Rechtsprechung
| BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG; § 11 Abs. 1 StVollzG NRW
Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt (Recht auf effektiven Rechtsschutz; fehlerhafte Behandlung eines Aussetzungsantrags als Vornahmeantrag; keine Geltung des Verbots einer Vorwegnahme der Hauptsache bei ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch fehlende Interessenabwägung bei Entscheidung über strafvollzugsrechtlichen Eilrechtsschutz - hier: Verlegung eines Strafgefangenen gegen dessen Willen in eine andere JVA - Gegenstandswertfestsetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 Abs 2 S 1 StVollzG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch fehlende Interessenabwägung bei Entscheidung über strafvollzugsrechtlichen Eilrechtsschutz - hier: Verlegung eines Strafgefangenen gegen dessen Willen in eine andere JVA - Gegenstandswertfestsetzung - doev.de
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung in eine andere JVA
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch fehlende Interessenabwägung bei Entscheidung über strafvollzugsrechtlichen Eilrechtsschutz; Verlegung eines Strafgefangenen gegen dessen Willen in eine andere JVA
- datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch fehlende Interessenabwägung bei Entscheidung über strafvollzugsrechtlichen Eilrechtsschutz - hier: Verlegung eines Strafgefangenen gegen dessen Willen in eine andere JVA - Gegenstandswertfestsetzung
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen gegen gerichtliche Eilentscheidung zur Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen gegen gerichtliche Eilentscheidung zur Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verlegung in eine andere JVA - und die gerichtliche Eilentscheidung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
In andere JVA verlegt: Eilentscheidung noch einmal zu überprüfen
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen gegen gerichtliche Eilentscheidung zur Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundesverfassungsgericht stärkt Eilrechtsschutz für Häftlinge - Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 21.12.2023 - 68 StVK 1030/23
- BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3581
- NStZ-RR 2024, 390
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (33)
- BVerfG, 24.03.2023 - 2 BvR 116/23
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen aus der …
Auszug aus BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse ihm umgehend Eilrechtsschutz gewährt werden (unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 17 ff.).Dies gilt auch dann, wenn die Verlegung - wie hier - bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 16;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 10;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2023 - 2 BvR 1936/22 -, Rn. 33) und der Antragsteller im Eilverfahren zugleich die Rückgängigmachung des Vollzugs dieser Maßnahme begehrt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom20. April 2007 - 2 BvR 203/07 -, Rn. 25; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 23).
Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 24).
- BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen
Auszug aus BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).Dies gilt auch dann, wenn die Verlegung - wie hier - bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 16;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 10;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2023 - 2 BvR 1936/22 -, Rn. 33) und der Antragsteller im Eilverfahren zugleich die Rückgängigmachung des Vollzugs dieser Maßnahme begehrt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom20. April 2007 - 2 BvR 203/07 -, Rn. 25;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 23).
Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 24).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Aus dieser grundgesetzlichen Garantie folgt zugleich das Verfassungsgebot, soweit als möglich zu verhindern, dass durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).Zwar gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen nicht schlechthin (vgl. BVerfGE 65, 1 ), sodass es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, wenn der Gesetzgeber im Bereich des Strafvollzugs - im Gegensatz etwa zu der für die Anfechtung von Verwaltungsakten im Verwaltungsprozess geltenden Regelung (vgl. § 80 VwGO) - die sofortige Vollziehung als Regel und die Aussetzung des Vollzugs als Ausnahme vorsieht, weil er grundsätzlich den sofortigen Vollzug der angeordneten Maßnahmen aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für geboten hält.
- BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Aus dieser grundgesetzlichen Garantie folgt zugleich das Verfassungsgebot, soweit als möglich zu verhindern, dass durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die auch dann, wenn sich die Maßnahme bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist, nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).Bei dieser Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch der Betroffenen umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihnen auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Exekutive Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ).
- BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne …
Auszug aus BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Dies gilt auch dann, wenn die Verlegung - wie hier - bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 16;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 10;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2023 - 2 BvR 1936/22 -, Rn. 33) und der Antragsteller im Eilverfahren zugleich die Rückgängigmachung des Vollzugs dieser Maßnahme begehrt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom20. April 2007 - 2 BvR 203/07 -, Rn. 25;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 23).Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 24).
- BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02
Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug
Auszug aus BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 24).
- BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06
(Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen; …
Auszug aus BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Dies gilt auch dann, wenn die Verlegung - wie hier - bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 16;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 10;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2023 - 2 BvR 1936/22 -, Rn. 33) und der Antragsteller im Eilverfahren zugleich die Rückgängigmachung des Vollzugs dieser Maßnahme begehrt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom20. April 2007 - 2 BvR 203/07 -, Rn. 25;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 23).Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 8, 64 ; 11, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1443/11 -, juris, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2023 - 2 BvR 116/23 -, Rn. 24).
