Rechtsprechung
| BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverfassungsgericht
Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz
Erfolgloser Eilantrag gegen Pflicht zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl 2025
- rechtsinformationen.bund.de
Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aussetzung bzw Modifizierung des Quorums für Unterstützungsunterschriften mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl 2025
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 38 Abs 1 S 1 GG, Art 38 Abs 3 GG, Art 39 Abs 1 S 4 GG, Art 41 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG
Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aussetzung bzw Modifizierung des Quorums für Unterstützungsunterschriften mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl 2025 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bundestagswahl 2025; Vorgelagerter Rechtsschutz
- rechtsportal.de
Bundestagswahl 2025; Vorgelagerter Rechtsschutz
- datenbank.nwb.de
Erfolgloser isolierter Eilantrag auf Aussetzung bzw Modifizierung des Quorums für Unterstützungsunterschriften mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl 2025
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgloser Eilantrag gegen Pflicht zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl 2025
- lto.de (Kurzinformation)
Bundestagswahl: Kleine Parteien müssen weiterhin Unterschriften sammeln
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kleine Parteien bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 - und kein vorgelagerter Rechtsschutz
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kleine Parteien müssen für Wahlzulassung zur Bundestagswahl weiter Unterschriften sammeln - Erfolgloser Eilantrag gegen Pflicht zur Einreichung von Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl 2025
Papierfundstellen
- NVwZ 2025, 248
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Bundestagsauflösung II
Auszug aus BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Auch ein Unterlassen des Gesetzgebers, Ausnahmen für die Unterschriftenquoren bei Neuwahlen zu schaffen, kann nicht mehr fristwahrend gerügt werden (vgl. BVerfGE 114, 107 ).Damit fehlt der zu erwartenden Verordnung ein gegenüber der Vorgabe des Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG eigenständiger belastender Gehalt, der es rechtfertigen könnte, mit ihrem Erlass die Regelungen des Bundeswahlgesetzes zu den Unterschriftenquoren neu anzugreifen (vgl. BVerfGE 114, 107 ).
Der Gesetzgeber hat bereits mit dem Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 24. Juni 1975 (BGBl I S. 1593) zum Ausdruck gebracht, an dem Erfordernis eines Unterschriftenquorums ausnahmslos - und damit auch im Fall der Wahlvorbereitung nach einer Auflösung des Deutschen Bundestages - festhalten zu wollen (vgl. BVerfGE 114, 107 ).
Auch nach den vorgezogenen Neuwahlen am 6. März 1983 wurde im Zuge des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. März 1985 (BGBl I S. 521) von Änderungen am Unterschriftenquorum abgesehen, was nur dahin verstanden werden kann, dass der Gesetzgeber Regelungen zur Erleichterung der Zulassung von Wahlvorschlägen bei vorgezogenen Neuwahlen nicht erlassen wollte (vgl. BVerfGE 114, 107 ).
Überdies verdeutlicht die Verordnungsermächtigung des § 52 Abs. 3 BWahlG, dass der Gesetzgeber den Besonderheiten bei der Wahlvorbereitung im Fall der Auflösung des Deutschen Bundestages zwar durch die Verkürzung von Fristen, nicht aber durch den Verzicht auf die Unterschriftenquoren oder durch deren Absenkung Rechnung tragen wollte (vgl. BVerfGE 114, 107 ).
Zwar könnte den Gesetzgeber auch mit Blick auf eine vorgezogene Neuwahl eine Kontroll- und Überwachungspflicht über die mit der Vorbereitung der Wahl betraute Exekutive (vgl. BVerfGE 82, 353 ; 114, 107 ) treffen.
Es ist aber nicht erkennbar, warum die Wahlorgane und Wahlbehörden auf die Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl innerhalb der durch Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG gesetzten Fristen nicht vorbereitet sein sollten (vgl. BVerfGE 114, 107 ).
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Jedoch muss die Stellung eines Hauptsacheantrags, der nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre, möglich sein (vgl. BVerfGE 151, 152 m.w.N. - Wahlrechtsausschluss Europawahl - Eilantrag; stRspr).Ihr reibungsloser Ablauf kann nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und einer nach der Wahl stattfindenden Prüfung vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 151, 152 m.w.N.; 159, 40 - Normenkontrolle Wahlrechtsreform 2020 - eA).
