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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2017 - 2 B 7.17, 2 B 7.17 (2 C 60.17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,52026
BVerwG, 12.12.2017 - 2 B 7.17, 2 B 7.17 (2 C 60.17) (https://dejure.org/2017,52026)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2017 - 2 B 7.17, 2 B 7.17 (2 C 60.17) (https://dejure.org/2017,52026)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 2 B 7.17, 2 B 7.17 (2 C 60.17) (https://dejure.org/2017,52026)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Grundsatz der stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen bei nicht vorbelasteten Beamten; Revisionszulassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 Abs 1 BDG, § 13 Abs 2 DG NW 2004
    Grundsatz der stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen bei nicht vorbelasteten Beamten; Revisionszulassung

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Geltung der "stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen" bei Dienstpflichtverletzungen eines disziplinar nicht vorbelasteten Beamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Geltung der "stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen" bei Dienstpflichtverletzungen eines disziplinar nicht vorbelasteten Beamten

  • datenbank.nwb.de

    Grundsatz der stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen bei nicht vorbelasteten Beamten; Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.06.2014 - 2 B 9.14

    Die Schwere von Straftaten ist disziplinarrechtlicher Beurteilungsmaßstab; …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2017 - 2 B 7.17
    Das Revisionsverfahren erscheint zur Klärung der aufgeworfenen Frage geeignet, ob der für disziplinar vorbelastete Beamte entwickelte Grundsatz der "stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2001 - 1 D 10.00 - juris, zuletzt Beschluss vom 18. Juni 2014 - 2 B 9.14 - juris) nach § 13 Abs. 2 LDG NRW (§ 13 Abs. 1 BDG) auch dann Beachtung findet, wenn bei einer disziplinar nicht vorbelasteten Beamtin Dienstpflichtverletzungen zu beurteilen sind, die jeweils für sich genommen keinesfalls die Höchstmaßnahme rechtfertigen können, im Falle ihrer zeitlich gestreckten Kumulation - hier von Januar 2013 bis Mai 2014 - jedoch eine Einschätzung begründen können, wonach das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit verloren gegangen sei.
  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 10.00

    Dienstvergehen eines Posthauptschaffners durch Manipulationen von …

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2017 - 2 B 7.17
    Das Revisionsverfahren erscheint zur Klärung der aufgeworfenen Frage geeignet, ob der für disziplinar vorbelastete Beamte entwickelte Grundsatz der "stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2001 - 1 D 10.00 - juris, zuletzt Beschluss vom 18. Juni 2014 - 2 B 9.14 - juris) nach § 13 Abs. 2 LDG NRW (§ 13 Abs. 1 BDG) auch dann Beachtung findet, wenn bei einer disziplinar nicht vorbelasteten Beamtin Dienstpflichtverletzungen zu beurteilen sind, die jeweils für sich genommen keinesfalls die Höchstmaßnahme rechtfertigen können, im Falle ihrer zeitlich gestreckten Kumulation - hier von Januar 2013 bis Mai 2014 - jedoch eine Einschätzung begründen können, wonach das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit verloren gegangen sei.
  • VG Berlin, 09.05.2019 - 80 L 4.19

