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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,18
BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56 (https://dejure.org/1959,18)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.1959 - 2 BvL 10/56 (https://dejure.org/1959,18)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 1959 - 2 BvL 10/56 (https://dejure.org/1959,18)
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Einfuhrgenehmigung

Reugeldgesetz, Kann-Bestimmung, Rechtsstaatsprinzip, Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG)

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 137
  • NJW 1959, 931
  • MDR 1959, 365
  • DVBl 1959, 326
  • BB 1959, 323
  • DÖV 1959, 302
 
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Wird zitiert von ... (110)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56
    Rn. 54 Art. 2 GG könnte nur dann verletzt sein, wenn das Reugeldgesetz in den Kernbereich der persönlichen Freiheit eingriffe - das ist offensichtlich nicht der Fall -, oder wenn es eine freiheitsbeschränkende Regelung enthielte, die aus anderen (also außerhalb des Art. 2 liegenden) Gründen der verfassungsmäßigen Ordnung widerspricht (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]).

    § 1 des Reugeldgesetzes ist nicht eine "vage Generalklausel", die es dem Ermessen der Exekutive überläßt, die Grenzen der Freiheit im einzelnen zu bestimmen (vgl. BVerfGE 6, 32 [42]); diese Grenzen sind vielmehr im voraus durch das Gesetz genau festgelegt.

  • BVerfG, 04.02.1959 - 1 BvR 197/53

    Wirtschaftsstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56
    Es erübrigt sich daher eine Untersuchung der Frage, inwieweit diese Vermutung ein binden der Verfassungssatz ist und innerhalb welcher Grenzen sie zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1959 - 1 BvR 197/53 S. 5 ff. 1-).

    Insbesondere kann kein Einwand daraus hergeleitet werden, daß nicht die Verwaltung dem Reugeldpflichtigen nachweisen muß, daß er die Nichtausnutzung zu vertreten hat, sondern daß dem Reugeldpflichtigen der Gegenbeweis auferlegt ist (vgl. auch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 1959 - 1 BvR 197/53 1) Man könnte zwar unter rechtsstaatlichem Aspekt Bedenken dagegen erheben, wenn der vermögensrechtliche Nachteil des Reugeldes wegen eines vom Gesetzgeber mißbilligten Verhaltens verhängt werden könnte, ohne Rücksicht darauf, ob der Betroffene das generell mißbilligte Verhalten zu vertreten hat.

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56
    Rn. 44 2. Mit diesen Erwägungen des vorlegenden Gerichts ist den Grundsätzen genügt, die das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Entscheidungserheblichkeit im Sinne des § 80 Abs. 2 BVerfGG entwickelt hat (vgl. BVerfGE 2, 266 [271]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56
    Nur wenn die Verschiedenheit der durch den Gesetzgeber gleich geregelten Fälle so bedeutsam ist, daß ihre Gleichbehandlung mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise unverträglich erscheint, kann ein Willkürakt und damit ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorliegen (BVerfGE 1, 264 [276]).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Alle Bedenken, die aus dem Vergleich mit einer strafrechtlichen oder strafrechtsähnlichen Sanktion hergeleitet werden, gehen deshalb von vornherein fehl (ebenso BVerfGE 9, 137 [144]).

    Eine "in sich verfassungswidrige, weil übermäßig belastende und nicht zumutbare" Auflage steht hier ebensowenig in Rede wie in dem insoweit vergleichbaren Fall, der mit der sog. Reugeld-Entscheidung vom 3. Februar 1959 (BVerfGE 9, 137) entschieden wurde; in jener Entscheidung hat das Gericht nicht einmal erwogen, daß Art. 12 GG verletzt sein könnte (BVerfGE 9, 137 [146]).

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Bei der Beurteilung des Strafcharakters einer Rechtsfolge sind vielmehr weitere, wertende Kriterien heranzuziehen, insbesondere der Rechtsgrund der Anordnung und der vom Gesetzgeber mit ihr verfolgte Zweck (vgl. BVerfGE 9, 137 ; 21, 378 ; 21, 391 ; 22, 125 ; 23, 113 ; 27, 36 ; 80, 109 ; 110, 1 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Ein solcher Eingriff bedarf einer nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage (BVerfGE 8, 274 ; 9, 137 ).
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