Die Prüfungskompetenz des Deutschen Bundestages nach Art. 41 Abs. 1 GG umfasst dabei das gesamte Wahlverfahren einschließlich der Wahlvorbereitung, der Wahlhandlung und der Feststellung der Wahlergebnisse (vgl. BVerfGE 151, 152 ; 159, 40 ).
Sie schließt den Rückgriff auf jene grundsätzlich aus (vgl. BVerfGE 151, 152 ; 159, 40 ).
Die Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens nach Art. 41 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG und § 49 BWahlG greift jedoch insoweit nicht (vgl. BVerfGE 151, 152 ; 159, 40 ; für die Verfassungsbeschwerde BVerfGE 82, 322 ; BVerfGK 16, 153 ).
Eine Beeinträchtigung der Durchführung der Wahl, die durch eine Vielzahl von Rechtsbehelfsverfahren entstehen könnte, ist im Unterschied zur Verfassungsbeschwerde und Organklage jedoch wegen des begrenzten Kreises der Antragsberechtigten hier nicht zu befürchten (vgl. BVerfGE 151, 152 ; 159, 40 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Ihr reibungsloser Ablauf kann nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und einer nach der Wahl stattfindenden Prüfung vorbehalten bleibt (vgl. BVerfGE 151, 152 m.w.N.; 159, 40 - Normenkontrolle Wahlrechtsreform 2020 - eA).Die Prüfungskompetenz des Deutschen Bundestages nach Art. 41 Abs. 1 GG umfasst dabei das gesamte Wahlverfahren einschließlich der Wahlvorbereitung, der Wahlhandlung und der Feststellung der Wahlergebnisse (vgl. BVerfGE 151, 152 ; 159, 40 ).
Sie schließt den Rückgriff auf jene grundsätzlich aus (vgl. BVerfGE 151, 152 ; 159, 40 ).
Rn. 12 Zwar kann das Bundesverfassungsgericht wahlrechtliche Vorschriften auch im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nach der Wahl überprüfen (vgl. BVerfGE 159, 40 ; 159, 105 m.w.N.;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Juni 2024 - 2 BvC 15/20 -, Rn. 21 - Europawahl 2019 ).
Die Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens nach Art. 41 Abs. 2 GG, § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG und § 49 BWahlG greift jedoch insoweit nicht (vgl. BVerfGE 151, 152 ; 159, 40 ; für die Verfassungsbeschwerde BVerfGE 82, 322 ; BVerfGK 16, 153 ).
Eine Beeinträchtigung der Durchführung der Wahl, die durch eine Vielzahl von Rechtsbehelfsverfahren entstehen könnte, ist im Unterschied zur Verfassungsbeschwerde und Organklage jedoch wegen des begrenzten Kreises der Antragsberechtigten hier nicht zu befürchten (vgl. BVerfGE 151, 152 ; 159, 40 ).
- BVerfG, 22.07.2021 - 2 BvC 10/21
Bundesverfassungsgericht entscheidet über vorschlagsberechtigte Parteien für die …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Auch sie beschränkt sich auf die Kontrolle der Ordnungsgemäßheit der Anwendung des einfachen Rechts durch den Bundeswahlausschuss (vgl. BVerfGE 159, 105 <111 ff. Rn. 21 ff., insbesondere 122 f. Rn. 52 f.> - Nichtanerkennungsbeschwerde Bundestagswahl 2021 - Deutsche Zentrumspartei).Umfangreichere Sachverhaltsermittlungen und die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen wären kaum ohne erhebliche Auswirkungen auf die fristgerechte Durchführung des Wahlverfahrens möglich (vgl. BVerfGE 159, 105 m.w.N.).
Das Demokratieprinzip verlangt jedoch regelmäßig stattfindende Wahlen und schützt ihre tatsächliche termingerechte Abhaltung (vgl. BVerfGE 159, 105 ).
Rn. 12 Zwar kann das Bundesverfassungsgericht wahlrechtliche Vorschriften auch im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nach der Wahl überprüfen (vgl. BVerfGE 159, 40 ; 159, 105 m.w.N.;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Juni 2024 - 2 BvC 15/20 -, Rn. 21 - Europawahl 2019 ).
- BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90
Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
So hat etwa die herausgehobene staatspolitische Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl den Senat zum Erlass einer einstweiligen Anordnung bewogen (vgl. BVerfGE 82, 353).Zwar könnte den Gesetzgeber auch mit Blick auf eine vorgezogene Neuwahl eine Kontroll- und Überwachungspflicht über die mit der Vorbereitung der Wahl betraute Exekutive (vgl. BVerfGE 82, 353 ; 114, 107 ) treffen.
- BVerfG, 30.07.2024 - 2 BvF 1/23
Das Bundeswahlgesetz 2023 ist überwiegend verfassungsgemäß - allein die 5 …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
In Betracht kommen insoweit Rechtssatzverfassungsbeschwerden nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 13 Nr. 8a, §§ 90 ff. BVerfGG, Organstreitverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG, § 13 Nr. 5, §§ 63 ff. BVerfGG und abstrakte Normenkontrollen nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, §§ 76 ff. BVerfGG (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2024 - 2 BvF 1/23 u.a. -, insbesondere Rn. 103 ff. - Bundeswahlgesetz 2023).Rn. 19 a) Das Bundeswahlgesetz hat zuletzt mit Wirkung vom 14. Juni 2023, nämlich durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023 (BGBl I Nr. 147, 198) substantielle Änderungen erfahren, die geeignet waren, die Beschwerdefrist gegen hiervon betroffene Regelungen erneut in Gang zu setzen (vgl. zur Fünf-Prozent-Sperrklausel BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2024 - 2 BvF 1/23 u.a. -, Rn. 113 ff.).
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvQ 3/82
Keine einstweilige Anordnung gegen die Bundestagswahl 1983
Auszug aus BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Deshalb ist auch eine in das einstweilige Anordnungsverfahren vorverlegte Wahlprüfungsbeschwerde ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 63, 73 ; 134, 135 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. August 2017 - 2 BvQ 50/17 -, Rn. 1;… Beschluss des Zweiten Senats vom 9. April 2024 - 2 BvQ 26/24 -, Rn. 12).Allein die nach den Maßgaben des Grundgesetzes vorgesehene Auflösung des Bundestages stellt keinen in diesem Sinne besonderen Umstand dar (vgl. im Ergebnis BVerfGE 63, 73).
- BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvE 15/23
Unterschriftenquoren Bundestagswahl II - Organklage gegen …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Rn. 25 Die tatsächlichen Bedingungen, unter denen Bundestagswahlen stattfinden, haben sich nicht in einer Weise verändert, die vom Gesetzgeber eine Anpassung insbesondere der Bestimmungen über die Unterschriftenquoren verlangen würde (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvE 15/23 -, Rn. 75 f. - Unterschriftenquoren Bundestagswahl II). - BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvQ 31/05
Eilantrag gegen Ermittlung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses am 18. …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Rn. 16 3. Dies schließt die ausnahmsweise Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vor Durchführung einer Wahl im Fall besonderer Umstände nicht von vornherein aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2005 - 2 BvQ 31/05 -, Rn. 7). - BVerfG, 05.06.2024 - 2 BvR 1177/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde und Wahlprüfungsbeschwerde wegen des …
Auszug aus BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24
Bei der in § 93 Abs. 2 BVerfGG vorgesehenen Möglichkeit der Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist handelt es sich nach dem Wortlaut und der Gesetzessystematik dieser Norm sowie dem Zweck der Ausschlussfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG um eine Möglichkeit, die für das Verfahren der Rechtssatzverfassungsbeschwerde von vornherein nicht besteht (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 2014 - 1 BvR 1443/08 -, Rn. 4; Beschluss des Zweiten Senats vom 5. Juni 2024 - 2 BvR 1177/20 -, Rn. 19 - Europawahl 2019 und 2024 ). - BVerfG, 04.06.2014 - 1 BvR 1443/08
Nichtannahmebeschluss: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 32 Abs 5 SOG ND …
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Unterhaltsleistungen Geschiedener
- BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13
A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" …
- BVerfG, 03.01.1986 - 1 BvQ 12/85
Einstweilige Anordnung gegen das gesetzliche Verbot eine Rundfunksendung …
- BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss einer Landesliste von …
- BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24
Erfolgloser Eilantrag gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags ("Die …
- BVerfG, 30.08.2017 - 2 BvQ 50/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Keine Vorverlegung der …
