Rechtsprechung
| BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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- Bundesverfassungsgericht
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Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl einer 5-Punkt-Fixierung im Rahmen einer Unterbringung - Keine Prozessstandschaft im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Verletzung von Grundrechten nicht substantiiert dargelegt
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl einer 5-Punkt-Fixierung im Rahmen einer Unterbringung - Keine Prozessstandschaft im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Verletzung von Grundrechten nicht substantiiert dargelegt - Wolters Kluwer
Anordnung einer 5-Punkt-Fixierung während einer vorübergehenden zivilrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anspruch auf rechtliches Gehör als Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren
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Anordnung einer 5-Punkt-Fixierung während einer vorübergehenden zivilrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anspruch auf rechtliches Gehör als Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren
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Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl einer 5-Punkt-Fixierung im Rahmen einer Unterbringung - Keine Prozessstandschaft im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Verletzung von Grundrechten nicht substantiiert dargelegt
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde bezüglich einer 5-Punkt-Fixierung im Rahmen einer Unterbringung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15
Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?
Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
Es ist vom Beschwerdeführer zu 2. auch nicht substantiiert dargelegt, dass die für den Verfahrenspfleger als Partei kraft Amtes (vgl. § 315 Abs. 2 FamFG) anerkannte Ausnahme (vgl. BVerfGE 149, 293 ) auf die Vertrauensperson übertragbar ist.Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde besteht schon wegen des mit der Fixierung einhergehenden tiefgreifenden Grundrechtseingriffs, der häufig vor einer gerichtlichen Überprüfung bereits wieder beendet ist, fort (vgl. BVerfGE 149, 293 m.w.N.).
Rn. 41 Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG) dar, zu dessen Rechtfertigung das Bundesverfassungsgericht strenge Anforderungen aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 149, 293 ).
Zwar hätte sich das Landgericht ausführlicher mit dem Zeitraum der Fixierung befassen und deren Verhältnismäßigkeit gerade auch im Lichte der etwa 72-stündigen Dauer beurteilen können (vgl. BVerfGE 149, 293 zur Notwendigkeit, die Erforderlichkeit der Fixierung in jeweils kurzen Abständen neu einzuschätzen).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).
- BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00
Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
Aufgrund des vorliegenden Einzelfalls habe das Betreuungsgericht jedoch vorläufige Unterbringungsmaßnahmen anordnen dürfen (unter Verweis auf BGHZ 150, 45).Da das Betreuungsgericht unverzüglich, nämlich noch am 14. August 2020, ein Betreuungsverfahren eingeleitet habe, sei das Verfahren insoweit nicht zu beanstanden (unter Verweis auf BGHZ 150, 45).
- LG München II, 26.06.2023 - 6 T 3487/22
Anhörungsrüge mangels hinreichender Begründung erfolglos
Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
vom 26. Juni 2023 - 6 T 3487/22 BET -,.vom 22. Mai 2023 - 6 T 3487/22 BET -,.
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.). - BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr). - BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr). - BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr). - BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
- BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
- BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen …
- BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als …
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische …
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Minderjährigenbeschwerde
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
- BGH, 01.09.2026 - VIII ZR 16/26
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs; Prüfung zum Vorliegen einer …
Die Nichtberücksichtigung eines solchen erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23, juris Rn. 30;… Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2025 - VIII ZR 100/24, juris Rn. 18;… vom 26. August 2025 - VIII ZR 262/24, aaO Rn. 18;… vom 28. Oktober 2025 - VIII ZR 17/25, aaO Rn. 16;… vom 7. Juli 2026 - VIII ZR 277/25, aaO Rn. 13). - BGH, 26.03.2024 - VIII ZR 89/23
Gehörsverstoß in Form der Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens
Rn. 15 1. Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 86, 133, 144; 96, 205, 216; BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23, juris Rn. 30;… Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1019 Rn. 13;… vom 22. Juni 2021 - VIII ZR 134/20, NJW-RR 2021, 1093 Rn. 13;… vom 10. Oktober 2023 - VIII ZB 29/22, NJW-RR 2024, 60 Rn. 19).Der Anspruch auf rechtliches Gehör als grundrechtsgleiches Recht soll sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23, aaO;… Senatsbeschluss vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, aaO).
Die Nichtberücksichtigung eines solchen erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe etwa BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23, aaO;… BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15, juris Rn. 5;… vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740 Rn. 4;… vom 12. Oktober 2021 - VIII ZR 91/20, NJW-RR 2022, 86 Rn. 16;… vom 9. Mai 2023 - VIII ZR 160/21, juris Rn. 15; jeweils mwN).
- BGH, 07.07.2026 - VIII ZR 277/25
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde der beklagten Mieterin gegen Räumung und …
Die Nichtberücksichtigung eines solchen erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23, juris Rn. 30;… Senatsbeschlüsse vom 26. März 2024 - VIII ZR 89/23, NJW-RR 2024, 738 Rn. 16;… vom 14. Januar 2025 - VIII ZR 100/24, juris Rn. 18;… vom 28. Oktober 2025 - VIII ZR 17/25, aaO Rn. 16 mwN).
