Rechtsprechung
| BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Judicialis
EStG § 5 Abs. 4; ; EStG § 52 Abs. 6; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; HGB § 249 Abs. 1
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit des § 52 Abs. 6 S. 1, 2 Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. bis 1998 mit Art. 3 Abs. 1 GG; Rechtmäßigkeit der Untersagung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen unter Anordnung einer gewinnerhöhenden Auflösung bereits gebildeter Rückstellungen
- Betriebs-Berater
Zeitweises Passivierungsverbot für Jubiläumsrückstellungen verfassungsgemäß
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Grenzen des verfassungsrechtlichen Folgerichtigkeitsgebots im Steuerrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit des § 52 Abs. 6 S. 1, 2 EStG i.d.F. bis 1998 mit Art. 3 Abs. 1 GG; Rechtmäßigkeit der Untersagung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen unter Anordnung einer gewinnerhöhenden Auflösung bereits gebildeter Rückstellungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Jubiläumsrückstellungen
- rechtsindex.de (Pressemitteilung)
Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Auflösungspflicht für Jubiläumsrückstellungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
EStG in der Fassung des StRefG 1990 verfassungsgemäß
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Jubiläumszuwendungen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 03.02.1995 - 3 K 304/89
- BFH, 10.11.1999 - X R 60/95
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Papierfundstellen
- BVerfGE 123, 111
- NJW 2009, 3151
- NZA 2009, 1082
- DVBl 2009, 928
- BB 2009, 1341
- BB 2009, 1408
- DB 2009, 1326
- BStBl II 2009, 685
- NZG 2009, 836
Wird zitiert von ... (118) Zitiert selbst (30)
- BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84
Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine …
Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Rn. 6 In Fortentwicklung dieser Rechtsprechung hielt der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 5. Februar 1987 - IV R 81/84 - (BStBl II 1987 S. 845 = BFHE 149, 55) die Bildung einer Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit allgemeiner auch dann für erforderlich, wenn die Sonderzahlung des Arbeitgebers im Hinblick auf künftige während einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erbringende Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers versprochen wurde und der Arbeitnehmer solche Leistungen teilweise schon vor dem Bilanzstichtag erbracht hatte, da für den Arbeitgeber ein Erfüllungsrückstand bestehe, dem durch die Bilanzierung einer Rückstellung Rechnung getragen werden müsse.Rn. 7 c) Mit Erlass vom 28. Dezember 1987 (…IV B 2 - S 2137 - 50/87 -, BStBl I 1987, S. 770) ordnete das Bundesministerium der Finanzen an, dass es im Hinblick auf eine mögliche Gesetzesänderung nicht zu beanstanden sei, wenn - entgegen der Rechtslage nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 1987 (BStBl II 1987 S. 845 = BFHE 149, 55) - in der Steuerbilanz eine Jubiläumsrückstellung nicht oder nicht in voller Höhe ausgewiesen werde, es sei denn, dass die Zusage rechtsverbindlich in schriftlicher Form erteilt sei und dem Berechtigten für jeden Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mindestens ein entsprechender Teil der Zuwendung zustehe.
Rn. 13 Wesentlicher Hintergrund für diese dem Bundesverfassungsgericht vorgelegte Regelung des § 52 Abs. 6 EStG a.F. war die Befürchtung, es werde ohne die Neuregelung infolge der Möglichkeit, Rückstellungen für in der Vergangenheit erteilte Zusagen im Anschluss an die neue Rechtsprechung nachzuholen (vgl. BFH BStBl II 1987, 845 = BFHE 149, 55; BStBl II 1998, 443 = BFHE 185, 492;… Loose, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Bd. 4, § 5 Rn. 1832), zu erheblichen Steuerausfällen, möglicherweise bis zu 5 Milliarden DM, kommen (…so Anders, INF 1987, S. 463 , zu entsprechenden Schätzungen des BMF;… vgl. auch Mathiak, StuW 1987, S. 253 ).
