Rechtsprechung
| BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Ablehnung des Erlasses einer eA: Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang privatrechtlicher Presseorgane bzgl des Abdrucks von Zeitungsanzeigen einer politischen Partei
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 21 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 145 ff BGB, § 311 Abs 1 BGB
Ablehnung des Erlasses einer eA: Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang privatrechtlicher Presseorgane bzgl des Abdrucks von Zeitungsanzeigen einer politischen Partei - rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 130a Abs 1 ZPO
Ablehnung des Erlasses einer eA: Unzureichende Substantiierung bei Übermittlung der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung lediglich als E-Mail - Wolters Kluwer
Hinreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Möglichkeit einer verantwortbaren verfassungsrechtlichen Beurteilung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Möglichkeit einer verantwortbaren verfassungsrechtlichen Beurteilung
- datenbank.nwb.de
Ablehnung des Erlasses einer eA: Unzureichende Substantiierung bei Übermittlung der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidung lediglich als E-Mail
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Politische Agitationsanzeige per einstweiliger Anordnung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Privatwirtschaftlich organisierte Presse nicht zum Abdruck von Anzeigen der AfD verpflichtet - Unerheblichkeit einer regionalen Monopolstellung
Besprechungen u.ä.
- ervjustiz.de (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungsrichter lesen keine E-Mails
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 19.11.2015 - 3 O 1379/15
- OLG Jena, 26.11.2015 - 2 W 578/15
- BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 788
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des …
Auszug aus BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15
Rn. 4 a) Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).Dazu gehört auch die substantiierte Darlegung, dass der - wie hier noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris).
- BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71
Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden
Auszug aus BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15
Rn. 6 In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass die privatwirtschaftlich organisierte Presse bei der Auswahl der von ihr verbreiteten Nachrichten und Meinungen der Verpflichtung zu Neutralität nicht unterliegt (vgl. BVerfGE 37, 84 ).Da politische Wettbewerber - nicht zuletzt aufgrund der Entwicklung der modernen Informationstechnologien - über vielfältige Möglichkeiten der Verbreitung von Informationen verfügen, bedarf es auch bei einer regionalen Monopolstellung eines Presseorgans keiner Einschränkung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten verlegerischen Freiheit (vgl. BVerfGE 37, 84 ; 42, 53 ;… Löffler, Presserecht, 6. Aufl. 2015, BT Anz Rn. 61 ff.).
- BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06
Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag
Auszug aus BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15
Rn. 4 a) Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvQ 29/15
Ablehnung des Erlasses einer eA: Zur Darlegungslast im eA-Verfahren bzgl der …
Auszug aus BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15
Dazu gehört auch die substantiierte Darlegung, dass der - wie hier noch zu stellende - Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris). - BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvP 1/75
Volksentscheid über die Angliederung des Regierungsbezirks Montabaur an Hessen
Auszug aus BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15
Da politische Wettbewerber - nicht zuletzt aufgrund der Entwicklung der modernen Informationstechnologien - über vielfältige Möglichkeiten der Verbreitung von Informationen verfügen, bedarf es auch bei einer regionalen Monopolstellung eines Presseorgans keiner Einschränkung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten verlegerischen Freiheit (vgl. BVerfGE 37, 84 ; 42, 53 ;… Löffler, Presserecht, 6. Aufl. 2015, BT Anz Rn. 61 ff.). - OLG Jena, 26.11.2015 - 2 W 578/15
Kontrahierungszwang für eine Anzeige einer Fraktion einer politischen Partei: …
Auszug aus BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15
vom 26. November 2015 - 2 W 578/15 - sowie des Landgerichts Erfurt. - BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
Auszug aus BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15
Rn. 4 a) Ein Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung substantiiert dargelegt sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris).
- BVerfG, 19.11.2018 - 1 BvR 2391/18
Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden
Rn. 3 Eine Einreichung per E-Mail, die - anders als ein Fax - nicht zum sofortigen Ausdruck bestimmt ist, reicht dafür nicht aus (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Juli 2017 - 2 BvC 6/17 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris, Rn. 5;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2010 - 1 BvR 1070/10 -, juris, Rn. 4).Der Gesetzgeber hat gerade davon abgesehen, in das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG) eine § 130a ZPO, § 55a VwGO, § 46c ArbGG, § 65a SGG oder § 52a FGO entsprechende Regelung aufzunehmen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris, Rn. 5).
- BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2754/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung, gerichtet gegen die …
Rn. 10 1. Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris). - BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet auf Aufhebung einer in einem …
Rn. 9 Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
- BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvQ 6/18
Ablehnung eines auf Aussetzung des von § 23 Abs 4 StVO gerichteten eA-Antrags …
Deswegen bedarf es auch insoweit entsprechender Darlegungen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2017 - 2 BvQ 86/17 -, juris). - BVerfG, 18.06.2021 - 2 BvR 1077/21
Erfolgloser Eilantrag in einer Zwangsräumungssache - kein schwerer Nachteil iSd § …
Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.12.2021 - VGH B 62/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer politischen Partei gegen fachgerichtliche …
Rn. 26 Demnach ist insbesondere die - über die eröffnete Willkürprüfung hinausreichende und verfassungsrechtlich nicht abschließend geklärte - Frage, ob das Oberlandesgericht aufgrund einer "starken" mittelbaren Drittwirkung (insbesondere von Art. 17 Abs. 1 LV i.V.m. Art. 21 GG) zu einer anderen Beurteilung der Vertragsbeziehungen hätte kommen oder etwa von einem Kontrahierungszwang der Facebook Ireland Limited hätte ausgehen müssen (siehe dazu nur BVerfG, BVerfGE 148, 267 [283 f.];… Kammerbeschlüsse vom 22. Mai 2019 - 1 BvQ 42/19 -, juris Rn. 15; vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 11 April 2018 - 1 BvR 3080/09 - Streinz, in: von Mangoldt/Klein/Starck [Hrsg.], GG, 7. Aufl. 2018, Art. 21 Rn. 131), einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof aufgrund der Bundesrechtsklausel entzogen. - BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1021/17
Ablehnung des Erlasses einer eA: Vorliegen eines schweren Nachteils nicht …
Rn. 4 Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris). - BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1780/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl der Aufhebung einer …
Rn. 4 1. Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris). - BVerfG, 01.09.2020 - 2 BvQ 61/20
Erfolgloser Eilantrag wegen Verletzung des Gehörsanspruchs und des Anspruchs auf …
Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 9). - BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Parallelentscheidung
Rn. 4 1. Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris). - BVerfG, 25.07.2017 - 2 BvC 6/17
Vorschlagsberechtigte Parteien für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
- BVerfG, 08.09.2020 - 2 BvQ 65/20
Ablehnung eines isoliert gestellten Eilantrags in einer Zivilsache - …
- BVerfG, 12.06.2017 - 2 BvQ 28/17
Ablehnung des Erlasses einer eA mit Tenorbegründung: Formmangel des eA-Antrags (§ …
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