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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Bf 22/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14121
OVG Hamburg, 13.02.2002 - 2 Bf 22/97 (https://dejure.org/2002,14121)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2002 - 2 Bf 22/97 (https://dejure.org/2002,14121)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 2 Bf 22/97 (https://dejure.org/2002,14121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauaufsichtliche Genehmigung für die Nutzungsänderung dreier Wohngebäude in ein Hotel; Bindungswirkung des Urteils bei rechtskräftiger Zuerkennung oder Aberkennung eines prozessualen Anspruchs für einen anderen zwischen denselben Beteiligten streitigen prozessualen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1662
  • ZfBR 2002, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (8)

  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bs 23/15

    Gemeinschaftsunterkunft Sophienterrasse: Beschwerde zurückgewiesen

    Danach ist der Begriff der "Wohnbedürfnisse" i.S.v. § 10 Abs. 4 Abschnitt W BPVO weit auszulegen und umfasst über das "Wohnen" im engeren Sinne hinaus auch solche Nutzungen, die in einem Wohngebiet erwartet werden oder mit ihm verträglich sind; dies gilt auch für "besonders geschützte Wohngebiete" (z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412 f.;… v. 10.4.1997, a.a.O., 356).

    Dabei ist im Bereich der Baustufenpläne im Regelfall keine andersartige, ergänzende Steuerung der Gebietsverträglichkeit einer Nutzungsart möglich (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, NordÖR 2009, 68, 70 m.w.N. aus der Rspr. des BVerwG; Urt. v. 13.2.2002, a.a.O., 413 f.).

    Denn für die Frage, wann eine Anlage für soziale Zwecke als klein zu bewerten ist, ist maßgeblich auch auf ihre äußere Erscheinungsform abzustellen (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, a.a.O., 414).

  • VG Hamburg, 11.03.2024 - 12 K 3016/21

    Erweiterung einer Sparkassenfiliale in einem Wohngebiet

    Dabei ist zur Bestimmung der in einem - wie hier - nicht besonders geschützten Wohngebiet zulässigen Nutzungen vornehmlich auf § 4 BauNVO zurückzugreifen (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris Rn. 36;… Beschl. v. 26.6.2013, 2 Bs 134/13 , juris Rn. 9 ).

    Bankfilialen könnten ohne Unterschied nur in einem Mischgebiet oder in einem Geschäftsgebiet nach § 10 Abs. 4 BPVO zugelassen werden, obwohl der Plangeber ursprünglich mit der nicht in das moderne Planungsrecht übergeleiteten Vorschrift des § 10 Abs. 9 Satz 1 BPVO (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.8.1996, 4 C 13.94, juris Rn. 61) die Möglichkeit eröffnet hatte, sie zumindest ausnahmsweise in Wohngebieten zuzulassen, und sie auch nach heutigem Verständnis in gewissem Maße mit einer Wohnnutzung verträglich sind (vgl. entsprechend für Betriebe des Beherbergungsgewerbes OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris Rn. 38).

    Denn sonst würde sich ein Wertungswiderspruch ergeben und das Auslegungsergebnis gerade nicht mehr von dem Verständnis davon getragen werden, was für die Wohnnutzung in bestimmten Gebieten allgemein als dazugehörig oder jedenfalls als mit ihr verträglich anzusehen ist (OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris Rn. 38).

    Dabei sind die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Nutzungsarten daraufhin zu untersuchen, ob sie teilweise, d.h. unter Heranziehung zusätzlicher typisierender Merkmale zulässig und im Übrigen unzulässig sind (OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris Rn. 39).