Demgemäß habe der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 5. Februar 1987 - IV R 81/84 - (BStBl II 1987 S. 845 = BFHE 149, 55) nicht etwa eine völlig neue Rechtslage geschaffen, sondern in einem letzten Schritt die höchstrichterliche Rechtsprechung der überwiegenden Meinung im Schrifttum angepasst.
Rn. 30 a) Mit dem Rückstellungsverbot und dem Auflösungsgebot des § 52 Abs. 6 Satz 1 und Satz 2 EStG a.F. hat der Gesetzgeber die in § 5 Abs. 1 EStG angeordnete Maßgeblichkeit handelsrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die steuerliche Gewinnermittlung (Maßgeblichkeitsgrundsatz) eingeschränkt, denn nach diesen Grundsätzen waren, wie der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 5. Februar 1987 - IV R 81/84 - (BStBl II 1987 S. 845 = BFHE 149, 55) entschieden hat, für zugesagte Zuwendungen aus Anlass eines Dienstjubiläums in der Zeit zwischen Zusage und Auszahlung der Zuwendung in der Bilanz anteilige Beträge als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) anzusetzen.
Rn. 38 c) Die zeitlich begrenzte Aufrechterhaltung der bis zur Fortentwicklung der Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 1987 - IV R 81/84 - (BStBl II 1987 S. 845 = BFHE 149, 55) geübten langjährigen höchstrichterlich angeleiteten Gesetzesanwendungspraxis war weder in sachlicher noch in zeitlicher Hinsicht willkürlich.
Rn. 41 Weder ist das allgemeine Verbot der Bilanzierung schwebender Geschäfte, auf das der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19. Juli 1960 - I 160/59 U - (BStBl III 1960 S. 347 = BFHE 71, 264 ) abgestellt hat, als überhaupt nicht "einleuchtender", nicht "sachlicher" Grund für das Verbot einer Jubiläumsrückstellung zu werten, noch kann umgekehrt die Heranziehung der Denkfigur eines "Erfüllungsrückstands" in dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 1987 - IV R 81/84 - (BStBl II 1987 S. 845 = BFHE 149, 55 ) zur Begründung zeitlich anteiliger Passivierung der Verpflichtung aus einer Jubiläumszusage als verfassungsrechtlich zwingend angesehen werden.
Rn. 47 Der Gesetzgeber hat durch das am 3. August 1988 in Kraft getretene Steuerreformgesetz 1990 die Rechtslage mit Wirkungen auch für die Vergangenheit so geregelt, wie sie bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu Jubiläumsrückstellungen durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 1987 - IV R 81/84 - (BStBl II 1987 S. 845 = BFHE 149, 55) nach der Rechtsanwendungspraxis maßgeblich war; ein berechtigtes Vertrauen auf eine hiervon abweichende Rechtslage konnten die Steuerpflichtigen nicht bilden; ein solches Vertrauen hatte angesichts der weit gefassten gesetzlichen Grundlagen und der langjährigen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis weder vor noch nach der Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Jahr 1987 eine Grundlage.
Erst die Entscheidung vom 5. Februar 1987 - IV R 81/84 - (BStBl II 1987 S. 845 = BFHE 149, 55) vollzog den entscheidenden Schritt zur grundsätzlichen Zulässigkeit und Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für Jubiläumszusagen im Hinblick auf künftige während einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erbringende Arbeitsleistungen.
Die Fortentwicklung der Rechtsprechung im Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 1987 - IV R 81/84 - (BStBl II 1987 S. 845 = BFHE 149, 55) war lediglich Ausdruck einer veränderten rechtlichen Einschätzung, die zwar in der Literatur weithin begrüßt, aber auch kritisch diskutiert wurde (…vgl. Mathiak, StuW 1987, S. 253 ;… Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 5. Aufl. 1987, § 249 HGB Rn. 97;… Müller-Gatermann, FR 1987, S. 228 f.;… Kupsch, DB 1989, S. 53 ff.).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).Rn. 26 b) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ) darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedrigerer Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Rn. 28 Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob das objektive Nettoprinzip, wie es in § 2 Abs. 2 EStG zum Ausdruck kommt, Verfassungsrang hat (zuletzt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 u.a. -, NJW 2009, 48 ); jedenfalls aber kann der Gesetzgeber dieses Prinzip beim Vorliegen gewichtiger Gründe durchbrechen und sich dabei generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfGE 81, 228 ; 107, 27 m.w.N.).
