Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 22 BImSchG
Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe ausgehenden Lärmemissionen - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BImSchG § 22; BauO HA 2005 §§ 6 Abs. 5, 12 Abs. 1 Satz 2, 61 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 5
Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe ausgehenden Lärmemissionen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses; Berücksichtigung der von einem Vorhaben ausgehenden Immissionsbelastung im vereinfachten Genehmigungsverfahren hinsichtlich Verletzung des ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schallgutachten sticht Schallrechner!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfassende immissionsschutzrechtliche Prüfung einer Wärmepumpe auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.03.2023 - 2 Bs 38/23
- VG Hamburg, 06.03.2023 - 6 E 4775/22
- OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2023, 881
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (36)
- OVG Hamburg, 08.01.2020 - 2 Bs 183/19
Eilanträge gegen das geplante Einkaufszentrum im Überseequartier Süd auch in …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Das Maß dessen, was dem Nachbarn an Immissionen zumutbar ist, richtet sich dabei danach, welche Immissionen er nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts hinzunehmen hat (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2020, 2 Bs 183/19 , NordÖR 2020, 235 , juris Rn. 59 ;… Urt. v. 2.2.2011, 2 Bf 90/07 , NordÖR 2011, 399 , juris Rn. 91 ;… BVerwG, Beschl. v. 20.4.2000, 4 B 25.00, BauR 2001, 212, juris Rn. 8).Der Maßstab für die Ermittlung der Zumutbarkeitsgrenze ergibt sich danach aus § 22 BImSchG (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2020, 2 Bs 183/19 , NordÖR 2020, 235 , juris Rn. 59 ).
Der unbestimmte Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen wird dabei für Geräuschimmissionen durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - konkretisiert (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2020, 2 Bs 183/19 , NordÖR 2020, 235 , juris Rn. 59, 66 m.w.N.; siehe hierzu noch unten 2.a)ff)(3)).
Sie ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten gemäß ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (…BVerwG, Beschl. v. 8.1.2013, 4 B 23.12, BauR 2013, 739, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Beschl. v. 1.8.2020, 2 Bs 183/19, BauR 2020, 781 , juris Rn. 66 ).
Rn. 59 b) Da nach dem vorstehend dargestellten bisherigen Erkenntnisstand die Erfolgsaussichten der Widersprüche der Antragsteller jedenfalls im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots aufgrund der von der Wärmepumpe ausgehenden Lärmemissionen als offen anzusehen sind, ist eine umfassende Interessenabwägung geboten (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 2 Bs 231/20 , NordÖR 2021, 665, juris Rn. 43; Beschl. v. 8.1.2020, 2 Bs 183/19 , NordÖR 2020, 174, juris Rn. 83, 96).
Ist indes mit einer ggf. notwendigen Änderung oder Ergänzung der Baugenehmigung im Hinblick auf einen nachbarrechtskonformen Betrieb der Wärmepumpe noch vor deren Inbetriebnahme zu rechnen, erscheint es unverhältnismäßig, die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller anzuordnen (vgl. insoweit auch OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2020, 2 Bs 183/19 , NordÖR 2020, 235 , juris Rn. 97 f.;… VGH München, Beschl. v. 20.3.2018, 15 CS 17.2523, juris Rn. 48;… OVG Münster, Beschl. v. 12.2.2013, 2 B 1336/12, BauR 2013, 1078, juris Rn. 62;… VGH Mannheim, Beschl. v. 20.5.1980, 8 S 560/80, juris Rn. 13).
- OVG Hamburg, 02.02.2011 - 2 Bf 90/07
Nachbarstreit um eine Baugenehmigung für den Neubau eines Schnellrestaurants mit …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Als rücksichtslos ist ein Vorhaben zu werten, wenn die mit ihm verbundenen Beeinträchtigungen für den Nachbarn bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in die die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn einzustellen sind, billigerweise unzumutbar erscheinen (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 2 Bs 231/20 , Nord-ÖR 2021, 342, juris Rn. 39; Urt. v. 2.2.2011, 2 Bf 90/07 , NordÖR 2011, 399 , juris Rn. 91 ).Das Maß dessen, was dem Nachbarn an Immissionen zumutbar ist, richtet sich dabei danach, welche Immissionen er nach den Wertungen des Immissionsschutzrechts hinzunehmen hat (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.1.2020, 2 Bs 183/19 , NordÖR 2020, 235 , juris Rn. 59 ; Urt. v. 2.2.2011, 2 Bf 90/07 , NordÖR 2011, 399 , juris Rn. 91 ;… BVerwG, Beschl. v. 20.4.2000, 4 B 25.00, BauR 2001, 212, juris Rn. 8).
