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Weitere Entscheidungen unten: OVG Saarland, 18.06.2025 | OVG Bremen, 11.04.2025

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.2026 - 2 B 42.25 (2 C 7.26), 2 B 42.25   

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BVerwG, 09.07.2026 - 2 B 42.25 (2 C 7.26), 2 B 42.25 (https://dejure.org/2026,24530)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2026 - 2 B 42.25 (2 C 7.26), 2 B 42.25 (https://dejure.org/2026,24530)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2026 - 2 B 42.25 (2 C 7.26), 2 B 42.25 (https://dejure.org/2026,24530)
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   OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25   

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OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25 (https://dejure.org/2025,18149)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18.06.2025 - 2 B 42/25 (https://dejure.org/2025,18149)
OVG Saarland, Entscheidung vom 18. Juni 2025 - 2 B 42/25 (https://dejure.org/2025,18149)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsanlass; Ausweisungsinteresse; Berufung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25
    Rn. 41 In § 53 Abs. 3 AufenthG sind erhöhte Anforderungen an das öffentliche Ausweisungsinteresse ("Grundinteresse der Gesellschaft"), an die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ("gegenwärtig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung") und auch an die Abwägung zwischen dem öffentlichen Ausweisungsinteresse und dem privaten Bleibeinteresse ("für die Wahrung dieses (Grund-)Interesses unerlässlich") normiert.[vgl. Nds.OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 48, m.w.N.][vgl. Nds.OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 48, m.w.N.].

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.[vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 49 (m.w.N.); u.a. unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 437][vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 49 (m.w.N.); u.a. unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 437].

    Rn. 43 Dieser Maßstab wird für die Fälle besonderen Ausweisungsschutzes nach § 53 Abs. 3 AufenthG in zweierlei Hinsicht modifiziert:[vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 50 ff., m.w.N.][vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 50 ff., m.w.N.].

    Gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wiegt das Ausweisungsinteresse besonders schwer, wenn der Ausländer rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist.[vgl. zur Anwendung der grundlegenden Systematik der §§ 53 ff. AufenthG auch auf die Fälle besonderen Ausweisungsschutzes nach § 53 Abs. 3 AufenthG: BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325-356, Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 50 ff., m.w.N; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.7.2017 - 18 A 2735/15 -, juris Rn. 38 ff.][vgl. zur Anwendung der grundlegenden Systematik der §§ 53 ff. AufenthG auch auf die Fälle besonderen Ausweisungsschutzes nach § 53 Abs. 3 AufenthG: BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325-356, Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 50 ff., m.w.N; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.7.2017 - 18 A 2735/15 -, juris Rn. 38 ff.].

    Unter Berücksichtigung der Tatumstände, der Art und Schwere der abgeurteilten Tat sowie der - im Fall des Antragstellers nicht genutzten - Möglichkeit der erheblichen Strafmilderung könnte in Frage stehen, ob fallbezogen tatsächlich die für die Ausweisung des Antragstellers geforderte schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses vorliegt.[vgl. hierzu: Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 70-71][vgl. hierzu: Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 70-71].

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25
    Rn. 53 Hierbei ist in die Bewertung einzustellen, dass die Gefahren, die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ausgehen, grundsätzlich schwerwiegend sind und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren, weil die betroffenen Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit der Bürger in der Hierarchie der in den Grundrechten enthaltenen Wertordnung einen hohen Rang einnehmen.[vgl. BVerwG, Urteil vom 14.5.2013 - 1 C 13/12 -, juris, Rn. 12 (betreffend das "besonders gefährliche Heroin")][vgl. BVerwG, Urteil vom 14.5.2013 - 1 C 13/12 -, juris, Rn. 12 (betreffend das "besonders gefährliche Heroin")] Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht in der Rauschgiftsucht ein "großes Übel für den Einzelnen und eine soziale und wirtschaftliche Gefahr für die Menschheit".[vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2010 - Rs. C-145/09, Tsakouridis - NVwZ 2011, 221 Rn. 47][vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2010 - Rs. C-145/09, Tsakouridis - NVwZ 2011, 221 Rn. 47] Die Mitgliedstaaten dürfen daher die unerlaubte Verwendung von Betäubungsmitteln als eine Gefahr für die Gesellschaft ansehen, die besondere Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung gegen Ausländer rechtfertigt, die gegen Vorschriften über Betäubungsmittel verstoßen.

