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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 28.05.2018

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,27187
BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18 (https://dejure.org/2018,27187)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2018 - 2 B 6.18 (https://dejure.org/2018,27187)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 (https://dejure.org/2018,27187)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    LDG NRW § 13 Abs. 1, 2 und 3, § 17 Abs. 1, § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, §§ 53, 54 Abs. 1 bis 3, § 65 Abs. 1 und 2, § 67 Satz 1; BeamtStG § ... 33 Abs. 1 Satz 3, § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2; VwGO § 86 Abs. 2, § 108 Abs. 1 und 2, § 132 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 3; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 103 Abs. 1
    "Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen" (PRO NRW); Befangenheit; Disziplinarklage; Disziplinarklageerhebung; Divergenzrüge; Einführung neuer Handlungen; Einleitungsverfügung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Ergänzungstatsachen/Indiztatsachen; Funktionsträger; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Erfolglose Verfahrensrügen eines Funktionsträgers und Wahlkandidaten der Partei "PRO NRW" gegen seine disziplinare Entfernung aus dem Polizeidienst

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 DG NW, § 20 Abs 1 DG NW, § 20 Abs 1 S 2 DG NW, § 54 Abs 1 DG NW
    Erfolglose Verfahrensrügen eines Funktionsträgers und Wahlkandidaten der Partei "PRO NRW" gegen seine disziplinare Entfernung aus dem Polizeidienst

  • Wolters Kluwer

    Disziplinare Entfernung eines Polizeihauptkommissars aus dem Polizeidienst aufgrund der aktiven Mitgliedschaft in der Partei "Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen" (PRO NRW); Vorliegen eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinare Entfernung eines Polizeihauptkommissars aus dem Polizeidienst aufgrund der aktiven Mitgliedschaft in der Partei "Bürgerbewegung pro Nordrhein-Westfalen" (PRO NRW); Vorliegen eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht

  • datenbank.nwb.de

    Erfolglose Verfahrensrügen eines Funktionsträgers und Wahlkandidaten der Partei "PRO NRW" gegen seine disziplinare Entfernung aus dem Polizeidienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von "PRO NRW" aus dem Polizeidienst

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von "PRO NRW" aus dem Polizeidienst

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von "PRO NRW" aus dem Polizeidienst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein "PRO NRW"-Funktionsträger im Polizeidienst

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    BVerwG bestätigt Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von "Pro NRW" aus Polizeidienst - BVerwG bestätigt Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und Wahlkandidaten von "Pro NRW" aus Polizeidienst

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entfernung eines Polizisten aus dem Polizeidienst wegen Verstoßes gegen seine Verfassungstreuepflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (12)

  • VG Düsseldorf, 28.05.2013 - 22 K 2532/11

    Klage von "pro NRW" überwiegend ohne Erfolg

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Rn. 8 Das Gericht lege seiner Entscheidung zunächst diejenigen Feststellungen zu Grunde, die das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 28. Mai 2013 - 22 K 2532/11 - in dem von der Partei PRO NRW gegen ihre Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten 2009 und 2010 angestrengten Verfahren festgestellt habe.

    Rn. 25 d) Der Beklagte wendet sich des Weiteren dagegen, dass sich das erstinstanzlich entscheidende Verwaltungsgericht auf tatsächliche Feststellungen gestützt hat, die in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2013 - 22 K 2532/11 -, welches die Beobachtung der Partei PRO NRW durch den Verfassungsschutz zum Gegenstand hatte, getroffen worden waren.

    Rn. 34 Die für die Argumentation des Berufungsgerichts maßgebliche Verfassungsfeindlichkeit der Partei PRO NRW sieht das Berufungsgericht bereits durch diejenigen Tatsachen hinreichend festgestellt, die sich aus dem Tatbestand des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 28. Mai 2013 - 22 K 2532/11 - ergeben.

