kommenden Zuschlägen bei vorübergehender Gewährung durch Antragstellung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung eines Kindererziehungszuschlags; Erfassung von sämtlichen in Betracht kommenden Zuschlägen bei vorübergehender Gewährung durch Antragstellung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 07.01.2013 - 23 K 5322/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2015 - 3 A 348/13
- BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16
Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
Die durch Spezialvorschriften im Einzelnen nach Art und Umfang begrenzten Ansprüche des Beamten können deshalb nicht durch Rückgriff auf die Fürsorgegeneralklausel erweitert werden (BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 und vom 2. Februar 2017 - 2 C 22.16 - Rn. 22 ff.). - BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99
Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
Die durch Spezialvorschriften im Einzelnen nach Art und Umfang begrenzten Ansprüche des Beamten können deshalb nicht durch Rückgriff auf die Fürsorgegeneralklausel erweitert werden (BVerwG, Urteile vom 21. Dezember 2000 - 2 C 39.99 - BVerwGE 112, 308 …und vom 2. Februar 2017 - 2 C 22.16 - Rn. 22 ff.). - BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11
Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5 …und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
- BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 5 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9). - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74
Militärische Ausbildung - Studium - Ehemaliger Berufssoldat - Offizier auf Zeit - …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und Ruhestandsbeamten (§ 78 BBG, § 45 BeamtStG) gebietet eine solche Hinweis- oder Belehrungspflicht nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 105.74 - BVerwGE 52, 70 …und Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 118.15 - Buchholz 237.9 § 83 SaarLBG Nr. 1 Rn. 11). - BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15
Hinweispflicht des Dienstherrn bei möglichen Auswirkungen der Bewilligung von …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und Ruhestandsbeamten (§ 78 BBG, § 45 BeamtStG) gebietet eine solche Hinweis- oder Belehrungspflicht nicht (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - 6 C 105.74 - BVerwGE 52, 70 und Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 118.15 - Buchholz 237.9 § 83 SaarLBG Nr. 1 Rn. 11). - BVerwG, 29.06.1992 - 3 B 102.91
Anforderungen an die Revision eröffnende Divergenz - Grundsätzliche Bedeutung der …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
Klärungsbedürftig sind nur solche Rechtsfragen, die das Berufungsgericht entschieden hat, nicht aber solche, die sich erst stellen würden, wenn es anders entschieden hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 5 f. …und vom 11. Oktober 2005 - 10 B 8.05 - juris Rn. 4). - BVerwG, 11.10.2005 - 10 B 8.05
Notwendigkeit der Errichtung einer Umgehungsstraße zur Verbreiterung einer …
Auszug aus BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 4.16
Klärungsbedürftig sind nur solche Rechtsfragen, die das Berufungsgericht entschieden hat, nicht aber solche, die sich erst stellen würden, wenn es anders entschieden hätte (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 5 f. und vom 11. Oktober 2005 - 10 B 8.05 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 08.08.2023 - 5 B 14.22
Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher
Klärungsbedürftig in einem Revisionsverfahren sind aber grundsätzlich nur solche Rechtsfragen, die die Vorinstanz entschieden hat, nicht aber solche, die sich erst stellen, wenn die Vorinstanz anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 1992 - 3 B 102.91 - Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 17 S. 6 und vom 16. März 2017 - 2 B 4.16 - Buchholz 239.1 § 50e BeamtVG Nr. 3 Rn. 12). - BVerwG, 02.08.2023 - 8 B 5.23
Zuteilung eines Abfindungsgrundstücks im Rahmen eines vereinfachten …
Dies sind nur solche Rechtsfragen, die das Oberverwaltungsgericht entschieden hat, nicht aber solche, die sich erst stellen würden, wenn es anders entschieden hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2017 - 2 B 4.16 - Buchholz 239.1 § 50e BeamtVG Nr. 3 Rn. 12).