Die Beschränkung des steuerlichen Zugriffs nach Maßgabe des objektiven Nettoprinzips als Ausgangstatbestand der Einkommensteuer gehört zu diesen Grundentscheidungen, so dass Ausnahmen von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung eines besonderen, sachlich rechtfertigenden Grundes bedürfen (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 107, 27 ).
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Rn. 25 1. a) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; stRspr).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ).
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ) darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedrigerer Einkommen angemessen sein muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuer
Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Rn. 26 b) Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ; 117, 1 ).Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ).Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird hier, insbesondere im Bereich des Einkommensteuerrechts, vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ).
- BFH, 07.07.1983 - IV R 47/80
Bei der Bildung einer Rückstellung wegen Gratifikationszusagen an Arbeitnehmer …
Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
In seinem Urteil vom 7. Juli 1983 - IV R 47/80 - (BStBl II 1983 S. 753 = BFHE 139, 154) nahm der Bundesfinanzhof aus Anlass einer besonders gelagerten Sachverhaltskonstellation neu differenzierend zur bilanziellen Behandlung zugesagter Gratifikationen Stellung: Dort hatte die Arbeitgeberin ihren Arbeitnehmern zu Weihnachten 1974 durch schriftlich erteilte Einzelzusagen eine einmalige Tantieme in Gestalt der Verteilung eines Betrages von insgesamt 100.000 DM versprochen, wobei sich die Höhe der Tantieme im individuellen Einzelfall nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des durchschnittlichen Monatsverdienstes im Streitjahr 1974 richten sollte.Zwar hatte bereits die Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1983 (BStBl II 1983 S. 753 = BFHE 139, 154) offenbar dazu geführt, dass insbesondere etliche Großunternehmen vermehrt steuerbilanzielle Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen bildeten (…vgl. Dunker, Arbeitnehmerjubiläumsrückstellungen als Sozialaufwand in Handels- und Steuerbilanz, 1991, S. 200, 202 ff.).
Die Entscheidung im Jahr 1983, in der die Bildung von Rückstellungen für die Zusage einer Gratifikation dem Grunde nach bestätigt wurde, betraf einen außergewöhnlichen Spezialfall (BStBl II 1983 S. 753 = BFHE 139, 154; dazu oben, A. I. 1. b>).
- BFH, 19.07.1960 - I 160/59 U
Rückstellungen für künftige Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer
Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Rn. 5 In seinem Urteil vom 19. Juli 1960 - I 160/59 U - (BStBl III 1960 S. 347 = BFHE 71, 264) hat er die Anerkennung derartiger Rückstellungen mit der Begründung versagt, die Verpflichtung, bei Arbeitnehmer-Jubiläen Zuwendungen zu gewähren, rechtfertige keine Ausnahme von der Regel, Rechte und Pflichten aus schwebenden Verträgen bilanzmäßig nicht auszuweisen.Rn. 41 Weder ist das allgemeine Verbot der Bilanzierung schwebender Geschäfte, auf das der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 19. Juli 1960 - I 160/59 U - (BStBl III 1960 S. 347 = BFHE 71, 264 ) abgestellt hat, als überhaupt nicht "einleuchtender", nicht "sachlicher" Grund für das Verbot einer Jubiläumsrückstellung zu werten, noch kann umgekehrt die Heranziehung der Denkfigur eines "Erfüllungsrückstands" in dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 1987 - IV R 81/84 - (BStBl II 1987 S. 845 = BFHE 149, 55 ) zur Begründung zeitlich anteiliger Passivierung der Verpflichtung aus einer Jubiläumszusage als verfassungsrechtlich zwingend angesehen werden.