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschriften ist gegeben, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen divergenzfähigen Gerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung dieses Gerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Diese erfolgt im Rahmen der Maßnahmebemessung gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 LDG NRW, wenn der Beamte das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Das folgt aus der Funktion des Disziplinarverfahrensrechts, bei der Prüfung und ggf. Ahndung von Dienstvergehen gesetzmäßige Ergebnisse zu erzielen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 19 …und Beschluss vom 9. Februar 2016 - 2 B 84.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 41 Rn. 7).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Außerdienstlicher Diebstahl und exhibitionistische Handlung eines Lehrers

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Daher stellt (erst) die Verletzung dieser Pflicht einen Verfahrensmangel im Sinne von § 3 LDG NRW i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dar (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Juni 2016 - 2 B 40.15 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 9 Rn. 10 und vom 8. Juni 2017 - 2 B 5.17 - juris Rn. 28, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (…BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • BVerwG, 09.02.2016 - 2 B 84.14

    Konsequenz eines erst im Revisionsverfahren festgestellten wesentlichen Mangels …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Das folgt aus der Funktion des Disziplinarverfahrensrechts, bei der Prüfung und ggf. Ahndung von Dienstvergehen gesetzmäßige Ergebnisse zu erzielen (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 19 und Beschluss vom 9. Februar 2016 - 2 B 84.14 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 41 Rn. 7).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13

    Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18
    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO deshalb grundsätzlich nicht begründen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 8 B 20.13 - ZOV 2014, 48 Rn. 14 …und vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 2 B 40.15

    Anforderungen an den Berufungsantrag; zum Begriff des Verfahrensmangels; zur Rüge …

  • VG Düsseldorf, 30.08.2013 - 35 L 999/12

    Enthebung eines Beamten aus dem Dienst des Polizeipräsidiums bei Verstoß gegen …

  • BVerwG, 16.06.2026 - 2 B 12.26
    Nur derartige Rechtsfehler können sich auf das Berufungsurteil auswirken, weil sie die gerichtliche Entscheidungsfindung beeinflussen können (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 1994 - 6 B 17.94 - juris Rn. 1…, vom 28. März 2013 - 2 B 113.12 - juris Rn. 6 und vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 - ZBR 2019, 130 Rn. 15).
  • BVerfG, 28.03.2019 - 2 BvR 2432/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entfernung eines Polizisten aus dem …

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2018 - BVerwG 2 B 60.18 (2 B 6.18) -,.

    b) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2018 - BVerwG 2 B 6.18 -,.

  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale …

    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 58 Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2023 - A 2 S 363/22

    Inhalt des Terminsprotokolls; Aufnahme eines rechtlichen Hinweises als …

    Rn. 4 Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt jedoch, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen braucht (…st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 24…, vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris Rn. 18 …und vom 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 - juris Rn. 14 - jew. mwN;… BVerwG, Beschlüsse vom 24.02.2020 - 9 B 9.18 - juris Rn. 34…, vom 14.06.2019 - 7 B 25.18 - juris Rn. 14 und vom 20.08.2018 - 2 B 6.18 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 13.03.2025 - 2 C 11.24

    Zur Inanspruchnahme der gerichtlichen Gestaltungsbefugnis nach § 21 Satz 2 AGVwGO …

    Die Einleitungsverfügung muss Art, Umfang, Zeit und Ort der dem Beamten vorgeworfenen Handlungen so konkret beschreiben, dass es diesem möglich ist, sich zur Sache zu äußern und ggf. entlastende Umstände vorzutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 - juris Rn. 17;… Stehle, in: von Alberti u. a., Disziplinarrecht Baden-Württemberg, 1. Aufl. 2021, § 11 LDG Rn. 3).
  • BVerwG, 25.09.2018 - 2 B 60.18

    Begründetheit einer Anhörungsrüge bei Geltendmachtung einer unzureichenden …

    Rn. 2 Mit Beschluss vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 - hat der Senat die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. September 2017 zurückgewiesen.
  • BVerwG, 23.07.2019 - 2 B 4.19

    Verschiebung der Zahlung von Übergangsgebührnissen

    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 B 6.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 58 Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 13 S 569/23

    Streitwertbemessung bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von …

    In diesem Zusammenhang hätte ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verfahrensverlauf mit einer Erhöhung des Streitwerts unter Berücksichtigung von § 39 Abs. 1 GKG rechnen müssen (…vgl. dazu etwa BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 24 …und vom 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11 - juris Rn. 18;… BVerwG, Beschlüsse vom 14.06.2019 - 7 B 25.18 - juris Rn. 14 und vom 20.08.2018 - 2 B 6.18 - juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 09.06.2026 - 3 A 474/25

