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| OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21 |
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Abschiebung; Ankündigungsfrist; Ankündigungspflicht; Bleiberecht; Duldung; Folgenbeseitigungsanspruch; Rückholung; Vertrauensschutz
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Anwendung des § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG auf Fälle der faktischen Duldung
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18
Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung; …
Auszug aus OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21
Der Gesetzgeber hat die Ankündigungspflicht für die Fälle des Erlöschens der Duldung durch Zeitablauf bei einer über ein Jahr ausgesetzten Abschiebung, wie sie § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG in der bis zum 27.08.2007 gültigen Fassung noch vorsah, aufgehoben und die Ankündigungspflicht bewusst ausschließlich auf Fälle des Widerrufs einer bestehenden Duldung beschränkt (…vgl. dazu BT-Drs. 16/5065, S. 188; ausführlich Nds. OVG, Beschl. v. 11.01.2019 - 13 ME 220/18, juris Rn. 23 ff.).Sinn und Zweck der Vorlaufzeit von einem Monat nach Ankündigung der Abschiebung aus § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG ist es, das Vertrauen der längerfristig geduldeten ausländischen Person in den Fortbestand der Aussetzung der Abschiebung zumindest bis zum Ende der Geltungsdauer der aktuell befristeten Duldung zu schützen und sie nicht überraschend mit dem vorzeitigen Ende der Aussetzung der Abschiebung zu konfrontieren, so dass sie sich auf die Abschiebung einstellen und ihre persönlichen Angelegenheiten regeln kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.01.2019 - 13 ME 220/18, juris Rn. 18 m.w.N.;… OVG NW, Beschl. v. 06.09.2005 - 18 B 1493/05, juris Rn. 13;… BVerwG, Urt. v. 03.04.2001 - 9 C 22/00 -, BVerwGE 114, 122 -132, Rn. 22 zu § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG ).
- OVG Saarland, 14.04.2021 - 2 B 54/21
Rückgängigmachung der Abschiebung, Folgenbeseitigungsanspruch, …
Auszug aus OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21
Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs sind auch wegen der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache hoch (…OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 20; OVG SL, Beschl. v. 14.04.2021 - 2 B 54/21, juris Rn. 17).Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abschiebung ist in den Fällen, in denen der Ausländer - wie hier - bereits abgeschoben ist, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung (…OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 432/21, juris Rn. 4; OVG SL, Beschl. v. 14.04.2021 - 2 B 54/21, juris Rn. 18).
- OVG Bremen, 03.12.2021 - 2 B 432/21
Anforderungen an die verfahrensrechtliche Absicherung eines Asylfolgeantrags
Auszug aus OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abschiebung ist in den Fällen, in denen der Ausländer - wie hier - bereits abgeschoben ist, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung (OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 432/21, juris Rn. 4;… OVG SL, Beschl. v. 14.04.2021 - 2 B 54/21, juris Rn. 18).Zum anderen muss die Abschiebung den Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegenwärtig in einem Bleiberecht verletzen (OVG Bremen, Beschl. v. 03.12.2021 - 2 B 432/21, juris Rn. 3).
- OVG Bremen, 19.05.2017 - 1 B 47/17
Rechtsschutz nach vollzogener Abschiebung - Abschiebung; …
Auszug aus OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21
Im Falle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung einer ausländischen Person kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG ) ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wurde und hierdurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 20;… OVG NW, Beschl. v. 22.10.2014 - 18 B 104/14, juris Rn. 6 ff;… OVG R-P, Beschl. v. 24.08.2021 - 7 B 10843/21, juris Rn. 4).Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Folgenbeseitigungsanspruchs sind auch wegen der damit verbundenen Vorwegnahme der Hauptsache hoch (OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 20;… OVG SL, Beschl. v. 14.04.2021 - 2 B 54/21, juris Rn. 17).
- BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18
Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …
Auszug aus OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21
§ 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG ist auf Fälle der faktischen Duldung, also Fälle, in denen für mindestens ein Jahr vor der Abschiebung ein Rechtsanspruch auf Duldung bestand, weil die Abschiebung im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich war, die Ausländerbehörde jedoch keine Duldung erteilte (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.12.2019 - 1 C 34/18, juris Rn. 24), nicht entsprechend anzuwenden. - BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14
Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen; …
Auszug aus OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21
Dies setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 16 [zu § 5 Abs. 2 AufenthG] …und Urt. v. 12.07.2016 - 1 C 23/15, juris Rn. 21 [zu § 10 Abs. 1 AufenthG];… OVG Bremen, Beschl. v. 20.05.2020 - 2 B 34/20, juris Rn. 37). - BVerwG, 12.07.2016 - 1 C 23.15
Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; bestandskräftiger Abschluss des …
Auszug aus OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21
Dies setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2014 - 1 C 15.14 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 16 [zu § 5 Abs. 2 AufenthG] und Urt. v. 12.07.2016 - 1 C 23/15, juris Rn. 21 [zu § 10 Abs. 1 AufenthG];… OVG Bremen, Beschl. v. 20.05.2020 - 2 B 34/20, juris Rn. 37). - BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00
Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist; …
Auszug aus OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21
Sinn und Zweck der Vorlaufzeit von einem Monat nach Ankündigung der Abschiebung aus § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG ist es, das Vertrauen der längerfristig geduldeten ausländischen Person in den Fortbestand der Aussetzung der Abschiebung zumindest bis zum Ende der Geltungsdauer der aktuell befristeten Duldung zu schützen und sie nicht überraschend mit dem vorzeitigen Ende der Aussetzung der Abschiebung zu konfrontieren, so dass sie sich auf die Abschiebung einstellen und ihre persönlichen Angelegenheiten regeln kann (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.01.2019 - 13 ME 220/18, juris Rn. 18 m.w.N.;… OVG NW, Beschl. v. 06.09.2005 - 18 B 1493/05, juris Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 03.04.2001 - 9 C 22/00 -, BVerwGE 114, 122 -132, Rn. 22 zu § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - 18 B 104/14
Abschiebung; Folgenbeseitigungsanspruch; Rückgängigmachung; Rückgängigmachung …
Auszug aus OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21
Im Falle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung einer ausländischen Person kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG ) ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wurde und hierdurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 20; OVG NW, Beschl. v. 22.10.2014 - 18 B 104/14, juris Rn. 6 ff;… OVG R-P, Beschl. v. 24.08.2021 - 7 B 10843/21, juris Rn. 4). - OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2021 - 7 B 10843/21
Abschiebung ausreisepflichtiger Familie ohne 16-jährigen Sohn rechtmäßig
Auszug aus OVG Bremen, 20.12.2022 - 2 B 435/21
Im Falle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung einer ausländischen Person kann sich aus dem Grundsatz der Gesetz- und Rechtmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG ) ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt wurde und hierdurch ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.05.2017 - 1 B 47/17, juris Rn. 20;… OVG NW, Beschl. v. 22.10.2014 - 18 B 104/14, juris Rn. 6 ff; OVG R-P, Beschl. v. 24.08.2021 - 7 B 10843/21, juris Rn. 4). - OVG Bremen, 20.05.2020 - 2 B 34/20
- OVG Bremen, 04.08.2021 - 2 B 298/21
Zum Verhältnis zwischen der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - 18 B 1493/05
Abschiebungsandrohung Abschiebung Ankündigung auflösende Bedingung Duldung …
- VG Schleswig, 10.08.2026 - 11 B 147/26
Einstweiliger Rechtsschutz gegen laufende Abschiebung: Rechtswidrigkeit der …
Zum anderen muss die Abschiebung den Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegenwärtig in einem Bleiberecht verletzen (vgl. zu alledem OVG Schleswig, Beschl. v. 22.02.2024 --- 6 MB 8/24 ---, juris Rn. 18 m.V.a. OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.2022 --- 2 B 435/21 ---, juris Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 05.01.2023 - 10 CE 22.2618
Kein Anspruch auf Rückholung eines abgeschobenen Ausländers
Im Falle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung einer ausländischen Person kann sich ein vorläufig über § 123 Abs. 1 VwGO sicherungsfähiger Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist, dessen Beseitigung tatsächlich und rechtlich möglich ist, und der ein subjektives Recht der betroffenen Person verletzt, weil diese über ein Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Duldungsgrund verfügt (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.12.2022 - 2 B 435/21 - juris Rn. 10;… B.v. 3.12.2021 - 2 B 432/21 - juris Rn. 3;… B.v. 19.5.2017 - 1 B 47/17- juris Rn. 20;… OVG R-P, B.v. 24.8.2021 - 7 B 10843/21 - juris Rn. 4;… OVG Saarl, B.v. 14.4.2021 - 2 B 54/21 - juris Rn. 16 ff.;… OVG Hamburg, B.v. 2.8.2019 - 4 Bs 219/18 - juris Rn. 14;… OVG NW, B.v. 22.10.2014 - 18 B 104/14 - juris Rn. 6 u. 8;… VGH BW, B.v. 11.3.2008 - 13 S 418/08 - juris Rn. 7;… noch zweifelnd: BayVGH, B.v. 28.1.2016 - 10 CE 15.2653 - juris Rn. 18).Einem Eilantrag auf Rückholung in das Bundesgebiet im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO kann nur stattgegeben werden, wenn - neben der besonderen Eilbedürftigkeit - eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache glaubhaft gemacht wird (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.12.2022 - 2 B 435/21 - juris Rn. 10 m.w.N.; OVG Saarl, B.v. 14.4.2021 - 2 B 54/21 - juris Rn.17; VGH BW, B.v. 11.3.2008 - 13 S 418/08 - juris 7 f.).