- BGH, 26.08.2025 - VIII ZR 262/24
Gericht darf Sachverständigen nicht blind vertrauen
Die Nichtberücksichtigung eines solchen erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23, juris Rn. 30;… Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2022 - VIII ZR 88/21, WM 2022, 2242 Rn. 10;… vom 26. März 2024 - VIII ZR 89/23, NJW-RR 2024, 738 Rn. 16;… vom 14. Januar 2025 - VIII ZR 100/24, juris Rn. 18). - BAG, 19.03.2026 - 2 AZN 536/25
Absoluter Revisionsgrund - gesetzlicher Richter
Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (…vgl. BVerfG 26. August 2025 - 1 BvR 208/23 - Rn. 26; 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23 - Rn. 30). - BGH, 28.10.2025 - VIII ZR 17/25
Mieter umzugsfähig? Sachverständigengutachten erforderlich!
Die Nichtberücksichtigung eines solchen erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23, juris Rn. 30;… Senatsbeschlüsse vom 26. März 2024 - VIII ZR 89/23, NJW-RR 2024, 738 Rn. 16;… vom 14. Januar 2025 - VIII ZR 100/24, juris Rn. 18;… vom 26. August 2025 - VIII ZR 262/24, aaO Rn. 18). - BSG, 14.08.2025 - B 5 R 17/25 C
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Rüge einer bestimmten …
Rn. 3 Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, sondern auch zur Rechtslage (vgl zB BVerfG <Kammer> Beschluss vom 16.1.2024 - 2 BvR 1114/23 - juris RdNr 35).Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht entgegengenommenes Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (stRspr; zB BVerfG <Kammer> Beschluss vom 16.1.2024 - 2 BvR 1114/23 - juris RdNr 35).
Zur Feststellung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör müssen daher im Einzelfall besondere Umständen deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr; vgl zB BVerfG <Kammer> Beschluss vom 16.12.2024 - 2 BvR 1114/23 - juris RdNr 35; BVerfG <Kammer> Beschluss vom 31.1.2020 - 2 BvR 2592/18 - juris RdNr 11; vgl auch BSG Beschluss vom 8.1.2025 - B 5 R 135/24 B - juris RdNr 5).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2024 - VGH B 7/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung betr …
BVerfG, Beschlüsse vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 -, BVerfGE 47, 182 [187 f.]; und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [146]; Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94 -, BVerfGE 96, 205 [216 f.]; Kammerbeschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23 -, juris Rn. 30).Auch die Ablehnung eines Beweisantrags kann den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzen, wenn sie keine Stütze im anzuwendenden Prozessrecht findet (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - VGH B 15/01 -, AS 29, 224 [226]; vgl. entspr. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, BVerfGE 69, 141 [143 f.]; Kammerbeschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23 -, juris Rn. 30).
- BSG, 23.04.2026 - B 5 R 146/25 B Rn. 15 Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet ebenso wie § 62 SGG die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl BVerfG Beschluss vom 16.1.2024 - 2 BvR 1114/23 - juris RdNr 30).
Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und erwogen haben, soweit sich nicht aus den besonderen Umstände des Einzelfalls etwas anderes ergibt (vgl BVerfG Beschluss vom 16.1.2024 - 2 BvR 1114/23 - juris RdNr 35 mwN).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 11 S 1138/25
Zur Ausweisung einer assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, die …
Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (stRspr; vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23 - juris Rn. 30…, vom 09.02.2022 - 2 BvR 613/21 - juris Rn. 4 …und vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 - juris Rn. 9).Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (stRspr.;… vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 24.07.2025 - 2 BvR 1379/23 - juris Rn. 14, vom 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23 - juris Rn. 30 …und vom 01.10.2019 - 1 BvR 552/18 - juris Rn. 8 …sowie Urteil vom 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94 - juris Rn. 43).
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.2024 - 11 S 1814/24
Anhörungsrüge; inhaltliche Rügen gegen die angegriffene Entscheidung
- BSG, 16.04.2026 - B 5 R 121/25 B
- BSG, 14.03.2024 - B 7 AS 57/23 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2026 - 11 S 1038/26
Anhörungsrüge wegen aus prozessrechtlichen Gründen ausgeschlossener Sachprüfung
- BSG, 09.05.2025 - B 5 R 11/24 C
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - ausnahmsweise Mitwirkung …
- BSG, 28.10.2024 - B 9 V 1/24 C
Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - grundsätzliche Kenntnisnahme des Vorbringens …
- BSG, 14.03.2024 - B 7 AS 61/23 B
Nichtzulassung der Revision wegen nicht hinreichend dargelegter Zulassungsgründe …
- BSG, 25.06.2025 - B 5 R 19/24 C
- BSG, 14.03.2024 - B 7 AS 59/23 B
Nichtzulassung der Revision wegen nicht hinreichend dargelegter Zulassungsgründe …
- BSG, 14.03.2024 - B 7 AS 58/23 B
Nichtzulassung der Revision wegen nicht hinreichend dargelegter Zulassungsgründe …
- BSG, 14.03.2024 - B 7 AS 60/23 B
Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren wegen Grundsicherungsleistungen …
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