Sie erstreckt ihren Geltungsbereich ausdrücklich auch auf nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen und konkretisiert für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen in § 3 Abs. 1 BImSchG (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012, 4 C 8.11, NVwZ 2013, 372, juris Rn. 19; OVG Hamburg, Urt. v. 2.2.2011, 2 Bf 90/07 , NordÖR 2011, 399 , juris Rn. 91 ;… Urt. v. 10.12.2020, 2 Bf 463/18, n.v.).
Die Einordnung des hier in Rede stehenden besonders geschützten Wohngebiets nach § 10 Abs. 4 Abschnitt "Wohngebiet W" Satz 3 BPVO, in dem das Grundstück der Antragsteller gelegen ist, kann daher nur gemäß Nummer 6.6 Satz 2 TA Lärm entsprechend seiner Schutzbedürftigkeit erfolgen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 2.2.2011, 2 Bf 90/07 , NordÖR 2011, 399 , juris Rn. 94 ; Beschl. v. 8.6.2015, 2 Bs 97/15, n.v.).
In Anbetracht dessen, dass das besonders geschützte Wohngebiet nach der BPVO dem reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO und das nicht besonders geschützte Wohngebiet nach der BPVO dem allgemeinen Wohngebiet stark angenähert ist (…vgl. hierzu OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.1997, Bf II 72/96, NordÖR 1999, 354, juris Rn. 74), sind für nicht besonders geschützte Wohngebiete nach der BPVO die Immissionsrichtwerte der Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. d) TA Lärm für allgemeine Wohngebiete und für besonders geschützte Wohngebiete nach der BPVO die Immissionsrichtwerte der Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. e) TA Lärm für reine Wohngebiete entsprechend heranzuziehen (vgl., jeweils nicht besonders geschützte Wohngebiete betreffend, OVG Hamburg, Beschl. v. 8.6.2015, 2 Bs 97/15, n.v.; Beschl. v. 14.12.2012, 2 Bs 231/12, n.v.; siehe auch für ein Mischgebiet nach § 10 Abs. 4 Abschnitt "Mischgebiet M" BPVO OVG Hamburg, Urt. v. 2.2.2011, 2 Bf 90/07 , NordÖR 2011, 399 , juris Rn. 94 ).
- OVG Hamburg, 13.08.2019 - 2 Bf 438/18
Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Tiefgarage; Lüftungsanlage; …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Nachbarschutz vermittelt gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 1 HBauO lediglich das Mindestabstandsflächengebot nach § 6 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 HBauO , wonach die Tiefe der Abstandsflächen mindestens 2, 50 m beträgt (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.2021, 2 Bs 182/21 , NVwZ 2021, 1472 , juris Rn. 42 ; Beschl. v. 13.8.2019, 2 Bf 438/18 , BauR 2019, 1895 , juris Rn. 36 ).Sie werden dementsprechend von der Baugenehmigung bzw. deren Genehmigungswirkung umfasst (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.8.2019, 2 Bf 438/18 , NordÖR 2020, 75 , juris Rn. 48 ;… Alexejew, HBauO, Stand: 31. Lfg. Mai 2020, § 60 Rn. 8 f.).
Die Wärmepumpe ist ein unselbstständiger Teil des Wohngebäudes, ohne die das Wohngebäude nicht sinnvoll nutzbar sein dürfte (vgl. ebenso zu einer Lüftungsanlage einer Tiefgarage OVG Hamburg, Urt. v. 13.8.2019, 2 Bf 438/18 , NordÖR 2020, 75 , juris Rn. 51 ).
- BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11
Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Sie erstreckt ihren Geltungsbereich ausdrücklich auch auf nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen und konkretisiert für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen in § 3 Abs. 1 BImSchG (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012, 4 C 8.11, NVwZ 2013, 372, juris Rn. 19;… OVG Hamburg, Urt. v. 2.2.2011, 2 Bf 90/07 , NordÖR 2011, 399 , juris Rn. 91 ;… Urt. v. 10.12.2020, 2 Bf 463/18, n.v.).Die TA Lärm sichert damit für Wohnnutzungen einen Mindestwohnkomfort, der darin besteht, Fenster trotz der vorhandenen Lärmquellen öffnen zu können und eine natürliche Belüftung sowie einen erweiterten Sichtkontakt nach außen zu ermöglichen, ohne dass die Kommunikationssituation im Innern oder das Ruhebedürfnis und der Schlaf nachhaltig gestört werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012, 4 C 8.11, NVwZ 2013, 372, juris Rn. 24).
- VGH Hessen, 30.01.2012 - 4 B 2379/11
Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung
Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Rn. 57 Im Baugenehmigungsverfahren hat der Bauherr Art und technische Merkmale der geplanten Anlage darzustellen und nachzuweisen, dass diese keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorruft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.8.2007, 4 C 2.07, NVwZ 2008, 76, juris Rn. 20; VGH Kassel, Beschl. v. 30.1.2012, 4 B 2379/11, juris Rn. 9;… OVG Schleswig, Urt. v. 31.5.2005, 1 LB 4/05, NordÖR 2006, 47, juris Rn. 39).Eine solche Festsetzung setzt allerdings voraus, dass die Antragsgegnerin sich zuvor vergewissert hat, dass diese Immissionsgrenzgrenzwerte in der Praxis auch tatsächlich eingehalten werden können (…vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 12.7.2007, 2 L 176/02, juris Rn. 65; VGH Kassel, Beschl. v. 30.1.2012, 4 B 2379/11, juris Rn. 8).
- BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12
Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm
Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Sie ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten gemäß ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG, Beschl. v. 8.1.2013, 4 B 23.12, BauR 2013, 739, juris Rn. 5;… OVG Hamburg, Beschl. v. 1.8.2020, 2 Bs 183/19, BauR 2020, 781 , juris Rn. 66 ).Das Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen wird dabei durch die TA Lärm vorgeschrieben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.1.2013, 4 B 23.12, BauR 2013, 739, juris Rn. 5), wobei bei der Beurteilung von Wärmepumpen die Berücksichtigung von - im hiesigen Verfahren bisher noch nicht thematisierten - tieffrequenter Geräusche nach Nr. 7.3 TA Lärm und dem Anhang A.1.5 erforderlich sein kann (vgl. hierzu LAI-Leitfaden, S. 5; ausführlich auch Umweltbundesamt (Auftraggeber), Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Umgebung von Wohnbebauung, Dezember 2019).
- OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
Materielle Planreife; Kerngebiet; zulässige Wohnnutzung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Als rücksichtslos ist ein Vorhaben zu werten, wenn die mit ihm verbundenen Beeinträchtigungen für den Nachbarn bei der Nutzung des eigenen Grundstücks bei einer Abwägung, in die die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung und die Interessen des Bauherrn einzustellen sind, billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 2 Bs 231/20 , Nord-ÖR 2021, 342, juris Rn. 39;… Urt. v. 2.2.2011, 2 Bf 90/07 , NordÖR 2011, 399 , juris Rn. 91 ).Rn. 59 b) Da nach dem vorstehend dargestellten bisherigen Erkenntnisstand die Erfolgsaussichten der Widersprüche der Antragsteller jedenfalls im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots aufgrund der von der Wärmepumpe ausgehenden Lärmemissionen als offen anzusehen sind, ist eine umfassende Interessenabwägung geboten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021, 2 Bs 231/20 , NordÖR 2021, 665, juris Rn. 43;… Beschl. v. 8.1.2020, 2 Bs 183/19 , NordÖR 2020, 174, juris Rn. 83, 96).