Rn. 48 Der Bundesfinanzhof verneinte im Jahr 1960 die Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen für Jubiläumszusagen eindeutig (BStBl III 1960 S. 347 = BFHE 71, 264).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Pendlerpauschale
Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Rn. 28 Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offen gelassen, ob das objektive Nettoprinzip, wie es in § 2 Abs. 2 EStG zum Ausdruck kommt, Verfassungsrang hat (zuletzt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 u.a. -, NJW 2009, 48 ); jedenfalls aber kann der Gesetzgeber dieses Prinzip beim Vorliegen gewichtiger Gründe durchbrechen und sich dabei generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen bedienen (vgl. BVerfGE 81, 228 ; 107, 27 m.w.N.).Nur soweit es um die Berücksichtigung spezifischer "außerfiskalischer" Lenkungs- und Förderungszwecke von Steuergesetzen geht, kommt es für die verfassungsrechtliche Würdigung darauf an, ob und wieweit solche Zwecke von erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidungen getragen werden (stRspr; vgl. m.w.N. zuletzt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 u.a. -, NJW 2009, S. 48 ).
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Abzug Sozialversicherungsbeiträge
Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ).Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Deren Einführung und die Wahl des Zeitpunkts müssen sich am gegebenen Sachverhalt orientieren und damit sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 117, 272 ).Dabei kann eine genauere Zuordnung zu der herkömmlichen Rechtsprechung zur sogenannten echten und unechten Rückwirkung (vgl. BVerfGE 97, 67 ; 101, 239 ; 109, 133 ) vorliegend offen bleiben.
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Langfristige Sicherheitsverwahrung
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99
Halbteilungsgrundsatz
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Ökosteuer
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00
Beschäftigungsförderungsgesetz
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Kinderbetreuungskosten
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91
Montan Mitbestimmung
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Teilkindergeld
- BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06
Zulässigkeit einer rückwirkenden Regelung auf dem Gebiet des Steuerrechts
- BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
Formeller Bilanzenzusammenhang
- FG Düsseldorf, 03.02.1995 - 3 K 304/89
Steuerliche Anerkennung von Rückstellungen für Jubiläumszahlungen; befristete …
- BFH, 10.11.1999 - X R 60/95
Jahr
- BFH, 18.03.1965 - IV 116/64 U
Frage nach der Zulässigkeit einer Rückstellung zu Lasten des steuerlichen Gewinns …
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 124, 282 ; 126, 268 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 139, 1 ; 139, 285 ; 141, 1 ). - BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
d) Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit echter Rückwirkungen ist anerkanntermaßen gegeben, wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung vertrauen durften, sondern mit deren Änderung rechnen mussten (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 18, 429 ; 30, 367 ; 88, 384 ; 95, 64 ; 122, 374 ; 123, 111 ; 135, 1 ). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund, die von auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 1 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 126, 400 ; 127, 224 ; 129, 49 ; 130, 52 ; 130, 240 ; 131, 239 ; 135, 126 ; stRspr).
- BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14
Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …
Insoweit sei dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 123, 111 eine Unterscheidung zwischen temporären und endgültigen Steuereffekten zu entnehmen.Rn. 118 Ebenso wenig lassen sich aus dem Beschluss in BVerfGE 123, 111 zur Verfassungsmäßigkeit der steuerbilanzrechtlichen Beschränkung der Bildung von Jubiläumsrückstellungen Erkenntnisse zu der (nicht vollständigen) Nutzbarkeit von Verlustvorträgen gewinnen.
Der maßgebliche Zeitpunkt lasse sich aber nicht mit Hilfe des Maßstabs wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit oder des objektiven Nettoprinzips bestimmen (vgl. BVerfGE 123, 111 ).
Die Regelungen der Mindestgewinnbesteuerung berühren auf der einfachrechtlichen Ebene das objektive Nettoprinzip (also den Grundsatz, dass im Bereich der Unternehmensbesteuerung nur das Nettoeinkommen, das heißt der Saldo aus den Einnahmen und den Betriebsausgaben der Besteuerung unterliegt; vgl. BVerfGE 127, 224 ; vgl. allgemein für die Einkommensteuer BVerfGE 123, 111 ) und das Abschnittsprinzip (§ 7 Abs. 3 Satz 1 KStG).
