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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.07.2022

Rechtsprechung
   OVG Bremen, 04.05.2021 - 2 B 40/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12389
OVG Bremen, 04.05.2021 - 2 B 40/21 (https://dejure.org/2021,12389)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04.05.2021 - 2 B 40/21 (https://dejure.org/2021,12389)
OVG Bremen, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - 2 B 40/21 (https://dejure.org/2021,12389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremBG § 109; BremBG § 113; GG Art 3 Abs 3 Satz 2; GG Art 33 Abs 2
    Ausschluss eines schwerbehinderten Feuerwehrbeamten aus einem Beförderungsverfahren wegen fehlender Atemschutztauglichkeit - Atemschutztauglichkeit; Beförderung; Dienstposten; Feuerwehr; Feuerwehrbeamte; Feuerwehrdienstfähigkeit; gesundheitliche Eignung; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Freihaltung des Dienstpostens eines Sachbearbeiters in der Abteilung vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der Feuerwehr - Ausschluss eines schwerbehinderten Feuerwehrbeamten wegen fehlender Atemschutztauglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freihaltung des Dienstpostens eines Sachbearbeiters in der Abteilung vorbeugender Brandschutz und Gefahrenschutz der Feuerwehr i.R.d. Beförderung bei eingeschränkter Feuerwehrdienstfähigkeit eines Bewerbers; Ausschluss eines schwerbehinderten Feuerwehrbeamten aus einem ...

  • rechtsportal.de

    Freihaltung des Dienstpostens eines Sachbearbeiters in der Abteilung vorbeugender Brandschutz und Gefahrenschutz der Feuerwehr i.R.d. Beförderung bei eingeschränkter Feuerwehrdienstfähigkeit eines Bewerbers; Ausschluss eines schwerbehinderten Feuerwehrbeamten aus einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss vom Beförderungsverfahren bei Möglichkeit der Wahrnehmung der meisten Aufgaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 985
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Beamtenrecht: Beförderung eingeschränkt polizeidienstfähiger Beamter // …

    Auszug aus OVG Bremen, 04.05.2021 - 2 B 40/21
    Ein Bewerber darf daher wegen seiner Behinderung nur dann von dem Beförderungsgeschehen ausgeschlossen werden, wenn dienstliche Bedürfnisse eine dauerhafte Verwendung in dem angestrebten Amt zwingend ausschließen (BVerfG, Beschl. v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07, juris Rn. 11).

    Einem nach § 113 Abs. 1, § 109 Halbsatz 2 BremBG weiter verwendeten Bewerber darf die gesundheitliche Eignung für ein Beförderungsamt daher nur abgesprochen werden, wenn aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen eine ordnungsgemäße und dauerhafte Wahrnehmung der mit dem angestrebten Amt verbundenen Aufgaben nicht gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07, juris Rn. 13 f. zu einer § 113 Abs. 1, § 109 BremBG entsprechenden Regelung des sächsischen Beamtengesetzes für Polizeivollzugsbeamte).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2020 - 4 S 3299/19

    Fortsetzung eines abgebrochenen Auswahlverfahrens; Beförderung von …

    Auszug aus OVG Bremen, 04.05.2021 - 2 B 40/21
    Dass er bezüglich einer einzelnen Anforderung, die das angestrebte Amt grundsätzlich stellt, die ordnungsgemäße Erfüllung nicht gewährleisten kann, ist unschädlich, sofern er das Aufgabenspektrum des Amtes im Übrigen abdeckt und daher sinnvoll in diesem Amt eingesetzt werden kann (vgl. VGH B-W, Beschl. v. 20.02.2020 - 4 S 3299/19, juris Rn. 7).
  • VG Bremen, 28.08.2026 - 6 K 1849/24

    Recht der Landesbeamten, Urteil vom 28.08.2026 - Entschädigung; Schwerbehinderung

    Bremen, Beschl. v. 04.05.2021 - 2 B 40/21).