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.2019 - 5 S 1913/18
Baurecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Es ist nicht erforderlich, dass die Baugenehmigung auch alle für die Immissionsprognose wesentlichen Kenngrößen und Konstruktionsmerkmale der (marktgängigen) Wärmepumpe angibt (möglicherweise a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 30.1.2019, 5 S 1913/18, BauR 1111, juris Rn. 37;… siehe auch VGH München, Beschl. v. 18.5.2018, 9 CS 18.10, RdL 2019, 100, juris Rn. 14 ff.).Schließlich ist auch die Festlegung von Immissionsgrenzwerten in der Baugenehmigung in Betracht zu ziehen (…vgl. VGH München, Beschl. v. 22.1.2020, 15 ZB 18.2547, juris Rn. 11; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.1.2019, 5 S 1913/18, BauR 1111, juris Rn. 36).
- BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97
Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht, …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Eine Verletzung von Nachbarrechten kann daher nur in Betracht kommen, wenn das Vorhaben die gebotene Rücksichtnahme vermissen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, 4 B 195.97, ZfBR 1998, 166, juris Rn. 6;… OVG Hamburg, Beschl. v. 27.3.2017, 2 Bs 51/17 , NordÖR 2017, 338 , juris Rn. 21 ).Dies ist bei Beeinträchtigungen des Ortsbilds grundsätzlich nicht der Fall (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, 4 B 195.97, ZfBR 1998, 166, juris Rn. 6;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 3.2.2015, 2 M 152/14, NVwZ-RR 2015, 687, juris Rn. 16;… OVG Münster, Beschl. v. 29.11.2019, 7 B 1463/19, juris Rn. 7).
- OVG Hamburg, 16.08.2021 - 2 Bs 182/21
Wohnungsbauvorhaben in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt; …
Auszug aus OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
Bereits mit diesem Vorbringen, welches der Senat als Vortrag eines innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist neu eingetretenen relevanten Umstands nach § 146 Abs. 4 Satz 1, 3 und 6 VwGO zu berücksichtigten hat (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.2021, 2 Bs 182/21 , NVwZ 2021, 1472 , juris Rn. 20 ; Beschl. v. 16.5.2022, 2 Bs 55/22, n.v.), erschüttern die Beigeladenen die entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, die Baugenehmigung sei in einer die Rechte der Antragsteller verletzenden Weise unbestimmt.Nachbarschutz vermittelt gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 1 HBauO lediglich das Mindestabstandsflächengebot nach § 6 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 HBauO , wonach die Tiefe der Abstandsflächen mindestens 2, 50 m beträgt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.8.2021, 2 Bs 182/21 , NVwZ 2021, 1472 , juris Rn. 42 ;… Beschl. v. 13.8.2019, 2 Bf 438/18 , BauR 2019, 1895 , juris Rn. 36 ).
- BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07
Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …
- VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547
Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus
- BVerwG, 20.04.2000 - 4 B 25.00
"Sich-Einfügen" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in die nähere Umgebung; …
- VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523
Erfolglose Beschwerde eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für einen "Neubau …
- BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
- OVG Hamburg, 26.09.2007 - 2 Bs 188/07
Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Einhaltung der Abstandsflächen
- OVG Hamburg, 10.04.1997 - Bf II 72/96
Baugebietsfestsetzung; Nachbarschützende Wirkung; Baustufenplan; Wohnnutzung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2015 - 2 M 152/14
Baurechtliche Zulässigkeit einer Einfriedungsmauer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 2 B 1336/12
Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch die Erweiterung eines genehmigten …
- OVG Hamburg, 14.07.2008 - 2 Bf 277/03
Zustimmung des Nachbarn bei einer Baugenehmigung zur Errichtung eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02
Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers
- OVG Thüringen, 11.08.2021 - 1 KO 214/19
Prüfung des Rücksichtnahmegebotes in Bauvorbescheidsverfahren
- OVG Hamburg, 23.07.2014 - 2 Bs 111/14
Nachbarschutz - Bau einer aus der natürlichen Geländeoberfläche herausragenden …