Soweit das Bundesverfassungsgericht offengelassen hat, ob (und in welcher Ausgestaltung) das objektive Nettoprinzip verfassungsrechtlich verankert ist (vgl. BVerfGE 123, 111 ; 126, 268 ; 127, 224 ), bedarf diese Frage auch im Hinblick auf dessen zeitliche Konturierung vorliegend keiner Klärung.
- FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17
Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73, 125; 107, 27, 46 f.; 110, 412, 433; 116, 164, 180 f.; 122, 210, 231; 123, 111, 120 f.; 124, 282, 294 f.; 126, 268, 277 f.; 126, 40, 417; 127, 1, 27 f.;… 132, 179, 189 Rn. 32;… 137, 350, 366 Rn. 41;… 138, 136, 181 Rn. 123;… 139, 1, 13 Rn. 40;… 139, 285, 309 f. Rn. 72;… 141, 1, 40 Rn. 96). - BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Rn. 97 In seiner Entscheidung zum gesetzlichen Ansatzvorbehalt für Jubiläumsrückstellungen (vgl. BVerfGE 123, 111) komme das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass es nicht seine Aufgabe sei, die Richtigkeit von Lösungen komplexer dogmatischer Streitfragen zu überprüfen, die im Bereich des Steuerbilanzrechts typischerweise aufträten. - BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
Rn. 18 Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zu Jubiläumsrückstellungen (BVerfGE 123, 111 ) ausgeführt, dass das gleichheitsrechtliche Gebot der Folgerichtigkeit nur für die "zentralen Fragen gerechter Belastungsverteilung" gelte.Dass der Gesetzgeber bei einer Neuregelung die Bildung von Rückstellungen in der Steuerbilanz womöglich insgesamt ausschließen würde (vgl. zur verfassungsrechtlichen Indifferenz zu dieser Möglichkeit BVerfGE 123, 111 ), erscheint fernliegend.
Rn. 50 (2) In steuerlicher Hinsicht wird durch Rückstellungen der (später) gewinnmindernde Aufwand zeitlich vor dem tatsächlichen Zahlungsmittelabfluss geltend gemacht (vgl. BVerfGE 123, 111 ).
Rn. 52 Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 12. Mai 2009 über zwei Normen zu entscheiden, die der Gesetzgeber mit dem Steuerreformgesetz 1990 vom 25. Juli 1988 (BGBl I S. 1093) in das Einkommensteuergesetz eingefügt hatte und die die Bildung von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen in sachlicher und zeitlicher Hinsicht begrenzten (BVerfGE 123, 111).
Die Entscheidungen des Steuergesetzgebers zur Begrenzung des Grundsatzes der Maßgeblichkeit und zur Bildung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nach dem handelsrechtlichen Vorsichtsprinzip gehörten nicht ohne weiteres zu den verfassungsrechtlich erheblichen Einzelregelungen bei der Ausgestaltung von Steuertatbeständen (BVerfGE 123, 111 ).
Speziell lasse sich die Maßgeblichkeit des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips für die Bildung von Rückstellungen in der Steuerbilanz nicht als eine grundlegende Entscheidung des Gesetzgebers über eine steuergerechte Lastenverteilung deuten (BVerfGE 123, 111 ).
Die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Rückstellung beträfen ausschließlich den maßgeblichen Zeitpunkt der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung eines gewinnmindernden Aufwands, also das Wann, nicht das Ob der Besteuerung (BVerfGE 123, 111 ).
Rn. 83 Dass an diesem Maßstab festgehalten werden könne, wird mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Jubiläumsrückstellungen (BVerfGE 123, 111) in Zweifel gezogen (…vgl. Briese, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 6a Rn. D 83 ).
