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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7093
BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10 (https://dejure.org/2011,7093)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2011 - 2 B 68.10 (https://dejure.org/2011,7093)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2011 - 2 B 68.10 (https://dejure.org/2011,7093)
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Anfechtung eines Verwaltungsaktes; Umfang des Widerspruchs; Zweifel hinsichtlich des Inhalts des Widerspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 68 VwGO
    Anfechtung eines Verwaltungsaktes; Umfang des Widerspruchs; Zweifel hinsichtlich des Inhalts des Widerspruchs

  • Wolters Kluwer

    Einschränkende Auslegung des Umfangs eines Widerspruchsbescheids von Nichtjuristen als nicht den ganzen Verwaltungsakt angreifend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkende Auslegung des Umfangs eines Widerspruchsbescheids von Nichtjuristen als nicht den ganzen Verwaltungsakt angreifend

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10
    Das angefochtene Urteil ist auch nicht als "Überraschungsentscheidung" zu werten, da sich schon der Widerspruchsbescheid ausschließlich mit der Frage einer Anerkennung der Zeit der Beurlaubung der Klägerin als ruhegehaltfähig befasste, so dass das Berufungsgericht dem Verfahren mit seiner Auffassung zur Bestandskraft der übrigen Regelungsteile des Ausgangsbescheides keine für die Klägerin nicht zu erwartende Wende gegeben hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; stRspr).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann ordnungsgemäß bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angegriffene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung u.a. des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz ausdrücklich oder zumindest konkludent widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10
    Rn. 4 Entsprechendes gilt für die behauptete Abweichung von dem Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - (Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10
    Dass sich ein Gericht, wenn es durch Auslegung zu der Überzeugung gelangt ist, der Widerspruch sei eindeutig beschränkt erhoben worden, nicht bei dem Widerspruchsführer vergewissern muss, ob die gerichtliche Überzeugung mit der Auffassung des Widerspruchsführers übereinstimmt, folgt aus der allgemeinen Auslegungsregel der §§ 133, 157 BGB, der zufolge grundsätzlich nicht auf den inneren Willen des Erklärenden, sondern auf das Verständnis des objektiven Erklärungsinhalts nach dem Empfängerhorizont abzustellen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - BVerwG 2 B 46.94 - und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6 sowie Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 13.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 32 S. 10; BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93 - NJW 1994, 1537 ).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 13.04

    Familienzuschlag für das dritte und weitere Kind; Kindergeld; Auslegung eines …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10
    Dass sich ein Gericht, wenn es durch Auslegung zu der Überzeugung gelangt ist, der Widerspruch sei eindeutig beschränkt erhoben worden, nicht bei dem Widerspruchsführer vergewissern muss, ob die gerichtliche Überzeugung mit der Auffassung des Widerspruchsführers übereinstimmt, folgt aus der allgemeinen Auslegungsregel der §§ 133, 157 BGB, der zufolge grundsätzlich nicht auf den inneren Willen des Erklärenden, sondern auf das Verständnis des objektiven Erklärungsinhalts nach dem Empfängerhorizont abzustellen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - BVerwG 2 B 46.94 - und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6 sowie Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 13.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 32 S. 10; BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93 - NJW 1994, 1537 ).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10
    Dass sich ein Gericht, wenn es durch Auslegung zu der Überzeugung gelangt ist, der Widerspruch sei eindeutig beschränkt erhoben worden, nicht bei dem Widerspruchsführer vergewissern muss, ob die gerichtliche Überzeugung mit der Auffassung des Widerspruchsführers übereinstimmt, folgt aus der allgemeinen Auslegungsregel der §§ 133, 157 BGB, der zufolge grundsätzlich nicht auf den inneren Willen des Erklärenden, sondern auf das Verständnis des objektiven Erklärungsinhalts nach dem Empfängerhorizont abzustellen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - BVerwG 2 B 46.94 - und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6 sowie Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 13.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 32 S. 10; BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93 - NJW 1994, 1537 ).
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10
    Damit lässt sich der Zulassungsgrund der Divergenz nicht begründen (stRspr, vgl. Beschluss vom 3. Juli 2007 - BVerwG 2 B 18.07 - Buchholz 235.1 § 69 BDG Nr. 1 Rn. 4).
  • BVerwG, 22.10.1986 - 4 C 79.82