- OVG Hamburg, 13.07.2012 - 2 Bs 142/12
Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid; Festsetzung geschlossener Bauweise …
- OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 LB 4/05
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2022 - 3 LB 1071/18
Ablehnung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei …
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980 - 8 S 560/80
Aussetzungsverfahren; Baugenehmigung; Ergänzung durch Auflagen im …
- OVG Hamburg, 31.07.2001 - 2 Bs 135/01
- BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98
Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück; …
- BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12
Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret; …
- VGH Bayern, 18.07.2013 - 14 B 11.1238
Folgen der Gasexplosion in Lehrberg bleiben sichtbar
- OVG Hamburg, 27.03.2017 - 2 Bs 51/17
Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Bebauung der nicht überbaubaren …
- VGH Bayern, 18.05.2018 - 9 CS 18.10
Bestimmtheit einer Baugenehmigung
- OVG Hamburg, 17.01.2002 - 2 Bf 359/98
Nachbarschützende Vorschriften des Abstandsflächenrechts; Anfechtung der …
- OVG Hamburg, 08.10.2021 - 2 Bs 192/21
Prüfungsgegenstand einer baunachbarrechtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle; …
- BVerwG, 07.01.1997 - 4 B 240.96
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
- VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung für zwei …
Erweist sich eine Baugenehmigung allein wegen eines Bestimmtheitsmangels, der aus unzureichenden Angaben im Bauantrag zur Immissionsneigung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe herrührt, als materiell rechtswidrig, so kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gleichwohl das Vollzugsinteresse des Bauherrn im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung das Suspensivinteresse des Antragstellers im Einzelfall überwiegen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 59 f.).Anders als bei der Frage, ob tatsächlich Überschreitungen von Immissionsrichtwerten drohen (vgl. zur Ungeeignetheit von Berechnungen eines "Schallrechners" aus dem Internet zur Feststellung der Einhaltung von Richtwerten OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 50), kann die Heranziehung von solchen allgemeiner Berechnungen und Tabellenwerten bei der Frage des Vorliegens einer lediglich kritischen Nähe grundsätzlich Anwendung finden (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 36 ).
Rn. 119 Das Vollziehungsinteresse, also das Interesse der Beigeladenen an einer sofortigen Ausnutzung der ihr erteilten Baugenehmigung, ist von erheblichem Gewicht (vgl. zu dieser Wertung auch OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 60).
Bis dahin erachtet es das Gericht als überwiegend wahrscheinlich, dass die Beigeladene in der Lage sein wird, die Mängel des bisherigen Bauantrags zu beheben und die Antragsgegnerin eine hinreichend bestimmte Baugenehmigung im zuvor genannten Sinn wird erteilen können (so in einem verwandten Fall auch OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 60).
Rn. 122 Ist unter diesen Umständen bis zur Inbetriebnahme ein die nachbarlichen Rechte der Antragstellerin wahrender Standort und Betrieb der Luft-Wasser-Wärmepumpe zu erwarten und bis dahin überdies offenkundig nicht mit einer Beeinträchtigung ihrer nachbarlichen Interessen zu rechnen, erachtet es das Gericht mit Blick auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls als angemessen, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin als Ergebnis der umfassenden Interessenabwägung vorliegend nicht anzuordnen (…vgl. zum Ergebnis VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.05.1980 - 8 S 560/80 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 60 m.w.N.).
Denn die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung ist insofern nicht teilbar (wie hier OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 61).
In objektiver Hinsicht prägt die Wärmepumpe als unselbständige Anlage der Wärmeerzeugung (vgl. hierzu Roden, VBlBW 2022, 276 ) das Schicksal der beiden Wohngebäude ersichtlich (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 61), da ohne sie die Gebäude nicht sinnvoll zum Zweck des Wohnens genutzt werden könnten.