    Rn. 54 Angesichts der mittlerweile erfolgten - begrenzten - Legalisierung von Cannabis in der Bundesrepublik Deutschland und der Reduzierung des Strafmaßes für Straftaten, die den Umgang mit Cannabis betreffen, erscheint es indes fragwürdig, den illegalen Handel mit Cannabis mit dem Ziel der unerlaubten Abgabe an den gleichen Maßstäben zu messen wie etwa den Handel mit "besonders gefährlichem Heroin".[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 14.5.2013 - 1 C 13/12 -, juris, Rn. 12 - 13][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 14.5.2013 - 1 C 13/12 -, juris, Rn. 12 - 13].

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25
    Es genügt indes nicht, dass lediglich eine entfernte Möglichkeit neuer Störungen besteht, weil sich nicht ausschließen lässt, dass der Ausländer erneut strafbare Handlungen begehen könnte.[vgl. EuGH, Urteil vom 4.10.2007 - C-349/06 - (Polat), juris, Rn. 35 (zu Art. 14 ARB 1/80); BVerwG, Urteil vom 15.1.2013, a.a.O., S. 436 (zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.); Urteil vom 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, juris, Rn. 16 (zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.)][vgl. EuGH, Urteil vom 4.10.2007 - C-349/06 - (Polat), juris, Rn. 35 (zu Art. 14 ARB 1/80); BVerwG, Urteil vom 15.1.2013, a.a.O., S. 436 (zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.); Urteil vom 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, juris, Rn. 16 (zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.)].

    Dem Ausweisungsanlass muss mithin ein besonderes Gewicht zukommen, das sich bei Straftaten aus ihrer Art, Schwere und Häufigkeit ergibt, und ein wichtiges Schutzgut muss gefährdet sein.[vgl. BVerwG, Urteil vom 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, juris, Rn. 16][vgl. BVerwG, Urteil vom 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, juris, Rn. 16].

  • BGH, 11.06.2024 - 6 StR 257/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25
    Auch mit Rücksicht darauf, dass der Gesetzgeber in § 34 Abs. 3 Nr. 4 KCanG das Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge als Regelbeispiel eines besonders schweren Falls mit einem Strafrahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren ausgestaltet hat, erweist sich diese Regelung im Vergleich zu § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als das mildere Gesetz.[vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 11.6.2024 - 6 StR 257/24 -, juris, Rn. 5-6 sowie Malt, "Cannabis und Ausweisungsinteresse - die Auswirkungen des Cannabisgesetzes im Aufenthaltsrecht", NJOZ 2025, 289, beck-online, Rn. 15 ff.][vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 11.6.2024 - 6 StR 257/24 -, juris, Rn. 5-6 sowie Malt, "Cannabis und Ausweisungsinteresse - die Auswirkungen des Cannabisgesetzes im Aufenthaltsrecht", NJOZ 2025, 289, beck-online, Rn. 15 ff.].

    Rn. 56 Im Fall des Hauptangeklagten aus dem Verfahren 6 KLs 27/23 - der zunächst zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden war - hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8.12.2023 - 6 StR 257/24 - das Urteil des Landgerichts A-Stadt vom 8.12.2023 dahin geändert, dass er des Handeltreibens mit Cannabis schuldig ist, den Strafausspruch aufgehoben, wobei die zugehörigen Feststellungen Bestand haben, und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.[vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 49 (m.w.N.); u.a. unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 437][vgl. Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 49 (m.w.N.); u.a. unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 15.1.2013 - 1 C 10.12 -, NVwZ-RR 2013, 435, 437].

    Es genügt indes nicht, dass lediglich eine entfernte Möglichkeit neuer Störungen besteht, weil sich nicht ausschließen lässt, dass der Ausländer erneut strafbare Handlungen begehen könnte.[vgl. EuGH, Urteil vom 4.10.2007 - C-349/06 - (Polat), juris, Rn. 35 (zu Art. 14 ARB 1/80); BVerwG, Urteil vom 15.1.2013, a.a.O., S. 436 (zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.); Urteil vom 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, juris, Rn. 16 (zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.)][vgl. EuGH, Urteil vom 4.10.2007 - C-349/06 - (Polat), juris, Rn. 35 (zu Art. 14 ARB 1/80); BVerwG, Urteil vom 15.1.2013, a.a.O., S. 436 (zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.); Urteil vom 13.1.2009 - 1 C 2/08 -, juris, Rn. 16 (zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.)].