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen …
Auszug aus BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seiner Bevollmächtigten (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 69, 248 ; 71, 122 ; 105, 239 ; 135, 259 ; 151, 67 - Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters). - BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seiner Bevollmächtigten (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 69, 248 ; 71, 122 ; 105, 239 ; 135, 259 ; 151, 67 - Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters). - BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13
Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament …
Auszug aus BVerfG, 30.09.2024 - 2 BvR 150/24
Mit dieser Anordnung erledigt sich der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seiner Bevollmächtigten (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 69, 248 ; 71, 122 ; 105, 239 ; 135, 259 ; 151, 67 - Erreichbarkeit des Ermittlungsrichters). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83
Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess
- BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
- BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvR 1248/82
Verfassungsrechtliche Grenzen der Anwendung zuvilprozessualer …
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
- BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01
Schuldnerspiegel
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1308/82
Bewertung medizinischer Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
- BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung; …
- BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1454/98
Effektivität des Rechtsschutzes und fachgerichtlicher Eilrechtsschutz
- BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere …
- BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Auslegung und Anwendung des § 114 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im …
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvR 1936/22
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine …
- BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 2212/93
Effektivität des Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug
- BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93
Effektiver Rechtsschutzes in Verfahren nach § 114 Abs. 2 StVollzG
- BVerfG, 25.07.1989 - 2 BvR 896/89
- VG Berlin, 30.04.2026 - 6 L 229.26
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien darf Betreiber der …
Die bloße Tatsache, dass die vorübergehende Aussetzung einer Maßnahme als solche nicht wieder rückgängig gemacht werden kann, macht die vorläufige Regelung nicht zu einer faktisch endgültigen, sondern entspricht gerade dem typischen, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. zur Sicherungsanordnung: BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. September 2024 - 2 BvR 150/24 - juris Rn. 40 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2025 - 16 B 288/23
Personenbezogene Daten; Elektronische; Datenübermittlung; …
Eine Vorwegnahme der Hauptsache liegt nicht vor, wenn eine einstweilige Maßnahme begehrt wird, die bei entsprechendem Ausgang des Hauptsacheverfahrens für die Zukunft wieder beendet werden kann (wie BVerfG, Beschluss vom 30. September 2024 - 2 BvR 150/24 -).Rn. 34 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2024 - 2 BvR 150/24 -, juris, Rn. 40, m. w. N.; OVG NRW, Beschluss vom 10. Mai 2024 - 19 E 289/24 -, juris, Rn. 5 ff., vom 12. Januar 2023 - 16 E 474/21 - (n. v.), und vom 9. Januar 2023 - 4 B 415/22 -, juris, Rn. 22.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2025 - 16 B 881/23
Bundesamt für Verfassungsschutz; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; …
Rn. 223 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2024 - 2 BvR 150/24 -, juris, Rn. 40; OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 16 B 288/23 -, juris, Rn. 32 ff., jeweils m. w. N.
- BVerfG, 24.06.2025 - 1 BvR 773/25
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
Das ist der Fall, wenn die Durchführung des Verfahrens im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ; 79, 275 ; 83, 216 ; 104, 65 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2024 - 1 BvR 2290/23 -, Rn. 24), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 104, 65 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2024 - 2 BvR 150/24 -, Rn. 31) oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 86, 15 ; 93, 1 ; 104, 65 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2024 - 1 BvR 2290/23 -, Rn. 24). - OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2026 - 7 B 10508/26
Burschenschaft Germania Halle zu Mainz: Verfassungsschutz darf einzelne …
Allein der Umstand, dass eine vorübergehende Maßnahme als solche nach dem Ende des Hauptsacheverfahrens für dessen Dauer nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, macht die vorläufige Regelung nicht zu einer faktisch endgültigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. September 2024 - 2 BvR 150/24 -, juris Rn. 40;… OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Januar 2023 - 4 B 415/22 -, juris Rn. 22 …und vom 20. Februar 2025 - 16 B 288/23 -, juris Rn. 32 ff., jeweils m.w.N.). - OVG Hamburg, 08.07.2026 - 4 Bs 119/26 Die Regelung ist erforderlich, weil die dem Antragsteller anderenfalls drohenden Nachteile, für eine nicht absehbare Zeitdauer keiner Beschäftigung als Fahrlehrer nachgehen zu können, durch eine Entscheidung über die bisher nicht erhobene Hauptsacheklage (vgl. dazu § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 926 Abs. 1 ZPO) nicht zu beseitigen wären (vgl. zum Maßstab: BVerfG, Beschl. v. 30.9.2024, 2 BvR 150/24, juris Rn. 40;… Beschl. v. 25.1.2023, 2 BvR 2189/22, juris Rn. 22).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2025 - 16 B 830/23
Bundesamt für Verfassungsschutz; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; …
Rn. 166 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2024 - 2 BvR 150/24 -, juris, Rn. 40; OVG NRW, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 16 B 288/23 -, juris, Rn. 32 ff., jeweils m. w. N.
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