    Rn. 41 Das typisierende Merkmal "klein" ist in der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts anerkannt und - soweit ersichtlich - zugleich das einzige einschränkende typisierende Merkmal, das das Hamburgische Oberverwaltungsgericht bislang für die Beantwortung der Frage herangezogen hat, welche der in den §§ 3 und 4 BauNVO aufgeführten Nutzungen, die keine Wohnnutzungen im engen Sinne darstellen, in einem Wohngebiet nach der BPVO als zulässig angesehen werden können (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.3.2021, 2 Bs 23/21 , juris Rn. 27 ;… Beschl. v. 15.10.2008, 2 Bs 171/08, juris Rn. 24 [jeweils zu Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung in einem besonders geschützten Wohngebiet];… Beschl. v. 28.5.2015, 2 Bs 23/15 , juris Rn. 41 ;… Beschl. v. 28.11.2012, 2 Bs 210/12 , juris Rn. 23 f. [jeweils zu einer sozialen Einrichtung in einem besonders geschützten Wohngebiet]; Beschl. v. 3.11.2003, 2 Bs 487/03, n.v. [zu einer kulturellen Einrichtung in einem besonders geschützten Wohngebiet]; Beschl. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris Rn. 40 [zu einem Beherbergungsbetrieb in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet];… Beschl. v. 26.6.2013, 2 Bs 134/13 , juris Rn. 9 f. [zu einem Lebensmitteldiscountmarkt in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet];… siehe auch BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, 4 C 9.98, juris Rn. 25 [zu "kleineren" Anlagen für Verwaltungen i.S.v. § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO]).

    Nach einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2002 soll der Bezug zur Versorgung des Gebiets und zu den Bedürfnissen seiner Bewohnerinnen und Bewohner zwar für bestimmte Nutzungsarten ein geeignetes Kriterium sein, um die Gebietsverträglichkeit näher zu bestimmen (OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris Rn. 41;… siehe aber auch Urt. v. 10.4.1997, Bf II 68/96, juris Rn. 72).

    Rn. 45 Nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts kommt es für die Frage, ob ein Betrieb "klein" ist, auf die Umstände des Einzelfalls und auf die konkreten Festsetzungen des Baustufenplans zum Maß der zulässigen Bebauung an (…OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, 2 Bs 171/08, juris Rn. 23; Urt. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris Rn. 42).

  • OVG Hamburg, 15.10.2008 - 2 Bs 171/08

    Kita Reventlowstraße muss vorläufig geschlossen werden

    Der Be-griff der Wohnbedürfnisse ist zwar nach der Regelungsstruktur des § 10 BPVO weit auszulegen; er schließt nicht nur Nutzungen ein, die ihrer Art nach Wohnen sind, sondern auch solche, die in einem Wohngebiet allgemein erwartet werden oder jedenfalls mit ihm verträglich sind, sofern sie nicht durch weitergehende Schutzvorschriften im Baustufenplan selbst ausgeschlossen sind (…vgl. z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 356; Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412 f.).

    Denn die Vorschriften der Baunutzungsverordnung bringen regelmäßig zum Ausdruck, was nach allgemeinem Verständnis für die Wohnnutzung in bestimmten Gebieten über die eigentliche Wohnnutzung hinaus als dazugehörig oder mit ihr verträglich anzusehen ist (…OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, NordÖR 1999, 354, 356; Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412 f.;… BVerwG, Urt. v. 12.12.1998, BVerwGE 108, 190, 199).

    U.a. diese Gesichtspunkte haben in der Rechtsprechung des Beschwerdegerichts Veranlassung gegeben, die Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben schon in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 BPVO auf "kleine Betriebe" zu beschränken, wobei es für die Frage, ob ein Betrieb "klein" ist, auf die konkreten Festsetzungen des Baustufenplans zum Maß der zulässigen Bebauung und die Umstände des Einzelfalls ankommt (OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412, 413 f. m.w.N.).

  • VG Hamburg, 22.01.2015 - 9 E 4775/14

    Zur baurechtlichen Zulässigkeit einer geplanten Gemeinschaftsunterkunft in einem …

    Er schließt nicht nur Nutzungen ein, die ihrer Art nach Wohnen sind, sondern auch solche, die in einem Wohngebiet allgemein erwartet werden oder jedenfalls mit ihm verträglich sind, sofern sie nicht durch weitergehende Schutzvorschriften im Baustufenplan selbst ausgeschlossen sind (…vgl. z.B. OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, a.a.O.; Urt. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, NordÖR 2002, 412).