- BVerfG, 05.06.2024 - 2 BvC 15/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde und Wahlprüfungsbeschwerde wegen des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2025 - 10 B 11032/25
Kommunalrecht; Zulassung zur Oberbürgermeisterwahl; Wahlprüfungsverfahren; …
Rn. 14 a) Die angefochtene Entscheidung geht zunächst vom zutreffenden wahlrechtlichen Grundsatz aus, dass Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, allein mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen im nachträglichen Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 = juris Rn. 2; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 8 ff.; Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 -, juris Rn. 17; Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris Rn. 4 ff.;. - VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH B 27/25
Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: AfD-Kandidat Paul unterliegt vor den …
Rn. 31 Zwar können weder die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens bei Bundestagswahlen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 [329 f.]; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 8 ff.;… Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 u.a. -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris Rn. 4 ff.) noch diejenige des Verfassungsgerichtshofs zum Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens bei Landtagswahlen (vgl. VerfGH RP…, Beschluss vom 11. Februar 2014 - VGH B 6/14 u.a. -, juris Rn. 2 ; Beschluss vom 30. Oktober 2015 - VGH B 14/15 -, AS 44, 156 [160]) ohne Weiteres auf das Wahlprüfungsverfahren bei Kommunalwahlen übertragen werden.Denn bei einer Wahl handelt es sich um ein Massenverfahren, das zügig durchgeführt werden und zeitnah zur Feststellung des Wahlergebnisses führen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1967 - 2 BvC 5/67 -, BVerfGE 21, 359 [361]; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 -, BVerfGE 85, 148 [159];… Urteil vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19 -, BVerfGE 151, 152 [163 Rn. 31];… Beschluss vom 20. Juli 2021 - 2 BvF 1/21 -, BVerfGE 159, 40 [67 Rn. 77]; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 9).
Umfangreichere Sachverhaltsermittlungen und die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen wären kaum ohne erhebliche Auswirkungen auf die fristgerechte Durchführung des Wahlverfahrens möglich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 10/21 -, BVerfGE 159, 105 [114 Rn. 29]; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 9; jeweils zu Parlamentswahlen).
Das Demokratieprinzip verlangt jedoch regelmäßig stattfindende Wahlen und schützt ihre tatsächliche termingerechte Abhaltung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 10/21 -, BVerfGE 159, 105 [114 f. Rn. 29]; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 9; Morlok/Bäcker, NVwZ 2011, 1153 [1154]).
- OVG Niedersachsen, 04.09.2026 - 10 ME 280/26
Exklusivität des Wahlprüfungsverfahrens; Bewerber; Kandidat; effektiver …
Soweit das Wahlrecht wie in § 46 Abs. 2 NKWG eine Überprüfung im Wahlprüfungsverfahren vorsieht, schließt diese spezielle Regelung den Rückgriff auf andere Rechtsschutzmöglichkeiten grundsätzlich aus (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23.7.2026 - 2 BvC 20/26 -, juris Rn. 13 zu § 49 Bundeswahlgesetz - BWahlG - und Art. 41 Abs. 1 Grundgesetz - GG -, und Einstweilige Anordnung (Urteil) vom 15.4.2019 - 2 BvQ 22/19 -, juris Rn. 30 zu § 26 Abs. 4 Europawahlgesetz; VerfG Brandenburg…, Beschluss vom 23.5.2014 - 6/14 EA -, juris Rn. 5 zu § 55 Abs. 4 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz; anders allerdings hinsichtlich der Überprüfung von wahlrechtlichen Normen, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 11 f. m. w. N., und Einstweilige Anordnung (Urteil) vom 15.4.2019 - 2 BvQ 22/19 -, juris Rn. 32; zur Möglichkeit von Ausnahmen, wie etwa aufgrund der herausgehobenen staatspolitischen Bedeutung der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 16, und Ablehnung einstweilige Anordnung vom 13.9.2005 - 2 BvQ 31/05 -, juris Rn. 7 jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG, Urteil vom 29.9.1990 - 2 BvE 1/90 -, juris;… a. A. etwa Morlok, in: Dreier, GG, 3. Auflage 2015, Art. 41 Rn. 12 m. w. N.).Bei einer Wahl handelt es sich um ein Massenverfahren, das zügig durchgeführt werden und zeitnah zur Feststellung des Wahlergebnisses führen muss; ihr reibungsloser Ablauf kann nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der zahlreichen Einzelentscheidungen der Wahlorgane während des Wahlverfahrens begrenzt und einer nach der Wahl stattfindenden Prüfung vorbehalten bleibt (BVerfG, Beschluss vom 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 9, und Einstweilige Anordnung (Urteil) vom 15.4.2019 - 2 BvQ 22/19 -, juris Rn. 31).
