Rechtsprechung
| BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesverfassungsgericht
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Unzulässige Richtervorlage: Übertragung der Dienstleistung von Beamten auf freien Träger - hier: baden-württembergisches Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Strafvollzug (juris: BewHilfG BW) - unzureichende Darlegung der ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, Art 31 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 20 Abs 1 Nr 1 BeamtStG, § 7 BewHilfG BW
Unzulässige Richtervorlage: Übertragung der Dienstleistung von Beamten auf freien Träger - hier: baden-württembergisches Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Strafvollzug (juris: BewHilfG BW) - unzureichende Darlegung der ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 GG, Art 31 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 20 Abs 1 Nr 1 BeamtStG, § 7 BewHilfG BW
Unzulässige Richtervorlage: Übertragung der Dienstleistung von Beamten auf freien Träger - hier: baden-württembergisches Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Strafvollzug (juris: BewHilfG BW) - unzureichende Darlegung der ... - Wolters Kluwer
Für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage notwendig; Notwendigkeit der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; ...
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GG Art. 33 Abs. 5; LBGS § 8 Nr. 4; LBGS § 8 Nr. 6
Für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage notwendig; Notwendigkeit der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; ... - datenbank.nwb.de
Unzulässige Richtervorlage: Übertragung der Dienstleistung von Beamten auf freien Träger - hier: baden-württembergisches Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Strafvollzug (juris: BewHilfG BW) - unzureichende Darlegung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 18, 498
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81
Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn
Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
Die - ebenfalls verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegende - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1984 (BVerwGE 69, 303) decke die im Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Justizvollzug getroffenen Regelungen nicht.Das Gericht bezieht sich maßgeblich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1984 (BVerwGE 69, 303).
Das Bundesverwaltungsgericht führt vielmehr lediglich als Indiz für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Dienst- und Treueverhältnisses aus, dass insbesondere das "für das Beamtenverhältnis typische Gepräge des dienstlichen Weisungsrechts unbeeinträchtigt geblieben" sei (BVerwGE 69, 303 ).
Gleichzeitig billigt es dem Privaten das Recht zu "vorläufigen" Weisungen in dringenden Fällen zu (vgl. BVerwGE 69, 303 ).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Schwedische Rente
Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
BVerfGE 86, 71 ).Dazu bedarf es einer Auseinandersetzung mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten sowie einer eingehenden, Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehenden Darstellung der Rechtslage (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 89, 329 ).
Die Darlegungen zur Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Normen müssen den verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab dabei nicht nur benennen, sondern auch die für die Überzeugung des Gerichts maßgebenden Erwägungen nachvollziehbar darlegen (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 86, 71 ; 88, 198 ).
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 9, 268 ) hätten die zum öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis des Beamten zum Staat gehörenden Pflichten zur Voraussetzung, dass der Beamte nur Stellen seines Dienstherrn verantwortlich sei, die durch ein hierarchisches Über- und Unterordnungsverhältnis eine Einheit bildeten, und dass auch nur diese Stellen zu seiner Beurteilung und zu den Maßnahmen befugt seien, die seine Laufbahn bestimmten.An verwandten Grundsätzen hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zur Beurteilung und zu Maßnahmen, die die Laufbahn bestimmen, die Regelalleinzuständigkeit des Dienstvorgesetzten in Personalangelegenheiten der Beamten anerkannt (BVerfGE 9, 268 ; vgl. auch BVerfGE 93, 37 ).
- BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
An verwandten Grundsätzen hat das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zur Beurteilung und zu Maßnahmen, die die Laufbahn bestimmen, die Regelalleinzuständigkeit des Dienstvorgesetzten in Personalangelegenheiten der Beamten anerkannt (BVerfGE 9, 268 ; vgl. auch BVerfGE 93, 37 ). - BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums sind ein Kernbestand von Prinzipien, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 70, 69 ; 83, 89 ; 106, 225 ). - BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums sind ein Kernbestand von Prinzipien, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 70, 69 ; 83, 89 ; 106, 225 ). - BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums sind ein Kernbestand von Prinzipien, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 70, 69 ; 83, 89 ; 106, 225 ). - BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
Damit die konkrete Normenkontrolle sich nicht einer abstrakten Normenkontrolle annähert, bestehen besonders hohe Anforderungen an die Darlegung der subjektiven Rechtsverletzung (vgl. BVerfGE 97, 49 ). - BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98
Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind; …
Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Kontext dienstlicher Beurteilungen ausgeführt, dass der "Vorgesetzte" des Beamten selbst ein Bediensteter des Dienstherrn sein müsse, sei verfassungsrechtlich nicht vorgegeben, vielmehr könnten auch Personen, die nicht in beamtenrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Rechtsbeziehungen zum Dienstherrn stehen, Vorgesetzte sein (BVerwGE 108, 274 - zu Art. 143a Abs. 1 Satz 3 GG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. August 2004 - BVerwG 2 B 64.04 -, Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 25 m.w.N.). - BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 …
Auszug aus BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
Kann eine Verwerfung nur durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen, so muss das vorlegende Gericht mit hinreichender Deutlichkeit darlegen, dass es im Falle der Gültigkeit der vorgelegten Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 -, InfAuslR 2011, S. 141). - BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08
Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes über die Gewährung einer Sonderzahlung an …
- BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82
Übergang Waisengeld
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
Sachverständigenentschädigung
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Erbbauzins
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerwG, 20.08.2004 - 2 B 64.04
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Übertragung dienstlicher …
- BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58
Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem …
- BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 112/53
Unzulässigkeit einer Richtervorlage wegen eigener Entscheidungskompetenz
- BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13
Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit; …
Durch Beschluss vom 21. Juni 2011 (- 2 BvL 15/08 - BVerfGK 18, 498) hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Vorlage für unzulässig erklärt. - VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 4 S 2968/11
Übertragung von Dienstherrnbefugnissen im Bereich der Bewährungs- und …
Rn. 11 Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage mit Beschluss vom 21.06.2011 - 2 BvL 15/08 - (BVerfGK 18, 498) als unzulässig beschieden.Rn. 54 Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums sind ein Kernbestand von Prinzipien, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011, a.a.O. m.w.N.).
Das Verwaltungsgericht habe - so das Bundesverfassungsgericht in der hierzu ergangenen Entscheidung vom 21.06.2011 (a.a.O.) - in seinem Vorlagebeschluss lediglich behauptet, dass es sich bei der Einbindung des Beamten in die behördliche Hierarchie um ein prägendes Strukturmerkmal handele, welches zu den "ganz selbstverständlichen Essentialia des tradierten Berufsbeamtentums" gehöre, auf das sich Art. 33 Abs. 5 GG beziehe.
Dass eine entsprechende Alleinzuständigkeit kraft hergebrachten Grundsatzes des Berufsbeamtentums auch für das fachliche Weisungsrecht gelten soll, ergibt sich daraus nicht (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011, a.a.O.;… s. hierzu auch Benz, a.a.O., 680 f.).
Eingeräumt werden rein sachbezogene Weisungs- und Kontrollmöglichkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011, a.a.O.).
Als (eigener) hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums wird dies jedoch nicht qualifiziert (so auch BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011, a.a.O.).
- BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Abs 1, Abs 4 PsychKG …
Dabei bestehen besonders hohe Anforderungen an die Darlegung der subjektiven Rechtsverletzung (vgl. BVerfGE 97, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2011 - 2 BvL 15/08 -, Rn. 32).An eine nicht begründete Behauptung des vorlegenden Gerichts, dass eine Sachurteilsvoraussetzung vorliege, ist das Bundesverfassungsgericht nicht gebunden (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 13/08 u.a. -, Rn. 12 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2011 - 2 BvL 15/08 -, Rn. 32).
- LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11
Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG
Rn. 80 Da das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung verneint hat, hat das Betreuungsgericht (Amtsgericht) - soweit es die Rechtsansicht der Kammer teilen sollte - die Verfassungswidrigkeit nicht selbst feststellen und das Gesetz nicht anzuwenden, sondern hat dann im Rahmen eines Verfahrens (§ 327 FamFG) die Frage der Gültigkeit des § 17 HFEG dem Hessischen Staatsgerichtshof oder ggf. dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. hierzu allgemein OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.20110 - 20 W 132/10, abgedruckt NStZ 2011, 188 - zu § 19 Abs. 3 HSOG; zu den Anforderungen an den Vorlagebeschluss vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 BvL 15/08 - zitiert nach juris; sowie BVerfG, Beschluss vom 18.08.2011 - 1 BvL 10/11, abgedruckt FamRZ 2011, 1642-1644). - OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19
Antrag auf Zulassung der Berufung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentum; …
Auch für eine aus diesem Klageverfahren heraus anzustrengende konkrete Normenkontrolle wäre erforderlich, dass sich die Ungültigkeit der zu überprüfenden Norm auf den Ausgang des konkreten Verfahrens auswirkt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.6.2011 - 2 BvL 15/08 -, juris Rn. 32: "Damit die konkrete Normenkontrolle sich nicht einer abstrakten Normenkontrolle annähert, bestehen besonders hohe Anforderungen an die Darlegung der subjektiven Rechtsverletzung …"). - VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 170/13
Wiederaufleben des Witwengeldes kein hergebrachter Grundsatz des …
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums sind ein Kernbestand von Prinzipien, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. zuletzt nur BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 BvL 15/08 -, Schütz BeamtR ES/A I 3 Nr. 7 m.w.N.). - VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3684/11
Wartezeit, Zumutbarkeit, Studium, Zulassung, Feststellungsklage, Rechtsschutz
Rn. 43 Vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 2 BvL 15/08 -, juris. - VG Gelsenkirchen, 27.09.2016 - 6z K 1430/16
Zulassung Studium Humanmedizin Wartezeit Verbesserung der Wartezeit Einschreibung …
Rn. 56 Vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 2 BvL 15/08 -, juris. - VG Düsseldorf, 20.02.2026 - 26 K 258/15
Erneute Prüfung, ob die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte in den …
Rn. 20 Vgl. BVerfGE 97, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2011 - 2 BvL 15/08 -, Rn. 32. - VG Düsseldorf, 20.02.2026 - 26 K 6317/14
Erneute Prüfung, ob die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte in den …
Rn. 20 Vgl. BVerfGE 97, 49 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2011 - 2 BvL 15/08 -, Rn. 32. - VG Düsseldorf, 20.02.2026 - 26 K 2275/14
Erneute Prüfung, ob die Besoldung der Beamten, Richter und Staatsanwälte in den …
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6 K 3716/11
Wartezeit, Zumutbarkeit, Studium, Zulassung, Feststellungsklage, Rechtsschutz
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 1 L 161/11
Betrieb von Laserdrucker am Arbeitsplatz
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2015 - 6z K 4139/14
Zulassung Studium Medizin Wartezeit Vergabe Studienplatz Verfassungsmäßigkeit
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2015 - 6z K 4140/14
Studium Zulassung Zahnmedizin Wartezeit Vergabe Verfassungsmäßigkeit
- VG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - 6z K 3698/11
Wartezeit, Zumutbarkeit, Studium, Zulassung, Feststellungsklage, Rechtsschutz
- VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2323/10
Beamtenrecht: Statusstreit - Beförderung, dienstliche Beurteilung
- VG Karlsruhe, 20.12.2010 - 8 K 2428/10
Beamtenrecht: Statusstreit - Beförderung, dienstliche Beurteilung
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