- VG Karlsruhe, 23.03.2024 - 2 K 4388/23
Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Vollziehung einer erteilten …
Erweist sich eine Baugenehmigung allein wegen eines Bestimmtheitsmangels, der aus unzureichenden Angaben im Bauantrag zur Immissionsneigung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe herrührt, als materiell rechtswidrig, so kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gleichwohl das Vollzugsinteresse des Bauherrn im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung das Suspensivinteresse des Antragstellers im Einzelfall überwiegen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 59 f.).Anders als bei der Frage, ob tatsächlich Überschreitungen von Immissionsrichtwerten drohen (vgl. zur Ungeeignetheit von Berechnungen eines "Schallrechners" aus dem Internet zur Feststellung der Einhaltung von Richtwerten OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 50), kann die Heranziehung von solchen allgemeiner Berechnungen und Tabellenwerten bei der Frage des Vorliegens einer lediglich kritischen Nähe grundsätzlich Anwendung finden (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 36).
Das Vollziehungsinteresse, also das Interesse der Beigeladenen an einer sofortigen Ausnutzung der ihr erteilten Baugenehmigung, ist von erheblichem Gewicht (vgl. zu dieser Wertung auch OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 60).
Bis dahin erachtet es das Gericht als überwiegend wahrscheinlich, dass die Beigeladene in der Lage sein wird, die Mängel des bisherigen Bauantrags zu beheben und die Antragsgegnerin eine hinreichend bestimmte Baugenehmigung im zuvor genannten Sinn wird erteilen können (so in einem verwandten Fall auch OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 60).
Ist unter diesen Umständen bis zur Inbetriebnahme ein die nachbarlichen Rechte der Antragstellerin wahrender Standort und Betrieb der Luft-Wasser-Wärmepumpe zu erwarten und bis dahin überdies offenkundig nicht mit einer Beeinträchtigung ihrer nachbarlichen Interessen zu rechnen, erachtet es das Gericht mit Blick auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls als angemessen, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin als Ergebnis der umfassenden Interessenabwägung vorliegend nicht anzuordnen (…vgl. zum Ergebnis VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.05.1980 - 8 S 560/80 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 60 m.w.N.).
Denn die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung ist insofern nicht teilbar (wie hier OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 61).
In objektiver Hinsicht prägt die Wärmepumpe als unselbständige Anlage der Wärmeerzeugung (vgl. hierzu Roden, VBlBW 2022, 276 ) das Schicksal der beiden Wohngebäude ersichtlich (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 61), da ohne sie die Gebäude nicht sinnvoll zum Zweck des Wohnens genutzt werden könnten.
- VG Karlsruhe, 30.10.2024 - 2 K 597/24
Berechnung der Immissionsneigung von Luft-Wasser-Wärmepumpen
Ergibt die Prüfung der von einer Luft-Wasser-Wärmepumpe auf Nachbargrundstücke einwirkenden Lärmimmissionen eine erkennbare Unterschreitung der nach Ziffer 3.2.1 TA Lärm zu bestimmenden "Irrelevanzschwelle" so berechtigt dies grundsätzlich zu dem Schluss, dass die Anlage für sich wie auch im Verbund mit Vorbelastungen nach Ziffer 2.4 Abs. 1 TA Lärm nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen im Sinne des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme führt; dies gilt in einem solchen Fall auch dann, wenn die unkritische Immissionsneigung der Anlage sich aus der Anwendung von Abschätzungshilfen wie dem LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm beim Betrieb von stationären Geräten in Gebieten, die dem Wohnen dienen, oder Simulationsprogrammen wie dem sogenannten "Schallrechner" des Bundesverbands Wärmepumpe e. V. ergibt (in Abgrenzung zu OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NordÖR 2023, 521 = juris Rn. 50).Rn. 55 Von den Außeneinheiten der beiden Wärmepumpen der Beigeladenen sind keine auf das Wohngebäude der Kläger einwirkenden schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG zu besorgen, sodass die Anlagen die Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG einhalten und sich in der Folge nicht als unzumutbar belästigend im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO 1968 wie auch des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO in der aktuell geltenden Fassung erweisen (…zu den Maßstäben VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 52 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NordÖR 2023, 521 = juris Rn. 43, 45 ff.).