Die Norm, welche den Widerruf als das Erlöschen der Duldung auslösenden Rechtsakt privilegiert, ist für die Fälle der auflösenden Bedingung nicht als analogiefähig anzusehen (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.12.2022 - 2 B 435/21 - juris Rn. 13;… NdsOVG, B.v. 11.1.2019 - 13 ME 220/18 - juris Rn. 12 ff. m.w.N.;… Dollinger in Bergmann/Dienelt, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 60a Rn. 64;… Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand: Februar 2021, § 60a Rn. 115;… Hailbronner in Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 2022, § 60a Rn. 152).
- VG Düsseldorf, 02.02.2023 - 27 L 2817/22
Keine Rückholung eines rechtswidrig abgeschobenen Kongolesen
Rn. 8 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 18 B 104/14 -, juris, Rn. 6 ff.; Bay. VGH, Beschlüsse vom 5. Januar 2023 - 10 CE 22.2618, 10 CS 22.2630 -, juris und vom 27. Mai 2021 - 19 CE 21.708 -, juris, Rn. 11 ff; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 2 B 435/21 -, juris; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23. Juli 2018 - 7 B 10768/18 - juris, Rn. 24; OVG Saarland, Beschluss vom 14. April 2021 - 2 B 54/21 -, juris, Rn. 17.Rn. 10 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 18 B 1059/20 -, juris, Rn 17 f. und Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 18 B 104/14 -, juris, Rn. 6 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Januar 2023 - 10 CE 22.2618, 10 CS 22.2630 -, juris, Rn 3; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 2 B 435/21 -, juris, Rn. 10; OVG Saarland, Beschluss vom 14. April 2021 - 2 B 54/21 -, juris.
Rn. 12 OVG Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 2 B 435/21 -, juris Rn 10. und Beschluss vom 3. Dezember 2021 2 B 432/21 -, juris, Rn. 3.
Rn. 14 Vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2021 - 19 CE 21.708 -, juris, Rn. 11 ff und vom 18. Dezember 2017 - 19 CE 17.1541 -, juris, Rn. 12; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 2 B 435/21 -, juris Rn 10 ("muss die Abschiebung den Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegenwärtig in einem Bleiberecht verletzen") und Beschluss vom 3. Dezember 2021 2 B 432/21 -, juris, Rn. 3; VG Aachen, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 4 L 557/22 -, juris, Rn. 14; VG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 4 K 8091/19 - juris, Rn. 49.; VG Würzburg, Urteil vom 29. Oktober 2021 - W 10 K 19.448 -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2023 - 18 B 177/23
Folgenbeseitigungsanspruch eines Ausländers im Anschluss an eine rechtswidrige …
Rn. 23 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 18 B 104/14 -, juris, Rn. 10 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 27. Mai 2021 - 19 CE 21.708 -, juris, Rn. 12; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 2 B 435/21 -, juris, Rn. 10.Rn. 26 Vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 18 B 104/14 -, juris, Rn. 19 bis 23; missverständlich die Verwendung des Begriffs "Bleiberecht" in OVG Bremen, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 2 B 435/21 -, juris, Rn. 10; zu restriktiv auch, soweit ein Anspruch allein wegen vollziehbarer Ausreisepflicht verneint wird, Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 58 AufenthG Rn. 51, und VG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 4 K 8091/19 -, juris, Rn. 49.