Wären alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf die Vorbereitung und Durchführung der Wahl beziehen, vor dem Wahltermin mit Rechtsmitteln angreifbar, käme es in dem Wahlorganisationsverfahren, das auch durch zu beachtende Termine und Fristen geprägt ist, zu erheblichen Beeinträchtigungen; umfangreichere Sachverhaltsermittlungen und die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen wären kaum ohne erhebliche Auswirkungen auf den Ablauf des Wahlverfahrens möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 9 und Ablehnung einstweilige Anordnung vom 24.8.2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris Rn. 5).
Das Demokratieprinzip schützt jedoch auch die tatsächliche termingerechte Abhaltung der Wahlen (BVerfG, Beschluss vom 10.12.2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 9).
- VG Göttingen, 31.08.2026 - 1 B 229/26
Nachgelagerter Rechtschutz; Wahlprüfungsverfahren; Verfassungstreue; …
So verweist das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung darauf, dass nur die nachgelagerte Wahlprüfung regelmäßig stattfindende Wahlen und ihre tatsächliche termingerechte Abhaltung garantiere (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 10/21 - juris Rn. 29; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 - juris Rn. 9). - BVerfG, 23.07.2026 - 2 BvC 20/26
Dauer der Wahlprüfung - Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde mit Hinweis zur zeit- …
Sie schließt den Rückgriff auf andere Rechtsschutzmöglichkeiten grundsätzlich aus (vgl. BVerfGE 151, 152 - Wahlrechtsausschluss Europawahl - Eilantrag; 159, 40 - Normenkontrolle Wahlrechtsreform 2020 - eA; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, Rn. 10 - Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2025 - 2 BvR 957/25 -, Rn. 9). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - VGH A 28/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines von der AfD nominierten Kandidaten gegen …
Rn. 31 Zwar können weder die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens bei Bundestagswahlen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1960 - 2 BvQ 6/60 -, BVerfGE 11, 329 [329 f.]; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 8 ff.;… Kammerbeschluss vom 14. April 1994 - 2 BvR 2686/93 u.a. -, juris Rn. 17;… Kammerbeschluss vom 24. August 2009 - 2 BvQ 50/09 -, juris Rn. 4 ff.) noch diejenige des Verfassungsgerichtshofs zum Vorrang des Wahlprüfungsverfahrens bei Landtagswahlen (vgl. VerfGH RP…, Beschluss vom 11. Februar 2014 - VGH B 6/14 u.a. -, juris Rn. 2 ; Beschluss vom 30. Oktober 2015 - VGH B 14/15 -, AS 44, 156 [160]) ohne Weiteres auf das Wahlprüfungsverfahren bei Kommunalwahlen übertragen werden.Denn bei einer Wahl handelt es sich um ein Massenverfahren, das zügig durchgeführt werden und zeitnah zur Feststellung des Wahlergebnisses führen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1967 - 2 BvC 5/67 -, BVerfGE 21, 359 [361]; Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 -, BVerfGE 85, 148 [159];… Urteil vom 15. April 2019 - 2 BvQ 22/19 -, BVerfGE 151, 152 [163 Rn. 31];… Beschluss vom 20. Juli 2021 - 2 BvF 1/21 -, BVerfGE 159, 40 [67 Rn. 77]; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 9).
Umfangreichere Sachverhaltsermittlungen und die Klärung schwieriger tatsächlicher und rechtlicher Fragen wären kaum ohne erhebliche Auswirkungen auf die fristgerechte Durchführung des Wahlverfahrens möglich (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 10/21 -, BVerfGE 159, 105 [114 Rn. 29]; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 9; jeweils zu Parlamentswahlen).