Das Gericht geht dabei davon aus, dass beide Instrumente zur Feststellung einer Einhaltung der maßgeblichen Immissionsrichtwerte in Zweifelsfällen nicht geeignet sind, die Einhaltung von Richtwerten nachzuweisen, sie daher keineswegs den Beweiswert gutachterlicher Untersuchungen in Anspruch nehmen können und auch in rechtlicher Hinsicht nicht verbindlich, sondern lediglich Auslegungshilfen sind (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NordÖR 2023, 521 = juris Rn. 43, 45).
Ergeben die dortigen Abschätzungen, dass - unter vollständiger und zutreffender Eingabe der notwendigen und zutreffenden (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NordÖR 2023, 521 = juris Rn. 51) Daten - eine Wärmepumpe einen nicht mehr als irrelevanten Immissionsbeitrag zu einer Gesamtbelastung an einem Immissionsort beiträgt und die hiervon ausgehenden Beurteilungspegel damit immissionsschutzrechtlich "auf der sicheren Seite" liegen, so kann grundsätzlich gefolgert werden, dass die betreffende Wärmepumpe im Sinne des Gebots der Rücksichtnahme nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen führt.
Gelangt das Gericht aufgrund seiner Abschätzungen mithilfe der genannten Auslegungshilfen zu dem Schluss, dass eine kritische Nähe (vgl. zum abweichenden Prozedere im Fall kritischer Immissionssituationen OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NordÖR 2023, 521 = juris Rn. 50) ersichtlich nicht vorliegt, so ist, solange diese Einschätzung durch sonstige Umstände oder Erkenntnisse nicht substantiiert in Zweifel gezogen wird, auch keine weitere Sachaufklärung durch Einholung eines lärmtechnischen Gutachtens geboten.
- VG Hamburg, 25.03.2026 - 12 E 9009/25
Zu einzelnen drittschützenden Vorschriften im Rahmen eines nachbarrechtlichen …
Wie sich aus § 1 dieser Verordnung ergibt, dient diese nämlich "zur Pflege und zum Wiederaufbau des Stadt- und Landschaftsbildes im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg", was verdeutlicht, dass sie allein auf die Wahrung objektiver Interessen gerichtet ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2007, 2 Bs 101/07, n.v.;… Beschl. v. 13.7.2012, 2 Bs 142/12 , juris Rn. 5 ; Beschl. v. 18.1.2016, 2 Bs 247/15, n.v.; Beschl. v. 22.5.2018, 2 Bs 63/18, n.v.; Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 29 ).Auch die Neufassung des Schutzzwecks der Unterschutzstellung von Bäumen und Hecken in § 3 der Hamburgischen Baumschutzverordnung vom 28. Februar 2023 (HmbGVBl. S. 81) gibt keine Anhaltspunkte für eine Auslegung der Vorschrift, die zu einer drittschützenden Wirkung führen könnte (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 29 ;… ebenso VG Hamburg, Urt. v. 22.8.2024, 9 K 200/19, n.v.).
Denn die Frage, ob eine Baugenehmigung Nachbarrechte verletzt, beurteilt sich allein nach dem Inhalt der Baugenehmigung und den genehmigten Bauvorlagen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 20 ;… Urt. v. 25.1.2002, 2 Bf 359/98, juris Rn. 54).
Dach- und Fenstergestaltungsvorschriften (wie die hiesigen) können nicht auf bauplanungsrechtlicher Grundlage, sondern nur auf bauordnungsrechtlicher Grundlage als Regelungen betreffend die Baugestaltung getroffen werden, die wiederum über § 9 Abs. 4 BauGB Inhalt der Bebauungspläne werden können (…vgl. hierzu Schrödter/Wahlhäuser, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 1 Rn. 382; OVG Hamburg, Beschl. v. 5.9.2012, 2 Bf 122/11.Z, n.v.;… Urt. v. 24.3.2022, 2 E 6/20.N, n.v.; siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 25 f.).
