Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.03.1997 - M 8 K 96.1856
- VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98
Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Es handelt sich um einen als Summenpegel einzuhaltenden sog. "Zaunwert", der weder in § 9 BauGB noch in § 1 Abs. 4 BauNVO eine Rechtsgrundlage findet; die Festsetzung eines solchen Immissionsgrenz- oder Richtwerts ist rechtlich unzulässig und nichtig (vgl. BVerwGE 110, 193/201).Mit einem solchen "Summenpegel" wird keine Nutzungsart, insbesondere nicht das Emissionsverhalten als "Eigenschaft" bestimmter Anlagen und Betriebe i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauNVO festgesetzt, sondern nur ein Immissionsgeschehen gekennzeichnet, das von einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebe und Anlagen gemeinsam bestimmt wird und für das Immissionsverhalten der einzelnen Anlage für sich genommen letztlich unbeachtlich ist; ein solcher Zaunwert als Summenpegel ist ungeeignet, umgesetzt zu werden, weil er, anders als ein immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel nicht bestimmt, welche Emissionen von einer einzelnen Anlage oder einem einzelnen Betrieb ausgehen dürfen (vgl. BVerwGE 110, 193/200).
Ob ausnahmsweise die Festsetzung eines Zaunwerts zulässig ist, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Probleme der Zurechenbarkeit des Zaunwerts nicht entstehen können, richtet sich nicht nach der Art und Weise der Realisierung des Bebauungsplans, sondern nach den Festsetzungen des Plans; nach den Festsetzungen des Plans müsste es in der konkreten Situation, die der Plan ordnet, ausgeschlossen sein, dass "hinter dem Zaun" mehr als eine Anlage oder mehr als ein Betrieb als potentieller Lärmverursacher entstehen kann (vgl. BVerwGE 110, 193/201).
Bei einer derartigen Fallgestaltung kommt eine Teilnichtigkeit nicht in Betracht (vgl. BVerwGE 110, 193/201).
Auch wenn der festgestellte Mangel i.S. des § 215 a Abs. 1 BauGB durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann (vgl. BVerwGE 110, 193/203), entfaltet der Bebauungsplan nach der ausdrücklichen Bestimmung in § 215 a Abs. 1 Satz 2 BauGB bis zur Behebung der Mängel keine Rechtswirkungen und kann also dem Bauvorhaben des Klägers nicht entgegengehalten werden.
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90
Flächennutzungspläne
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Damit ist dem Ausfertigungserfordernis Rechnung getragen (vgl. dazu BVerwGE 88, 204/207; v. 16.12.1993 NVwZ 1994, 1010 ; v. 9.5.1996 NVwZ-RR 1996, 630 ; v. 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 ; BayVGH v. 18.11.1991 BayVBl 1993, 146; v. 23.7.1992 BayVBl 1993, 725).Zweifel an der Identität des in Bezug genommenen Plans bestehen nicht; deshalb ist eine gesonderte Ausfertigung des Plans nicht zu verlangen (vgl. BVerwGE 88, 204/209; BayVGH v. 28.10.1994 BayVBl 1995, 242 ).
- BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Damit ist dem Ausfertigungserfordernis Rechnung getragen (vgl. dazu BVerwGE 88, 204/207; v. 16.12.1993 NVwZ 1994, 1010 ; v. 9.5.1996 NVwZ-RR 1996, 630 ; v. 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 ; BayVGH v. 18.11.1991 BayVBl 1993, 146; v. 23.7.1992 BayVBl 1993, 725).
- BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96
Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Damit ist dem Ausfertigungserfordernis Rechnung getragen (vgl. dazu BVerwGE 88, 204/207; v. 16.12.1993 NVwZ 1994, 1010 ; v. 9.5.1996 NVwZ-RR 1996, 630 ; v. 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 ; BayVGH v. 18.11.1991 BayVBl 1993, 146; v. 23.7.1992 BayVBl 1993, 725). - BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 22.92
Zeitpunkt der Ausfertigung eines Bebauungsplanes; Errichtung von Dachgauben
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Damit ist dem Ausfertigungserfordernis Rechnung getragen (vgl. dazu BVerwGE 88, 204/207; v. 16.12.1993 NVwZ 1994, 1010 ; v. 9.5.1996 NVwZ-RR 1996, 630 ; v. 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 ; BayVGH v. 18.11.1991 BayVBl 1993, 146; v. 23.7.1992 BayVBl 1993, 725). - BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90
Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Es kann dahinstehen, ob das Antragsrecht des Klägers in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO deshalb verwirkt wäre, weil der Bebauungsplan vom Kläger bzw. seinem Rechtsvorgänger ohne Einwendungen hingenommen worden ist, das Bebauungsplangebiet entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans mit gewerblichen Anlagen bebaut wurde und sich der Kläger nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit der Anrufung des Normenkontrollgerichts zu seinem früheren Verhalten oder dem eines Rechtsvorgängers in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzen würde (vgl. BVerwG v. 18.12.1989 NVwZ 1990, 554 ; v. 23.1.1992 NVwZ 1992, 974 ; v. 14.11.2000 Az. 4 BN 94/001; BVerfG v. 24.6.1998, NVwZ 1999, 61). - BVerwG, 28.12.2000 - 4 BN 32.00
Zweijahresfrist des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO zur Stellung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Daher ist die Inzidentprüfung einer Norm nicht davon abhängig, ob die für die prinzipale Normenkontrolle geltende Zweijahresfrist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO verstrichen ist (vgl. BVerwG v. 28.12.2000 Az. 4 BN 32/00) oder ob die Parteien die Wirksamkeit eines Bebauungsplans angegriffen haben oder ob der Bebauungsplan in einem Normenkontrollverfahren für unwirksam erklärt worden ist (vgl. BVerwG v. 26.6.1998 SächsVBl 1998, 236). - BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Ebenso schränkte Art. 13 Nr. 1 Abs. 1 InvWoBauLG mit der darin normierten Dreimonatsfrist lediglich die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags ein, nicht jedoch die Inzidentprüfung im Rahmen eines baurechtlichen Verwaltungsrechtsstreits (vgl. BVerwG v. 10.4.1996 ZfBR 1996, 231/232). - BVerfG, 24.06.1998 - 1 BvR 380/92
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Es kann dahinstehen, ob das Antragsrecht des Klägers in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO deshalb verwirkt wäre, weil der Bebauungsplan vom Kläger bzw. seinem Rechtsvorgänger ohne Einwendungen hingenommen worden ist, das Bebauungsplangebiet entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans mit gewerblichen Anlagen bebaut wurde und sich der Kläger nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit der Anrufung des Normenkontrollgerichts zu seinem früheren Verhalten oder dem eines Rechtsvorgängers in einen mit Treu und Glauben unvereinbaren Widerspruch setzen würde (vgl. BVerwG v. 18.12.1989 NVwZ 1990, 554 ; v. 23.1.1992 NVwZ 1992, 974 ; v. 14.11.2000 Az. 4 BN 94/001; BVerfG v. 24.6.1998, NVwZ 1999, 61). - VGH Bayern, 28.10.1994 - 9 N 87.03911
Naturschutzrecht: Schutzgebiet einer Landschaftsbestandteil-Verordnung, …
Auszug aus VGH Bayern, 04.07.2001 - 2 B 97.1393
Zweifel an der Identität des in Bezug genommenen Plans bestehen nicht; deshalb ist eine gesonderte Ausfertigung des Plans nicht zu verlangen (vgl. BVerwGE 88, 204/209; BayVGH v. 28.10.1994 BayVBl 1995, 242 ). - VGH Bayern, 18.11.1991 - 14 N 89.1153
- BVerwG, 26.06.1998 - 4 BN 29.97
Bauplanungsrecht - Anfechtung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, …
- BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 186.94
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit einer …
- VGH Bayern, 15.02.1999 - 2 B 95.1500
- VGH Bayern, 23.07.1992 - 26 N 90.3785
- VG Augsburg, 11.07.2013 - Au 5 K 13.93
Vorbescheid und Baugenehmigung für SB-Warenhaus mit Shop-Zone (7900 m²)
Das Bundesverwaltungsgericht, welches seine Rechtsprechung zur Unzulässigkeit von sog. Zaunwerten in einer jüngeren Entscheidung (B.v. 9.5.2011 - 4 B 15/11 - juris) bestätigt hat, weist ebenso wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U.v. 12.3.2002 - 1 B 02.253 - juris; U.v. 4.12.2001 - 2 B 97.1393 - BayVBl 2002, 766 f.) darauf hin, dass Immissionsgrenzwerte als Summenpegel zudem Probleme der sog. inneren Verteilungsgerechtigkeit aufwerfen, weil die sich zuerst ansiedelnden Gewerbebetriebe nämlich zu Lasten sich später ansiedelnder Gewerbebetriebe bereits das volle Lärmkontingent des Gebiets ausschöpfen können mit der Folge, dass eine vollständige Bebauung i.S. der Planung blockiert wird.Rn. 108 Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung, der z.B. der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (z.B. U.v. 4.12.2001 - 2 B 97.1393 - BayVBl. 2002, 766 f.), das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (U.v. 4.10.2010 - 10 D 30/08.NE - NWVBl. 2011, 141 ff.) sowie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (…U.v. 21.3.2013 a.a.O.) gefolgt sind, wird zwischen der objektiven Teilbarkeit und dem hypothetisch zu bestimmenden subjektiven Planungswillen der Gemeinde unterschieden.