- OVG Bremen, 05.01.2026 - 2 B 1/26
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen der Vollziehung der …
Nach erfolglosem gerichtlichen Eilverfahren wurde der Antragsteller am 16.11.2021 aus der Haft in die Türkei abgeschoben; ein Antrag auf Rückholung nach Deutschland im Wege der einstweiligen Anordnung scheiterte (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.2022 - 2 B 435/21).Das Interesse des Antragstellers (und ggfs. seiner Kinder) an einem solchen beschränkten Umgang ist jedoch weniger gewichtig als das öffentliche Interesse an einer Verhinderung weiterer schwerer Gewaltdelikte des Antragstellers in Deutschland (vgl. dazu schon die Entscheidung des Senats im Eilverfahren gegen die erste Abschiebung des Antragstellers, Beschl. v. 20.12.2022 - 2 B 435/21, juris Rn. 25).
- OVG Sachsen, 29.07.2024 - 3 B 113/24
Rechtswidrige Abschiebung; Rückholungsanspruch; maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebung ist in Fällen, in denen - wie hier - der Ausländer bereits abgeschoben wurde, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Abschiebung (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27. März 2018 - 1 A 5/17 -, juris Rn. 17; OVG Bremen, Beschl. v. 20. Dezember 2022 - 2 B 435/21 -, juris Rn. 10;… VG Düsseldorf, Beschl. v. 2. Februar 2023 - 27 L 2817/22 -, juris Rn. 10). - OVG Bremen, 06.03.2026 - 2 B 216/25
Ausweisung; Abschiebungsandrohung; Rückführungsrichtlinie; Opt Out; häusliche …
a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung ist hier, wo die Androhung schon vollzogen worden ist, der Zeitpunkt der Abschiebung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.2022 - 2 B 435/21, juris Rn. 10). - OVG Schleswig-Holstein, 22.03.2024 - 6 MB 8/24
Ausschluss der Beschwerde nach AsylVfG 1992, Fassung: 2024-02-21, § 80
Zum anderen muss die Abschiebung den Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegenwärtig in einem Bleiberecht verletzen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.2022 - 2 B 435/21 -, juris Rn. 10 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2025 - 6 MB 16/25
Einstweiliger Rechtsschutzantrag auf Rückholung eines nach Folgeantragstellung …
Im Falle der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung durch Abschiebung einer ausländischen Person kann sich über § 123 Abs. 1 VwGO ein vorläufig abzusichernder Folgenbeseitigungsanspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung ergeben, wenn durch den hoheitlichen Eingriff ein noch andauernder rechtswidriger Zustand entstanden ist, dessen Beseitigung tatsächlich und rechtlich möglich ist, und der ein subjektives Recht der betroffenen Person verletzt, weil diese über ein Bleibe- bzw. Aufenthaltsrecht oder zumindest einen Duldungsgrund verfügt (…Beschl. d. Senats v. 22.03.2024 - 6 MB 8/24 -, juris Rn. 18 ;… vgl. auch VGH München, Beschl. v. 05.01.2023 - 10 CE 22.2618 -, juris Rn. 24; OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.2022 - 2 B 435/21 - juris Rn. 10;… OVG Münster, Beschl. v. 22.10.2014 - 18 B 104/14 - juris Rn. 6 ff.; jeweils m.w.N.). - VG Schleswig, 13.04.2023 - 11 B 49/23
Widerruf einer Duldung; faktischer Inländer
Die Ankündigungspflicht bezieht sich zudem ausschließlich auf die durch Widerruf der rechtswirksam erteilten Duldung vorgesehene Abschiebung (vgl. näher hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 20.12.2022 - 2 B 435/21 -, juris Rn. 13 f.) Ausweislich der in den Verwaltungsvorgängen befindlichen Unterlagen ist dem Antragsteller - soweit ersichtlich - jedoch erst seit dem 15. September 2022 eine Duldung erteilt worden, weswegen der Duldungsstatus noch kein Jahr besteht. - VG Köln, 21.07.2025 - 5 L 1483/25
- VGH Bayern, 20.11.2023 - 24 AE 23.30820
Syrien: Dublin Bulgarien: Folgenbeseitigungsanspruch bei Abschiebung; abgelehnter …
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