Denn Baugestaltungsvorschriften vermitteln grundsätzlich keinen Drittschutz (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.7.2003, 1 ME 170/03, juris Rn. 13;… VGH Mannheim, Beschl. v. 13.7.1990, 8 S 1279/90, juris Rn. 3; siehe auch OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 25 f. [zum bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverbot]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2026 - 8 A 134/25
Wärmepumpe; Luftwärmepumpe; Geräusche; Lärm; schädliche Umwelteinwirkungen; …
Rn. 24 Ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Juni 2023 - 2 Bs 38/23 -, juris Rn. 45 ff. - VG Hamburg, 06.03.2024 - 12 K 2215/19
Erfolgreiche Klage einer Nachbarin gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines …
Denn die Balkone verstoßen gegen das Mindestabstandsflächengebot nach § 6 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 HBauO , das gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 1 HBauO Nachbarschutz vermittelt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 18 ).Als rücksichtslos ist ein Vorhaben vielmehr erst dann zu werten, wenn die mit ihm verbundenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Nachbargrundstücks nach einer Abwägung, in der die Schutzwürdigkeit der Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigungen und die Interessen des Bauherrn einzustellen sind, für den Nachbarn billigerweise unzumutbar erscheinen (vgl. nur OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 37 m.w.N.).
- VG Düsseldorf, 10.12.2024 - 3 K 8968/22 Rn. 66 vgl. zur Anwendbarkeit der TA Lärm auf Luftwärmepumpen: OVG Hamburg, Beschluss vom 7. Juni 2023 - 2 Bs 38/23 -, juris Rn. 44 ff.; OVG Sachsen, Urteil vom 20. August 2020 - 1 A 1194/17 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2024 - 2 K 597/24 -, juris Rn. 55 ff.
- VG Hamburg, 15.07.2024 - 12 K 4803/20
Baupolizeiverordnung der Hansestadt Hamburg; Baustufentafel; zulässige Traufhöhe; …
Nachbarschutz vermittelt gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 1 HBauO lediglich das Mindestabstandsflächengebot nach § 6 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2 HBauO , wonach die Tiefe der Abstandsflächen mindestens 2, 50 m beträgt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 18 ;… Beschl. v. 16.8.2021, 2 Bs 182/21 , juris Rn. 42 ;… Beschl. v. 13.8.2019, 2 Bf 438/18 , juris Rn. 36 ).Für einen Verstoß reicht es nicht aus, dass ein Vorhaben sich nicht in jeder Hinsicht innerhalb des Rahmens hält, der durch die Bebauung der Umgebung gebildet wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997, 4 B 195.97, ZfBR 1998, 166, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 28 ;… vgl. zu einer faktischen Baugrenze OVG Hamburg, Beschl. v. 26.9.2007, 2 Bs 188/07, juris Rn. 14).
- VG Hamburg, 05.06.2026 - 9 E 9557/25
Kommt ein Schallschutzgutachten für ein komplexes Vorhaben mit vielfältigen …
Rn. 64 aa) Soweit die Antragsteller die rechtswidrige Fällung von Bäumen rügen, ist keine drittschützende Vorschrift ersichtlich, auf die sie sich hierfür berufen können (vgl. zur Hamburgischen Baumschutzverordnung OVG Hamburg, Beschl. v. 7.6.2023, 2 Bs 38/23 , juris Rn. 29 ). - VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19 Die TA Lärm sichert damit für Wohnnutzungen einen Mindestwohnkomfort, der darin besteht, Fenster trotz der vorhandenen Lärmquellen öffnen zu können und eine natürliche Belüftung sowie einen erweiterten Sichtkontakt nach außen zu ermöglichen, ohne dass die Kommunikationssituation im Innern oder das Ruhebedürfnis und der Schlaf nachhaltig gestört werden können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. November 2012 - BVerwG 4 C 8.11 - juris Rn. 24; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 7. Juni 2023 - 2 Bs 38/23 - juris Rn. 47).
- VG Bremen, 31.01.2025 - 1 K 1076/23
Drittschützender Umgebungsschutz eines Denkmals, kein Drittschutz bei …
- OVG Bremen, 25.06.2024 - 1 LA 143/23
Klagebefugnis bei einer Drittanfechtung einer Genehmigung für die Fällung von …
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Rechtsprechung
| VG Hamburg, 06.03.2023 - 2 Bs 38/23 |
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.03.2023 - 2 Bs 38/23
- VG Hamburg, 06.03.2023 - 6 E 4775/22
- OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23
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