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Abs 1 UmwRG; § 4 Abs 3 UmwRG; § 42 Abs 2 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO
Antragsbefugnis; Aussetzungsantrag; Drittschutz; Einstweiliger Rechtsschutz; Infraschall; Nachbarwiderspruch; Optische Beeinträchtigungen; Subjektive Rechte; tieffrequenter Schall; Windenergieanlage - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Windpark in Kalkriese erfolglos
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
- OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14
Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept; …
Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
Mit dem BVerwG geht die Kammer weiterhin davon aus, dass § 4 Abs. 3 UmwRG allein die Sachprüfung innerhalb eines (schon aus anderen Gründen) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30/10 - juris; VG Osnabrück,Urteil vom 28.04.2016 - 2 A 89/14 - juris).Die Kammer schließt aus der Entscheidung des BVerwG vom 22.10.2015 (7 C 15/13, juris), dass eine Genehmigungsentscheidung, die aufgrund einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung getroffen worden ist, auf Antrag eines Dritten nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2 allein wegen dieses Fehlers aufzuheben ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die verletzte Vorschrift der Gewährung materieller subjektiver Rechte dient (vgl. ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2016 - 2 A 89/14 - juris; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris und VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS - juris).
Die beschließende Kammer hat dazu jüngst (Urteil vom 28.04.2016 - 2 A 89/14 -, juris) ausgeführt:.
Rn. 24 Würde man dem Antragsteller hier allein wegen seiner Eigentümerstellung dennoch eine Antragsbefugnis zuerkennen, führte dies angesichts der damit zusätzlich eröffneten Rügemöglichkeiten auf Grundlage des § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 UmwRG dazu, dass er sich im Rahmen der Überprüfung der Genehmigung und damit auch der UVP-Vorprüfung auch auf die Verletzung nicht unmittelbar seinem Schutz dienender Rechte berufen könnte (vgl. Urteil der Kammer vom 28.04.2016 - 2 A 89/14 -, juris).
- EuGH, 15.10.2015 - C-137/14
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
Rn. 8 Entgegen der Ansicht des Antragstellers, der sich auf die Rechtsprechung des OVG NRW bezieht, führt die neuere Rechtsprechung des EuGH (vgl. nur Urteil vom 07.11.2013 - C-72/12, "Altrip" - und vom 15.10.2015 - C-137/14 -, jeweils zit. nach juris) dabei nicht zu einer "Abschaffung" des Systems der Antrags- und Klagebefugnis aus § 42 Abs. 2 VwGO, soweit - wie hier - der Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) eröffnet ist.Eine derart umfassende Rügemöglichkeit für einen Grundstückseigentümer, der im Einwirkungsbereich der genehmigten Anlage lediglich über unbebaute Wald- und Grünflächen verfügt, auf denen er in seiner Freizeit Obst und Gemüse anbaut und Tiere für den Eigenbedarf bzw. als Hobby hält, dehnte den Rechtsschutz nach Ansicht der Kammer auch im Lichte der mit Blick auf die UVP-Richtlinie ergangenen Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 07.11.2013 und vom 15.10.2015, a.a.O.) unverhältnismäßig aus.
- VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15
Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen …
Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
Die Kammer schließt aus der Entscheidung des BVerwG vom 22.10.2015 (7 C 15/13, juris), dass eine Genehmigungsentscheidung, die aufgrund einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung getroffen worden ist, auf Antrag eines Dritten nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2 allein wegen dieses Fehlers aufzuheben ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die verletzte Vorschrift der Gewährung materieller subjektiver Rechte dient (vgl. ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2016 - 2 A 89/14 - juris; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris und VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS - juris).Vielmehr geht die Kammer - ihrer bisherigen Rechtsprechung folgend (vgl. Beschluss vom 12.09.2013 - 2 B 29/12 - n.v.) mit dem BVerwG auch weiterhin davon aus, dass § 4 Abs. 3 UmwRG allein die Sachprüfung innerhalb eines (schon aus anderen Gründen) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30/10 - juris; ebenso Beschluss vom 27.06.2013 - 4 B 37/12 - juris; ebenso VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris; dem folgend VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS - juris)..
- VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15
Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher …
Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
Die Kammer schließt aus der Entscheidung des BVerwG vom 22.10.2015 (7 C 15/13, juris), dass eine Genehmigungsentscheidung, die aufgrund einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung getroffen worden ist, auf Antrag eines Dritten nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2 allein wegen dieses Fehlers aufzuheben ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die verletzte Vorschrift der Gewährung materieller subjektiver Rechte dient (vgl. ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2016 - 2 A 89/14 - juris; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris und VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS - juris).Vielmehr geht die Kammer - ihrer bisherigen Rechtsprechung folgend (vgl. Beschluss vom 12.09.2013 - 2 B 29/12 - n.v.) mit dem BVerwG auch weiterhin davon aus, dass § 4 Abs. 3 UmwRG allein die Sachprüfung innerhalb eines (schon aus anderen Gründen) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2011 - 9 A 30/10 - juris; ebenso Beschluss vom 27.06.2013 - 4 B 37/12 - juris; ebenso VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris; dem folgend VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS - juris)..