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18
Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos
Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags überhaupt notwendig und die Wahl des Zeitpunkts orientiert am gegebenen Sachverhalt vertretbar ist (vgl. BVerfGE 123, 111 ; 126, 369 ). - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags überhaupt notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (vgl. BVerfGE 13, 31 ; 58, 81 ; 75, 78 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 123, 111 ). - FG Köln, 12.10.2017 - 10 K 977/17
Bundesverfassungsgericht soll 6 %igen Rechnungszinsfuß für steuerliche …
Rn. 78 Diese abgestuften Anforderungen an die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen hat das BVerfG (vom 12.5.2009 - 2 BvL 1/00, BVerfGE 123, 111, 120 f.) für das Steuerrecht wie folgt konkretisiert:.Rn. 120 a) Zwar hat das BVerfG in der Entscheidung zur Bildung von Jubiläumsrückstellungen vom 12.05.2009 - 2 BvL 1/00 (BVerfGE 123, 111, 121 f.) ausgeführt, das gleichheitsrechtliche Gebot der Folgerichtigkeit gelte nur für die "zentralen Fragen gerechter Belastungsverteilung".
- BFH, 27.09.2012 - II R 9/11
Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere …
- BFH, 26.02.2014 - I R 59/12
Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten - …
- BSG, 17.08.2017 - B 5 R 8/16 R
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
- BFH, 05.05.2011 - IV R 32/07
Ansammlung und Abzinsung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung und …
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
- BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf …
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der Gewerbebesteuerung unter …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
- BFH, 20.11.2019 - XI R 46/17
Zur Bewertung ungewisser Verbindlichkeiten; Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für …
- BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Körperschaftsteuerliche Regelungen zur Behandlung vororganschaftlicher …
- BFH, 22.08.2012 - I R 9/11
Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung - …
- BFH, 07.06.2024 - VIII B 113/23
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte
- BFH, 25.02.2010 - IV R 37/07
Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß - Keine besonderen Gründe des …
- BSG, 28.06.2018 - B 5 R 12/17 R
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 307d SGB 6
- BVerfG, 02.07.2026 - 2 BvR 886/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Bemessung von Einkommensteuer 2012 für …
- BFH, 22.05.2019 - X R 19/17
Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß
- BFH, 27.10.2015 - X R 28/12
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei …
- BFH, 26.08.2010 - I B 49/10
Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung …
- BSG, 17.08.2017 - B 5 R 16/16 R
Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Erfüllung der Wartezeit; …
- BFH, 16.01.2014 - I R 21/12
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für Gewerbesteuer - Keine ernstlichen …
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15
Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz …
- BSG, 16.10.2019 - B 13 R 14/18 R
Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - …
- BFH, 28.04.2016 - IV R 20/13
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 15 Abs. …
- BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07
Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 …
- BFH, 29.04.2014 - VIII R 23/13
Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes bei Gesellschafterfremdfinanzierung - …
- FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10
Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen …
- BFH, 28.10.2015 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen …
- BFH, 27.05.2020 - XI R 9/19
Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer …
- BFH, 16.10.2012 - I B 128/12
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungen nach § …
- BFH, 19.11.2025 - I R 41/22
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines neuen Abkommens zur …
- BFH, 09.05.2012 - X R 30/06
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum …
- BFH, 22.12.2011 - III R 69/09
Maßgeblichkeit des Einkünftebegriffs des § 2 Abs. 2 EStG für den Einkünftebegriff …