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25
    Gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wiegt das Ausweisungsinteresse besonders schwer, wenn der Ausländer rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist.[vgl. zur Anwendung der grundlegenden Systematik der §§ 53 ff. AufenthG auch auf die Fälle besonderen Ausweisungsschutzes nach § 53 Abs. 3 AufenthG: BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325-356, Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 50 ff., m.w.N; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.7.2017 - 18 A 2735/15 -, juris Rn. 38 ff.][vgl. zur Anwendung der grundlegenden Systematik der §§ 53 ff. AufenthG auch auf die Fälle besonderen Ausweisungsschutzes nach § 53 Abs. 3 AufenthG: BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16 -, BVerwGE 157, 325-356, Nds. OVG, Urteil vom 11.7.2018 - 13 LB 44/17 -, juris, Rn. 50 ff., m.w.N; a.A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 12.7.2017 - 18 A 2735/15 -, juris Rn. 38 ff.].
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25
    Jedenfalls soweit die Prognose der Wiederholungsgefahr Bedeutung im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung hat, bedarf es einer substantiierten Begründung, wenn von der strafgerichtlichen Einschätzung abgewichen werden soll.[vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris, Rn. 21][vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris, Rn. 21] Gegen eine konkrete Gefahr der Wiederholung von schwerwiegenden Straftaten spricht vorliegend das Kriminalprognostische Gutachten vom 15.8.2024, in dem unter anderen festgehalten wurde, dass - wenn auch statistische Werte für eine relativ hohe Wiederholungsgefahr sprechen - in konkreten Fall des Antragstellers keine Hinweise darauf bestünden, dass die bei der Tat zutage getretene Gefährlichkeit weiterhin vorliege; vielmehr sei bei ihm von einer positiven postdeliktischen Persönlichkeitsentwicklung auszugehen, welche durch die Anbindung an die Bewährungshilfe auch weiterhin stabilisiert und ausgebaut werden könne.
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28 …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25
    Rn. 53 Hierbei ist in die Bewertung einzustellen, dass die Gefahren, die vom illegalen Handel mit Betäubungsmitteln ausgehen, grundsätzlich schwerwiegend sind und ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren, weil die betroffenen Schutzgüter des Lebens und der Gesundheit der Bürger in der Hierarchie der in den Grundrechten enthaltenen Wertordnung einen hohen Rang einnehmen.[vgl. BVerwG, Urteil vom 14.5.2013 - 1 C 13/12 -, juris, Rn. 12 (betreffend das "besonders gefährliche Heroin")][vgl. BVerwG, Urteil vom 14.5.2013 - 1 C 13/12 -, juris, Rn. 12 (betreffend das "besonders gefährliche Heroin")] Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht in der Rauschgiftsucht ein "großes Übel für den Einzelnen und eine soziale und wirtschaftliche Gefahr für die Menschheit".[vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2010 - Rs. C-145/09, Tsakouridis - NVwZ 2011, 221 Rn. 47][vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2010 - Rs. C-145/09, Tsakouridis - NVwZ 2011, 221 Rn. 47] Die Mitgliedstaaten dürfen daher die unerlaubte Verwendung von Betäubungsmitteln als eine Gefahr für die Gesellschaft ansehen, die besondere Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Ordnung gegen Ausländer rechtfertigt, die gegen Vorschriften über Betäubungsmittel verstoßen.
  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die …