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines somalischen Staatsangehörigen wegen …

    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt oder dem Verfahren rechtliche Wendungen gibt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (…st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 20. August 2018 - 2 B 6.18 -, juris Rn. 28;… SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2021 - 6 A 525/21 A -, juris Rn. 3).
  • VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1256/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage; …

    Dies folgt aus der Funktion des Disziplinarverfahrensrechts, bei der Prüfung und ggf. Ahndung von Dienstvergehen gesetzmäßige Ergebnisse zu erzielen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.08.2018 - 2 B 6/18 -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 09.06.2026 - 6 A 574/25

    Antrag auf Zulassung der Berufung; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung …

  • VG München, 12.10.2020 - M 8 K 18.3809

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in einen gastronomischen …

  • VG Bremen, 23.02.2021 - 8 K 1257/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten, Urteil vom 23.02.2021 - Disziplinarklage; …

  • OVG Sachsen, 15.11.2023 - 2 A 248/22

    Militärdienst; wirtschaftliche Lage; Beweisanträge

  • OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21

    Asylrecht; Tschetschenien; Überraschungsentscheidung verneint; nicht …

  • OVG Sachsen, 15.01.2021 - 6 A 669/20

    Rechtliches Gehör; Hinweispflicht; Überraschungsentscheidung (verneint)

  • OVG Sachsen, 01.06.2021 - 6 A 270/21

    Somalia; rechtliches Gehör; Willkürverbot; Darlegungsanforderungen

  • OVG Sachsen, 03.07.2025 - 2 A 10/25

    Asylgesetz Iran; Rechtliches Gehör

  • OVG Sachsen, 21.10.2024 - 2 A 302/23

    Asyl Russische Föderation; Abschiebungsandrohung des BAMF; Inlandsbezogenes …

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18   

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https://dejure.org/2018,15024
VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18 (https://dejure.org/2018,15024)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.05.2018 - 2 B 6/18 (https://dejure.org/2018,15024)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 (https://dejure.org/2018,15024)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 1 MB 19/17

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Die Genehmigung erging als Reaktion auf einen von den Beteiligten zuvor geführten Rechtsstreit (2 B 51/17, 1 MB 19/17), in welchem eine der Beigeladenen am 04.08.2017 erteilte Baugenehmigung wegen fehlender Festlegungen zur Vermeidung unzumutbarer Lärmimmissionen als zu unbestimmt gewertet wurde.

    Soweit im Verfahren 1 MB 19/17 zur Vorgängergenehmigung das Fehlen "einer auf einer konkreten Datenbasis erstellten Prognose der Geräuschimmissionen des zu beurteilenden Vorhabens unter weiterer Berücksichtigung der aus dem Betrieb resultierenden Vorbelastung nebst betriebsbedingtem Fahrzeugverkehr" sowie das Fehlen ggf. erforderlicher nachbarschützenden Regelungen in der Genehmigung gerügt wurden, wurde diesen Gesichtspunkten nunmehr hinreichend Rechnung getragen.

  • VG Schleswig, 02.11.2017 - 2 B 51/17

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Die Genehmigung erging als Reaktion auf einen von den Beteiligten zuvor geführten Rechtsstreit (2 B 51/17, 1 MB 19/17), in welchem eine der Beigeladenen am 04.08.2017 erteilte Baugenehmigung wegen fehlender Festlegungen zur Vermeidung unzumutbarer Lärmimmissionen als zu unbestimmt gewertet wurde.