    Wasserrecht - Wassergefährdende Stoffe - Rohrleitung - Befristung der Genehmigung …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10
    Rn. 3 Die Beschwerde behauptet zwar, das angegriffene Urteil weiche von dem Rechtssatz ab, es sei "im Allgemeinen davon auszugehen, dass der Widerspruchsführer mit seinem Widerspruch den gesamten Inhalt des ihn belastenden Verwaltungsakts anfechten" wolle (Urteil vom 22. Oktober 1986 - BVerwG 4 C 79.82 - NVwZ 1988, 147 ).
  • BVerwG, 14.04.1994 - 2 B 46.94

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 2 B 68.10
    Dass sich ein Gericht, wenn es durch Auslegung zu der Überzeugung gelangt ist, der Widerspruch sei eindeutig beschränkt erhoben worden, nicht bei dem Widerspruchsführer vergewissern muss, ob die gerichtliche Überzeugung mit der Auffassung des Widerspruchsführers übereinstimmt, folgt aus der allgemeinen Auslegungsregel der §§ 133, 157 BGB, der zufolge grundsätzlich nicht auf den inneren Willen des Erklärenden, sondern auf das Verständnis des objektiven Erklärungsinhalts nach dem Empfängerhorizont abzustellen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - BVerwG 2 B 46.94 - und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6 sowie Urteil vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 13.04 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 32 S. 10; BGH, Urteil vom 10. März 1994 - IX ZR 152/93 - NJW 1994, 1537 ).
  • VG Berlin, 30.06.2017 - 4 K 16.15

    Fernwärme im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

    (e) Auf einen angeblich bei Abschluss der Ergänzungsvereinbarungen im Jahre 2006 fehlenden Willen, einen Übernahmeanspruch in Bezug auf das Fernwärmeleitungsnetz aufzugeben, beruft sich der Kläger zudem deshalb ohne Erfolg, weil dies der allgemeinen Auslegungsregel der §§ 133, 157 BGB, der zufolge grundsätzlich nicht auf den inneren Willen des Erklärenden, sondern auf das Verständnis des objektiven Erklärungsinhalts nach dem Empfängerhorizont abzustellen ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. Mai 2017 - BVerwG 8 B 57.16 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 31. August 2011 - BVerwG 2 B 68.10 -, juris Rn. 6), zuwiderliefe.
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche …

    Es kommt demnach nicht auf den inneren Willen der erklärenden Partei, sondern darauf an, wie die Erklärung aus der Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (BVerwG…, Urteil vom 12.12.2001, a. a. O., Rn. 40;… Urteil vom 28.5.2003 - BVerwG 8 C 6.02 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 31.8.2011 - BVerwG 2 B 68.10 -, juris Rn. 6).
  • VG Saarlouis, 08.01.2019 - 3 L 1524/18

    Antrag auf Erlass oder Stundung der festgesetzten und angeforderten Gewerbesteuer …

    Ausgehend von dem objektiven Erklärungswert der in Rede stehenden Ausführungen kommt es darauf an, wie der Adressat bzw. Empfänger diese unter Berücksichtigung der äußeren Form, Abfassung, Begründung und aller sonstigen ihm bekannten oder erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben bei objektiver Auslegung verstehen durfte[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.08.2011 -2 B 68/10-, juris und Urteil vom 27.4.1990, NJW 1991, 508; SächsOVG, Urteil vom 16.3.2006 -1 B 735/05- m.w.N. und SächsOVG, Beschluss vom 27.5.2005 -1 E 20/05- m.w.N.][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.08.2011 -2 B 68/10-, juris und Urteil vom 27.4.1990, NJW 1991, 508; SächsOVG, Urteil vom 16.3.2006 -1 B 735/05- m.w.N. und SächsOVG, Beschluss vom 27.5.2005 -1 E 20/05- m.w.N.].

    Diese rechtliche Unterscheidung musste im Übrigen bei einem im Insolvenzverfahren tätig werdenden Unternehmen (hier: M. Revisions GmbH) als bekannt vorausgesetzt werden, so dass die Antragsgegnerin auch nicht bei der Antragstellerin nachfragen musste[Vgl. hierzu allgemein BVerwG, Beschluss vom 31.08.2011 -2 B 68/10-, juris][Vgl. hierzu allgemein BVerwG, Beschluss vom 31.08.2011 -2 B 68/10-, juris].