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15
Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und …
Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
Er führt nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren (vgl. dazu jüngst OVG NRW, Beschluss vom 06.05.2016 - 8 B 866/15 -, juris, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2008 - 8 A 2138/06
Erteilung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für die Errichtung von je …
Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
Eine dominante und optisch bedrängende Wirkung einer Windenergieanlage ist der Rechtsprechung zufolge bereits in der Regel ausgeschlossen, wenn der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage beträgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.06.2010 - 12 ME 240/09 - OVG NRW, Urteil vom 28.08.2008 - 8 A 2138/06 -, jeweils zit. nach juris, und auch Nr. 3.4.1.9 des "Windenergieerlasses", a.a.O.). - OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2015 - 1 MB 14/15
Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen …
Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
Es gibt keinen wissenschaftlich gesicherten Hinweis darauf, dass von dem von Windenergieanlagen verursachten Infraschallanteil, der unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt, eine Gesundheitsgefahr oder eine erhebliche Belästigung ausgeht (OVG S-H, Urteil vom 31.07.2015 - 1 MB 14/15 -, juris, m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 21.06.2010 - 12 ME 240/09
Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung …
Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
Eine dominante und optisch bedrängende Wirkung einer Windenergieanlage ist der Rechtsprechung zufolge bereits in der Regel ausgeschlossen, wenn der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage mindestens das Dreifache der Gesamthöhe der geplanten Anlage beträgt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.06.2010 - 12 ME 240/09 - OVG NRW…, Urteil vom 28.08.2008 - 8 A 2138/06 -, jeweils zit. nach juris, und auch Nr. 3.4.1.9 des "Windenergieerlasses", a.a.O.). - EuGH, 07.11.2013 - C-72/12
Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …
Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
Rn. 8 Entgegen der Ansicht des Antragstellers, der sich auf die Rechtsprechung des OVG NRW bezieht, führt die neuere Rechtsprechung des EuGH (vgl. nur Urteil vom 07.11.2013 - C-72/12, "Altrip" - und vom 15.10.2015 - C-137/14 -, jeweils zit. nach juris) dabei nicht zu einer "Abschaffung" des Systems der Antrags- und Klagebefugnis aus § 42 Abs. 2 VwGO, soweit - wie hier - der Anwendungsbereich des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) eröffnet ist. - BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13
Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser; …
Auszug aus VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 4/16
Die Kammer schließt aus der Entscheidung des BVerwG vom 22.10.2015 (7 C 15/13, juris), dass eine Genehmigungsentscheidung, die aufgrund einer fehlerhaften UVP-Vorprüfung getroffen worden ist, auf Antrag eines Dritten nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und 2 allein wegen dieses Fehlers aufzuheben ist, ohne dass es darauf ankäme, ob die verletzte Vorschrift der Gewährung materieller subjektiver Rechte dient (vgl. ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 28.04.2016 - 2 A 89/14 - juris; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris und VG Kassel, Beschluss vom 04.04.2016 - 1 L 2532/15.KS - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung …
- OVG Niedersachsen, 08.03.2006 - 7 KS 145/02
Rechtsschutzmöglichkeiten einer Gemeinde gegen die atomrechtliche Nutzung eines …
- BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89
Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 8 B 400/15
Windpark in Swisttal-Odendorf vorläufig gestoppt
- BVerwG, 25.02.1954 - I B 196.53
Rechtsstellung des Nachbarn bei baurechtlichen Dispensen - Zweckbestimmung einer …
- OVG Niedersachsen, 15.04.2010 - 1 ME 22/10
Entbehrlichkeit der Durchführung des behördlichen Aussetzungsverfahrens trotz …
- BVerwG, 01.03.2011 - 2 B 30.11
Vereinbarkeit der § 6 , § 52 Abs. 1 und § 84 Abs. 2 Laufbahnverordnung NRW ( LVO …
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