Rechtsprechung
| OVG Bremen, 18.03.2022 - 2 B 506/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 14 Abs 1 Nr 2; AufenthG § 15a; AufenthG § 15a Abs 1 S 6; AufenthG § 15a Abs 4 S 4; AufenthG § 15a Abs 4 Satz 1; BremVwVG § 12 Abs 1; EMRK Art 8; GG Art 6
Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer - häusliche Gemeinschaft; Umverteilung; unerlaubt eingereiste Ausländer; Verteilung; Vollstreckungshindernis - Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis der bestehenden häuslichen Gemeinschaft eines unerlaubt eingereisten Ausländers mit seinen Familienangehörigen vor Veranlassung der Verteilung
Verfahrensgang
- VG Bremen, 09.12.2021 - 4 V 2263/21
- OVG Bremen, 18.03.2022 - 2 B 506/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OVG Hamburg, 10.03.2016 - 4 Bs 3/16
Zur Verteilung von Ausländern - Verteilungsregelungen nach § 15a AufenthG 2004
Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2022 - 2 B 506/21
Die Rechtsprechung, wonach in einem anderen (benachbarten) Bundesland bestehende familiäre oder sonstige zwingende Gründe nicht bei der Verteilungsentscheidung berücksichtigt werden können (OVG Hamburg, Beschl. v. 10.03.2016 - 4 Bs 3/16, juris Rn. 18 ff.;… OVG Bremen, Beschl. v. 06.04.2018 - 1 B 33/18, juris Rn. 10), kann daher nicht auf die Zwangsmittelandrohung übertragen werden, wenn der Ausländer in dem benachbarten Bundesland eine häusliche Gemeinschaft mit Angehörigen der Kernfamilie faktisch hergestellt hat. - OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 B 243/20
Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2022 - 2 B 506/21
Dies würde zur Erledigung des Verteilungsbescheides und damit zur Unzulässigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO führen (…vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.08.2021 - 2 B 298/21, juris Rn. 4; Beschl. v. 09.09.2020 - 2 B 243/20, juris Rn. 6). - OVG Bremen, 04.08.2021 - 2 B 298/21
Zum Verhältnis zwischen der Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § …
Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2022 - 2 B 506/21
Dies würde zur Erledigung des Verteilungsbescheides und damit zur Unzulässigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO führen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 04.08.2021 - 2 B 298/21, juris Rn. 4;… Beschl. v. 09.09.2020 - 2 B 243/20, juris Rn. 6).
- OVG Bremen, 18.03.2021 - 2 B 32/21
Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2022 - 2 B 506/21
Die visumsfreie Einreise von Staatsangehörigen der in der Liste in Anhang II EU-Visum-VO aufgeführten Drittländer - wie hier des Antragstellers als Staatsangehörigem Montenegros - ist unerlaubt im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, wenn bereits zum Zeitpunkt der Einreise die Absicht besteht, einen Daueraufenthalt zu begründen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 18.03.2021 - 2 B 32/21, juris Rn. 12; Beiderbeck, in: Decker/ Bader/ Kothe, 4. - OVG Bremen, 04.02.2022 - 2 B 458/21
Zuweisung und Verteilung einer Kindsmutter in eine Aufnahmeeinrichtung bzgl. …
Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2022 - 2 B 506/21
Für die Frage, ob ein Vollstreckungshindernis vorliegt, kommt es darauf an, ob der Familie eine vorübergehende Trennung bis zur Entscheidung über eine landesinterne Weiterverteilung an den Ort der häuslichen Gemeinschaft (§ 15a Abs. 4 Satz 4 AufenthG) zumutbar ist (vgl. mutatis mutandis OVG Bremen, Beschl. v. 04.02.2022 - 2 B 458/21, juris Rn. 23;… Beschl. v. 20.04.2021 - 2 B 20/21, juris Rn. 11). - OVG Bremen, 20.04.2021 - 2 B 20/21
Lebensunterhaltssicherung; nach Veranlassung der Verteilung geltend ge-machte …
Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2022 - 2 B 506/21
Für die Frage, ob ein Vollstreckungshindernis vorliegt, kommt es darauf an, ob der Familie eine vorübergehende Trennung bis zur Entscheidung über eine landesinterne Weiterverteilung an den Ort der häuslichen Gemeinschaft (§ 15a Abs. 4 Satz 4 AufenthG) zumutbar ist (…vgl. mutatis mutandis OVG Bremen, Beschl. v. 04.02.2022 - 2 B 458/21, juris Rn. 23; Beschl. v. 20.04.2021 - 2 B 20/21, juris Rn. 11). - OVG Bremen, 06.04.2018 - 1 B 33/18
Auszug aus OVG Bremen, 18.03.2022 - 2 B 506/21
Die Rechtsprechung, wonach in einem anderen (benachbarten) Bundesland bestehende familiäre oder sonstige zwingende Gründe nicht bei der Verteilungsentscheidung berücksichtigt werden können (…OVG Hamburg, Beschl. v. 10.03.2016 - 4 Bs 3/16, juris Rn. 18 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 06.04.2018 - 1 B 33/18, juris Rn. 10), kann daher nicht auf die Zwangsmittelandrohung übertragen werden, wenn der Ausländer in dem benachbarten Bundesland eine häusliche Gemeinschaft mit Angehörigen der Kernfamilie faktisch hergestellt hat.
- OVG Bremen, 23.06.2026 - 2 B 22/26
Ausländerrecht - Familiäre Lebensgemeinschaft; Haushaltsgemeinschaft; …
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist (§ 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO) erfolgten Vortrag, dass der Antragsteller nunmehr in einer Haushaltsgemeinschaft mit seiner Tochter und der Kindsmutter lebe (vgl. dazu, wann die nachträgliche Begründung einer Haushaltsgemeinschaft ein Vollstreckungshindernis darstellt, OVG Bremen, Beschl. v. 28.03.2022 - 2 B 506/21, juris Rn. 11). - VG Bremen, 13.04.2022 - 4 V 502/22
Ausländerrecht - Umverteilung; Zuständigkeit Ausländerbehörde
Aus § 71 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 15a Abs. 5 Satz 1 AufenthG ergibt sich, dass nach einer Umverteilungsentscheidung die Ausländerbehörde am Zielort der Umverteilung für die Entscheidung über einen Antrag auf Rückverteilung zuständig ist (…vgl. hierzu jüngst OVG Bremen, Beschl. v. 29.03.2022 - 2 B 443/21 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 18.03.2022 - 2 B 506/21 -, juris Rn. 14;… Beschl. v. 04.02.2022 - 2 B 458/21 -, juris Rn. 25;… OVG Hamburg, Beschl. v. 10.03.2016 - 4 Bs 3/16 -, juris Rn. 29 f.;… so auch Dollinger, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, Stand: 01.07.2020, § 15a AufenthG, Rn. 33).
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