    Denn die Vorschriften der Baunutzungsverordnung bringen regelmäßig zum Ausdruck, was nach allgemeinem Verständnis für die Wohnnutzung in bestimmten Gebieten über die eigentliche Wohnnutzung hinaus als dazugehörig oder mit ihr verträglich anzusehen ist (…OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, a.a.O.; Urt. v. 13.2.2002, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 12.12.1998, BVerwGE 108, 190).

  • VG Hamburg, 12.01.2026 - 12 K 3364/24

    Zur Zulässigkeit von Tankstellen in nicht besonders geschützten Wohngebieten nach …

    Dabei ist zur Bestimmung der in einem - wie hier - nicht besonders geschützten Wohngebiet zulässigen Nutzungen vornehmlich auf § 4 BauNVO zurückzugreifen (OVG Hamburg, Beschl. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris, Rn. 36;… Beschl. v. 26.6.2013, 2 Bs 134/13 , juris, Rn. 9 ).

    Denn sonst würde sich ein Wertungswiderspruch ergeben und das Auslegungsergebnis gerade nicht mehr von dem Verständnis davon getragen werden, was für die Wohnnutzung in bestimmten Gebieten allgemein als dazugehörig oder jedenfalls als mit ihr verträglich anzusehen ist (OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, a.a.O., Rn. 38).

    Dabei sind die in § 4 Abs. 3 BauNVO aufgeführten Nutzungsarten daraufhin zu untersuchen, ob bzw. inwieweit sie unter Heranziehung zusätzlicher typisierender Merkmale zulässig und im Übrigen unzulässig sind (OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, a.a.O., Rn. 39).

    Rn. 31 Für die Beurteilung, ob ein Betrieb "klein" ist, kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und die konkreten Festsetzungen des Baustufenplans zum Maß der zulässigen Bebauung an (…hierzu sowie zum Folgenden VG Hamburg, Urt. v. 11.3.2024, 12 K 3016/21 , juris, Rn. 45 ;… vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 15.10.2008, 2 Bs 171/08, juris, Rn. 23; Urt. v. 13.2.2002, 2 Bf 22/97, juris, Rn. 42).

  • OVG Hamburg, 17.11.2011 - 2 Bs 177/11

    Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …

    In einem solchen Fall kann angesichts des Prinzips der gegenseitigen Rücksichtnahme (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, a.a.O.) und des auch im öffentlichen Baurecht anwendbaren Grundsatzes von Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412) ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot ausscheiden.
  • OVG Hamburg, 30.04.2008 - 2 Bf 133/03

    Zur Fortgeltung planungsrechtlicher Bestimmungen der Reichsgaragenordnung - Zur …

    Das schließt nach der Rechtsprechung des Berufungsgerichts, derzufolge der Begriff weit auszulegen ist, nicht nur Nutzungen ein, die ihrer Art nach Wohnen sind, sondern auch solche, die in einem Wohngebiet allgemein erwartet werden oder jedenfalls mit ihm verträglich sind, sofern sie nicht durch Schutzvorschriften im Baustufenplan selbst ausgeschlossen sind (vgl. nur OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412, 413).

    Zur Konkretisierung der hiernach zulässigen Nutzungsarten kann - wenn auch nicht schematisch - die Baunutzungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung als Auslegungshilfe herangezogen werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.1998, BVerwGE 108, 190; OVG Hamburg, Urt. v. 13.2.2002, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2019 - 1 A 10554/19

    Keine unzumutbaren Lärmbelastungen durch Veranstaltungen in Mehrzweckhalle …

    § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nimmt indes eine solche Interessenwertung vor, indem sie das Vertrauen auf eine behördliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nur im Fall einer schriftlichen Zusage für schützenswert erklärt (vgl. Hamburgisches OVG, Urteil vom 13. Februar 2002 - 2 Bf 22/97 -, juris).
  • OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07

    Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit …

    Nach alledem scheidet eine Heranziehung der Baunutzungsverordnung, auf die nach ständiger Rechtsprechung des Berufungsgerichts zur Bestimmung der in einem Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt "Wohngebiet W" BPVO zulässigen Nutzungen als Auslegungshilfe zurückgegriffen werden kann (…vgl. u.a. Urt. v. 10.4.1997, a.a.O.; v. 13.2.2002, NordÖR 2002, 412, 413;… Beschl. v. 15.10.2008, a.a.O., 69) zwar auch im Falle des Mischgebiets nach § 10 Abs. 4 Abschnitt "Mischgebiet M" BPVO nicht generell aus.
  • VG Hamburg, 20.04.2009 - 9 E 3464/08

    Kindertagesstätte in besonders geschütztem Wohngebiet

    Dabei seien zur Bestimmung der in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt "W" BPVO generell zulässigen Nutzungen die in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 2 und 3 BauNVO (allgemein und ausnahmsweise) zulässigen Nutzungen zu berücksichtigen; für ein - wie hier - besonders geschütztes Wohngebiet, in dem im Baustufenplan alle nicht Wohnbedürfnissen dienenden weiteren Nutzungsarten ausgeschlossen sind, sei auf § 3 Abs. 2 und 3 BauNVO zurückzugreifen (HmbOVG, Urteil vom 10.04.1997, NordÖR 1999, 354, 358; Urteil vom 13.02.2002, NordÖR 2002, 412, 413;… Beschluss vom 15.10.2008, S. 8 EA).

    Allerdings dürfe es sich bei der gebotenen Typisierung - wie etwa ein Vergleich zu einem Beherbergungsbetrieb ergebe, der selbst in einem nicht besonders geschützten Wohngebiet nur als "kleiner Betrieb" zulässig sei, (HmbOVG, Urteil vom 13.02.2002, NordÖR 2002, 412, 413) - dann nur um eine Einrichtung handeln, die dem typbildenden Merkmal "klein" entspreche (HmbOVG…, Beschluss vom 15.10.2008, S. 9 f EA).

    Als maßgebend für die Beurteilung eines Beherbergungsbetriebes wurde angesehen, inwieweit sich der Betrieb nach Erscheinungsform, Betriebsform und Betriebsführung sowie unter Berücksichtigung der Zahl der Benutzer unauffällig in das Gebiet einordne, wobei dem Gesichtspunkt des Schutzes der Wohnruhe besondere Bedeutung zukomme (HmbOVG, Urteil vom 13.02.2002, NordÖR 2002, 412, 414 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05

    Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?

  • OVG Hamburg, 28.11.2012 - 2 Bs 210/12

    Zulässigkeit einer Jugendhilfeeinrichtung im planungsrechtlichen Wohngebiet

  • OVG Hamburg, 30.03.2021 - 2 Bs 23/21

    Baugenehmigung für die Umnutzung eines Einfamilienhauses als Kindertagesstätte …

  • VGH Hessen, 24.01.2007 - 4 TG 2870/06

    Genehmigung zum Betrieb eines Beherbergungsgewerbes in einem reinen Wohngebiet.

  • OVG Hamburg, 02.07.2009 - 2 Bs 72/09

    Kita Reventlowstraße bleibt weiter vorläufig geschlossen

  • OVG Hamburg, 28.10.2009 - 2 Bs 154/09

    Gewerbliche Kunstgalerie in besonders geschütztem Wohngebiet; Befreiungen von …

  • OVG Hamburg, 02.07.2026 - 2 Bs 81/26

    Ferienwohnanlagen sind im Mischgebiet zulässig!

  • VG Hamburg, 01.07.2003 - 4 VG 4640/02

    Mobilfunkanlage in einem Wohngebiet

  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 3661/16

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm für Krankenhaus

  • OVG Hamburg, 26.10.2011 - 2 Bf 151/10

    Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen in einem "besonders geschützten …

  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 7 E 3508/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Baugenehmigung einer Kindertagesstätte - soweit …

  • OVG Hamburg, 14.11.2002 - 2 Bf 700/98

    Genehmigung für die Einrichtung einer Spielhalle; Vereinbarkeit mit einer …

  • OVG Hamburg, 03.11.2011 - 2 Bs 178/11

    Wann ist ein Bauvorhaben rücksichtlos?

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