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25
    Diese können als schwere Beeinträchtigung eines grundlegenden gesellschaftlichen Interesses angesehen werden und die Ausweisung von Personen rechtfertigen, die entsprechende Straftaten begangen haben.[vgl. EuGH, Urteil vom 22.5.2012 - Rs. C-348/09, P.I. - NVwZ 2012, 1095 Rn. 28][vgl. EuGH, Urteil vom 22.5.2012 - Rs. C-348/09, P.I. - NVwZ 2012, 1095 Rn. 28] Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht den Handel mit Betäubungsmitteln als schwerwiegende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen Interessen an.[vgl. Urteile vom 3.11.2011 - Nr. 28770/05, Arvelo Aponte/Niederlande - Rn. 58 und vom 12.1.2010 - Nr. 47486/06, Khan/Vereinigtes Königreich - InfAuslR 2010, 369 Rn. 40 m.w.N.][vgl. Urteile vom 3.11.2011 - Nr. 28770/05, Arvelo Aponte/Niederlande - Rn. 58 und vom 12.1.2010 - Nr. 47486/06, Khan/Vereinigtes Königreich - InfAuslR 2010, 369 Rn. 40 m.w.N.].
  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Auszug aus OVG Saarland, 18.06.2025 - 2 B 42/25
    Rn. 72 2. Die Zweifel am Vorliegen der Ausweisungsvoraussetzungen führen zugleich zum Erfolg des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen das vom Antragsgegner verfügte Einreise- und Aufenthaltsverbot, das an die Ausweisung anknüpft (Ziffer 2 des Bescheides).[vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 17.5.2023 - 1 VR 1.23 -, juris, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.2.2025 - 6 MB 2/25 -, juris, Rn. 40 sowie VG Bayreuth, Beschluss vom 3.7.2024 - B 6 S 24.265 -, juris, Rn. 126][vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 17.5.2023 - 1 VR 1.23 -, juris, Rn. 17; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.2.2025 - 6 MB 2/25 -, juris, Rn. 40 sowie VG Bayreuth, Beschluss vom 3.7.2024 - B 6 S 24.265 -, juris, Rn. 126].
  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7 …

  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - 18 A 2735/15

    Ausweisung Assoziationsberechtigter allein anhand der für diesen Personenkreis …

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2025 - 7 A 10943/24

    Ausweisung eines Ausländers der sogenannten 2. Generation wegen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2025 - 6 MB 2/25

    Aufenthaltsrecht; Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; …

  • VGH Bayern, 05.03.2025 - 19 ZB 23.1081

    Ausweisung, Wiederholungsgefahr, Vermögensstraftaten, Betäubungsmittel- Alkohol- …

  • EGMR, 03.11.2011 - 28770/05

    Arvelo Aponte ./. Niederlande

  • VG Bayreuth, 03.07.2024 - B 6 S 24.265

    Ausweisung, Betäubungsmitteldelikte, Assoziationsberechtigter, faktischer …

  • OVG Bremen, 04.02.2025 - 2 B 302/24

    Einstweiliger Rechtsschutz eines Ausländers gegen seine Ausweisung aus der …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das …

  • BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21

    Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher …

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …

  • VG Saarlouis, 11.08.2026 - 6 L 75/26

    Auch nach der erfolgten (Teil-)Legalisierung von Cannabis können Straftaten im …

    Rn. 10 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.06.2025, 2 B 42/25, juris Rn. 42, bezugnehmend auf OVG Lüneburg, Urteil vom 11.7.2018, 13 LB 44/17, juris, Rn. 49 (m.w.N.); u.a. unter Hinweis auf: BVerwG, Urteil vom 15.01.2013, 1 C 10.12, NVwZ-RR 2013, 435, 437.

    Rn. 16 OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.06.2025, 2 B 42/25, juris Rn. 43 ff. m.w.N., bezugnehmend u.a. auf EuGH, Urteil vom 04.10.2007, C-349/06 (Polat), juris, Rn. 35 (zu Art. 14 ARB 1/80); BVerwG, Urteil vom 15.01.2013, 1 C 10.12, NVwZ-RR 2013, 435, 436 (zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.); Urteil vom 13.01.2009, 1 C 2/08, juris, Rn. 16 (zu § 56 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.); vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 08.02.2023, 2 LB 268/22, juris Rn. 32, wonach erforderlich, aber auch ausreichend für die Begründung eines spezialpräventiven Ausweisungsinteresses in solchen Fällen ist, dass eine Wiederholung "ernsthaft" droht.

    Rn. 22 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.06.2025, 2 B 42/25, juris Rn. 53 m.w.N.

    Rn. 24 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.06.2025, 2 B 42/25, juris Rn. 54 f m.w.N.

    Rn. 26 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.06.2025, 2 B 42/25, juris Rn. 57 m.w.N., aber letztlich offenlassend, ob Straftaten im Bereich des illegalen Handelns mit Cannabis weiterhin als Straftaten einzustufen sind, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berühren.