    Einstweilige Anordnung gegen eine vorläufige Dienstenthebung wegen angeblichen …

    In einem vom OVG Weimar entschiedenen Fall (Urteil vom 3. September 2013 - 8 DO 236/13 - nach juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 2 B 7/17 - nach juris) war ein Grundschullehrer aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden, der - ohne dass strafrechtlich ein sexueller Missbrauch angenommen wurde - Schülerinnen der ersten und zweiten Klasse regelmäßig während des Unterrichts zu sich auf den Schoß nahm, einzelne Schülerinnen während einer Klassenfahrt in seinem Bett übernachten ließ, mit Grundschülerinnen gemeinsame Wochenenden allein in seiner Wohnung verbrachte und mit Kindern der zweiten Klasse "spontan" die Sauna besuchte.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11846
OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17 (https://dejure.org/2019,11846)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.2019 - 2 B 7.17 (https://dejure.org/2019,11846)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 2019 - 2 B 7.17 (https://dejure.org/2019,11846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, Art 2 Nr 3 EGV 810/2009, Art 24 EGV 810/2009, Art 32 Abs 1 Buchst b EGV 810/2009
    Erteilung eines Schengen- oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6 Abs 1 Nr 1 AufenthG
    Schengen-Visum; Pakistan; Besuch; Nachweis einer Reisekrankenversicherung; Zweifel an der Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten rechtzeitig zu verlassen; Rückkehrzweifel; Beurteilungsspielraum; Kontrollmaßstäbe; familiäre Verwurzelung; wirtschaftliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 29 K 60.16
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 37.14

    Besuchsaufenthalt; einheitliches Visum; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17
    Rn. 13 1. Maßgebend für die Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Berufungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37.14 -, juris Rn. 11).

    Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass der Antragsteller auch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltszeitraums an seinem Besuchswunsch festhält (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015, a.a.O. juris Rn. 13, …und vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, juris Rn. 14;… Urteil des Senats vom 24. Juni 2012 - OVG 2 B 16.09 -, juris Rn. 17 ff.).

    Danach wird die Ausübung eines Beurteilungsspielraums auf der Tatbestandsseite nur darauf überprüft, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. m.w.N. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O. Rn. 21;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, juris Rn. 27, …und vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 B 5.14 -, juris Rn. 24).

    Angesichts des öffentlichen Interesses an einem ausreichenden Krankenversicherungsschutz und des gewichtigen öffentlichen Interesses an der Verhinderung ungesteuerter Einwanderung setzt die Erteilung eines beschränkten Visums aber voraus, dass die Erteilung eines Besuchsvisums trotz der entgegenstehenden öffentlichen Interessen etwa im Hinblick auf den besonderen Schutz familiärer Bindungen nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK und Art. 7 GRC ausnahmsweise erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O., Rn. 26).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17
    Rn. 23 Nach dem zur Auslegung des Visakodex ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 - (…juris Rn. 60) verfügen die zuständigen Behörden bei der Prüfung der Visumsanträge über einen weiten Beurteilungsspielraum, der sich sowohl auf die Anwendungsvoraussetzungen von Art. 32 Abs. 1 und Art. 35 Abs. 6 VK als auch auf die Würdigung der Tatsachen bezieht, die für die Feststellung maßgeblich sind, ob die in diesen Bestimmungen genannten Gründe der Erteilung des beantragten Visums entgegenstehen.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17
    Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass der Antragsteller auch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltszeitraums an seinem Besuchswunsch festhält (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015, a.a.O. juris Rn. 13, und vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, juris Rn. 14;… Urteil des Senats vom 24. Juni 2012 - OVG 2 B 16.09 -, juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2015 - 3 B 5.14

    Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung eines Schengen-Visums

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17
    Danach wird die Ausübung eines Beurteilungsspielraums auf der Tatbestandsseite nur darauf überprüft, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. m.w.N. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O. Rn. 21;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, juris Rn. 27, und vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 B 5.14 -, juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14

    Ausländer; Iran; Besuchsvisum; Schengenvisum; Rückkehrabsicht; begründete …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17
    Danach wird die Ausübung eines Beurteilungsspielraums auf der Tatbestandsseite nur darauf überprüft, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (vgl. m.w.N. BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015, a.a.O. Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14 -, juris Rn. 27, …und vom 9. Oktober 2015 - OVG 3 B 5.14 -, juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09

