Rechtsprechung
| BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 104 GG; § 15 Abs. 1 IRG; § 22 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG; § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Fortdauer der Auslieferungshaft (Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; verfahrensrechtliche Bedeutung des Freiheitsgrundrechts; erhöhte Begründungsanforderungen an Haftentscheidungen; Eigenkontrolle durch das Fachgericht; ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Auslieferungshaft mangels hinreichender Begründung unzulässig - zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Durchführung einer Auslieferung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 15 Abs 1 IRG, § 26 IRG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Auslieferungshaft mangels hinreichender Begründung unzulässig - zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Durchführung einer Auslieferung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Auslieferungshaft mangels hinreichender Begründung unzulässig; zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Durchführung einer Auslieferung
- rechtsportal.de
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 92
Hinreichende Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen die Fortdauer von Auslieferungshaft; Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Durchführung einer Auslieferung - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Auslieferungshaft mangels hinreichender Begründung unzulässig - zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Durchführung einer Auslieferung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Auslieferungshaft - und die Begründung ihrer Verlängerung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Durchführung einer Auslieferung - Corona-Virus
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 19.06.2020 - 2 AuslA 247/18
- BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 386
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94
Kommunale Wählervereinigungen
Auszug aus BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Hierzu zählt auch die Darlegung, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ).In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 15, 570 ; stRspr).
- BVerfG, 06.07.1982 - 2 BvR 856/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer der Auslieferungshaft
Auszug aus BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Ab einer gewissen, für die verfahrensmäßige und technische Abwicklung der notwendigen Entscheidungen unabdingbaren Mindestdauer des Verfahrens müssen besondere, das Auslieferungsverfahren selbst betreffende Gründe vorliegen, um die weitere Vollstreckung der Auslieferungshaft zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 61, 28 ).Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit setzt der Dauer der Auslieferungshaft Grenzen (vgl. BVerfGE 61, 28 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juli 1999 - 2 BvR 898/99 -, Rn. 55 f.).
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 15, 570 ; stRspr).
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Der Grundrechtsschutz ist auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ). - BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 15, 570 ; stRspr). - BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …
Auszug aus BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 16, 474 ). - BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …
Auszug aus BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung beziehungsweise Aufrechterhaltung der Haft aktuelle Ausführungen zu dem (weiteren) Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Betroffenen und den hierzu in Widerstreit stehenden Interessen sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
Auszug aus BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Der Grundrechtsschutz ist auch durch die Verfahrensgestaltung zu bewirken (vgl. hierzu BVerfGE 53, 30 ; 63, 131 ). - BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und …
Auszug aus BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung beziehungsweise Aufrechterhaltung der Haft aktuelle Ausführungen zu dem (weiteren) Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Betroffenen und den hierzu in Widerstreit stehenden Interessen sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten, weil sich die dafür maßgeblichen Umstände angesichts des Zeitablaufs in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ). - BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06
Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …
Auszug aus BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20
Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 16, 474 ). - BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12
Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA …
- BVerfG, 27.07.1999 - 2 BvR 898/99
Marokko, Auslieferungsverfahren, Auslieferungshaft, Haftdauer, Zusicherung der …
- BVerfG, 24.10.2014 - 2 BvR 2446/14
Nichtannahmebeschluss: Mangels wirksamer Vollmacht unzulässige …
- BVerfG, 23.01.2025 - 2 BvR 5/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Auslieferungshaft …
In der Regel sind in jedem Beschluss über die Anordnung beziehungsweise Aufrechterhaltung der Haft aktuelle Ausführungen zu dem (weiteren) Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Betroffenen und den hierzu in Widerstreit stehenden Interessen sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 10, 294 ; 15, 474 ; 19, 428 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 38;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 2655/17 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2020 - 2 BvR 1242/20 -, Rn. 4).ee) Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Gericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ; 15, 474 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2014 - 2 BvR 2248/13 u.a. -, juris, Rn. 39;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2016 - 2 BvR 1275/16 -, Rn. 47;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 2017 - 2 BvR 2039/16 -, Rn. 41;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2017 - 2 BvR 2655/17 -, Rn. 23; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2020 - 2 BvR 1242/20 -, Rn. 4).
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