- VG München, 16.11.2015 - M 8 K 15.1890
Rechtmäßige Beseitigungsanordnung eines Terrassengeschosses wegen Widerspruchs …
Insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2001 (Az.: 2 B 97.1393) erscheinen die in dem Bebauungsplan Nr. ... getroffenen Festsetzungen unzureichend, um den bestehenden Konflikt zu lösen.Aufgrund der getroffenen Summenregelung und der Möglichkeit der Ansiedelung verschiedener Betriebe könne das Immissionsverhalten der einzelnen Betriebe und Anlagen aufgrund des Bebauungsplans nicht gesteuert werden (BayVGH, U. v. 4.12.2001 - 2 B 97.1393 - juris Rn. 22, 24).
Der Unterschied zu der von dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 4. Dezember 2001 (Az.: 2 B 97.1393) entschiedenen Fallkonstellation liegt im vorliegenden Fall gerade darin, dass es im Falle des Bebauungsplans Nr. ... an der exakten räumlichen Trennung fehlte.
- VG München, 16.11.2015 - M 8 K 14.943
Unwirksamkeit einer Festsetzung des Bebauungsplanes wegen mangelhafter …
Insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2001 (Az.: 2 B 97.1393) erscheinen die in dem Bebauungsplan Nr. ... getroffenen Festsetzungen unzureichend, um den bestehenden Konflikt zu lösen.Aufgrund der getroffenen Summenregelung und der Möglichkeit der Ansiedelung verschiedener Betriebe könne das Immissionsverhalten der einzelnen Betriebe und Anlagen aufgrund des Bebauungsplans nicht gesteuert werden (BayVGH, U. v. 4.12.2001 - 2 B 97.1393 - juris Rn. 22, 24).
Der Unterschied zu der von dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 4. Dezember 2001 (Az.: 2 B 97.1393) entschiedenen Fallkonstellation liegt im vorliegenden Fall gerade darin, dass es im Falle des Bebauungsplans Nr. ... an der exakten räumlichen Trennung fehlte.
- VG Bayreuth, 14.09.2022 - B 8 K 22.440
Aufhebung des Bescheids und Feststellung, dass es eines Negativattestes nach der …
Es verbleibt bei der Verpflichtung des Gerichts, von Amts wegen die Wirksamkeit einer untergesetzlichen Norm, falls diese inmitten steht und entscheidungserheblich ist, zu prüfen und die Norm gegebenenfalls nicht anzuwenden (VGH München U.v. 04.12.2001 - 2 B 97.1393, BeckRS 2001, 15202 Rn. 28, beck-online).Rn. 46 Auch durch die zeitliche Beschränkung der Antragsfrist im Normenkontrollverfahren (ein Jahr seit Bekanntmachung) wird die Befugnis der Verwaltungsgerichte, Normen insoweit inzident auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu prüfen, nicht berührt (vgl. BVerwG, B.v. 26.06.1998 - 4 BN 29/97 - beck-online; VGH München, U.v. 04.12.2001 - 2 B 97.1393 - beck-online; so auch ausdrücklich die Begründung des Regierungsentwurfs vom 06.03.1996, BT-Drs. 13/3993 S. 10;… Kopp/Schenke, VwGO 26. Auflage 2020, § 47 Rn. 83;… Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 47 Rn. 35).
- VG Bayreuth, 05.10.2022 - B 8 K 20.1043
Zweckentfremdungssatzungen Stadt, Nichtigkeitsentscheidungen durch den Bayer. …
Es verbleibt bei der Verpflichtung des Gerichts, von Amts wegen die Wirksamkeit einer untergesetzlichen Norm, falls diese inmitten steht und entscheidungserheblich ist, zu prüfen und die Norm gegebenenfalls nicht anzuwenden (VGH München U.v. 04.12.2001 - 2 B 97.1393, BeckRS 2001, 15202 Rn. 28, beck-online).Rn. 36 Auch durch die zeitliche Beschränkung der Antragsfrist im Normenkontrollverfahren (ein Jahr seit Bekanntmachung) wird die Befugnis der Verwaltungsgerichte, Normen insoweit inzident auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu prüfen, nicht berührt (vgl. BVerwG, B.v. 26.06.1998 - 4 BN 29/97 - beck-online; VGH München, U.v. 04.12.2001 - 2 B 97.1393 - beck-online; so auch ausdrücklich die Begründung des Regierungsentwurfs vom 06.03.1996, BT-Drs. 13/3993 S. 10;… Kopp/Schenke, VwGO 26. Auflage 2020, § 47 Rn. 83;… Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 47 Rn. 35).
- VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 2 K 543/15
Beherbergungsabgabe Gleichartigkeitsverbot strukturelles Vollzugsdefizit …
Rn. 89 Bayerischer VGH, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 2 B 97.1393 -, Rn. 28, juris. - VG Bayreuth, 16.01.2023 - B 8 K 22.567
Geltungsdauer des Beschlusses des Gemeinderats bei zeitlich befristeten Satzungen
Es verbleibt bei der Verpflichtung des Gerichts, von Amts wegen die Wirksamkeit einer untergesetzlichen Norm, falls diese inmitten steht und entscheidungserheblich ist, zu prüfen und die Norm gegebenenfalls nicht anzuwenden (VGH München U.v. 04.12.2001 - 2 B 97.1393, BeckRS 2001, 15202 Rn. 28, beck-online).Rn. 20 Auch durch die zeitliche Beschränkung der Antragsfrist im Normenkontrollverfahren (ein Jahr seit Bekanntmachung) wird die Befugnis der Verwaltungsgerichte, Normen insoweit inzident auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu prüfen, nicht berührt (vgl. BVerwG, B.v. 26.06.1998 - 4 BN 29/97 - beck-online; VGH München, U.v. 04.12.2001 - 2 B 97.1393 - beck-online; so auch ausdrücklich die Begründung des Regierungsentwurfs vom 06.03.1996, BT-Drs. 13/3993 S. 10;… Kopp/Schenke, VwGO 26. Auflage 2020, § 47 Rn. 83;… Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 47 Rn. 35).
- VG Bayreuth, 16.01.2023 - B 8 K 22.755
Feststellungsinteresse und Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage bei, …
Es besteht die Verpflichtung des Gerichts, von Amts wegen die Wirksamkeit einer untergesetzlichen Norm, falls diese inmitten steht und entscheidungserheblich ist, zu prüfen und die Norm gegebenenfalls nicht anzuwenden (VGH München U.v. 04.12.2001 - 2 B 97.1393, BeckRS 2001, 15202 Rn. 28, beck-online).Rn. 25 Auch durch die zeitliche Beschränkung der Antragsfrist im Normenkontrollverfahren (ein Jahr seit Bekanntmachung) wird die Befugnis der Verwaltungsgerichte, Normen insoweit inzident auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu prüfen, nicht berührt (vgl. BVerwG, B.v. 26.06.1998 - 4 BN 29/97 - beck-online; VGH München, U.v. 04.12.2001 - 2 B 97.1393 - beck-online; so auch ausdrücklich die Begründung des Regierungsentwurfs vom 06.03.1996, BT-Drs. 13/3993 S. 10;… Kopp/Schenke, VwGO 26. Auflage 2020, § 47 Rn. 83;… Panzer, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 47 Rn. 35).
- VG München, 03.05.2016 - M 8 K 14.2086
Vorbescheid für Neubau eines Doppelhauses (Unwirksamkeit eines Bebauungsplans)
Entgegen der Ansicht der Beklagten führt die fehlende gerichtliche Geltendmachung von Mängeln des Bebauungsplans durch Einleitung eines Normenkontrollverfahrens nicht zur Unmöglichkeit einer Inzidentkontrolle des Bebauungsplans (BayVGH, U.v. 4.12.2001 - 2 B 97.1393 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2007 - 10 A 4523/06
Anspruch auf Genehmigung für die Errichtung eines Zaunes um einen Vorgarten für …
Rn. 13 Vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 4. Dezember 2001 - 2 B 97.1393 -, BayVBl 2002, 766. - VGH Bayern, 06.07.2005 - 2 N 02.1114
Bauleitplanung: Erforderlichkeit der Festsetzung einer von Bebauung …
- VG Köln, 21.05.2015 - 8 K 3036/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2019 - 10 A 2222/18
Rechtmäßige Anordnung des Abbruchs einer Einfriedung auf einem Grundstück; …
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