    Ukraine; Visum; Schengen-Visum; Besuchsvisum; einheitliches Visum; Besuch naher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17
    Ein Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums für einen kurzfristigen Besuchsaufenthalt ist bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte dahin auszulegen, dass der Antragsteller auch nach Ablauf des geplanten Aufenthaltszeitraums an seinem Besuchswunsch festhält (…vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 2015, a.a.O. juris Rn. 13, …und vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10 -, juris Rn. 14; Urteil des Senats vom 24. Juni 2012 - OVG 2 B 16.09 -, juris Rn. 17 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 3 B 37.11

    Bedingte Verpflichtung zur Visumerteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 2 B 7.17
    Ebenso wenig kommt eine bedingte Verpflichtung der Beklagten zur Visumserteilung - gleichsam "Zug-um-Zug" gegen den bei Entgegennahme des Visums zu erbringenden Nachweis einer Krankenversicherung - in Betracht (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 28. August 2012 - OVG 3 B 37.11 -, juris Rn. 32 f.).
  • VG Berlin, 11.09.2023 - 12 K 291.22
    Sie haben vielmehr festzustellen, ob begründete Zweifel an dieser Absicht bestehen, was zur Versagung des Visums führen würde (EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 -, juris, Rn. 64 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2019 - 2 B 7.17 -, juris, Rn. 22 ff.).

    Zu diesem Zweck haben sie eine individuelle Prüfung des Antrags vorzunehmen, die zum einen die allgemeinen Verhältnisse im Wohnsitzstaat des Antragstellers und zum anderen seine persönlichen Umstände, insbesondere seine familiäre, soziale und wirtschaftliche Situation, etwaige frühere rechtmäßige oder rechtswidrige Aufenthalte in einem Mitgliedstaat sowie seine Bindungen im Wohnsitzstaat und in den Mitgliedstaaten berücksichtigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2019 - 2 B 7.17 -, juris, Rn. 25; Art. 14 Abs. 3 i.V.m. Anlage II B. VK zu den Faktoren für die Beurteilung der Rückkehrabsicht).

    Dieser Beurteilungsspielraum bezieht sich sowohl auf die Anwendungsvoraussetzungen der relevanten Vorschriften als auch auf die Würdigung der Tatsachen, die für die Feststellung maßgeblich sind, ob dem Antragsteller ein Verweigerungsgrund entgegengehalten werden kann (vgl. EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 -, juris, Rn. 60 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2019 - 2 B 7.17 -, juris, Rn. 23).

  • VG Berlin, 06.03.2024 - 12 K 364.23
    Das Gericht hat die Entscheidung der Behörde daher nur darauf zu überprüfen, ob sie die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis der anzuwendenden Gesetzesbegriffe ausgegangen ist, den Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, sowie ob sich die Behörde bei der Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten hat (EuGH…, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 [Koushkaki] - juris Rn. 68 ff.; BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37/14 - juris Rn. 18 ff.; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. November 2014 - 6 B 20/14 - juris Rn. 22 ff.; Urteil vom 25. April 2019 - 2 B 7/17 - juris Rn. 24 ff.).
  • VG Berlin, 27.12.2019 - 38 K 375.19
    Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass der für die Annahme einer familiären Lebensgemeinschaft erforderliche Kontakt nicht nur durch tatsächliches Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft, sondern auch auf andere Weise (z.B. über das Internet, Briefe und Telefonate) aufrecht erhalten werden kann (siehe BVerwG…, Urteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 1/10 -, BVerwGE 138, 371, juris Rn. 34; jüngst etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2019 - OVG 2 B 7.17 -, juris Rn. 32).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 10.03.2017 - 2 B 7/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7339
VG Schleswig, 10.03.2017 - 2 B 7/17 (https://dejure.org/2017,7339)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.03.2017 - 2 B 7/17 (https://dejure.org/2017,7339)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. März 2017 - 2 B 7/17 (https://dejure.org/2017,7339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,7339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04

    Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …

    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2017 - 2 B 7/17
    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 2 LB 55/04
    Auszug aus VG Schleswig, 10.03.2017 - 2 B 7/17
    In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -).
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