- FG Münster, 18.03.2021 - 10 K 4131/15
Bildung von Pensionsrückstellungen für als 'beitragsorientierte …
- BVerfG, 15.04.2024 - 1 BvR 2076/23
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung eines …
- BFH, 09.03.2010 - VIII R 109/03
Veräußerungsgewinn - Fünftelregelung - Verfassungsgemäßheit
- FG Münster, 22.07.2021 - 10 K 1707/20
Anwendung des Abzinsungsgebots bei Verbindlichkeiten für Zwecke der steuerlichen …
- FG Münster, 09.10.2018 - 2 K 3516/17
Einkünfte aus Kapitalvermögen: Umfang der Besteuerung einer im Rahmen eines …
- BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10
Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung …
- BFH, 20.05.2010 - IV R 42/08
Entnahmegewinn nach § 6 Abs. 5 EStG 1999 - kein Anspruch auf "Gleichbehandlung in …
- FG Münster, 05.05.2021 - 13 V 505/21
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG wegen der Höhe des …
- LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18
Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Zurechnungszeit in der gesetzlichen …
- BFH, 01.12.2010 - IV R 18/09
Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - …
- FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
- BFH, 04.09.2024 - XI R 25/21
Ansatz und Teilwert von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte …
- BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 8/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Veröffentlichung von Beschlüssen des …
- BFH, 03.11.2015 - VIII R 37/13
Verrechnung von dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Veräußerungsverlusten …
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als …
- BFH, 24.05.2023 - X R 22/20
Objektverbrauch bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß …
- BFH, 02.07.2025 - XI R 27/22
Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs
- BSG, 16.10.2019 - B 13 R 18/18 R
Anspruch auf Altersrente
- FG Münster, 29.04.2013 - 9 V 2400/12
Keine Aussetzung der Vollziehung trotz ernstlicher Zweifel an der …
- BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R
Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gem § 307d SGB 6 idF des RVLVG für die …
- FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 139/18
Verwendungsreihenfolge für Nachversteuerung in § 34a EStG - Verfassungsmäßigkeit …
- FG München, 17.06.2016 - 1 K 266/12
Anforderungen an die bilanzielle Behandlung einer Schlusszahlung im Rahmen eines …
- BFH, 31.08.2011 - X R 11/10
Kinderzuschüsse aus einem Versorgungswerk sind nicht steuerfrei - Bindung an …
- FG Hamburg, 14.06.2021 - 1 K 73/19
Einkommensteuerrecht: Sonderausgabenabzug von inländischen Pflichtbeiträgen zur …
- FG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 11 K 4253/08
Abzugsfähigkeit der Kosten der im Rahmen einer erstmaligen Berufsausbildung …
- OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 9 LC 409/06
Ermessensfehlerfreie Festlegung des Gebührensatzes durch den Kreistag; …
- BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
Stromeinspeisevergütung für den Betreiber einer Biomasse-Altanlage: …
- BFH, 19.03.2025 - X R 5/22
Einbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste
- FG Niedersachsen, 23.10.2024 - 3 K 2/24
Umgehung des Verlustverrechnungsverbot bei Einordnung von Warentermingeschäften …
- FG München, 21.07.2021 - 1 K 2127/20
Spekulationsgewinn aus der Veräußerung eines von einer Erbengemeinschaft durch …
- BFH, 05.07.2018 - III R 42/17
Steuerbefreiung bei Umrüstung eines Fahrzeugs zum Elektrofahrzeug
- BFH, 01.10.2010 - IV R 32/07
Notwendige Beiladung des während des Klageverfahrens bzw. Revisionsverfahrens …
- BFH, 13.12.2022 - VIII R 23/20
Verfassungsmäßigkeit des Übergangsrechts zur Einführung der …
- BFH, 01.12.2010 - IV R 39/07
Keine Gewerbesteuerfreiheit eines nicht staatlichen Lotterieveranstalters - …
- BFH, 11.08.2021 - I R 38/19
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Ausschüttungen eines Wertpapierfonds im …
- BFH, 16.12.2020 - I R 23/18
Kein Widerruf des Wahlrechts nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i.d.F. des …
- FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 187/18
Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Nullbescheid", wenn eine Veränderung …