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24

    Anhörung; Ansehens- und Vertrauensverlust; Auslegung; Einzelrichter; …

    Es kommt also - wie stets bei der Auslegung von Äußerungen des Bürgers gegenüber der Verwaltung und umgekehrt - entsprechend §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht auf den inneren Willen des Erklärenden an, sondern darauf, wie die Erklärung aus Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (…zu diesem Maßstab etwa BVerwG, Urt. v. 28.5.2003 - BVerwG 8 C 6.02 - juris Rn. 20; Beschl. v. 31.8.2011 - BVerwG 2 B 68.10 -, juris Rn. 6;… Nds. OVG, Urt. v. 25.9.2018 - 5 LB 98716 -, juris Rn. 52).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.2015 - 5 LA 195/14

    Meistbegünstigungsgrundsatz; Meistbegünstigungsprinzip; objektiver …

    Rn. 50 Denn zum einen beurteilt sich die Frage des Vorliegens eines Verwaltungsaktes nach dem objektiven Empfängerhorizont, d. h. es kommt nicht auf den inneren Willen der erklärenden Partei, sondern darauf an, wie die Erklärung aus der Sicht des Empfängers bei objektiver Betrachtung zu verstehen ist (BVerwG…, Urteil vom 12.12.2001 - BVerwG 8 C 17.01 -, juris Rn. 40;… Urteil vom 28.5.2003 - BVerwG 8 C 6.02 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 31.8.2011 - BVerwG 2 B 68.10 -, juris Rn. 6); maßgeblich ist der geäußerte Wille des Erklärenden, wie er aus der Erklärung und sonstigen Umständen für den Erklärungsempfänger erkennbar ist (BVerwG…, Urteil vom 12.12.2001, a. a. O., Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2026 - 2 LA 105/24

    Sonderpädagogisches Pflegegeld; Sozialpädagogisches Pflegegeld; …

    Die Beschränkung auf einen rechtlich selbstständigen Teil des angefochtenen Verwaltungsakts ist auch zulässig (s. BVerwG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 B 68/10 - Rn. 5 - 6, juris zum beschränkt erhobenen Widerspruch).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - 6 A 2649/10

    Anspruch eines angestellten Lehrers in Nordrhein-Westfalen in das …

    Rn. 50 BVerwG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 B 68.10 -, juris Rdnr. 6, Urteil vom 27. August 2008- 6 C 32.07 -, NJW 2009, 162 ff. = juris Rdnr. 23, und Beschluss vom 10. November 2006 - 9 B 17.06 -,juris Rdnr. 4.
  • VG Berlin, 08.11.2024 - 4 K 177.23

    Einlagensicherungssystem der Banken; Beitragspflicht eines CRR-Kreditinstitut

    Inhalt und Reichweite eines Widerspruchs sind durch Auslegung zu ermitteln (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2011 - BVerwG 2 B 68.10 - juris, Rn. 6; VGH Mannheim…, Urteil vom 7. Januar 2013 - 2 S 2120/12 - juris, Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 6 A 2244/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei Nichtbeachtung des …

    Rn. 8 BVerwG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 B 68.10 -, juris Rdnr. 6, Urteil vom 27. August 2008 - 6 C 32.07 -, NJW 2009, 162 ff. = juris Rdnr. 23, und Beschluss vom 10. November 2006 - 9 B 17.06 -, juris Rdnr. 4.
  • VG Oldenburg, 16.11.2011 - 5 A 1000/09

    Nachträgliche Betriebszeiteneinschränkungen und andere immissionsschutzrechtliche …

    Ob ein Widerspruchsführer eine behördliche Verfügung umfassend oder nur teilweise anficht, folgt nach der allgemeinen Auslegungsregel der §§ 133, 157 BGB nicht aus dem inneren Willen des Erklärenden, sondern aus dem objektiven Erklärungsinhalt des Widerspruchsschreibens nach dem Empfängerhorizont (BVerwG, Beschluss vom 31. August 2011 - 2 B 68.10 - Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Ansbach, 26.07.2021 - AN 18 K 18.00711

    Zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine als Wahlleistung gesondert …

  • VG Schleswig, 29.07.2020 - 1 B 82/20

    Tierschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

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