    Schließlich wird - wie bereits im Beschluss der Kammer vom 02.11.2017 (2 B 51/17) - darauf hingewiesen, dass im Teil B des Bebauungsplans Nr. 18 der Gemeinde A-Stadt unter Ziff. 8.1 u.a. festgelegt ist, dass Terrassen und Balkone mit Ausrichtung nach Süden und Osten unzulässig sind.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, Rn. 22;… Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, Rn. 30, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, Rn. 22; Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, Rn. 30, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Zumutbarkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm - abgesehen von der ergänzenden Prüfung im Sonderfall nach Nr. 3.2.2 - nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z. B. Nr. 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2) und Bewertungsspannen (z. B. Nr. A.2.5.3 des Anhangs der TA Lärm) Spielräume eröffnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 18;… Urt. v. 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, Rn. 12, beide zit. n. Juris).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Zumutbarkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm - abgesehen von der ergänzenden Prüfung im Sonderfall nach Nr. 3.2.2 - nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z. B. Nr. 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2) und Bewertungsspannen (z. B. Nr. A.2.5.3 des Anhangs der TA Lärm) Spielräume eröffnet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 18; Urt. v. 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, Rn. 12, beide zit. n. Juris).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Dabei ist zu beachten, dass das Gebot zur Rücksichtnahme keine allgemeine Härteklausel ist, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts steht (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 -, Rn. 6, zit. n. juris).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77/87 -, Rn. 27, juris, Hervorhebungen nicht im Original) hat zur Frage der Beurteilung der Erheblichkeit von Geräuschen, konkret im Zusammenhang mit Immissionen eines Sportplatzes, folgendes ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 10 S 1663/11

    Anspruch auf Untersagung des Betriebs von phonoakustischen und pyrotechnischen …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    In dem von den Antragstellern zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 04.11.2014 - 10 S 1663/11 -, juris) entschied das Gericht unter Heranziehung der soeben genannten bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass eine entsprechende Anwendung der TA Lärm für die rechtliche Bewertung der Erheblichkeit der Immissionen im Einzelfall nicht in Betracht kam.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2014 - 1 MB 18/14

    Bedrängende oder erdrückende Wirkung eines niedrigeren Bauvorhabens als das Haus …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelfall reicht, beurteilt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (OVG Schleswig, Beschl. v. 06.08.2014 - 1 MB 18/14 -, Rn. 9, zit. n. Juris).
  • VG Schleswig, 05.03.2025 - 8 B 1/25

    Abwehrrechte des Plannachbarn gegen Immissionen (Lärm und Licht) eines bereits …

    Eine hiervon abweichende Ausführung kann die Aufhebung der Baugenehmigung demgegenüber nicht rechtfertigen ( VG Schleswig…, Beschluss vom 3. August 2021 - 8 B 29/21 -, juris Rn. 7 f.; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 , juris Rn. 16 ; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 8 B 27/24 -, zur Veröffentlichung vorgemerkt).

    Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelfall reicht, beurteilt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 6. August 2014 - 1 MB 18/14 -, juris Rn. 9; VG Schleswig…, Beschluss vom 1. November 2023 - 2 B 18/23 , Rn. 5 ; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 -, juris Rn. 22 ).

    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, juris Rn. 22;… Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, juris Rn. 30; VG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 -, juris Rn. 26 ).

    Bloße Lästigkeiten reichen für einen Verstoß nicht aus, vielmehr ist eine qualifizierte Störung im Sinne einer Unzumutbarkeit erforderlich ( VG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 -, juris Rn. 26 ).

  • VG Schleswig, 04.12.2025 - 8 A 1/25

    Nachbarklage gegen geplantes Büro- und Geschäftshaus, Änderung der Sach- und …

    Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelfall reicht, beurteilt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 6. August 2014 - 1 MB 18/14- juris Rn. 9; VG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 - juris Rn. 22 ;… Beschluss vom 1. November 2023 - 2 B 18/23 - juris Rn. 5 ;… Beschluss vom 5. März 2025 - 8 B 1/25 - juris Rn. 68 ).

    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung desjenigen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 - juris Rn. 22;… Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 - juris Rn. 30; VG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 - juris Rn. 26 ).

    Bloße Lästigkeiten reichen für einen Verstoß nicht aus, vielmehr ist eine qualifizierte Störung im Sinne einer Unzumutbarkeit erforderlich ( VG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 - juris Rn. 26 ;… Beschluss vom 5. März 2025 - 8 B 1/25 - juris Rn. 83 ).

  • VG Schleswig, 25.07.2025 - 8 B 15/25

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 - juris Rn. 22;… Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 - juris Rn. 30; VG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 - juris Rn. 26 ).

    Bloße Lästigkeiten reichen für einen Verstoß nicht aus, vielmehr ist eine qualifizierte Störung im Sinne einer Unzumutbarkeit erforderlich ( VG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 - juris Rn. 26 ;… Beschluss vom 5. März 2025 - 8 B 1/25 - juris Rn. 83 ).

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