- BFH, 16.10.2012 - I B 125/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 16. 10. 2012 I B 128/12 - …
- FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03
Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG: …
- FG Hessen, 27.01.2022 - 5 K 640/20
Billigkeitsfestsetzung der Grunderwerbsteuer anlässlich des Anteilserwerbs
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- FG Düsseldorf, 31.01.2024 - 7 K 356/20
Passivierung übertragener Pensionsverpflichtungen - Verfassungsmäßigkeit der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - L 2 R 145/17
Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte anstatt einer …
- FG Hamburg, 21.02.2024 - 6 K 27/22
Einkommensteuer: Fondsetablierungskosten
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - L 16 R 549/18
Syndikusrechtsanwalt; rückwirkende Befreiung in der GRV
- FG München, 18.09.2012 - 7 K 2684/10
Verstoß des Abzugsverbots für negativen Aktiengewinn aus Investmentfond gegen …
- FG Düsseldorf, 29.06.2010 - 6 K 7287/00
Neutralität von Anschaffungsvorgängen; Passivierungsverbot bei Betriebserwerb; …
- BFH, 05.07.2018 - III R 41/17
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 05.07.2018 III R 42/17 - Steuerbefreiung bei …
- FG Niedersachsen, 16.07.2015 - 6 K 196/13
Abzug ausländischer Quellensteuern auf von der Körperschaftsteuer befreiten …
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2019 - L 2 R 3561/18
Rückwirkende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach § 231 Abs 4b SGB 6 …
- BFH, 02.04.2012 - III B 189/10
Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - Bindung der Familienkasse an …
- VG Münster, 04.05.2021 - 6 K 1618/20
- FG München, 16.07.2018 - 7 K 2547/17
Ausübung des Blockwahlrechts
- FG München, 26.02.2013 - 11 K 2365/10
Keine Anwendung des Abgeltungsteuersatzes auf Zinserträge aus steuerlich …
- FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 144/11
Einkommensteuerrecht: Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen ab …
- FG Hamburg, 13.07.2012 - 3 K 131/11
Besteuerung von Einkünften aus sog. "intransparenten" ausländischen Fonds - §§ 5 …
- VG Frankfurt/Main, 13.08.2020 - 5 K 3565/18
Zur Gültigkeit eines Zertifikats i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 EEG …
- VG Frankfurt/Main, 15.06.2020 - 5 K 3836/18
Zur Verfassungsmäßigkeit der materiellen Ausschlussfrist in § 66 Abs. 1 Satz 1 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - L 21 R 958/19
Keine Befreiung angestellter Syndikusanwälte von der Versicherungspflicht in der …
- FG Baden-Württemberg, 17.02.2023 - 5 K 1440/21
Mündliche Verhandlung: Zulässigkeit einer Videokonferenz unter Ausschluss der …
- FG Hessen, 22.05.2013 - 4 K 3362/10
Steuerbilanzielle Behandlung des sog. Fonds zur bauspartechnischen Absicherung …
- VG Düsseldorf, 13.12.2011 - 20 K 2525/11
Versagung der Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente aufgrund des Erhalts von …
- FG Nürnberg, 16.01.2013 - 3 K 974/11
Anrechnung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur privaten Kranken- und …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 2 K 1976/12
Betriebsstättenbegriff i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG
- VG Berlin, 10.09.2010 - 4 K 13.10
Haushaltssatzung der IHK Berlin
- VG Frankfurt/Main, 13.01.2021 - 5 K 1270/19
Zum Vollständigkeitserfordernis eines Antrags auf EEG-Umlagebegrenzung für …
- FG Hamburg, 19.09.2016 - 6 K 241/15
Körperschaftsteuer: Übergangsvorschrift für Personenversicherer durch das sog. …
- VG Frankfurt/Main, 13.01.2021 - 5 K 4590/18
Ausschlussfrist für Antrag auf EEG-Umlagebegrenzung
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2010 - 5 K 186/07
Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Steuerberaterkosten …
- VG Augsburg, 25.05.2023 - Au 2 K 22.905
Straßenausbaubeitrag, Antrag auf Gewährung von Härteausgleich, Antragsbefugnis, …
- VG Augsburg, 06.07.2023 - Au 2 K 22.915
Straßenausbaubeitragsrecht, Härteausgleich, Ablehnung wegen nicht fristgerechter …
- VG Augsburg, 30.03.2023 - Au 2 K 22.979
Straßenausbaubeitrag, Antrag auf Gewährung von Härteausgleich, Antragsbefugnis, …
- VG Augsburg, 04.05.2023 - Au 2 K 22.983
Straßenausbaubeitragsrecht, Antrag auf Gewährung von Härteausgleich, …
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