Das Demokratieprinzip verlangt jedoch regelmäßig stattfindende Wahlen und schützt ihre tatsächliche termingerechte Abhaltung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22. Juli 2021 - 2 BvC 10/21 -, BVerfGE 159, 105 [114 f. Rn. 29]; Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, juris Rn. 9; Morlok/Bäcker, NVwZ 2011, 1153 [1154]).
- BVerfG, 14.11.2025 - 2 BvR 334/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer Feststellung der …
Rn. 7 b) Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nach § 49 BWahlG zudem nur mit den im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen angefochten werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, Rn. 8 - Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz).Das Demokratieprinzip verlangt jedoch regelmäßig stattfindende Wahlen und schützt ihre tatsächliche termingerechte Abhaltung (vgl. BVerfGE 159, 105 - Nichtanerkennungsbeschwerde Bundestagswahl 2021 - Deutsche Zentrumspartei; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, Rn. 9).
Die Prüfungskompetenz des Deutschen Bundestages nach Art. 41 Abs. 1 GG umfasst dabei das gesamte Wahlverfahren einschließlich der Wahlvorbereitung, der Wahlhandlung und der Feststellung der Wahlergebnisse (vgl. BVerfGE 151, 152 - Wahlrechtsausschluss Europawahl - Eilantrag; 159, 40 - Normenkontrolle Wahlrechtsreform 2020 - eA; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, Rn. 10).
Eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 75 Abs. 10 BWO gemäß § 93 Abs. 3 BVerfGG wäre verfristet, nachdem diese Norm seit dem 21. Februar 2002 (vgl. BGBl I S. 1376 ) unverändert gilt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, Rn. 13).
- BVerfG, 23.06.2025 - 2 BvC 25/23
Erfolglose Verzögerungsbeschwerde gegen Dauer einer Wahlprüfungsbeschwerde
Auch wenn die Berichterstatterin in diesem Zusammenhang keine Verfahren konkret bezeichnet hat, bezieht sie sich offenkundig insbesondere auf die veröffentlichten Beschlüsse des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 (2 BvE 15/23 - Unterschriftenquoren Bundestagswahl II und 2 BvQ 73/24 - Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz) sowie vom 13. Dezember 2024 (2 BvE 9/24 - Unterschriftenquoren Bundestagswahl III). - BVerfG, 13.08.2025 - 2 BvR 957/25
Unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Untätigkeit des Wahlprüfungsausschusses
Soweit die Prüfungskompetenz im Wahlprüfungsverfahren nach Art. 41 Abs. 2 GG reicht, ist der Rückgriff auf den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 151, 152 ; 159, 40 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 -, Rn. 8, 10 - Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz). - BVerfG, 13.03.2025 - 2 BvE 6/25
Erfolglose Anträge zum Wahlergebnis des BSW
Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt möglich (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2024 - 2 BvQ 73/24 - Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz). - BVerfG, 30.04.2026 - 2 BvC 6/26
Unzulässige Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 23.10.2025 - 2 BvC 13/25
Wahlprüfungsbeschwerde (Richterablehnung, Unzulässigkeit) - Unzulässiges …
- BVerfG, 13.03.2025 - 2 BvR 376/25
Erfolglose Anträge zum Wahlergebnis des BSW
- BVerfG, 19.03.2025 - 2 BvQ 17/25
Erfolglose Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Ablehnung eines …
- BVerfG, 13.03.2025 - 2 BvQ 21/25
Erfolglose Anträge zum Wahlergebnis des BSW
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2025 - 15 A 1845/23
Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung des …
- BVerfG, 18.12.2024 - 2 BvQ 75/24
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ene …
- BVerfG, 13.12.2024 - 2 BvE 9/24
Unterschriftenquoren Bundestagswahl III - Unterschriftenquoren Bundestagswahl III
- VerfG Brandenburg, 20.03.2026 - VfGBbg 8/26
- BVerfG, 20.01.2025 - 2 BvE 1/25
Erfogloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels Fristwahrung
- BVerfG, 19.02.2025 - 2 BvQ 10/25
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- VerfG Brandenburg, 20.03.2026 - VfGBbg 36/26
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