    Soweit auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen 2 B 40/21 Seite 5 hingewiesen werde, so werde dessen Bedeutung verkannt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2021 - 1 B 1152/21

    Ausschluss eines Polizeibeamten von Bewerbungsverfahren bei weiterer Einsetzung …

    Rn. 27 Auch aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 4. Mai 2021- 2 B 40/21 - vermag der Antragsteller nichts für seinen Fall herzuleiten.
  • OVG Bremen, 30.10.2024 - 2 B 128/24

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit aufgrund fehlender …

    Gesundheitlich geeignet ist, wer den Anforderungen des angestrebten Amtes auch in körperlicher und psychischer Hinsicht gewachsen ist (…BVerwG, Urt. v. 25.07.2013 - 2 C 12/11 -, BVerwGE 147, 244 -261, Rn. 10; OVG Bremen, Beschl. v. 04.05.2021 - 2 B 40/21, juris Rn. 7).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25018
BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21 (https://dejure.org/2022,25018)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2022 - 2 B 40.21 (https://dejure.org/2022,25018)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 2 B 40.21 (https://dejure.org/2022,25018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 06.03.2008 - 7 B 13.08

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Rückführung und Beseitigung von Tiermehl; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21
    Das kommt bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht, etwa bei denkfehlerhaften, aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglichen oder sonst willkürlichen Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 …und vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 22 f.).

    Denkgesetze werden durch unrichtige Schlussfolgerungen nur dann verletzt, wenn nach dem gegebenen Sachverhalt nur eine einzige Folgerung gezogen werden kann, jede andere Folgerung aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglich ist und das Gericht die allein mögliche Folgerung nicht gezogen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - 8 B 3.72 u. a. - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 62 S. 28 und vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 Rn. 8).

  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21
    Gemeint sein dürfte das Urteil vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06 - (juris), in dem - zu Lasten des Angeklagten - unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung angenommen wurde, dass der Zweifelssatz, der eine Entscheidungs- und keine Beweisregel sei, nicht auf einzelne Indiztatsachen angewendet werden dürfe, sondern erst bei der Gesamtbetrachtung zum Tragen kommen könne.
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21
    Das kommt bei einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Sachverhaltswürdigung in Betracht, etwa bei denkfehlerhaften, aus Gründen der Logik schlechterdings unmöglichen oder sonst willkürlichen Schlussfolgerungen von Indizien auf Haupttatsachen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ; Beschlüsse vom 6. März 2008 - 7 B 13.08 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 54 S. 17 …und vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21
    Rn. 4 Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21
    Rn. 9 Überprüft werden kann auch, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt hat, etwa ob es gegen das Verbot selektiver Verwertung des Prozessstoffs (BVerwG…, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 = juris Rn. 13 …und Beschluss vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 S. 100 = juris Rn. 5), ob es gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20) oder ob es den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten hat, sei es dadurch, dass es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere ob es in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ), sei es, dass es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze missachtet hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20; vgl. zum Ganzen: BVerwG…, Beschluss vom 1. Dezember 2021 - 2 B 37.21 - juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 20.06.2017 - 2 B 84.16

    Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit im behördlichen …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4…, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21
    Ein Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4, vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 …und vom 20. Juni 2017 - 2 B 84.16 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21
    Rn. 9 Überprüft werden kann auch, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt hat, etwa ob es gegen das Verbot selektiver Verwertung des Prozessstoffs (BVerwG…, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 = juris Rn. 13 …und Beschluss vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 S. 100 = juris Rn. 5), ob es gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20) oder ob es den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten hat, sei es dadurch, dass es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere ob es in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ), sei es, dass es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze missachtet hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20; vgl. zum Ganzen: BVerwG…, Beschluss vom 1. Dezember 2021 - 2 B 37.21 - juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei …

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2022 - 2 B 40.21
    Rn. 9 Überprüft werden kann auch, ob das Tatsachengericht allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt hat, etwa ob es gegen das Verbot selektiver Verwertung des Prozessstoffs (BVerwG, Urteil vom 20. März 1990 - 9 C 91.89 - BVerwGE 85, 92 = juris Rn. 13 …und Beschluss vom 20. August 2003 - 1 B 463.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 275 S. 100 = juris Rn. 5), ob es gegen das Gebot rationaler, um Objektivität bemühter Beurteilung verstoßen (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20) oder ob es den ihm gezogenen Beurteilungsrahmen überschritten hat, sei es dadurch, dass es von einem zweifelsfrei unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, insbesondere ob es in das Verfahren eingeführte Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (BVerwG, Urteile vom 2. Februar 1984 - 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 und vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ), sei es, dass es gesetzliche Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze, unumstrittene Geschichtstatsachen oder gar die Denkgesetze missachtet hat (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 20; vgl. zum Ganzen: BVerwG…, Beschluss vom 1. Dezember 2021 - 2 B 37.21 - juris Rn. 14 ff.).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …

  • BVerwG, 22.05.2008 - 9 B 34.07

    Fildertunnel (Bahnprojekt "Stuttgart 21") kann gebaut werden

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, …

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei …

  • BVerwG, 01.12.2021 - 2 B 37.21

    Erfolglose Rüge der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes in einem …

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