  • OVG Bremen, 25.08.2026 - 2 LA 187/24

    Ausländerrecht- Ausweisungsverfügung und Einreise- und Aufenthaltsverbot, …

    Jedenfalls die Gefahr der Wiederholung von durch den Gesetzgeber weiterhin als Verbrechen eingestufter Straftaten berührt auch nach der Überführung der Strafbarkeit des Umgangs mit Cannabisprodukten aus dem Anwendungsbereich des BtMG in das KCanG durch das Cannabisgesetz vom 27.03.2024 und der damit einhergehenden Reduzierung des Strafrahmens weiterhin ein Grundinteresse der Gesellschaft (vgl. zweifelnd für (nur) das illegale Handeltreiben mit Cannabis OVG Saarland, Beschl. v. 18.06.2025 - 2 B 42/25, juris Rn. 54 ff.).
  • VG Düsseldorf, 26.06.2026 - 24 L 1315/25
    Rn. 63 Vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 18. Juni 2025  - 2 B 42/25 -, Rn. 53, juris, m.w.N.
  • OVG Bremen, 18.08.2025 - 2 LA 19/25

    Abänderungsbescheid; Abschiebungsandrohung; Ausreisefrist; Ausweisung; …

    Jedenfalls die Gefahr der Wiederholung von durch den Gesetzgeber weiterhin als Verbrechen eingestufter Straftaten berührt auch nach der Überführung der Strafbarkeit des Umgangs mit Cannabisprodukten aus dem Anwendungsbereich des BtMG in das KCanG durch das Cannabisgesetz vom 27.03.2024 und der damit einhergehenden Reduzierung des Strafrahmens weiterhin ein Grundinteresse der Gesellschaft (vgl. zweifelnd für (nur) das illegale Handeltreiben mit Cannabis OVG Saarland, Beschl. v. 18.06.2025 - 2 B 42/25, juris Rn. 54 ff.).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8899
OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25 (https://dejure.org/2025,8899)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.04.2025 - 2 B 42/25 (https://dejure.org/2025,8899)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. April 2025 - 2 B 42/25 (https://dejure.org/2025,8899)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltsbescheinigung; Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt eingereister Ausländer; Gewöhnlicher Aufenthalt; örtliche Zuständigkeit; Verbandskompetenz; Verteilungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltsbescheinigung; Bescheinigung über die Meldung als unerlaubt eingereister Ausländer; Gewöhnlicher Aufenthalt; örtliche Zuständigkeit; Verbandskompetenz; Verteilungsverfahren

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • OVG Bremen, 07.07.2022 - 2 B 104/22

    Zuständige Behörde für eine länderübergreifende Weiter- oder Rückverteilung nach …

    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
    Daraus folgt, dass ein unerlaubt eingereister Ausländer auch dann, wenn er einer sofort vollziehbaren oder bestandskräftigen Zuweisungsentscheidung nicht nachkommt, seinen gewöhnlichen Aufenthalt bis zu einer etwaigen landesinternen Weiterverteilung am Ort der durch die Verteilung festgelegten Aufnahmeeinrichtung hat, § 15a Abs. 4 Sätze 1 und 4 AufenthG (OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn. 24).

    In diesem Fall hat der Ausländer abweichend von Vorstehendem an dem Ort, an dem das Vollstreckungshindernis besteht, seinen gewöhnlichen Aufenthalt (OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn. 25).

    Um das Verteilungsverfahren zu einem Abschluss zu bringen, muss er dorthin gemäß § 15a Abs. 5 AufenthG seine Umverteilung beantragen (OVG Bremen, Beschl. v. 07.07.2022 - 2 B 104/22, juris Rn. 26).

  • OVG Bremen, 22.09.2023 - 2 B 236/23

    Verteilung (§ 15a AufenthG); Anspruch auf Verfahrensbescheinigung - …

    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
    Eine ausländische Person hat während des Verteilungsverfahrens nach § 15a Abs. 1 AufenthG gegenüber der kommunalen Ausländerbehörde einen aus § 10 BremVwVfG folgenden verfahrensrechtlichen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass er sich in diesem Verfahren befindet (vgl. ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 22.09.2023 - 2 B 236/23, juris Rn. 12 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat er während des Verteilungsverfahrens nach § 15a Abs. 1 AufenthG deswegen gegenüber der kommunalen Ausländerbehörde einen aus § 10 BremVwVfG folgenden verfahrensrechtlichen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass er sich in diesem Verfahren befindet (vgl. ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 22.09.2023 - 2 B 236/23, juris Rn. 12 ff.).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 5.11

    Sperrwirkung der Abschiebung; nachträgliche Befristung der Sperrwirkung; …

    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
    Mangels anderslautender Kompetenzregelungen in § 15a Abs. 5 AufenthG folgt die Verbandskompetenz der Bundesländer aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5.11, juris Rn. 17 f.;… OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2018 - 10 ME 73/18

    Auflage; Aufnahmestopp; Eignung; Gefährdung; Jugendhilfeeinrichtung; Kindeswohl; …

    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
    Der Beschwerdeführer muss sich deshalb im Einzelnen mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und diese mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellen (NdsOVG, Beschl. v. 18.04.2018 - 10 ME 73/18, juris Rn. 30).
  • OVG Bremen, 07.06.2018 - 1 B 92/18

    Verhältnis zwischen dem Verteilungsverfahren nach dem Ausländerrecht einerseits …

    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
    Bei Ausländern, die der Verteilung nach § 15a AufenthG unterliegen, werden der gewöhnliche Aufenthalt und ihm folgend die örtlich zuständige Ausländerbehörde durch die Verteilungsentscheidung bestimmt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18, juris Rn. 13; Beschl. v. 02.03.2017 - 1 B 331/16, juris Rn 16).
  • OVG Bremen, 17.09.2020 - 2 B 148/20
    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
    Mangels anderslautender Kompetenzregelungen in § 15a Abs. 5 AufenthG folgt die Verbandskompetenz der Bundesländer aus einer entsprechenden Anwendung der zur örtlichen Zuständigkeit getroffenen Regelungen in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5.11, juris Rn. 17 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 17.09.2020 - 2 B 148/20, juris Rn. 11).
  • OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23

    In einem anderen EU-Staat langfristig aufenthaltsberechtigte …

    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
    Eine bloße Wiederholung oder pauschale Inbezugnahme des erstinstanzlichen Vortrags genügt den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht (OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2024 - 2 B 316/23, juris Rn. 10 …und Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22

    Anforderungen an die Herstellung der Vergleichbarkeit von dienstlichen …

    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
    § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer mit seinem Beschwerdevorbringen - der Begründungsstruktur der angefochtenen Entscheidung folgend - die dieser Entscheidung zugrunde liegenden tragenden Überlegungen, die er in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht für falsch oder unvollständig hält, genau bezeichnet und sodann im Einzelnen ausführt, warum diese unrichtig sind, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben und was richtigerweise zu gelten hat (…OVG Bremen, Beschl. v. 05.03.2025 - 1 B 372/24, juris Rn. 26;… OVG NRW, Beschl. v. 23.09.2019 - 1 B 1428/18, juris Rn. 3; HessVGH, Beschl. v. 29.06.2022 - 1 B 873/22, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis; …

    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
    Eine bloße Wiederholung oder pauschale Inbezugnahme des erstinstanzlichen Vortrags genügt den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO nicht (…OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2024 - 2 B 316/23, juris Rn. 10 und Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 02.03.2017 - 1 B 331/16
    Auszug aus OVG Bremen, 11.04.2025 - 2 B 42/25
    Bei Ausländern, die der Verteilung nach § 15a AufenthG unterliegen, werden der gewöhnliche Aufenthalt und ihm folgend die örtlich zuständige Ausländerbehörde durch die Verteilungsentscheidung bestimmt (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.06.2018 - 1 B 92/18, juris Rn. 13; Beschl. v. 02.03.2017 - 1 B 331/16, juris Rn 16).
  • OVG Bremen, 01.06.2022 - 2 B 440/21

    Zur Umverteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § 15a Abs. 5 AufenthG - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2019 - 1 B 1428/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf eine Untersagung der …

  • OVG Bremen, 05.03.2025 - 1 B 372/24

    Begründungserfordernis; Darlegungsanforderungen; Losverfahren; Messmethodik; …

  • OVG Bremen, 27.04.2022 - 2 B 281/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verteilung eines Asylsuchenden an die …

  • OVG Bremen, 03.09.2026 - 2 B 158/26

    Ausweisung, 2 B 158/26, Beschluss vom 03.09.2026 - Ausweisung; …

    (1) Die Feststellung, welches Bundesland die Verbandskompetenz zur Sachentscheidung besitzt, ist - wenn keine speziellen koordinierten landesrechtlichen Kompetenzregelungen vorliegen - durch entsprechende Anwendung der mit § 3 VwVfG übereinstimmenden Regelungen über die örtliche Zuständigkeit in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder zu beantworten (OVG Bremen, Beschl. v. 11.04.2025 - 2 B 42/25, juris Rn. 22;… BayVGH, Beschl. v. 18.10.2022 - 19 ZB 22.1499, juris Rn. 10).
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